Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184
21.02.2012
Original von TomRohwer
Nötigung (§240 StGB) ist absolut denkbar.
Ich würde sogar dazu tendieren, denn es liegt auf der Hand, daß hier Druck durch "Ansehensverlust" bei den Nachbarn ausgeübt werden soll, und das könnte durchaus "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist" erfüllen.
Nötigung hatte ich auch überlegt, aber ich halte hier die Mittel-Zweck-Relation für nicht verwerflich.
Übrigens: Da ich ja Geld vom ihm will, wäre es Erpressung und nicht Nötigung.
Aber gerade hier finde ich, dass die Mittel-Zweck-Relation überhaupt nicht verwerflich ist.
Er schuldet mit Geld und ich klebe ihm Zettel an die Tür, um ihn darauf aufmerksam zu machen und Druck zu machen
#162Report
21.02.2012
Original von Paul Poleski
Urteil des V. Zivilsenats vom 13.11.2009 - V ZR 10/09
"Das gilt auch für die Wirkungen der Grundrechte im Privatrecht."
bezugnahmen gibts viele
Falsch!
Das Urteil ist aufgrund BGB § 1004 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 3 ergangen.
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
V ZR 10/09
Verkündet am: 13. November 2009
Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 1004 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 3
Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.
Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.
BGH, Urteil vom 13. November 2009 - V ZR 10/09 - LG Frankfurt/Main
Du hast oben im Kopf in die Normenkette geschaut:
GG Art. 5 I; BGB § 1004 I; WEG §§ 14 Nr. 1, 15 III
Das sind die tangierten §§ und Art., aber das Urteil wurde aufgrund der o.a. §§ gesprochen.
#163Report
21.02.2012
Original von urparktüte
Verkaufst du auch den Vollstreckungsbescheid oder möchtest du ihn lieber an Tür und Haustür des Schuldners heften?
Kommt drauf an, was du mir bietest. ;-)
#164Report
21.02.2012
Original von Paul Poleski
aber wenn das für dich unsinn ist, dann ignorier es einfach, war nur ein gut gemeinter hinweis...
gut gemeint, aber totaler unsinn.
#165Report
21.02.2012
Auweia... *kicherlolgackerkreisch*
#166Report
21.02.2012
@Tom
Du sagtest § 203 StGB?
Gute Idee, aber ich denke, dass es kein Geheimnis ist, denn mein Titel und auch mein Haftbefehl sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen und somit einer unbestimmten Anzahl von Personen zugängig.
Du sagtest § 203 StGB?
Gute Idee, aber ich denke, dass es kein Geheimnis ist, denn mein Titel und auch mein Haftbefehl sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen und somit einer unbestimmten Anzahl von Personen zugängig.
#167Report
[gone] Lichtstreif
21.02.2012
Wurde mich sehr wundern, wenn eine private Firma , die Vollstreckung eines Haftbefehls durchführen darf... Das ist doch eine hoheitliche Aufgabe. Wußte gar nicht, dass wir eine Bananenrepublik sind.
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Habe gerade ein paar alte Threads entdeckt und hoffe, noch Antworten zu erhalten.
Bisher ging es immer um Forderungen, die nicht rechtskräftig sind.
Was ist nun, wenn ich aber eine rechtskräftige Forderung habe?
Konkret:
- Ich habe einen Titel gegen den Schuldner.
- Der Schuldner war bei jedem Besuch des Gerichtsvollziehers nicht zu Hause.
- Der Schuldner hat alle Termine des Gerichtsvollziehers verstreichen lassen.
- Ich habe daraufhin einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt und einen Haftbefehl erhalten.
Bevor nun gesagt wird, "dann lass den Schuldner doch festnehmen", dem muss ich sagen, dass diese Festnahme sehr, sehr teuer für mich wird, denn ich muss in Vorleistung treten.
Leider wird der Gerichtsvollzieher bei dieser Festnahme nicht von der Polizei unterstützt, sondern er muss sich einen privaten Dienst hierfür holen und diese Privatfirma ist sehr teuer.
Die Haft selber geht vom Preis her, denn der Schuldner wird in Haft sicherlich sofort die Eidesstatliche Versicherung abgeben und nicht lange in Haft sitzen.
