Hotel für erotisches Shooting in Nürnberg oder Umgebung gesucht ... 42
07.10.2011
na das war ein gutes Stichwort. Mietvertrag ?!? ja wo ist er denn ? Ich sage am Counter daß ich ein Zimmer brauche und bekomme einen Schlüssel. Wenn ich gehe dann zahle ich und bekomme eine Rechnung/Quittung. Wo ist der Vertrag ausser der Überlassung eines Zimmers für einen bestimmten Zeitraum ?
anTon
anTon
#22Report
07.10.2011
Dieser Vertrag nennt sich AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - und ist ein kleingedruckter Zettel, der normalerweise am Counter aushängt. Der hängt übrigens auch in fast jedem Laden aus, falls Dir das noch nicht aufgefallen ist... Dieser Zettel wird Bestandteil des Überlassungsvertrags, den Du mit dem Einchecken eingehst, genauso wie er Bestandteil des Kaufvertrages wird, wenn Du Dir eine Kugel Eis kaufst.
Aber die Frage ist ein Witz, oder?
Aber die Frage ist ein Witz, oder?
#23Report
07.10.2011
Eine Empfehlung vermisse ich in dem Thread hier immer noch, leider ....
Viele Grüße,
Frank
Viele Grüße,
Frank
#25Report
07.10.2011
Die einzige Chance, die ich sehe: Das Grand Hotel am Hauptbahnhof. Aber da eben auch wegen Genehmigung fragen. Die Leute sind sehr in Ordnung und die Zimmer absolut OK.
http://www.lemeridiennuernberg.com/de/unsere-zimmer
http://www.lemeridiennuernberg.com/de/unsere-zimmer
#26Report
[gone] Hermann Klecker
07.10.2011
AGB sind durchaus ein Punkt.
Ich war ja schon ein paar Mal bei Lindner. Gesehen hab ich sie noch nie. Was die Frage aufwirft, ob sie wirksam sind.
Abgesehen davon, ob solch eine Einschränkung wirksam wäre, selbst wenn die AGB ansonsten wirksam wären.
Aber das ist nicht der Punkt. AGB zwischen einem Hotel und mir sind ein individueller Vertrag. (bzw. nicht ganz so individuell, sonst wären es ja keine AGB :) Aber darauf basierend kann man keine allgemeingültige Aussage treffen und behaupten, sie gelte für alle Hotels.
Mieter eines Zimmerst ist übrigens auch sein Besitzer. Du meinst sicher Eigentum, wenn Du vom Besitz sprichst.
Der Tonfall, der hier grad eingezogen hat, ermutigt mich, mich mit diesem Beirat aus der Diskussion zu verabschieden.
Ich war ja schon ein paar Mal bei Lindner. Gesehen hab ich sie noch nie. Was die Frage aufwirft, ob sie wirksam sind.
Abgesehen davon, ob solch eine Einschränkung wirksam wäre, selbst wenn die AGB ansonsten wirksam wären.
Aber das ist nicht der Punkt. AGB zwischen einem Hotel und mir sind ein individueller Vertrag. (bzw. nicht ganz so individuell, sonst wären es ja keine AGB :) Aber darauf basierend kann man keine allgemeingültige Aussage treffen und behaupten, sie gelte für alle Hotels.
Mieter eines Zimmerst ist übrigens auch sein Besitzer. Du meinst sicher Eigentum, wenn Du vom Besitz sprichst.
Der Tonfall, der hier grad eingezogen hat, ermutigt mich, mich mit diesem Beirat aus der Diskussion zu verabschieden.
#27Report
07.10.2011
Was die Frage aufwirft, ob sie wirksam sind.
Wenn sie aushängen, sind sie wirksam. Da muss ich jetzt aber nicht die ganzen Urteile dazu raussuchen, oder?
Abgesehen davon, ob solch eine Einschränkung wirksam wäre, selbst wenn die AGB ansonsten wirksam wären.
Die Einschränkung von Mietverträgen auf eine bestimmte Nutzungsart ist absolut üblich und gängige Rechtsprechung.
Aber darauf basierend kann man keine allgemeingültige Aussage treffen und behaupten, sie gelte für alle Hotels.
Korrekt, wenn ein Hotel keine AGBs hat, gilt das BGB. Ich gehe aber mal davon aus, dass jedes Hotel, dessen Zimmer groß genug sind, dass da irgendwer drin fotografieren will, AGBs besitzt. Ich habe Dir eine ganze Hotelkette gezeigt, die welche haben - zeig du mir eine Hotelkette, die das nicht hat. (Und dass Du sie nur nicht gefunden hast, hat nicht unbedingt was zu sagen. qed)
Du meinst sicher Eigentum, wenn Du vom Besitz sprichst.
