Rechtliche Fragen - BGB-Vertrag, denke ich da richtig? 28
#1
26.11.2011
alles bullshit!
tfp-shooting gemacht - paar bearb. bilder verschickt = vertrag geschlossen und durchgeführt
rest an etwaigen "forderungen" wird sich nicht beweisen lassen mangels schriftl vereinbarung - von keiner partei!
tfp-shooting gemacht - paar bearb. bilder verschickt = vertrag geschlossen und durchgeführt
rest an etwaigen "forderungen" wird sich nicht beweisen lassen mangels schriftl vereinbarung - von keiner partei!
#2Report
26.11.2011
Da ist schon vorweg alles falsch gemacht worden, bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist wird kein Foto gemacht, so einfach ist das.
Und im Vertrag sollte auch drin stehen wieviele Fotos das Model erhält, damit es dort auch keine Streitereien gibt.
Wenn kein Vertrag exisitiert, der von beiden Parteien unterschrieben wurde dann trifft genau das zu, was du geschrieben hast, das Model hat kein Recht auf die Fotos und sollten diese vom Model in irgendeiner Weise verwendet werden ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Andererseits darf der Fotograf die Fotos auch nicht veröffentlichen, da die Rechte am eigenen Bild vom Model nicht abgetreten wurden, er kann die Fotos dann für sein Archiv nutzen! ;-)
Und im Vertrag sollte auch drin stehen wieviele Fotos das Model erhält, damit es dort auch keine Streitereien gibt.
Wenn kein Vertrag exisitiert, der von beiden Parteien unterschrieben wurde dann trifft genau das zu, was du geschrieben hast, das Model hat kein Recht auf die Fotos und sollten diese vom Model in irgendeiner Weise verwendet werden ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Andererseits darf der Fotograf die Fotos auch nicht veröffentlichen, da die Rechte am eigenen Bild vom Model nicht abgetreten wurden, er kann die Fotos dann für sein Archiv nutzen! ;-)
#3Report
#4
26.11.2011
Original von Norah S.
Meine Meinung dazu: völliger Bullshit, was das Modell da schreibt! Der Fotograf hat das Urheberrecht und muss ohne ein Zustandekommen eines Vertrages dem Modell überhaupt keine Bilder geben. (Ansonsten gilt, was der Vertrag vorgibt, und es ist NICHT allgemein üblich, das das Modell womöglich alle und unbearbeitete Bilder bekommt.)
Dass ein Vertrag zustandegekommen ist, hat der Fotograf ja bereits eingestanden, indem er die Mails geschrieben hat. Der Vertrag ist ja so oder so zustandegekommen, auch wenn er nur mündlich vereinbart wurde. Ich würde so weit gehen zu sagen, dass der Vertrag von Fotografenseite sogar zu 100% erfüllt wurde: Das Modell erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 4 Wochen [...] die vom Fotografen bearbeiteten Fotos..
Unbearbeitete Bilder zu bekommen, würde ich grundsätzlich als unüblich ansehen. Selbst in dem Fall, dass der Fotograf bezahlt werden würde, ist er nicht verpflichtet, diese herauszugeben (EDIT: und ich kenne das auch von Berufsfotografen so, dass eben nur die fertigen geliefert werden).
Und wenn der Fotograf grundsätzlich keine unbearbeiteten Bilder herausgibt (also auch bisher nicht an andere Modelle), ist er da auf der sicheren Seite.
Im Umkehrschluss darf der Fotograf die Bilder auch nicht verwenden, da das Modell das Recht am eigenen Bild nicht abgetreten hat.
Jupp.
#5Report
26.11.2011
ach das war ein male-model?
ich sags ja immer ... das sind in der regel die größeren zicken ... *g
ich sags ja immer ... das sind in der regel die größeren zicken ... *g
#6Report
26.11.2011
zicken gibt es dann wohl doch bei beiden geschlechtern. :-/
so so, da droht einer mit 'nem anwalt - na ja. ;-)
so so, da droht einer mit 'nem anwalt - na ja. ;-)
#7Report
#8
26.11.2011
im grunde bleibt hier jeder auf seinen kosten hocken!
ich bin ja auch male-model ... und zicke sowieso ;-)
ich bin ja auch male-model ... und zicke sowieso ;-)
#9Report
#10
26.11.2011
habisch keine kosten für ... außer das blatt papier und die tinte für meinen briefkopf ;-)
#11Report
#12
26.11.2011
hey nora - ich mach keine rechtsberatung in i-net-foren ... und schon garnicht für einen sachverhalt den ich vom hörensagen vorgetragen bekomme ...
man sollte bei solchen geschichten immer auch mal drüber nachdenken ob es nicht sinnvoller ist eine schnelle lösung zwischen den beteiligten zu suchen ... gerade wegen der kosten einer solchen beschäftigungstherapie für rechthaberische zicken und notleidende anwälte ...
man sollte bei solchen geschichten immer auch mal drüber nachdenken ob es nicht sinnvoller ist eine schnelle lösung zwischen den beteiligten zu suchen ... gerade wegen der kosten einer solchen beschäftigungstherapie für rechthaberische zicken und notleidende anwälte ...
#13Report
#14
26.11.2011
Original von Norah S.
(...)ich hoffe hier auf einige konstruktive und qualifizierte Antworten zu folgender Sachlage:(...)
Unter der Vorraussetzung das sich die Geschichte so zugetragen hat meine 2c
Fotograf und Model haben es gleichermassen versäumt das mündlich gesprochene "vor" dem Shooting schriftlich zu fixieren.
