Zeitung druckt Foto ohne Erlaubnis 56
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Original von netAction
Ich weiß, ewiges Thema. Deshalb mache ich es kurz. Die Leipziger Volkszeitung hat ein von mir unter CreativeCommons BY-SA geschossenes Portrait abgedruckt ohne das ShareAlike einzuhalten. Wem kann ich eine Rechnung schicken, wie muss die aussehen und wie hoch sollte die Forderung sein?
Foto: https://yfrog.com/z/esy2rljj
Hallo
Ich bin schon seit rund 20 Jahren beruflich im Bereich Journalismus/Redaktion/PR unterwegs.
Mein Tipp: Du schickst gar keine Rechnung. Sei nicht kleinlich und dankbar, dass die Zeitung über deine Arbeit berichtet.
Du kannst die Redaktion höchstens nett darauf hinweisen, dass Sie doch hätte fragen können, ob sie das Bild abdrucken kann.
Martin
#2Report
[gone] Abgemeldet
02.08.2012
Rechnung schreiben:
MFM Honorar der Auflage entsprechen plus 100% Aufschlag für ungenehmigte Veröffentlichung , plus 100% Aufschlag wegen unterlassener Namensnennung des Urhebers.
Falls keine Reaktion darauf > Rechtsweg
MFM Honorar der Auflage entsprechen plus 100% Aufschlag für ungenehmigte Veröffentlichung , plus 100% Aufschlag wegen unterlassener Namensnennung des Urhebers.
Falls keine Reaktion darauf > Rechtsweg
#3Report
02.08.2012
Einerseits hast du Recht. Bisher habe ich auch nur eine nette Mail geschrieben und bekam immer eine positive Reaktion.
Andererseits kotzt es mich an, wie konsequent Zeitungen Freie Lizenzen ignorieren. Es hätte sie gerade mal ein paar Buchstaben unter dem Bild gekostet. Gerade von den großen Verlagen erwarte ich hier einen gewissen Respekt, Alda.
Andererseits kotzt es mich an, wie konsequent Zeitungen Freie Lizenzen ignorieren. Es hätte sie gerade mal ein paar Buchstaben unter dem Bild gekostet. Gerade von den großen Verlagen erwarte ich hier einen gewissen Respekt, Alda.
#4Report
02.08.2012
Original von MartinEtter
[quote]Original von netAction
Ich weiß, ewiges Thema. Deshalb mache ich es kurz. Die Leipziger Volkszeitung hat ein von mir unter CreativeCommons BY-SA geschossenes Portrait abgedruckt ohne das ShareAlike einzuhalten. Wem kann ich eine Rechnung schicken, wie muss die aussehen und wie hoch sollte die Forderung sein?
Foto: https://yfrog.com/z/esy2rljj
Hallo
Ich bin schon seit rund 20 Jahren beruflich im Bereich Journalismus/Redaktion/PR unterwegs.
Mein Tipp: Du schickst gar keine Rechnung. Sei nicht kleinlich und dankbar, dass die Zeitung über deine Arbeit berichtet.
Du kannst die Redaktion höchstens nett darauf hinweisen, dass Sie doch hätte fragen können, ob sie das Bild abdrucken kann.
Martin[/quote]
Soweit ich das verstehe, berichtet die Zeitung nicht über den Fotografen.
Anscheinend hat die Person über die Berichtet wird, das Bild eingereicht. So sieht das nämlich aus.
da steht Foto: Privat !
Also wo hat die Zeitung das Bild herbekommen ? Ggf. von der Person über die berichtet wurde ? Dann gehört die Rechnung dahin...
#5Report
02.08.2012
Oh, danke für den Hinweis!
Das kann sein, muss ich mit Holger absprechen.
Edit: Danke nochmal an alle. Die Zeitung hat das Foto vom Portraitierten. Also hat alles seine Richtigkeit.
Ich dachte, sie hätten aus der Wikipedia kopiert.
Thomas
Das kann sein, muss ich mit Holger absprechen.
Edit: Danke nochmal an alle. Die Zeitung hat das Foto vom Portraitierten. Also hat alles seine Richtigkeit.
Ich dachte, sie hätten aus der Wikipedia kopiert.
Thomas
#6Report
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von MartinEtter
[quote]Original von netAction
Ich weiß, ewiges Thema. Deshalb mache ich es kurz. Die Leipziger Volkszeitung hat ein von mir unter CreativeCommons BY-SA geschossenes Portrait abgedruckt ohne das ShareAlike einzuhalten. Wem kann ich eine Rechnung schicken, wie muss die aussehen und wie hoch sollte die Forderung sein?
