Kontaktdaten des Models 91

18.07.2012
Wenn ich jemandem fotografiere dann ist mir voll egal ob diese Person Volljährig ist oder nicht. Ich muss es nur sicher sein, dass die Person die ich ablichte auch die ist, die im Vertrag steht.
Was nutzt mir ein Vertrag wenn die Daten nicht stimmen??! Da kann ich glatt ohne Vertrag knipsen!
Meine Verträge fühlen die Modelle selbst aus. Danach gleiche ich die eingetragenen Daten mit dem vorgelegten Personalausweis ab.
Bei „normalen“ Shootings spielt bei mir keine Rolle ob die Fotos dann veröffentlich werden oder nicht.
Für rein private Aufnahme brauche ich keinen Vertrag. Diese würde ich auch nie im Leben veröffentlichen.
LG
EDmund
18.07.2012
Original von FotoEdmundo
Was nutzt mir ein Vertrag wenn die Daten nicht stimmen??! Da kann ich glatt ohne Vertrag knipsen!

NEIN ist falsch!
Model-Daten sind kein Vertragsbestandteil!
Bestenfalls zusätzliche Angaben.
Ansonsten würde ja ein Vertrag auch ungültig werden, wenn ein Model umzieht oder die Telefonnummer wechselt. Das ist aber ja auch nicht der Fall...

Ausserdem "knipst" du ja ohnehin NIE (!!!) ohne Vertrag, in dem Moment wo du und das Model euch einig seid gemeinsam Fotos zu schiessen und spätestens wenn sie vor deiner Kamera steht besteht zwischen euch ein Vertragsverhältnis.

Wichtig ist, wie schon mal geschrienen, dass sich die beiden vertragspartner einig sind. Mehr nicht. Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich gesehen nicht nötig, er ist nur ein "nice to have" z.B. wenn man mal nachsehen oder beweisen will, was genau vereinbart wurde. Genausowenig wie es formale Vorgaben zur Unterschrift gibt: der Vertrag wäre auch gültig, wenn das Model mit "Daisy Duck" oder "Prinzessin Wundervoll" unterschreibt. Die Unterschrift ist nur rein symbolische Handlung!
18.07.2012
Original von Axel H. - Model für Holland am Do
Hatte schon mehrfach den Fall, dass Model eine falsche Adresse, einmal sogar einen komplett falschen Namen genannt hat.


Vertrag trotzdem gültig!
#64
Original von Image Worx
[quote]Original von Axel H. - Model für Holland am Do
Hatte schon mehrfach den Fall, dass Model eine falsche Adresse, einmal sogar einen komplett falschen Namen genannt hat.


Vertrag trotzdem gültig![/quote]

Oder ist das dann sogar vorsätzlicher Betrug?
ihr könnt noch 10x sagen das der vertrag trotz falscher daten gültig ist, das machts nicht besser.

rechtlich sicherlich korrekt, dennoch erschwert es wenn es wirklich mal drauf ankommt die beweisbarkeit der sache um ein vielfaches. da nehm ich mir doch lieber die 10 sekunden zeit und schau mal kurz auf den ausweis...
18.07.2012
Eben, mir reicht es völlig aus, wenn ich ne Handynummer hab (die geht), den der rest was man wo macht an Bildern unterwelchen Konditionens teht ja in den Emails, oder PNs hier, und ich hock ja auch nict allein mit dem Model im Atomschutzbunker, udn wenne in Mdoel zu einem Shooting kommt ist eigentlich jedem Deppen klar, das es darum geht Bilde rzu machen die auch veröffentlicht werden dürfen. Die Leute, die das nicht schnallen, die machen ja auch keine Shootings, das kommt dann schon gar nicht erst zustande.

Wie gesagt, ich hab in den letzten JAhren mit Handschlag und Vertrauen die besten Erfahrungen gemacht, ich würd mir da auch echt nicht den Kopf machen, am Schluss bekommt man einen Knoten ins Hirn oder gar nen Tumor udn das ist schlecht für die Krativität.

Einfache, normel Sozialkompetenz auf beiden Seiten und es gibt keine Probleme, auch nicht bei U18 wenn Bilder gemacht werden, die man hier zB nicht zeigen dürfte (legal ist das ja). Man wirft einem Model keine Knüppel zwischen die Beine, und die machen das auch nicht und im Zweifel stehen die Modelle sogar wenn man keinen schriftlichen Vertrag hat meist geschützter da als wenn man was hat.

Original von Image Worx
Wichtig ist, wie schon mal geschrienen, dass sich die beiden vertragspartner einig sind. Mehr nicht. Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich gesehen nicht nötig, er ist nur ein "nice to have" z.B. wenn man mal nachsehen oder beweisen will, was genau vereinbart wurde. Genausowenig wie es formale Vorgaben zur Unterschrift gibt: der Vertrag wäre auch gültig, wenn das Model mit "Daisy Duck" oder "Prinzessin Wundervoll" unterschreibt. Die Unterschrift ist nur rein symbolische Handlung!
18.07.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
ihr könnt noch 10x sagen das der vertrag trotz falscher daten gültig ist, das machts nicht besser.

rechtlich sicherlich korrekt, dennoch erschwert es wenn es wirklich mal drauf ankommt die beweisbarkeit der sache um ein vielfaches. da nehm ich mir doch lieber die 10 sekunden zeit und schau mal kurz auf den ausweis...

