Frage zu Modellvertrag 109
Original von TIMO RAAB | FOTOGRAFIE
Ist ja jetzt nicht sowas ala "Wir bräuchten mal am Sonntag Hilfe, kannst du?"
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr zu arbeiten, soweit dem AG dafür keine Genehmigung von Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Arbeitsschutzämtern erteilt wurde.
#22Report
15.05.2012
Nö. Die Frage ist völlig legitim. Ich bezog mich eher auf die Vielzahl der Antworten... :)
Übrigens gehe ich davon aus, dass es sich um ein kleines Shooting (1-2h, 2-4 Motive werden genommen) handelt. Wenn daraus jedoch eine riesige weltweite Kampagne mit drei Tagen Shooting wird, sollte die Firma natürlich etwas mehr rausrücken...
Übrigens gehe ich davon aus, dass es sich um ein kleines Shooting (1-2h, 2-4 Motive werden genommen) handelt. Wenn daraus jedoch eine riesige weltweite Kampagne mit drei Tagen Shooting wird, sollte die Firma natürlich etwas mehr rausrücken...
Original von hyperfokal
@Georg Banek:
Das war genau die Antwort die ich brauchte. Bis auf den letzten Satz, den hätte es nicht bedurft. Meine Fragestellung war nämlich wertungsfrei und nun steh ich da wie der Reichsbedenkenträger.
#23Report
15.05.2012
ok, verstehe.
Nun, soweit ich das verstanden habe, ist es wirklich nur ein kleines Shooting.
Rausgerückt wird aber nur ein Händedruck.
Nun, soweit ich das verstanden habe, ist es wirklich nur ein kleines Shooting.
Rausgerückt wird aber nur ein Händedruck.
#24Report
15.05.2012
Vielleicht hilfts dann der Karriere im Unternehmen... ;-)
Ich rate Kunden generell ab "Modelle" aus dem eigenen Firmenkreis zu nehmen weil Interessenkonflikte oft vorprogrammiert sind. Eigentlich möchte man es nicht für lau machen weil man weiß was die Firmen so für Werbung hinlegen, andererseits möchte man nicht nein sagen weil man nicht weiß was dann geredet wird oder ob der Vorgesetzte oder Chef dann "pissed" ist. Macht man es, was sagen dann die Kollegen... gibt es Neid oder wird gelästert... das kann ja viel nach sich ziehen und egal wie man sich entscheidet auch nach hinten losgehen. Mal völlig unabhängig vom Geld.
Ich rate Kunden generell ab "Modelle" aus dem eigenen Firmenkreis zu nehmen weil Interessenkonflikte oft vorprogrammiert sind. Eigentlich möchte man es nicht für lau machen weil man weiß was die Firmen so für Werbung hinlegen, andererseits möchte man nicht nein sagen weil man nicht weiß was dann geredet wird oder ob der Vorgesetzte oder Chef dann "pissed" ist. Macht man es, was sagen dann die Kollegen... gibt es Neid oder wird gelästert... das kann ja viel nach sich ziehen und egal wie man sich entscheidet auch nach hinten losgehen. Mal völlig unabhängig vom Geld.
#25Report
15.05.2012
@Andreas: Genau diese Punkte werden ihr jetzt überdeutlich. Da sie bereits zugesagt hat, bevor sie den Vertrag kannte, ist sie jetzt erst recht in der "Höflichkeitsfalle"
#26Report
15.05.2012
Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann das die Firma sagt "Wir machen jetzt die Fotos, gehen sie mal ausstempeln". Wenigstens Stundenlohn oder was fürs Gleitzeitkonto wird sie ja wohl kriegen. Sonst müsste man die Firma echt fragen ob die was an der Waffel haben. ;-)
#27Report
15.05.2012
naja, das wird schon wärhend der Arbeitszeit passieren, und die wird bezahlt. Da aber ihre Arbeit von niemand anderen in der zwischenzeit gemacht wird ...
Es ist nicht komplett umsonst, aber auch nicht richtig bezahlt. hab ich das gut genug erklärt???
Es ist nicht komplett umsonst, aber auch nicht richtig bezahlt. hab ich das gut genug erklärt???
#28Report
[gone] VisualPursuit
15.05.2012
Original von hyperfokal
naja, das wird schon wärhend der Arbeitszeit passieren, und die wird bezahlt.
Da aber ihre Arbeit von niemand anderen in der zwischenzeit gemacht wird ...