Foto: https://yfrog.com/z/esy2rljj
Hallo
Ich bin schon seit rund 20 Jahren beruflich im Bereich Journalismus/Redaktion/PR unterwegs.
Mein Tipp: Du schickst gar keine Rechnung. Sei nicht kleinlich und dankbar, dass die Zeitung über deine Arbeit berichtet.
Du kannst die Redaktion höchstens nett darauf hinweisen, dass Sie doch hätte fragen können, ob sie das Bild abdrucken kann.
Martin[/quote]
Soweit ich das verstehe, berichtet die Zeitung nicht über den Fotografen.
Anscheinend hat die Person über die Berichtet wird, das Bild eingereicht. So sieht das nämlich aus.
da steht Foto: Privat !
Also wo hat die Zeitung das Bild herbekommen ? Ggf. von der Person über die berichtet wurde ? Dann gehört die Rechnung dahin...[/quote]
Ok dann mal Klartext: Das Porträt hat lediglich Referenzwert, und ist - ohne jemandem zu Nahe zu treten - ohne jeden künstlerischen Wert. Es zeigt einfach die Person über die berichtet wird. Und mehr als 20 bsis 50 Euro wirst du auch vor dem Kadi nicht für so ein Bild kriegen. Und nochmals: Das lohnt nicht und sei froh um die Gratiswerbung.
#7Report
[gone] Abgemeldet
02.08.2012
Typische Sicht eines PR-Fachmanns
#8Report
[gone] Abgemeldet
02.08.2012
nochmal: Typische Ansicht eines PR-Fachmanns
Original von MartinEtter
Ok dann mal Klartext: Das Porträt hat lediglich Referenzwert, und ist - ohne jemandem zu Nahe zu treten - ohne jeden künstlerischen Wert. Es zeigt einfach die Person über die berichtet wird. Und mehr als 20 bsis 50 Euro wirst du auch vor dem Kadi nicht für so ein Bild kriegen. Und nochmals: Das lohnt nicht und sei froh um die Gratiswerbung.
#10Report
02.08.2012
Original von MartinEttersei froh um die Gratiswerbung.
Ääähhh... welche Werbung???
#11Report
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Original von ennokiel | Berlin
[quote]Original von MartinEttersei froh um die Gratiswerbung.
Ääähhh... welche Werbung???[/quote]
für sein tv-kritik-portal. es wird über ihn geschrieben und er kommt nicht mal so schlecht eeg. das ist werbung.
#12Report
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Ah jetzt hab ich erst gemerkt, dass nicht du diese Person auf dem Bild, sondern der Fotograf bist.
Also, wenn du ihm dieses Bild überlassen hast, dann kann er es verwenden.
Wenn er es der Redaktion schickt mit der Erlaubnis es zu benutzen, dann ist das so.
Wenn dieser Holger keine genauen Bildautoren-Angaben einreicht, kann das keine Redaktion wissen und schreibt eben "privat", weil sie es von Privat erhalten hat oder oft auch zvg (zur Verfügung gestellt). Da kannst du kein Geld von der Redaktion geltend machen - nachträglich.
Wenn du beim Abgebildeten nicht ausdrücklich vereinbart hast, dass er das Bild nur dann verwenden darf, wenn bei Veröffentlichungen er immer dich als Bildautor nennen muss, dann kannst du das nicht erwarten. Dann ist es eben ein Bild das dieser Holger aus seinen privaten Beständen der Redaktion zur Verwendung überlassen hat.
Ich weiss jetzt nicht, wie das vor deutschen Gerichten gehandhabt würde. Aber in der Schweiz wärst du als Redaktion fein raus.
... und wie gesagt: handhabe es kulant. Du kannst dabei nur gewinnen. Kleinlichkeit in finanziellen und allen anderen Dingen bringt einen selten weiter – auch in einem Land in dem Geiz ganz besonders geil ist.
Also, wenn du ihm dieses Bild überlassen hast, dann kann er es verwenden.
Wenn er es der Redaktion schickt mit der Erlaubnis es zu benutzen, dann ist das so.