Das kannst du ja machen, wenn du es so unbedingt willst...
Meinetwegen kannst du vor dem Shooting auch 10 mal um's Studio laufen und singen "Fuchs, du hast die Gans gestohlen..." wenn du glaubst, dass dadurch deine Bilder besser werden.
Aber wenn du's nicht machst wird davon weder die Welt untergehen, noch die Hölle zufrieren.
[gone] jodoform
18.07.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
rechtlich sicherlich korrekt, dennoch erschwert es wenn es wirklich mal drauf ankommt die beweisbarkeit der sache um ein vielfaches.



Klar, der Papierkram ist nötig für Agenturen und den Verkauf, kein Zweifel.
Mich würde aber interessieren, wer wegen der Model-releases und Verträge schon einmal vor Gericht ziehen mußte - oder die Sache zumindest einem Anwalt übergeben mußte um Streitigkeiten zu schlichten?

Jo
#70
18.07.2012
Original von jodoform
Mich würde aber interessieren, wer wegen der Model-releases und Verträge schon einmal vor Gericht ziehen mußte - oder die Sache zumindest einem Anwalt übergeben mußte um Streitigkeiten zu schlichten?


Was würde Dir das sagen ?

Vermutlich ist der Anteil niedrig, was würdest Du daraus schliessen ?

Daß schriftliche Verträge doch nicht so wichtig sind ?

Vielleicht ist die Zahl von Streitigkeiten, sei es per Anwalt oder Gericht,
vor allem deshalb so niedrig, weil es schriftliche Verträge gibt.
Mir sind 2 Fälle im Umfeld bekannt:

1.)
ein befreundeter fotograf hatte mal eine auseinandersetzung mit einem model welche wohl exklusiv bei einer agentur unterzeichnet hatte.

trotzdem wurden stock fotos gemacht und sie hat vertraglich bestätigt KEINE Agentur im Background zu haben.

rausgekommen war hier erstinstanzlich dass die fotos nicht verwendet werden dürfen; das Model musste das Shooting bezahlen (bzw. den Aufwand etc.) und natürlich die Gage erstatten.


2.)
Eine Dorfschönheit hatte sich mal auf ein TFP-Shoot beworben inkl. Teilakt mit vollen Veröffentlichungsrechten für den Fotografen. Blöd nur, das Sie in den Angaben das Geburtsdatum falsch angegeben hatte und eigentlich noch unter 18 war. Die Eltern ließen das anschließend anwaltlichuntersagen -> Bis zur Justiz ist das ganze nie vorgedrungen.
18.07.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
Mir sind 2 Fälle im Umfeld bekannt:

1.)
ein befreundeter fotograf hatte mal eine auseinandersetzung mit einem model welche wohl exklusiv bei einer agentur unterzeichnet hatte.

trotzdem wurden stock fotos gemacht und sie hat vertraglich bestätigt KEINE Agentur im Background zu haben.

rausgekommen war hier erstinstanzlich dass die fotos nicht verwendet werden dürfen; das Model musste das Shooting bezahlen (bzw. den Aufwand etc.) und natürlich die Gage erstatten.


2.)
Eine Dorfschönheit hatte sich mal auf ein TFP-Shoot beworben inkl. Teilakt mit vollen Veröffentlichungsrechten für den Fotografen. Blöd nur, das Sie in den Angaben das Geburtsdatum falsch angegeben hatte und eigentlich noch unter 18 war. Die Eltern ließen das anschließend anwaltlichuntersagen -> Bis zur Justiz ist das ganze nie vorgedrungen.






… deswegen ist gut wenn ein Vertrag „richtig“ ist und nicht nur auf guten Glauben existiert … ;o)
18.07.2012
Original von FotoEdmundo
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
Mir sind 2 Fälle im Umfeld bekannt:

1.)
ein befreundeter fotograf hatte mal eine auseinandersetzung mit einem model welche wohl exklusiv bei einer agentur unterzeichnet hatte.

trotzdem wurden stock fotos gemacht und sie hat vertraglich bestätigt KEINE Agentur im Background zu haben.

rausgekommen war hier erstinstanzlich dass die fotos nicht verwendet werden dürfen; das Model musste das Shooting bezahlen (bzw. den Aufwand etc.) und natürlich die Gage erstatten.


2.)
Eine Dorfschönheit hatte sich mal auf ein TFP-Shoot beworben inkl. Teilakt mit vollen Veröffentlichungsrechten für den Fotografen. Blöd nur, das Sie in den Angaben das Geburtsdatum falsch angegeben hatte und eigentlich noch unter 18 war. Die Eltern ließen das anschließend anwaltlichuntersagen -> Bis zur Justiz ist das ganze nie vorgedrungen.