Nein, mir ist der Unterschied sehr genau bekannt. Der Besitzer ist berechtigt, Gewinn aus seinem Besitz zu ziehen - soweit er eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen hat. Beispiele sind etwa Pacht oder Leasingverträge. Wenn ich ein Stück Ackerland pachte, darf ich drauf noch lange kein Fotostudio errichten, wenn es mir mein Pachtvertrag nicht erlaubt.
Der Tonfall, der hier grad eingezogen hat, ermutigt mich, mich mit diesem Beirat aus der Diskussion zu verabschieden.
Ich darf an das hier erinnern:
Und das wird auch nicht davon richtiger, daß es immer und überall nachgeplappert wird, sobald jemand nach Hotelempfehlungen fragt.
Sachlich korrekte Auskünfte als "Geplapper" zu bezeichnen und sich dann, wenn man feststellt, dass man selber etwas danebengelegen hat, beleidigt zurückzuziehen.....
OK. Sachdiskussion ist halt nicht jedermanns Sache.
#28Report
09.10.2011
Und glaubst du das Designhotels Inhaber doof sind ?
Die werden genau das in den AGBs verankert haben.
Vielleicht sogar noch deutlicher.
§ 14 - Foto & Videoaufnahmen
Foto - und Videoaufnahmen die nicht zur reiner privaten Verwendung dienen sind untersagt.
Private, Hobby sowie Kommerzielle Aufnahmeproduktionen benötigen die Zustimmung der Hotelleitung. Aufnahmen die im Internet oder Druck veröffentlich werden sollen, unterliegen der Zustimmung der Hotelleitung.
Der Verstoss dieser Auflagen führt zur sofortigen Auflösung der Vertrags zwischen dem Gast und dem Hotel. Die Hotelkosten der gesamten Buchung, sowie entstanden Kosten bei Buchungportalen sind zu 100% vom Gast zu tragen.
Die werden genau das in den AGBs verankert haben.
Vielleicht sogar noch deutlicher.
§ 14 - Foto & Videoaufnahmen
Foto - und Videoaufnahmen die nicht zur reiner privaten Verwendung dienen sind untersagt.
Private, Hobby sowie Kommerzielle Aufnahmeproduktionen benötigen die Zustimmung der Hotelleitung. Aufnahmen die im Internet oder Druck veröffentlich werden sollen, unterliegen der Zustimmung der Hotelleitung.
Der Verstoss dieser Auflagen führt zur sofortigen Auflösung der Vertrags zwischen dem Gast und dem Hotel. Die Hotelkosten der gesamten Buchung, sowie entstanden Kosten bei Buchungportalen sind zu 100% vom Gast zu tragen.
#29Report
[gone] Camera Hanovera
11.10.2011
Wenn man sich blöd anstellen will, geht man mit großer Tasche und zwei Mädels in der Hand zur Rezeption eines Designhotels, läßt dabei versehentlich noch den Reflektor- oder Durchlichtschirm fallen und unterschreibt dann am besten noch als Einzelgast. Das Shooting sollte dann natürlich noch in der Dämmerung bei geöffnetem Fenster mit Blitzlichtgewitter zur Straße oder Innenhof hin stattfinden. Die Veröffentlichung der Bilder dann am besten überall wo es geht.
Wenn man sich nicht blöd anstellen will, holt man Tasche, Schirm und Mädels nach und nach in das Zimmer. Die Mädels am besten ohne das man selbst dabei ist. Ist das wirklich so schwer?
Ich glaube aber anhand der Referenzen des TO nicht, daß er blöd ist!
Ach ja: Wer trotzdem nicht schlafen kann, geht halt den offiziellen Weg, holt sich sein Property Release von einem gewillten Hotel - und alles wird gut.
Wenn man sich nicht blöd anstellen will, holt man Tasche, Schirm und Mädels nach und nach in das Zimmer. Die Mädels am besten ohne das man selbst dabei ist. Ist das wirklich so schwer?
Ich glaube aber anhand der Referenzen des TO nicht, daß er blöd ist!
Ach ja: Wer trotzdem nicht schlafen kann, geht halt den offiziellen Weg, holt sich sein Property Release von einem gewillten Hotel - und alles wird gut.
#30Report
11.10.2011
Das ist natürlich Ansichtssache. Dem einen liegen Heimlichkeiten, dem anderen nicht. 9/10 Hotels mögen das nicht aber es gibt ja viele :-)
anTon
anTon
#31Report
11.10.2011
Mit mögen hat des ned soviel zu tun.
Die Hotels die wissen genau das Sie gerne zu solchen Shootings benützt werden.