Meine Frage:
Eurer Meinung nach, stellt es einen Straftatbestand dar, wenn ich eine Kopie dieses Haftbefehl und des Vollstreckungsbescheides an die
1. Wohnungstür des Schuldners im Mehrfamilienhaus hefte
2. Haustür des Mehrfamilienhauses hefte.
Würde mein o.a. Verhalten einer zivilrechtlichen Norm zuwider laufen?
Habt Ihr eine Idee, ob ich da etwas verbotenes tun würde?
Mir selber fällt nichts ein aber vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee und kommt auf etwas, was ich nciht bedacht hatte.
#168Report
21.02.2012
lies doch mal bitte den zusammenhang, bevor du da irgendwas an den haaren herbeiziehst.... BS ging es um die bezugnahme..... was ist jetzt bitte falsch?
erst fragst nach meinungen, dann akzeptierst du sie nicht? dafür fehlt mir bisschen das verständnis....
wenn du es besser weist, dann kannste dir den ganzen thread auch sparen....
erst fragst nach meinungen, dann akzeptierst du sie nicht? dafür fehlt mir bisschen das verständnis....
wenn du es besser weist, dann kannste dir den ganzen thread auch sparen....
#169Report
21.02.2012
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, einschalten des Gerichtsvollziehers kann ich aus kaufmännischer Sicht noch nachvollziehen. Bevor ich aber einen Haftbefehl erwirke, sollte der Gerichtsvollzieher doch erstmal alle seine ihm zur Verfügung stehenden Kompetenzen ausreißen, was er (wie ich es hier herauslese) nicht gemacht hat.
Öffnung der Wohnung bei Abwesenheit scheint der GV werder angedroht noch durchgeführt zu haben. Ok, Vorkasse für Schlüsseldienst, wobei diese Kosten dann dem Schuldner noch obern drauf gelegt werden. Wenn ich aber der Meinung bin, dass entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind, um meine ausstehenden Forderungen zu decken, so what, dann muß ich halt in den sauren Apfel beissen und die 200 oder 300 Euronen hinlegen.
Das Anschlagen des erwirkten Haftbefehls im Hausflur oder Wohnungstür, ist für mich außerhalb jedes kaufmännischens Handelns und geht eher in Richtung private Fehde.
Der Schuldner hat alleine durch Schufaeinträge des Mahnbescheid, Vollstreclungsbescheid und Haftbefehl eine so miese Bonität, das er in seinen weiteren geschäftlichen Handeln in arge Erklärungsnöte kommt.
Öffnung der Wohnung bei Abwesenheit scheint der GV werder angedroht noch durchgeführt zu haben. Ok, Vorkasse für Schlüsseldienst, wobei diese Kosten dann dem Schuldner noch obern drauf gelegt werden. Wenn ich aber der Meinung bin, dass entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind, um meine ausstehenden Forderungen zu decken, so what, dann muß ich halt in den sauren Apfel beissen und die 200 oder 300 Euronen hinlegen.
Das Anschlagen des erwirkten Haftbefehls im Hausflur oder Wohnungstür, ist für mich außerhalb jedes kaufmännischens Handelns und geht eher in Richtung private Fehde.
Der Schuldner hat alleine durch Schufaeinträge des Mahnbescheid, Vollstreclungsbescheid und Haftbefehl eine so miese Bonität, das er in seinen weiteren geschäftlichen Handeln in arge Erklärungsnöte kommt.
#170Report
21.02.2012
Da es nicht zu übersehen ist, dass das alles hier mal wieder abgleitet und immer mehr persönlich wird und nicht mehr so viel mit der eigentlichen Frage zu tun hat, möchte ich uns alle bitten (auch mich) wieder sachlich zu werden.
Ich habe alle gutgemeinten Ratschläge gelesen und auch zur Kenntnis genommen.
Ich bin auch darauf hingewiesen worden, aufzupassen und mich nicht disziplinarrechtlich angreifbar zu machen. auch zur Kenntnis genommen.
ich habe niemals einen hehl daraus gemacht, dass ich dem schuldner auch ein wenig eins auswischen möchte, dass ich etwas druck machen möchte.
aber legalen druck.
ich selber denke, dass hier ein verstoß nach § 192 StGB vorliegen könnte:
[...Publikationsexzess ...]
