Zeitung druckt Foto ohne Erlaubnis 56

[gone] MartinEtter
02.08.2012
ich werde jetzt still schweigen und niemanden mehr mit meinen "egokritzeleien" belästigen :-)
02.08.2012
Original von MartinEtter
Ah jetzt hab ich erst gemerkt, dass nicht du diese Person auf dem Bild, sondern der Fotograf bist.

Also, wenn du ihm dieses Bild überlassen hast, dann kann er es verwenden.

Nö.

Kann er nur, wenn das ausdrücklich erlaubt wurde.

Wenn du beim Abgebildeten nicht ausdrücklich vereinbart hast, dass er das Bild nur dann verwenden darf, wenn bei Veröffentlichungen er immer dich als Bildautor nennen muss, dann kannst du das nicht erwarten. Dann ist es eben ein Bild das dieser Holger aus seinen privaten Beständen der Redaktion zur Verwendung überlassen hat.

Genau umgekehrt ist es richtig.

Nur wenn der Urheber (Fotograf) ausdrücklich erlaubt hat, daß das Foto weitergegeben und/oder veröffentlicht werden darf, darf es weitergegeben und/oder veröffentlicht werden.

Ich weiss jetzt nicht, wie das vor deutschen Gerichten gehandhabt würde. Aber in der Schweiz wärst du als Redaktion fein raus.

In Deutschland nicht. In Deutschland bist Du als Nutzer allein verantwortlich, das nötige Nutzungsrecht zu besorgen, anderenfalls nutzt Du illegal und kannst in Regress genommen werden.
02.08.2012
Original von MartinEtter
ja, ich hab schon gehòrt dass ihr in deutschland unsägliche urheberrechtsgesetze habt. zum glück lebe und arbeite ich nicht da.
aber ich wäre da nicht so sicher dass die redaktion verpflichtet ist selber den bildurheber nachzuforschen, wenn der bildlieferant ein bildchen einliefert das ebensogut mit der handycam gemacht sein könnte und er kein bildautor angibt. dann ist es eben ein bild aus privatbestand.

Ja, und wenn das nicht stimmt, haftet der Verlag und kann anschließend versuchen, sich beim "Einreicher" den Schaden ersetzen zu lassen.
02.08.2012
Original von MartinEtter
gib mal bei wikipdia den begriff "recht am eigenen bild" ein und vergleiche mal d und ch.
:-)

bei euch macht Wikipedia die Gesetze?????
[gone] MartinEtter
02.08.2012
Original von Sensual Designs

ist dir neben Wikipedia auch das hier unter gekommen?:

http://www.altenburger.ch/uploads/tx_altenburger/gh_2002_Das_Recht_am_eigenen_Bild.pdf



ja
Solch ein Aufriss wegen einem öden Knipsbildchen?
02.08.2012
Schade, mir wird´s fehlen. Kneif nicht so schnell den Schwanz ein. Ist hier zwar üblich, aber ich finds gut!


Original von MartinEtter
ich werde jetzt still schweigen und niemanden mehr mit meinen "egokritzeleien" belästigen :-)
02.08.2012
Zum Thema: Ist das nicht alles ein wenig basierend auf einer doch leicht überschätzten Selbstwahrnehmung? Ich bin stolz wenn meine Arbeiten gut genung sind für eine Veröffentlichung. Und, seien wir ehrlich... welchen künstlerischen Wert misst du selbst dem Werk zu?
Darum gehts doch gar nicht.

Der thread ist doch eh schon lange obsolet, bitte schliessen
02.08.2012
für ds nächste mal wen du bei wikipedia was hochlädst,

Fülle die Metadaten und IPTC Daten vollständig aus, die meisten Redaktionen bzw. Bildredaktion. bzw. der Fotohansel des Käseblatts XY sieht im Verarbeitungsprozess, dass das foto (C) oder CC ist, wenn alles ausgefüllt ist wird die Redaktion auf die zukommen, wenn nicht einfach anrufen und darauf hinweisen dass es nicht Honoriert worden ist :D so mache ich das
02.08.2012
Da niemand weiss, offenbar nicht einmal der TO, was betreffend diesem
Bild vereinbart war - entscheidend kann auch sein, was stillschweigend
anzunehmen wäre - würde ich mir den Gang zum Anwalt verkneifen.

Gebe ich ein Portrait, ein Businessportrait in grosser Auflösung an
einen Bekannten, was ist damit stillschweigend vereinbart? Er darf
das Werk, das eine als simples Föteli bezeichnen und andere als
Teil des Weltkulturerbes wohl kaum nur zum drucken lassen und als
Beilage für Bewerbungen verwenden.
Man würde sich im Klagefall irgendwo auf den Rückzug der dieser
einigen und die Anwaltshonorare gegenschlagen, das heisst:
Jeder bezahlt seinen Anwalt selbst.
Zudem, wie schon geschrieben: Die Honorare für Bilder für eine
Zeitung sind unglaublich tief. Als freier Fotojournalist in der Schweiz
davon zu leben ist fast unmöglich. Muss man einen Tag eine Gruppe
irgendwohin begleiten und fotografisch zu dokumentieren, ist es klüger
mit der Redaktion eine Tagespauschale zu vereinbaren wie die Bilder
nach den üblichen Honorarguthaben zu verrechnen.
Zumindest in der Schweiz.

