Shootinganfragen - Shootingvereinbarungen 22

[gone] User_32185
07.08.2012
Bei einer Shootinganfrage erscheint folgender Text:

Wenn du mit einem MKler ein Shooting vereinbaren möchtest, dann kannst du hier eine Anfrage stellen. Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben.
Auf keinen Fall sind die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen.


Wenn aber mein Gegenpart die Anfrage annimmt, kann diese nur noch in beiderseitigem Einverständnis gelöscht werden. Oft sieht man auch negative Bewertungen, weil einer der Partner nicht mehr wollte.

Ist es damit nicht doch fast wie ein Vertrag und nicht nur eine unverbindliche Anfrage?

Gruß Volker
07.08.2012
Dient sicher dazu, dass die MK sich aus rechtlichen Dingen raushält.

Ist ja auch gut so.
Wenn der eine fragt ...ist es unverbindlich
Aber wenn der andere ja sagt ... ist es mit der Unverbindlichkeit vorbei.
07.08.2012
Naja, Vertrag wuerde ich das nicht nennen, aber es ist nur "rechtens" dass man nach einer Zusage die Moeglichkeit hat auch negativ zu bewerten, wenn jemand ohne verstaendliche Gruende absagt, oder erst gar nicht Bescheid gibt. Ist eben auch fair den anderen Gegenueber, die "gewarnt" werden koennen.

Leider nutzen die Funktion zu wenige... weil man nach einer negative Bewertung auch gerne eine zurueck bekommt, wenn auch unbegruendet :S
07.08.2012
Na ja, als ein Vertrag würde ich das noch nicht sehen, oft fehlt es ja noch an weiteren Angaben und Willenserklärungen...
Sind wohl auch Einzefallentscheidungen, die wohl erst ein Rechtsversierter beurteilen kann...

Ich sehe die Funktion auch eher als eine Möglichkeit für eine Bewertung...
07.08.2012
Original von VHFoto - wieder neues Unterwasser
...
Oft sieht man auch negative Bewertungen, weil einer der Partner nicht mehr wollte.

Ist es damit nicht doch fast wie ein Vertrag und nicht nur eine unverbindliche Anfrage?


oft sehe ich das nicht.
was man sieht das jemand das Shooting platzen lies,
mit kurzfristiger oder gar keiner Absage.

Das ganze ist eine beidseitige Absichtserklärung für eine gemeinsame Aktivität. Also ein Vorvertrag.
Macht man im Wirtschaftsleben oft um eine Grundlage für die Vorbereitungen der gemeinsamen Aktivität zu haben.
07.08.2012
Ich mag es nicht, wenn eine Anfrage gleich mit dem button "shootingvereinbarung"
gestellt wird. Ich schreibe immer, dass ich die Anfrage negativ beantworte,
weil gar nichts diskutiert ist. Und ob ich bereit bin, in eine Diskussion zu treten.

Diese Vereinbarung ist sehr gut, wenn alles geklärt ist.
Tag, Thema, Treffpunkt, Arbeitsbereiche etc.
Dann clicke ich gerne auf ja.

Vielleicht kommt dieses Tool in V4 etwas anders, weil in V4 wird alles besser,
hofft Hendrik

Heiner
07.08.2012
Original von VHFoto - wieder neues Unterwasser
...
Ist es damit nicht doch fast wie ein Vertrag und nicht nur eine unverbindliche Anfrage?
...
Für mich ist eine Shootingvereinbarung nur eine Voraussetzung für die Bewertung. Verträge handhabe ich davon unabhängig.
Original von Astrid Becker
Naja, Vertrag wuerde ich das nicht nennen, aber es ist nur "rechtens" dass man nach einer Zusage die Moeglichkeit hat auch negativ zu bewerten, wenn jemand ohne verstaendliche Gruende absagt, oder erst gar nicht Bescheid gibt. Ist eben auch fair den anderen Gegenueber, die "gewarnt" werden koennen.