Wenn die Bilder dann ohne Absprache und Genehmigung veröffentlicht werden.
Die Klage möchte ich ned am Hals haben.
Die zucken sicherlich nicht und ob des der Spass Wert ist.
Die Hotels die wissen genau das Sie gerne zu solchen Shootings benützt werden.
Wenn die Bilder dann ohne Absprache und Genehmigung veröffentlicht werden.
Die Klage möchte ich ned am Hals haben.
Die zucken sicherlich nicht und ob des der Spass Wert ist.
#32Report
11.10.2011
das "mögen" ist auch im Sinne von "geben keine Zustimmung" gemeint.
Aus meiner Erfahrung nutzt mails schreiben gar nichts, anrufen ist besser, persönlich vorsprechen hat die besten Erfolgsaussichten.
anTon
Aus meiner Erfahrung nutzt mails schreiben gar nichts, anrufen ist besser, persönlich vorsprechen hat die besten Erfolgsaussichten.
anTon
#33Report
[gone] Camera Hanovera
11.10.2011
Im Zweifelsfall einfach mal den Kollegen fragen, der dieses Bild gemacht hat und sich sicher etwas bei der Überschrift dazu gedacht hat ;-)
BILD
BILD
#34Report
11.10.2011
Original von Reinhard Wagner
Wenn Du in einem Hotel eincheckst, erkennst Du die AGBs als gültig an.
Nö. Nur dann, wenn sie keine unwirksamen Klauseln enthalten.
Und wenn da "nur zu Beherbergungszwecken" drinsteht, dann beinhaltet das eben kein Fotoshooting.
"Beherbungszwecke" beinhaltet eine ganze Menge:
- Sex im Hotelzimmer(auch käuflichen)
- Mitbringen von Getränken und Speisen (kann vom Hotel nicht untersagt werden)
- Empfang von Gästen (muß vom Hotel geduldet werden, sofern sie andere Gäste nicht stören
- Führen von Vertragsverhandlungen mit Besuchern
- Fotografieren auf dem Hotelzimmer
und vieles andere mehr.
Hotels sind absolut nicht frei darin festzulegen, was sie ihren Gästen auf dem Zimmer erlauben und was nicht, Hotels unterliegen da vielmehr diversen Beschränkungen.
Und nochmals: das Hausrecht in einem Hotelzimmer hat der Gast - nicht das Hotel.
#35Report
11.10.2011
Original von Coniaric
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von konturgestalter - gfreit sich auf die Wiesn 2011
Und dann brauchst ja noch ein Hotel das die für dein Shooting die Zustimmung erteilt.
Es reicht, daß es das Zimmer vermietet. Hausherr im Zimmer (und Inhaber des Hausrechts) ist danach der Mieter.
Bei Designhotels wie du es suchst wird das ned so einfach werden.
Warum sollte das so sein?
Auch wenn das Design urheberrechtlich geschützt ist, hat erstens nicht das Hotel das Urheberrecht sondern der Designer, und zweitens ist die Nutzung eines Design-Hotel-Zimmers als Location für Fotoaufnahmen ein Paradebeispiel für eine zulässige "freie Benutzung" eines anderen Werkes. (§24 UrhG)
(Ihr macht's Euch aber auch immer schwierig...)[/quote]
Moment - man braucht dafür keinen Property-Release!?[/quote]
Das kann man sich doch selber erteilen - man ist doch selber Hausherr im Zimmer.
Wenn Du auf einem privaten Grundstück Fotos machen willst - wessen Erlaubnis brauchst Du dann? - Richtig: die des Grundstückseigentümers.
Wenn Du in einer Mietwohnung Fotos machen willst - wessen Erlaubnis brauchst Du dann? - Richtig: die des Mieters.
Wenn Du in einem Hotelzimmer Fotos machen willst - wessen Erlaubnis brauchst Du dann? Richtig - die des Hotelgastes. Also von Dir selbst...
#36Report
11.10.2011
Na da kennt sich jemand aus.
Aber wenn die Bilder/Videos veröffentlicht werden dann sieht das ganz schon ganz anders aus.
Gehen wir doch mal ins extremere.
Du machst ein Shooting/ Video auf dem Hotelzimmer welches dem Ruf des Hotels Schaden kann und veröffentlichst dieses dann.
Durch den Stil des Hotelzimmers kann im Hintergrund erkannt werden das das es sich im
einen bestimmte Hotelkette handelt.
Du meinst das du dann im Recht bist und mit deinem Übernachtungskosten alles abgegolten ist ?
In dem Fall möchte ich nicht in der Haut des Fotografen stecken.