(Sender/Empfängerproblem)
Wenn danach eine Partei an einer gütlichen, vernünftigen Einigung nicht interessiert scheint sondern auf Eskalation macht dann mache ich als andere Partei "Dienst nach Vorschrift"
1) CD brennen und versenden mit den 4 bearbeiteten Foddos...
2) Kurz denken..."scheiß Shooting...."
3) Sich wichtigeren Dingen zuwenden.....
PS: Wer Fotograf aus dem Münchner Raum ist, bekommt von mir gern auf Anfrage den Namen des männlichen Modells, damit ihm so etwas mit dieser Person nicht passiert.
Das ist albern.....
#15Report
26.11.2011
ja - wer das nu auch war ... sollte weder hier öffentlich noch per pn genannt werden ...
grund: sich in seinen rechten beeinträchtigt zu fühlen und deshalb nen anwalt beauftragen zu wollen ist für sich alleine kein unseriöses verhalten und auch nicht anstößig
grund: sich in seinen rechten beeinträchtigt zu fühlen und deshalb nen anwalt beauftragen zu wollen ist für sich alleine kein unseriöses verhalten und auch nicht anstößig
#16Report
[gone] www.trash-pixel.de
26.11.2011
Mein Credo lautet...
- ohne vorliegen des schriftlichen und unterschriebenen Vertrages beginne ich nicht einmal mit den Vorbereitungen - auch keine Studiobuchung!
- ich sicher niemals im Vertrag eine Frist zu, in der ich verpflichtet werde zu liefern, schon aus persönlicher Einstellung möchte ich das binnen 14 Tage vom Tisch haben und hat bisher immer funktioniert!
- jetzt oute ich mich - ja ich gebe auch unbearbeitete Bilder herraus! verkleinert, geringe Qualiltät mit Sanktionsandrohug wenn auch nur eins davon online zu finden sein wird!
Sollte mal wirklich der Drucker net wollen, dann bitte ich das Modell das zu tun, notfalls mit Kostenersatz - spätestens am Termin sollte er vorliegen. Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel - ja ich werde unter gewissen Umständen auch ohne vorliegen des Vertrages schon tätig... a.) bei Modellen mit denen ich bereits schon positiv zu tun hatte und b.) wenn ich nach dem ersten Telefonat den Eindruck habe dass das "scho' basse wirt" und auf meine Fähigkeit Menschen einzuschätzen kann ich mich seit 45 Jahren verlassen.
- ohne vorliegen des schriftlichen und unterschriebenen Vertrages beginne ich nicht einmal mit den Vorbereitungen - auch keine Studiobuchung!
- ich sicher niemals im Vertrag eine Frist zu, in der ich verpflichtet werde zu liefern, schon aus persönlicher Einstellung möchte ich das binnen 14 Tage vom Tisch haben und hat bisher immer funktioniert!
- jetzt oute ich mich - ja ich gebe auch unbearbeitete Bilder herraus! verkleinert, geringe Qualiltät mit Sanktionsandrohug wenn auch nur eins davon online zu finden sein wird!
Sollte mal wirklich der Drucker net wollen, dann bitte ich das Modell das zu tun, notfalls mit Kostenersatz - spätestens am Termin sollte er vorliegen. Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel - ja ich werde unter gewissen Umständen auch ohne vorliegen des Vertrages schon tätig... a.) bei Modellen mit denen ich bereits schon positiv zu tun hatte und b.) wenn ich nach dem ersten Telefonat den Eindruck habe dass das "scho' basse wirt" und auf meine Fähigkeit Menschen einzuschätzen kann ich mich seit 45 Jahren verlassen.
#17Report
26.11.2011
Das ist jetzt eine Pattsituation mit leichten Vorteilen für das Fotomodell. Denn schließlich hat es schon 4 Bilder bekommen und vermutlich kann es aus der Geschichte bereits ableiten, dass diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen. Der Fotograf dagegen hat nur für das Archiv produziert.
Ich würde vermutlich nachgeben, da ich ohnehin kein Problem mit den unbearbeiteten Bildern habe.
Einen RA bei einem fehlenden Vertrag einzuschalten, halte ich für Geldverschwendung (auf beiden Seiten) - wenn ein vorheriger PN-Verkehr o.ä. vorherige Absprachen belegt.
Ich würde vermutlich nachgeben, da ich ohnehin kein Problem mit den unbearbeiteten Bildern habe.
Einen RA bei einem fehlenden Vertrag einzuschalten, halte ich für Geldverschwendung (auf beiden Seiten) - wenn ein vorheriger PN-Verkehr o.ä. vorherige Absprachen belegt.
#18Report
26.11.2011
Original von eckisfotos
Das ist jetzt eine Pattsituation mit leichten Vorteilen für das Fotomodell. Denn schließlich hat es schon 4 Bilder bekommen und vermutlich kann es aus der Geschichte bereits ableiten, dass diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.
nöö, hat er nicht, kann er nicht. und wenn, dann ist es das gleiche dünne eis auf dem sich ein fotograf bewegt, veröffentlicht dieser denn bilder ohne vertrag.
Original von eckisfotos
Ich würde vermutlich nachgeben, da ich ohnehin kein Problem mit den unbearbeiteten Bildern habe.
bei manchen macht es da auch keinen unterschied
#19Report
26.11.2011
wenn das model meint " es gibt keinen vertrag", kann auch der fotograf meinen "es gibt keinen vertrag". also nix mit veröffentlichung. dann bleiben die bilder nur noch für die mappe, manchmal auch ein gewinn, wird kaum wer nachprüfen, wer welche bilder druckt und in hübsche plastikhüllen steckt.
#20Report
Topic has been closed