Wenn dieser Holger keine genauen Bildautoren-Angaben einreicht, kann das keine Redaktion wissen und schreibt eben "privat", weil sie es von Privat erhalten hat oder oft auch zvg (zur Verfügung gestellt). Da kannst du kein Geld von der Redaktion geltend machen - nachträglich.
Wenn du beim Abgebildeten nicht ausdrücklich vereinbart hast, dass er das Bild nur dann verwenden darf, wenn bei Veröffentlichungen er immer dich als Bildautor nennen muss, dann kannst du das nicht erwarten. Dann ist es eben ein Bild das dieser Holger aus seinen privaten Beständen der Redaktion zur Verwendung überlassen hat.
Ich weiss jetzt nicht, wie das vor deutschen Gerichten gehandhabt würde. Aber in der Schweiz wärst du als Redaktion fein raus.
... und wie gesagt: handhabe es kulant. Du kannst dabei nur gewinnen. Kleinlichkeit in finanziellen und allen anderen Dingen bringt einen selten weiter – auch in einem Land in dem Geiz ganz besonders geil ist.
#13Report
02.08.2012
Original von MartinEtter
Ah jetzt hab ich erst gemerkt, dass nicht du diese Person auf dem Bild, sondern der Fotograf bist.
Also, wenn du ihm dieses Bild überlassen hast, dann kann er es verwenden.
Wenn er es der Redaktion schickt mit der Erlaubnis es zu benutzen, dann ist das so.
Wenn dieser Holger keine genauen Bildautoren-Angaben einreicht, kann das keine Redaktion wissen und schreibt eben "privat", weil sie es von Privat erhalten hat oder oft auch zvg (zur Verfügung gestellt). Da kannst du kein Geld von der Redaktion geltend machen - nachträglich.
Wenn du beim Abgebildeten nicht ausdrücklich vereinbart hast, dass er das Bild nur dann verwenden darf, wenn bei Veröffentlichungen er immer dich als Bildautor nennen muss, dann kannst du das nicht erwarten. Dann ist es eben ein Bild das dieser Holger aus seinen privaten Beständen der Redaktion zur Verwendung überlassen hat.
Ich weiss jetzt nicht, wie das vor deutschen Gerichten gehandhabt würde. Aber in der Schweiz wärst du als Redaktion fein raus.
... und wie gesagt: handhabe es kulant. Du kannst dabei nur gewinnen. Kleinlichkeit in finanziellen und allen anderen Dingen bringt einen selten weiter – auch in einem Land in dem Geiz ganz besonders geil ist.
Stimmt leider alles so nicht. Ich hatte Anfang des Jahres den selben Fall. Da das bereits das dritte mal war, dass die entsprechende Zeitung ein Bild von mir mit dem Vermerk Foto: Privat veröffentlicht hat obwohl ich als Urheber vom Anreicher angegeben wurde, habe ich das Ganze Dr. Kötz übergeben.
Der Verlag hat umgehend der Abmahnung unterschrieben und dann eine Entschädigung gezahlt. Die weiter oben genannten Werte mit den Zuschlägen sind realistisch.
Das Urheberrecht im Bezug auf die Namensnennung des Urheber eindeutig. Wenn der Urheber der Zeitung nicht bekannt ist, müssen die sich eben drum kümmern. Leider ist es Standard geworden Foto:Privat drunter zuschreiben. Sowas gehört bestraft. Ob nur mit Rechnung oder mit Anwalt muss jeder für sich entscheiden.
#14Report
[gone] MartinEtter
02.08.2012
ja, ich hab schon gehòrt dass ihr in deutschland unsägliche urheberrechtsgesetze habt. zum glück lebe und arbeite ich nicht da.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand. hätte ja auch tante ursel am letzten geburtstagsfest gemacht haben können.
hast du einen urheberrechtsartikel oder einen entsprechenden gerichsbeschluss als referenz. würd mich echt interessieren.
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich. in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand. hätte ja auch tante ursel am letzten geburtstagsfest gemacht haben können.
hast du einen urheberrechtsartikel oder einen entsprechenden gerichsbeschluss als referenz. würd mich echt interessieren.
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich. in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
#15Report
02.08.2012
Original von MartinEtter
ja, ich hab schon gehòrt dass ihr in deutschland unsägliche urheberrechtsgesetze habt. zum glück lebe und arbeite ich nicht da.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand. hätte ja auch tante ursel am letzten geburtstagsfest gemacht haben können.
hast du einen urheberrechtsartikel oder einen entsprechenden gerichsbeschluss als referenz. würd mich echt interessieren.