Wennst Knipsbilderbilder mit am Gschbusi machst weil es einen antörnd, dann entspricht das sicherlich der Nutzung der Hotelszimmers. Aber ein Shooting mit proffesionellen Hintergrund und folgende Veröffentlichung sicherlich nicht.
Übrigens - wenn ein Hotel keine AGB´s hat dann greift das BGB.
Aber wenn die Bilder/Videos veröffentlicht werden dann sieht das ganz schon ganz anders aus.
Gehen wir doch mal ins extremere.
Du machst ein Shooting/ Video auf dem Hotelzimmer welches dem Ruf des Hotels Schaden kann und veröffentlichst dieses dann.
Durch den Stil des Hotelzimmers kann im Hintergrund erkannt werden das das es sich im
einen bestimmte Hotelkette handelt.
Du meinst das du dann im Recht bist und mit deinem Übernachtungskosten alles abgegolten ist ?
In dem Fall möchte ich nicht in der Haut des Fotografen stecken.
Wennst Knipsbilderbilder mit am Gschbusi machst weil es einen antörnd, dann entspricht das sicherlich der Nutzung der Hotelszimmers. Aber ein Shooting mit proffesionellen Hintergrund und folgende Veröffentlichung sicherlich nicht.
Übrigens - wenn ein Hotel keine AGB´s hat dann greift das BGB.
#37Report
[gone] Visual Dope
11.10.2011
Original von Verbildlicht
Hallo,
wir suchen für ein erotisches Shooting ein Zimmer in Nürnberg oder Umgebung. Natürlich bezahlbar !!
Das Shooting soll in forlgende Richtung gehen:
http://www.simonbolz.com/series/insomnia/
Das Zimmer sollte nicht zu klein sein (Studioblitze, größt nögliche Freiheit bei der Perspektivwahl), und vom Stil her nicht zu Sehr vom Modell ablenken.
Weißes Zimmer mit stilvollem Holzboden und modernen Details wäre der Hit. 70er Style kann ich mir auch gut vorstellen.
Versteht sich von selbst, dass sich 0815 Business Hotels wohl kaum eigenen ...
Wäre schön hier ein paar Vorschläge zu bekommen ...
Gruss
Thomas
Meiner Erfahrung nach zahlt sich bei Hotel-Shootings immer aus, die Suite zu nehmen. Ich weiß, ist finanziell nicht immer tragbar, die Bewegungsfreiheit und die gestalterischen Möglichkeiten die sich daraus ergeben, zahlen sich aber aus.
Aus der Diskussion um Genehmigungen halt ich mich bewusst raus. Danach fragst du nicht und meine Erfahrungen hier sind: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß :-)
lg
Hannes
#38Report
[gone] Marcus de Winter
11.10.2011
Hallo zusammen,
weil mal wieder keiner eine wirkliche Ahnung hat. OK, Nürnberg ist altmodisch, damit gehe ich konform, aber altmodisch heißt nun nicht unbedingt das Nürnberg hässliche Hotels haben.
Schau mal nach
* Hotel Drei Raben,
* Motel One
* http://www.lorenzhotel.de
* Novina Hotel Nürnberg Tillypark (Wallensteinstraße)
So, das sollte es fürs erste sein.
Noch Fragen?
Ciao
- Marcus -
weil mal wieder keiner eine wirkliche Ahnung hat. OK, Nürnberg ist altmodisch, damit gehe ich konform, aber altmodisch heißt nun nicht unbedingt das Nürnberg hässliche Hotels haben.
Schau mal nach
* Hotel Drei Raben,
* Motel One
* http://www.lorenzhotel.de
* Novina Hotel Nürnberg Tillypark (Wallensteinstraße)
So, das sollte es fürs erste sein.
Noch Fragen?
Ciao
- Marcus -
#39Report
Topic has been closed
Und es gibt sehr wohl ein Recht am Bild des eigenen Dings - und zwar in dem Augenblick, wo jemand mit diesem Bild Geld verdient, also eine kommerzielle Nutzung vorliegt (wie hier in der MK) und dieses Dings nicht permanent im öffentlichen Raum steht.
Eines der Vorteile von Besitz ist nämlich, dass man den wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Besitz ziehen kann. Und es nicht dulden muss, dass es jemand anderes tut.
Aber was erzähl Ich Dir das - Du kennst Dich ja aus....
PS:
Kuckst Du: AGBs der Lindner-Hotelkette:
http://www.lindner.de/de/ImageStor/AGB/AGB_Deutschland_DE.pdf
Wenn Du in einem Hotel eincheckst, erkennst Du die AGBs als gültig an. Und wenn da "nur zu Beherbergungszwecken" drinsteht, dann beinhaltet das eben kein Fotoshooting.