Urheberrecht? Bildrecht? 26

[gone] User_42473
10.03.2012
Hallo,
folgende Sache. Ich hab für einen Eishockey-Verein ein Mannschaftsbild gemacht. Die Rohdatei gab ich weiter und das Bild wurde von jemand anders bearbeitet:

Nun ging das Bild online und in Druck aber mein Name als die Person, die das Foto machte wurde nicht, wie ausgamacht genannt. Wir hatten das nur mündlich besprochen. Argument vom Verein: " Es wurde ja viel bearbeitet, also war es nicht mein Werk"

Wisst ihr wie da die Lage ist? Kann euch da meinen Namen noch fordern?

Hier ist das orginal:

[IMG]

Und das ist die Bearbeitung:

[IMG]

Danke für die Hilfe
Moin !

1. Man macht nichts OHNE Vertrag !
2. Rohdaten gehen bei mir NIE raus !
3. Das Urheberrecht ist immer noch bei Dir

Hast Du das Geld für einen Anwalt ... ?

Nimm es als lehreiche Erfahrung ! UND mache nie wieder etwas für diesen Verein !
[gone] Miguel
10.03.2012
Sorry, wenn Du hier soetwas postest und Hilfe moechtest, dann irgendwo ohne WerbepopUps. :(
[gone] User_42473
10.03.2012
Original von Miguel
Sorry, wenn Du hier soetwas postest und Hilfe moechtest, dann irgendwo ohne WerbepopUps. :(


Kam da ein Werbe Pop up? Sorry, das war nicht die Absicht, hab einfach was zum hochladen der Bilder gegooglte
[gone] User_42473
10.03.2012
Original von Nordic - Photoart
Moin !

1. Man macht nichts OHNE Vertrag !
2. Rohdaten gehen bei mir NIE raus !
3. Das Urheberrecht ist immer noch bei Dir

Hast Du das Geld für einen Anwalt ... ?

Nimm es als lehreiche Erfahrung ! UND mache nie wieder etwas für diesen Verein !


Weiß ich nun auch wieder ;-)

Mir ging es ums Urheberrecht, da die sagen, das ist nicht mehr mein Bild, da so "arg" bearbeitet wurde
Auch wenn es die Anderen hart trifft: Du bist der Urheber !
10.03.2012
Mein Auge erkennt keine signifikante Bearbeitung das genügend Schöpfungshöhe aufweist damit man das als neues Werk erkennen kann.

Bisserl Kontraste, Bildschnitt ändern und Logo druff reicht bei weitem nicht aus
:)

Du bist also der Urheber....
Als Urheber hat man das Recht auf namentliche Erwähnung...
[gone] TheMike.ch
10.03.2012
... und als urheber muss man auch für eine bearbeitung die einwilligung geben.

grusssss
TheMike
Tja, wenn Sie sich nicht an Absprachen gehalten haben, kannst Du ja auch das Recht der Veröffentlichung zurück ziehen. Spätestens damit hast Du ein Argument, das hoffentlich zum Einlenken der Verantwortlichen führt.

Ohne dein Foto hätte der Bildbearbeiter gar kein Material gehabt. Videocutter argumentieren übrigens ähnlich wie Bildbearbeiter und behaupten ebenfalls hier völlig neue Werke zu schaffen und wollen die Arbeit des Urhebers klein reden oder ganz unerwähnt lassen. Das sollte man sich nicht bieten lassen.

Viel Glück bei der Durchsetzung deiner Rechte:
§13 Urheberrecht

Ciao Marco
[gone] Howein
10.03.2012
- Urheber ist IMMER der Fotograf, das kann auch nicht übertragen werden.

- Du hast denen doch das Nutzungsrecht unter der Bedingung gegeben dass dein Name genannt wird (was eigentlich selbstverständlich ist).
Bedingung nicht erfüllt - kein Nutzungsrecht.

- Du hast auch keine ausdrückliche Erlaubnis für eine "Bearbeitung" gegeben, nehme ich an?
(Ich selber würde ohnehin nie Rohdaten rausgeben ... wenn etwas veröffentlicht wird arbeite ICH das entsprechend Verwendungszweck und Ausgabemedium entsprechend aus, außer es wurde zuvor ausdrücklich anders vereinbart).