Tipp an den TO: Schon ärgern ist zu viel der Ehre.

Heiner
02.08.2012
....so macht man auch Werbung..., jetzt bist du hier auch bekannter ;)

Original von netAction
Oh, danke für den Hinweis!

Das kann sein, muss ich mit Holger absprechen.

Edit: Danke nochmal an alle. Die Zeitung hat das Foto vom Portraitierten. Also hat alles seine Richtigkeit.

Ich dachte, sie hätten aus der Wikipedia kopiert.

Thomas
Original von *SarahLi*
....so macht man auch Werbung..., jetzt bist du hier auch bekannter ;)

[quote]Original von netAction
Oh, danke für den Hinweis!

Das kann sein, muss ich mit Holger absprechen.

Edit: Danke nochmal an alle. Die Zeitung hat das Foto vom Portraitierten. Also hat alles seine Richtigkeit.

Ich dachte, sie hätten aus der Wikipedia kopiert.

Thomas
[/quote]

wieso wird eigentlich jedem, der hier einen thread eröffnet, irgendwann unterstellt, er mache dies hauptsächlich, um für sich zu werben? Oo
"Die am wenigsten wissen, verschwenden die meisten Worte"

(alte Volksweisheit)
03.08.2012
Original von Polarlicht
Da niemand weiss, offenbar nicht einmal der TO, was betreffend diesem
Bild vereinbart war - entscheidend kann auch sein, was stillschweigend
anzunehmen wäre - würde ich mir den Gang zum Anwalt verkneifen.

In so einem Fall hat man zwei Möglichkeiten:

a) man verkneift sich den Gang zum Anwalt o.ä. und macht's nächstes Mal schlauer

b) man guckt, wie im konkreten Falle die Rechtslage qua Gesetz ist, wenn's keine individuellen Abmachungen gibt, und handelt dann ggf. entsprechend.

"Keine individuellen Abmachungen" ist in 99,9 Prozent aller Fälle gut für den Urheber und schlecht für den Nutzer.

Gebe ich ein Portrait, ein Businessportrait in grosser Auflösung an
einen Bekannten, was ist damit stillschweigend vereinbart?

Nichts. Gar nichts. Nade. Niente. Rien.

Nach deutschem Recht jedenfalls. (Schweizerisches fand ich bisher immer zu unbedeutend, um mich näher damit zu beschäftigen, die Schweiz ist ein zu kleiner Markt.)
03.08.2012
Als Bildredakteur kann ich nur jedem empfehlen:

Bevor ihr jammert, dass jemand Eure Bilder nimmt, ohne zu fragen, gebt ihm die Möglichkeit zu fragen: Füllt die iptc Felder aus und gebt dort Kontaktdaten (incl Telefonnummer!) an. Eine e-mail Adresse reicht im Tagesgeschäft oft nicht aus - da braucht eine Redaktion das Feedback, ob ein Bild genommen werden darf oder nicht, direkt und sofort und nicht erst einen oder zwei Tage später.
[gone] Abgemeldet
03.08.2012
Wenn alle Bildredakteure so korrekt sind und ausschließlich Bilder mit geklärten Rechten oder nach Rückfragen beim Urheber veröffentlichen würde wäre das ja toll.

Wer keinen Wert auf Veröffentlichungen in Zeitungen legt, und auich keine IPTC Daten in seinen Bildern hat, darf trotzdem bei unauthorisoerten Veröffentlichungen seiner Bilder Rechnungen (plus Aufschlägen), und wenn es nichts nützt auch den Rechtsweg einschalten.

Man braucht nicht zu "Jammern" da man das Recht auf seiner Seite hat - egal was PR-Experten oder Lokalredakteure glauben.
03.08.2012
Original von Tim Brakemeier
Als Bildredakteur kann ich nur jedem empfehlen:

Bevor ihr jammert, dass jemand Eure Bilder nimmt, ohne zu fragen, gebt ihm die Möglichkeit zu fragen: Füllt die iptc Felder aus und gebt dort Kontaktdaten (incl Telefonnummer!) an. Eine e-mail Adresse reicht im Tagesgeschäft oft nicht aus - da braucht eine Redaktion das Feedback, ob ein Bild genommen werden darf oder nicht, direkt und sofort und nicht erst einen oder zwei Tage später.


Das klingt fast so wie "ihr dürft nicht jammern, wenn euch jemand euer Auto klaut, dann dürft ihr es halt nich so öffentlich auf einen Parkplatz stellen"...

Ich würde sagen, genau anders rum wird ein Schuh draus: wenn ihr Redakteure nicht explizit das Recht habt, ein Bild zu verwenden und ihr nicht die Möglichkeit habt nachzufragen, dann verwendet es doch einfach nicht! Dann begeht ihr keine Urheberrechts-Verletzung und alles ist gut!

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