Von einem Publikationsexzess wird gesprochen, wenn eine ehrenrührige wahre Tatsache in einer Form veröffentlicht wird, die der Bedeutung dieser Tatsache nicht angemessen ist. Dies kann in einer Zeitung, durch Aushang in einem Schaukasten oder durch eine andere Art der öffentlichen Verbreitung geschehen.
Ich habe alle gutgemeinten Ratschläge gelesen und auch zur Kenntnis genommen.
Ich bin auch darauf hingewiesen worden, aufzupassen und mich nicht disziplinarrechtlich angreifbar zu machen. auch zur Kenntnis genommen.
ich habe niemals einen hehl daraus gemacht, dass ich dem schuldner auch ein wenig eins auswischen möchte, dass ich etwas druck machen möchte.
aber legalen druck.
ich selber denke, dass hier ein verstoß nach § 192 StGB vorliegen könnte:
[...Publikationsexzess ...]
Von einem Publikationsexzess wird gesprochen, wenn eine ehrenrührige wahre Tatsache in einer Form veröffentlicht wird, die der Bedeutung dieser Tatsache nicht angemessen ist. Dies kann in einer Zeitung, durch Aushang in einem Schaukasten oder durch eine andere Art der öffentlichen Verbreitung geschehen.
#171Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von urparktüte
Verkaufst du auch den Vollstreckungsbescheid oder möchtest du ihn lieber an Tür und Haustür des Schuldners heften?
Kommt drauf an, was du mir bietest. ;-)[/quote]
für 50,00 € kauf ich die Katze im Sack oder mach Du Vorschlag, wo Du dich nicht als Opfer fühlst und jammerst
#172Report
21.02.2012
Original von urparktüte
für 50,00 € kauf ich die Katze im Sack oder mach Du Vorschlag, wo Du dich nicht als Opfer fühlst und jammerst
Neeeee, dann lieber nicht ;-)
#173Report
21.02.2012
Zu dem Thema bezüglich GV nimmt sich ein privates Unternehmen zur Hilfe:
Auch ich denke, dass das Quatsch ist, denn die sind ja gar keine Vollzugsbeamten.
Der GV sagte mir, dass sich ein Kollege von ihm eines privaten Dienstes bedient hatte, weil die Polizei nicht wollte oder konnte.
Rechtlich sicherlich sehr fragwürdig.
Ich selber habe soeben mal in Hildeheim bei Leiter des Einsatz- und Streifendienstes angerufen un der sagte mir, dass die Polizei Hildesheim natürlich bei solchen Amtshilfeersuchen dem GV helfen würde und dass man auch den Transport zur JVA machen würde.
Keine Ahnung, was in den Kollegen des GV gefahren war, ein privates Unternehmen zu holen...
Auch ich denke, dass das Quatsch ist, denn die sind ja gar keine Vollzugsbeamten.
Der GV sagte mir, dass sich ein Kollege von ihm eines privaten Dienstes bedient hatte, weil die Polizei nicht wollte oder konnte.
Rechtlich sicherlich sehr fragwürdig.
Ich selber habe soeben mal in Hildeheim bei Leiter des Einsatz- und Streifendienstes angerufen un der sagte mir, dass die Polizei Hildesheim natürlich bei solchen Amtshilfeersuchen dem GV helfen würde und dass man auch den Transport zur JVA machen würde.
Keine Ahnung, was in den Kollegen des GV gefahren war, ein privates Unternehmen zu holen...
#174Report
[gone] www.trash-pixel.de
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Meine Frage:(...)
Gerichtsvollzieher mit Abnahme der Eidesstattlichen beauftragen mit Antrag auf nicht Befolgung Haftbefehl... hat mich 27€ gekostet und ih was bei der Abnahme der von Eides statt mit dabei nach dem er vom Betrieb "abgehlot" wurde von der Uniform...
#175Report
21.02.2012
Original von http://www.trash-pixel.de
Gerichtsvollzieher mit Abnahme der Eidesstattlichen beauftragen mit Antrag auf nicht Befolgung Haftbefehl... hat mich 27€ gekostet und ih was bei der Abnahme der von Eides statt mit dabei nach dem er vom Betrieb "abgehlot" wurde von der Uniform...