… deswegen ist gut wenn ein Vertrag „richtig“ ist und nicht nur auf guten Glauben existiert … ;o)[/quote]
nur: in beiden Fällen macht es keinen Unterschied ob prinzipiell ein Vertrag vorhanden ist/war oder nicht!

Zudem ist mir noch nicht ganz klar, was die Tatsache dass das Model bei einer Agentur "unterzeichnet" hat damit zu tun haben soll, ob Stock Photos verwendet werden dürfen oder nicht. Aussererdem: Exclusiv-Verträge mit Agenturen sind nicht erlaubt!
18.07.2012
Solange es alles gut läuft, fragt keiner nach einem Vertrag. Läuft was schief, dann bin ich mir der Reaktion des beauftragten RE sicher, wenn man ihm sagen würde;
Ja ich hab zwar einen Vertrag aber das Mädel heisst vielleicht anders und auch das Geburtsdatum ist nicht so ganz genau eingetragen. Aber die Handynummer stimmt… ;o)
18.07.2012
Original von Image WorxAussererdem: Exclusiv-Verträge mit Agenturen sind nicht erlaubt!


Hab ich hier nicht gelernt, dass die schon zulässig sind, wenn das Model eine monatliche Gage erhält, die gut passend hoch, versteuert und mit Sozialabgaben belegt ist?
18.07.2012
Original von Henning Zachow *ein Portrait* ;)
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
[...]
könnt ihr euch auch nur ansatzweise vorstellen, das unter 18 jährige (also nicht voll geschäftsfähige) zu einem kommen um "schöne bildchen" für ihren freund machen zu lassen?
[...]

wo ist das problem, wenn die bilder für den freund sind? nenne mir mal ein gesetz, das es verbietet, künstlerische aktfotos von minderjährigen anzufertigen, die ebendiese von ihrem taschengeld bezahlen.[/quote]
Es gibt keines. Und ich würde durchaus eine kleine Wette eingehen, daß solche Ausgaben, wenn sie denn in ihrer Höhe im Verhältnis stehen, vom "Taschengeld-Paragraphen" gedeckt sidn.

probleme bekommst du nur, wenn du die für den freund gedachten bilder veröffentlichst, und jemand der meinung ist, dass sie unnatürlich sexuell orientierte posen enthalten. diese probleme bekommt auch der freund, wenn er sie veröffentlicht.

"Sexuell orientierte Posen" sind strafrechtlich nicht relevant, nur die Darstellung sexueller Handlungen könnte ggf. den Tatbestand der "Verbreitung von Jugendpornographie" (§184c StGB) erfüllen.

Die "sexuell orientierten Posen" können maximal zu einer Indizierung als "jugendgefährdend" führen, das ist aber für alles unterhalb der Schwelle Veröffentlichung und Vertrieb unerheblich.

desweiteren haben wir (noch) kein gesetz, dass uns wie in den usa zwingt, per id-shot zu dokumentieren, dass das model auf einem veröffentlichtem aktbild volljährig ist (sprich: foto mit lesbarem ausweis neben dem gesicht).

Das ist richtig, es kann sich aber lohnen, einen ID-Shot zu machen, wenn man solche Fotos international vermarkten will. Apropos: der ID-Shot allein reicht keineswegs, es muß auch eine Möglichkeit vorhanden sein und mit der Veröffentlichung zusammen genannt werden, wo die zuständigen US-Behörden (Polizei, Justiz) die ID-Shots während der Geschäftsstunden jederzeit einsehen können...
18.07.2012
Original von cooltour
[quote]Original von Image WorxAussererdem: Exclusiv-Verträge mit Agenturen sind nicht erlaubt!


Hab ich hier nicht gelernt, dass die schon zulässig sind, wenn das Model eine monatliche Gage erhält, die gut passend hoch, versteuert und mit Sozialabgaben belegt ist?[/quote]
Dann wäre das kein "Exclusiv-Vertrag" sondern ein reguläres Angestellten-Verhältnis, was mir bei einem Model noch nie untergekommen ist
18.07.2012
Original von Image Worx
[quote]Original von Axel H. - Model für Holland am Do
Hatte schon mehrfach den Fall, dass Model eine falsche Adresse, einmal sogar einen komplett falschen Namen genannt hat.


Vertrag trotzdem gültig![/quote]
Yepp. Und die Unterschrift unter dem Vertrag kann anläßlich eines Rechtsstreits jederzeit von einem vom Gericht beauftragten Schriftsachverständigen geprüft werden, und dann wird's sehr eng für's Model.
18.07.2012
Original von ennokiel Berlin
[quote]Original von Image Worx
[quote]Original von Axel H. - Model für Holland am Do
Hatte schon mehrfach den Fall, dass Model eine falsche Adresse, einmal sogar einen komplett falschen Namen genannt hat.


Vertrag trotzdem gültig![/quote]

Oder ist das dann sogar vorsätzlicher Betrug?[/quote]
Wo wäre denn der Vermögensschaden?

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