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich. in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
Warum soll es im hinterwäldischem Deutschland anders sein ? Wo steht das?
#16Report
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Original von Peter Nickel
[quote]Original von MartinEtter
ja, ich hab schon gehòrt dass ihr in deutschland unsägliche urheberrechtsgesetze habt. zum glück lebe und arbeite ich nicht da.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand. hätte ja auch tante ursel am letzten geburtstagsfest gemacht haben können.
hast du einen urheberrechtsartikel oder einen entsprechenden gerichsbeschluss als referenz. würd mich echt interessieren.
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich. in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
Warum soll es im hinterwäldischem Deutschland anders sein ? Wo steht das?[/quote]
gib mal bei wikipdia den begriff "recht am eigenen bild" ein und vergleiche mal d und ch.
:-)
wer sagt denn was von hinterwäldisch? nichts da. nur komplett anders. nicht mal die sprache eint uns :-) :-) :-)
#17Report
02.08.2012
Original von MartinEtter
[blabla]
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich.
das hat nichts mit Deutschland zu tun, sondern mit "MK"
in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
das wäre auch in Deutschland nicht anders. Im "schlimmsten Fall" wäre eine einfache PN in der MK an das Model mit Inhalt "wollen wir nächsten Samstag zusammen ein paar Tolle Bilder machen" und die Antwort "ja, klar" schon ein rechtsverbindlicher, schriftlicher Vertrag. Also nix kompliziert!
#18Report
02.08.2012
Original von MartinEtter
[quote]Original von Peter Nickel
[quote]Original von MartinEtter
ja, ich hab schon gehòrt dass ihr in deutschland unsägliche urheberrechtsgesetze habt. zum glück lebe und arbeite ich nicht da.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand. hätte ja auch tante ursel am letzten geburtstagsfest gemacht haben können.
hast du einen urheberrechtsartikel oder einen entsprechenden gerichsbeschluss als referenz. würd mich echt interessieren.
... nicht ohne grund habt ihr in deutschland so umständliche verträge für alles. selbst tfp-verträge sind extrem ausführlich und umständlich. in der schweiz brauchst du für tfp nicht mal einen vertrag. allein dass du am shooting warst zeigt dem gericht schon, dass du einverstanden warst.
Warum soll es im hinterwäldischem Deutschland anders sein ? Wo steht das?[/quote]
gib mal bei wikipdia den begriff "recht am eigenen bild" ein und vergleiche mal d und ch.
:-)
wer sagt denn was von hinterwäldisch? nichts da. nur komplett anders. nicht mal die sprache eint uns :-) :-) :-)[/quote]
Okay mache , sobald es relevant ist.
Aber lies du dir bitte Post 5 durch,.....da war der Threat eigendlich schon beendet, und alle Unklarheiten beseitigt. Danach kammen nur Egokrizeleien von dem Einen oder Anderen Schreiber,...bzw. von dir.
#19Report
02.08.2012
Was der Martin schreibt ist schon richtig. Für die Schweiz.
Was das machen der Bilder betrifft.
Ob das Model nun die Bilder auch nützen darf und wie, zB Bearbeitungsverbot,
müsste sogar in der Schweiz nachweisbar vereinbart sein.
Auch eine nicht vorhandene Vereinbarung, dass zB alle Fashionbilder
frei zeigbar sind, jedoch keine Teilaktbilder, die nur zu Übungszwecken
gemacht wurden oder so.
Auch Versicherungsfragen wie Unfallversicherung vor Ort zu regeln ist nicht falsch.
Also, schnell ein Wisch schreiben schadet nicht.
Lieber Gruss in die Nachbarstrasse
Heiner
Was das machen der Bilder betrifft.
Ob das Model nun die Bilder auch nützen darf und wie, zB Bearbeitungsverbot,
müsste sogar in der Schweiz nachweisbar vereinbart sein.
Auch eine nicht vorhandene Vereinbarung, dass zB alle Fashionbilder
frei zeigbar sind, jedoch keine Teilaktbilder, die nur zu Übungszwecken
gemacht wurden oder so.
Auch Versicherungsfragen wie Unfallversicherung vor Ort zu regeln ist nicht falsch.
Also, schnell ein Wisch schreiben schadet nicht.
Lieber Gruss in die Nachbarstrasse
Heiner
#20Report
Topic has been closed
Foto: https://yfrog.com/z/esy2rljj