Bei der Arbeit abgeholt zu werden würde ich meinem Schuldner auch gönnen
#176Report
ein Spruch von meiner lieben Oma .......was du nicht willst was man dir tut, das füg auch keinem andern zu
#177Report
21.02.2012
Original von Hans Lastin u. Ljuba Miller ( Ljuba Chefin )
ein Spruch von meiner lieben Oma .......was du nicht willst was man dir tut, das füg auch keinem andern zu
da hält sich der schuldner auch nicht dran ;-)
#178Report
22.02.2012
@ F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Sorry aber irgendwie versteh ich dich immer noch nicht!
Was dir in diesem Forum bis jetzt geraten wurde, hätte Dir der zuständige GV wohl binnen 10 Minuten im persönlichen Gespräch erklärt. Ich hatte bisher immer mit freundlichen GV zu tun und im Gespräch haben wir bis jetzt auch in schwierigen Fällen eine befriedigende Lösung gefunden, die den gewünschten Erfolg brachte.
Als Polizist solltest du doch aus der Berufserfahrung und von der Ausbildung her wissen dann Man eine Verhaftung entweder etwas diskreter oder auch mit einem gewissen Brimborium vornehmen kann. Da brauchts dann keinen Pranger!
Sobald du den Schuldner vom GV verhaften und zur Abgabe der EV vorführen lässt, sollte sich das doch von Deinen - vorher informierten Kollegen - durchaus etwas showmässig gestalten lassen. Bei so einer Aktion muß man doch immer auch an eine mögliche bis hoch wahrscheinliche Fluchtgefahr denken!!!! Wie du eine eventuelle "Begleitmusik" zum Beispiel in Form von - zufälltig anwesenden - Menschen mit einer Kamera gestaltest, das überlasse ich jetzt Deiner Fantasie.
Mit Verlaub gesagt finde ich es doch sehr verwunderlich, dass du erst nach "Beratung" durch ein Model-und Fotografenforum auf die Idee kommst, mit Deinen Kollegen aus dem Streifendienst (oder wie das bei Euch genannt wird) zu reden. Mir als Mann der Presse drängt sich da die Frage auf: Redet ihr Kollegen nicht miteinander??
Wenn ich ein massives Problem habe und jemanden mit Hilfe der Polzei düpieren will brauche ich mich nur mit den Beamten zu unterhalten, mit denen ich beruflich regelmäßig zu tun hab. Deren Einfallsreichtum ist da erstaunlich - aber immer innerhalb der Legalität. Vielleicht sind aber die bayerischen Beamten lediglich besser ausgebildet.
Sorry aber irgendwie versteh ich dich immer noch nicht!
Was dir in diesem Forum bis jetzt geraten wurde, hätte Dir der zuständige GV wohl binnen 10 Minuten im persönlichen Gespräch erklärt. Ich hatte bisher immer mit freundlichen GV zu tun und im Gespräch haben wir bis jetzt auch in schwierigen Fällen eine befriedigende Lösung gefunden, die den gewünschten Erfolg brachte.
Als Polizist solltest du doch aus der Berufserfahrung und von der Ausbildung her wissen dann Man eine Verhaftung entweder etwas diskreter oder auch mit einem gewissen Brimborium vornehmen kann. Da brauchts dann keinen Pranger!
Sobald du den Schuldner vom GV verhaften und zur Abgabe der EV vorführen lässt, sollte sich das doch von Deinen - vorher informierten Kollegen - durchaus etwas showmässig gestalten lassen. Bei so einer Aktion muß man doch immer auch an eine mögliche bis hoch wahrscheinliche Fluchtgefahr denken!!!! Wie du eine eventuelle "Begleitmusik" zum Beispiel in Form von - zufälltig anwesenden - Menschen mit einer Kamera gestaltest, das überlasse ich jetzt Deiner Fantasie.
Mit Verlaub gesagt finde ich es doch sehr verwunderlich, dass du erst nach "Beratung" durch ein Model-und Fotografenforum auf die Idee kommst, mit Deinen Kollegen aus dem Streifendienst (oder wie das bei Euch genannt wird) zu reden. Mir als Mann der Presse drängt sich da die Frage auf: Redet ihr Kollegen nicht miteinander??