- Ich kann hier in der Bearbeitung keinerlei "Schöpfungshöhe" erkennen, die auf ein neues eigenständiges Werk hindeutet ... das Bild wurde einfach etwas optimiert.

- Sowas IMMER mit Vertrag, oder zumindest schriftlich festhalten ... aber auch eine mündliche Vereinbarung kann bereits ein Vertrag sein, zu Details fehlt mir hier das Fachwissen, bitte Fachmann fragen.
10.03.2012
eigentlich gilt

aber evtl. könnte der Verein versuchen durch die so genannte Branchenübung einen Verzicht auf die Nennung des Urhebers zu begründen. Was leider sehr oft versucht wird. Zum Glück ist das Blödsinn und ich hoffe du bestehst auf deinen Schadensersatz der dir jetzt zusteht. Solche Sachen werden gemacht weil sich immer niemand traut sich zu wehren.

Die Reglungen zum Schadensersatz sind ziemlich eindeutig, meist gibt es eine Zahlung in Höhe von 100 Prozent des Lizenzhonorars, das für die jeweilige Bildnutzung üblich ist. Wurde denn der Bearbeiter als Urheber genannt? Die meisten Gerichte halten nämlich wohl eine falsche Namensnennung für schwerwiegender als gar keine.

Btw die Bearbeitung ist ja wohl mal minimal...

Viel Erfolg!

Edit: ah, gleichzeitig, der Link kam schon, egal
Unterhalte dich einfach mal kurz mit ihm: LinkLink
#13
[gone] www.trash-pixel.de
10.03.2012
Zuwiderhandlung gegen § 13 UrhG i.v.m. § 63 UrhG ...

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

egal was vereinbart wurde - zudem nicht mal schriftlich vermutlich ... da kommt der Verein nicht drum herum.

Spuren sie nicht, dann die Nutzungserlaubnis entziehen -
Zuwiderhandlung gegen § 15 UrhG i.v.m. §§ 16 - 24 ff UrhG strafbar nach § 106 UrhG mangels Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG, berechtigt zur Abmahnung mit Kostennote und löst Schadensersatz und Unterlassungsansprüche aus nach §§ 97 u. 97a ff UrhG
10.03.2012
Original von Sylvio D. (sammelt Modellschätze)
Das Thema kommt ja häufiger, ich rate bevor jemand so was angeht, schon mal hier bissel zu lesen, das spart Ärger, weil es ja fast immer gleich abläuft. mein Rat dazu ist immer, fülle die IPTC aus und Du hast die besseren Karten, alles andere ist hier schon gesagt worden.


Aus genau dem Grund habe ich mir eine Batch-Datei gebastelt, mit der ich Informationen, die ich in jede Datei haben möchte ganz einfach rein schreiben kann.
Nutze zum schreiben das ExifTool. Wird z.B. auch vom GeoSetter genutzt.
Hier mal meine Version der Batch-Datei:

c:\Progra~2\Geosetter\tools\exiftool -overwrite_original ^
-EXIF:Artist= ^
-EXIF:Artist="Andreas Pott" ^
-EXIF:Copyright= ^
-EXIF:Copyright="Andreas Pott, keine Ver”ffentlichung ohne Nennung des Bild-Autors. Foto: Andreas Pott" ^
%*

Bei einigen Viewern hat man die Möglichkeit ausgewählte Bilder mit einem anderen Programm zu öffnen. Dabe die Batch-Datei einfach als so ein Programm dort bekannt gemacht. So wähle ich die Bilder nur aus und klicke auf den Button für meine Batch-Datei und schon steht es drin.

Diese Eintäge sind aber nicht zwingend Notwendig. Solange du nach weisen kannst, dass du der Urheber bist, hast du gute Karten.
Um das einfacher beweisen zu können, gebe ich genau wie von eingen anderen bereits geschrieben keine Kamera RAW-Dateien heraus. Wenn eine weitere Bearbeitung geplant ist, gebe ich die Bilder als TIFF oder DNG raus.