Es ist nicht komplett umsonst, aber auch nicht richtig bezahlt. hab ich das gut genug erklärt???
Klar. Zum Vertrag: Der ist üblich. Hat ein Auftraggeber so was nicht, bekommt
er im Zweifel einen von mir gestellt. Dass der Mitarbeiter gar nichts bekommt ist
eher unüblich, auch wenn sich das meist im Bereich "Kiste Bier" bewegt.
Für die liegengebliebene Arbeit kann sie um Unterstützung bitten, im Zweifel
lässt sie sich (bezahlte) Überstunden genehmigen.
Sprechenden Menschen wird geholfen, das ist nirgends so wahr wie hier.
Dem Vorgesetzten ist vielleicht nicht einmal klar welche Konsequenzen das
für den Mitarbeiter hat. Das kann man kommunizieren und einen Ausgleich
verhandeln. Kann ja durchaus ein Ausgleich sein der die Firma kein direktes
Geld kostet. Da muss man dann eben kreativ sein.
#29Report
15.05.2012
Ich möchte Euch allen für Eure Antworten danken.
Jenen, die - so wie ich - bass erstaunt über den Unfang der Rechte waren - denn das zeigt mir, dass meine bedenken nicht aus der Luft gegriffen waren
und jenen die mir erklärt haben, dass der Vertrag üblich ist, denn das zeigt meiner Bekannten, dass der Arbeitgeber sich jetzt nichts aus den Fingern gesaugt hat.
Jenen, die - so wie ich - bass erstaunt über den Unfang der Rechte waren - denn das zeigt mir, dass meine bedenken nicht aus der Luft gegriffen waren
und jenen die mir erklärt haben, dass der Vertrag üblich ist, denn das zeigt meiner Bekannten, dass der Arbeitgeber sich jetzt nichts aus den Fingern gesaugt hat.
#30Report
[gone] VisualPursuit
15.05.2012
Original von hyperfokal
Jenen, die - so wie ich - bass erstaunt über den Unfang der Rechte waren - denn
das zeigt mir, dass meine bedenken nicht aus der Luft gegriffen waren (...)
Liegt daran dass Dir die Konsequenzen nicht klar waren.
Arbeitsplatzwechsel und schlagartig müssen Bilder neu erstellt werden, neu im Web
eingestellt werden, ggf auf verschiedenen Websites weltweit gekillt werden....
Dito wenn der Firmenchef stirbt, Rechtsnachfolge ist nicht immer selbstverständlich.
Fotografen, Models, Webmaster, Agenturen....
Das kann schnell fünfstelliges Geld kosten wenn man die Rechte nicht klärt.
Und wenn man das nicht mal auf dem Schirm hat und dann von einer Klage
des Ex-Mitarbeiters kalt erwischt wird ist das noch unangenehmer.
#31Report
[gone] becker
15.05.2012
Ein "angemessenes Honorar" wird geschuldet, auch nachträglich einklagbar, sagt eine gefestigte Rechtsprechung in Deutschland.
#32Report
15.05.2012
...und was denn "angemessen" ist, darüber streiten sich Gerichte jedesmal aufs Neue.
Bekommt sie ihren üblichen Stundenlohn von der Firma dürfte eine Klage so gut wie aussichtslos sein. Eine Weiterbeschäftigung vermutlich auch... ;-)
Bekommt sie ihren üblichen Stundenlohn von der Firma dürfte eine Klage so gut wie aussichtslos sein. Eine Weiterbeschäftigung vermutlich auch... ;-)
#33Report
15.05.2012
Dass in Werbekampagnen o.ä. mal echte Mitarbeiter oder die echten Firmengründer auftreten ist gar nocht sooo selten. Ich kenne sogar einen "Fall", wo eine eine sehr hübsche (und auch sehr gute) Kundenberaterin in der Werbung sich selbst "spielt". Der Effekt, der eintritt, wenn dann echte Kunden von ihr beraten werden, ist unbezahlbar. Ich denke, dass der Arbeitgeber diese Mitarbeiterin gut bei Laune halten wird.
#34Report
15.05.2012
Üblicher Vertrag. Ich sehe ihn sogar auf das Notwendige beschränkt. Ist mir völlig unverständlich, wie jemand den "frech" finden kann. Ich stimme Visual Pursuit zu.
Es ist OK, wenn sie ablehnt, weil sie nicht auf der Website erscheinen will - aber ablehnen, weil ihr die Rechteeinräumung zu heftig ist - das wäre ein Schuss ins Knie. Denn ohne diese Rechteeinräumung ist das ganze für die sprichwörtliche Katz.