Wenn ich ein massives Problem habe und jemanden mit Hilfe der Polzei düpieren will brauche ich mich nur mit den Beamten zu unterhalten, mit denen ich beruflich regelmäßig zu tun hab. Deren Einfallsreichtum ist da erstaunlich - aber immer innerhalb der Legalität. Vielleicht sind aber die bayerischen Beamten lediglich besser ausgebildet.
#179Report
22.02.2012
@Camera:
Der GV fürht den Schuldner nirgends vor. Er nimmt ihm die EV ab oder bringt ins Gefängnis. Das mit dem Vorführen für die EV war bis 1999 üblich. Das nur zur Info.
Die Verhaftung mit viel Pomp zugestalten ... kann dem GV Schwierigkeiten machen. Denn dieser ist verantwortlich und bei der Vollstreckung gehalten, Diskretion zu wahren. Manche Kollegen bekamen schon mit der Dienstaufsicht Ärger, weil sie auf die Frage "wer ist da?" durch die Wohnungstür des Mietshauses riefen: "Der Gerichtsvollzieher!" Die riefen dann anschließend immer: "Ich bin vom Amt!" - hab ich nie gemacht. Ich war der Gerichtsvollzieher, dann hab ich mich auch so gemeldet. Hat sich bei mir (zum Glück) nie einer beschwert.
Will man dem Schuldner lästig werden, kostet das schon mal was. Ich hatte 1, 2 ähnliche Fälle, denen habe ich wöchentlich die Wohnungstür aufbohren und das Schloss austauschen lassen (in der Hoffnung, den Schuldner in der Wohnung anzutreffen). Anschließend die neuen Schlüssel bei der Polizei hinterlegt und gesagt: Wenn er kommt, die Schlüssel abholen, ruft mich an, dann versuch ich die Verhaftung nochmal.
Dummerweise hat der Schuldner die Tür immer selbst aufgebohrt und wieder ein eigenes Schloss eingebaut. Nach vier Wochen und sechs neuen Schlössern hatte er aber die Schnauze voll und hat sich bei mir gemeldet.
Problem nur für den Gläubiger: Jede Wohnungsöffnung kostet IHN Geld ...
Der GV fürht den Schuldner nirgends vor. Er nimmt ihm die EV ab oder bringt ins Gefängnis. Das mit dem Vorführen für die EV war bis 1999 üblich. Das nur zur Info.
Die Verhaftung mit viel Pomp zugestalten ... kann dem GV Schwierigkeiten machen. Denn dieser ist verantwortlich und bei der Vollstreckung gehalten, Diskretion zu wahren. Manche Kollegen bekamen schon mit der Dienstaufsicht Ärger, weil sie auf die Frage "wer ist da?" durch die Wohnungstür des Mietshauses riefen: "Der Gerichtsvollzieher!" Die riefen dann anschließend immer: "Ich bin vom Amt!" - hab ich nie gemacht. Ich war der Gerichtsvollzieher, dann hab ich mich auch so gemeldet. Hat sich bei mir (zum Glück) nie einer beschwert.
Will man dem Schuldner lästig werden, kostet das schon mal was. Ich hatte 1, 2 ähnliche Fälle, denen habe ich wöchentlich die Wohnungstür aufbohren und das Schloss austauschen lassen (in der Hoffnung, den Schuldner in der Wohnung anzutreffen). Anschließend die neuen Schlüssel bei der Polizei hinterlegt und gesagt: Wenn er kommt, die Schlüssel abholen, ruft mich an, dann versuch ich die Verhaftung nochmal.
Dummerweise hat der Schuldner die Tür immer selbst aufgebohrt und wieder ein eigenes Schloss eingebaut. Nach vier Wochen und sechs neuen Schlössern hatte er aber die Schnauze voll und hat sich bei mir gemeldet.
Problem nur für den Gläubiger: Jede Wohnungsöffnung kostet IHN Geld ...
#180Report
Topic has been closed
Ja genau, sag ich doch. die person wird aber nicht wegen verstoßes gegen das GG verurteilt, sondern weil ihr verhalten nach dem stgb unter strafe gestellt ist.
das stgb wurde gemäß den grundrechten erstellt.