Wie Hellfire schon geschrieben hat, unterhalt dich mit dem hier aktiven Fachanwalt. So wie du es beschrieben hast, wirst du ohne Anwalt nicht mehr weiter kommen. Wird von den Fotografen einfach viel z uwenig gemacht. Daher meint jeder er kann mit unseren Bildern machen was er will. Zum Thema Kosten steht ja auch was auf der SC von dem Anwalt. Details kläst du am besten dirkt mit ihm.

Gruß
Andreas
EXIF und IPTC Daten sind zwar nett, aber gehen oft bei der Bearbeitung verloren z.B. wenn man das Bild in eine neue Datei kopiert und neu speichert :-(
Außerdem gab es Photoshop Versionen , die die IPTC Daten im Dialog "für Web speichern" nicht übernommen haben.

Bringt also meist nicht viel...

Ok, das ist ein technisches Detail, das bei der grundsätzlichen Problemlösung nicht wirklich hilft.
10.03.2012
Naja es wurde ein wenig mehr als nur optimiert in Sachen Kontrast und so.
Da sind doch Köpfe mehr oder anders im bearbeiteten Bild.

Aber Du bleibst trotzdem als Fotograf der Urheber und hast die Rechte.
10.03.2012
Einmal mehr:
Mach mal Bild - und dann ist Stille.

Es macht Sinn, Vereinbartes aufzuschreiben und zumindest per Mail zu
bestätigen. Prozesse kosten Geld und Ärger. Muss nicht sein.
Und lohnt nie.

Solches Verhalten wie jenes des TO nennt mal wohl semiprofessionell.

Heiner
[gone] User_6449
10.03.2012
Original von created by MG - erstmal keine shootings mehr
Hallo,
folgende Sache. Ich hab für einen Eishockey-Verein ein Mannschaftsbild gemacht. Die Rohdatei gab ich weiter und das Bild wurde von jemand anders bearbeitet:

Nun ging das Bild online und in Druck aber mein Name als die Person, die das Foto machte wurde nicht, wie ausgamacht genannt. Wir hatten das nur mündlich besprochen. Argument vom Verein: " Es wurde ja viel bearbeitet, also war es nicht mein Werk"

Wisst ihr wie da die Lage ist? Kann euch da meinen Namen noch fordern?

Vorab gesagt:

Daß Du keine schriftliche Vereinbarung getroffen hast war "unüberlegt",
um es mal zurückhaltend zu formulieren ...

Aber:

Wenn der Verein sich nicht an mündliche Absprachen hält, würde ich es
genau so machen, den Spieß einfach umdrehen und behaupten, daß Du
nie Deine Einwilligung zur Veröffentlichung Deines Bildes gegeben hast.

Denn dann zahlt der Verein nicht nur dafür, daß er Deinen Namen nicht
genannt hat, sondern (was noch viel schlimmer ist) auch dafür, daß er
Dein Bild ohne Deine Genehmigung als Urheber verwendet hat.

Also das normale Honorar für das Bild, plus Aufschlag für die fehlende
Nennung des Urhebers und plus Aufschlag für die illegale Nutzung, da
ohne dessen Genehmigung ...

Und:

Wie hoch die Kosten für den Verein werden hängt davon ab, in wie weit
sie Dein Bild bereits verwendet haben. Für ein ein "Komplettprogramm"
im Internet, per E-Mail, auf Werbeflyern, auf Plakaten usw., dürfte der
Betrag nach allen Strafzahlungen drei Stellen hinter der Eins haben ...

Viele Grüße
Peter
10.03.2012
Original von Nordic - Photoart
1. Man macht nichts OHNE Vertrag !

Es gibt einen Vertrag...
2. Rohdaten gehen bei mir NIE raus !

Das kommt auf den Verwendungszweck an.
3. Das Urheberrecht ist immer noch bei Dir

Genau das ist die Frage...

Selbstverständlich liegt das Urheberrecht für das Ursprungsfoto beim Fotografen. Die Frage ist indessen: handelt es sich bei der Bearbeitung um ein neues Werk, und wenn ja, sind dann z.B. Fotograf und Bearbeiter beide Miturheber des neuen Werkes?

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