(Genauso wie diese albernen "nur für private Nutzung" -Verträge von Pay-Models. Wasch mich, aber mach mich nicht nass.)
Es ist OK, wenn sie ablehnt, weil sie nicht auf der Website erscheinen will - aber ablehnen, weil ihr die Rechteeinräumung zu heftig ist - das wäre ein Schuss ins Knie. Denn ohne diese Rechteeinräumung ist das ganze für die sprichwörtliche Katz.
(Genauso wie diese albernen "nur für private Nutzung" -Verträge von Pay-Models. Wasch mich, aber mach mich nicht nass.)
#35Report
15.05.2012
Original von Reinhard Wagner
Ist mir völlig unverständlich, wie jemand den "frech" finden kann.
Würde es dazu ein marktübliches Honorar geben und wäre da nicht das Problem, dass man bei einem Jobwechsel u.U. Ärger mit dem neuen Arbeitgeber bekommen könnte, weil man für die Konkurrenz wirbt, wäre ich ja ganz bei euch... aber so?
#36Report
15.05.2012
Original von Reinhard Wagner
Üblicher Vertrag. Ich sehe ihn sogar auf das Notwendige beschränkt. Ist mir völlig unverständlich, wie jemand den "frech" finden kann. Ich stimme Visual Pursuit zu.
Als frech empfinde ich die Absprache und das, was dann folgt.
Es ging um ein paar Bildchen für ne Website, das dann Folgende Einräumen einer Freikarte für lau ist die Unverschämtheit. Das Rechte eingeräumt werden müssen ist klar, aber nur für ne Website...
Aber Absprachen sind heute ja nix mehr wert, mir unverständlich, wie man sowas nicht frech finden kann. Wer als Arbeitgeber so drauf ist, würde mich das nicht wundern, wenn man sie sogar noch unter Druck setzen würde...
#37Report
[gone] VisualPursuit
15.05.2012
Original von ennokiel Berlin
Würde es dazu ein marktübliches Honorar geben (...)
Arbeitnehmer müssen es in Grenzen sogar hinnehmen während ihrer Arbeit
fotografiert und im Rahmen der Werbung für den Arbeitgeber abgebildet zu
werden. Sie tun das im Zweifel in ihrer bezahlten Arbeitszeit. Das ist dann
marktüblich bezahlt. Sie werden ja als echte Mitarbeiter fotografiert und nicht
als Models die Mitarbeiter mimen.
(...) und wäre da nicht das Problem, dass man bei einem Jobwechsel u.U.
Ärger mit dem neuen Arbeitgeber bekommen könnte, weil man für die
Konkurrenz wirbt, (...)
Den Ärger kann es ja nur geben wenn man die Aufnahmen für den alten
Arbeitgeber macht während man schon für den neuen arbeitet. Ansonsten
wäre der neue Arbeitgeber nicht gut beraten Ärger zu machen.
#38Report
15.05.2012
Original von VisualPursuit
Arbeitnehmer müssen es in Grenzen sogar hinnehmen während ihrer Arbeit
fotografiert und im Rahmen der Werbung für den Arbeitgeber abgebildet zu
werden. Sie tun das im Zweifel in ihrer bezahlten Arbeitszeit. Das ist dann
marktüblich bezahlt. Sie werden ja als echte Mitarbeiter fotografiert und nicht
als Models die Mitarbeiter mimen. (...)
Das ist nicht ganz richtig. Mitarbeiter müssen es in Grenzen hinnehmen fotografiert zu werden z.B. für den Betriebsausweis, für Visitenkarten, als Aussendienstler fürs Portrait auf der Kontaktwebseite, etc. Model spielen für Firmenwerbung müssen sie nicht, es sei denn es steht in der Arbeitsplatbeschreibung. Solche Dinge sind stets freiwillig, dann aber mit der dafür aufgewendeten Arbeitszeit abgegolten. Für den alten Arbeitgeber arbeiten (als was auch immer) schliesst fast jeder Arbeitsvertrag aus.
#39Report
Topic has been closed
Das ist kein Knebelvertrag. Die stellen nur sicher das sie nicht alles neu machen müssen wenn die Dame z.B. meint in zwei Monaten kündigen zu wollen. Das ist bei jeder Werbung so das man die Laufzeit nicht vom "goodwill" der Modelle oder anderer Beteiligter abhängig macht sondern davon wie lange der Kunde das nutzen will.