Leider nutzen die Funktion zu wenige... weil man nach einer negative Bewertung auch gerne eine zurueck bekommt, wenn auch unbegruendet :S


(...) wenn jemand ohne verstaendliche Gruende absagt (...) na ja, das ist ja noch ok ! Leider ist es auch zum Teil so, dass weder eine Absage kommt, noch jemand ans Telefon geht. Und das ist einfach sch ... Und es kommt auch am Folgetag kein Feedback, is´ ja klar. Deshalb bei mir: Kein Shooting mehr ohne angenommene Anfrage.
Und wer mich versetzt bekommt voni mir auch ganz konsequent eine Negativ-Bewertung (egal was da zurueck kommt). Denn wer mir den Tag versaut hat sih diese Bewertung auch redlich verdient.

Hat das Model / Fotograf hingegen mal einen schlechten Tag erwischt und die Ergebnisse sind nicht so prickelnd, na ja ... das ist kein Problem, und fuer mich kein Problem.

... immer geradeaus ...
#9
08.08.2012
Original von JayBee (Hobbyknipser)
Sommerloch, oder was?

Die Funktion gibt es, solange es die MK gibt. Und das fällt euch jetzt, nach 12 Jahren MK, auf?

Davon abgesehen wurde das Thema auch schon mehrfach diskutiert...

Meine Fr***...


1. klick halt weiter wenn es Dich nervt
2. Die Shootingvereinbarungen gibt es noch nicht solange wie die MK, die kamen erst mit V3...
[gone] Howein
08.08.2012
Das hat mich von Anfang an gestört.

Da müsste es erst mal einen Knopf "Shootinganfrage" geben.
Erst wenn man sich einig ist, DANN gibt es eine "Shootingvereinbarung".
Ich habe deshalb immer erst per PN Kontakt aufgenommen und Vorgespräche geführt.
Aber letztlich ists egal, ob man trotz positiver PN-Gespräche oder "Shootingvereinbarung" dann einfach abtaucht ... außer man will unbedingt ein negative Bewertung loswerden ...
08.08.2012
Original von Volle VG-Fotos 15-19.8 in Berlin
Das ganze ist eine beidseitige Absichtserklärung für eine gemeinsame Aktivität. Also ein Vorvertrag.

Einen "Vorvertrag" gibt es rechtlich nicht.
Macht man im Wirtschaftsleben oft um eine Grundlage für die Vorbereitungen der gemeinsamen Aktivität zu haben.

Und da ist es entweder eine unverbindliche Absichtserklärung oder ein verbindlicher Vertrag. Dazwischen gibt es nichts - ein bißchen schwanger geht auch juristisch nicht.

Die Annahme einer "Anfrage" wird mit Sicherheit nicht die Anforderungen an eine Willenserklärung erfüllen, wie sie für einen Vertrag notwendig ist.

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen besteht.
08.08.2012
Original von TomRohwer
Einen "Vorvertrag" gibt es rechtlich nicht.


Natürlich gibt es den VorVertrag. sehr oft bei Immobilien.

Der Vorvertrag hat den Sinn, die Willensübereinstimung
zu dokumentieren, damit die Vorarbeiten für den Vertrag
in Angriff genommen werden können. Da dieser Vertrag,
der mit einem Vorvertrag gesichert wird, arbeitsintensiv
sein kann, wird zumeist ein Reuegeld vereinbart, das die zurück
tretenden Partei zu entrichten hat. Bei Gewissen Kaufverträgen
muss dieses Reuegeld des Kaufwilligen bei Vorvertragsabschluss
entrichtet werden und wird bei Vertragsabschluss als erste
Akontozahlung betrachtet.

Heiner
08.08.2012
Original von Polarlicht
[quote]Original von TomRohwer
Einen "Vorvertrag" gibt es rechtlich nicht.


Natürlich gibt es den VorVertrag. sehr oft bei Immobilien.

Der Vorvertrag hat den Sinn, die Willensübereinstimung
zu dokumentieren, damit die Vorarbeiten für den Vertrag
in Angriff genommen werden können. Da dieser Vertrag,
der mit einem Vorvertrag gesichert wird, arbeitsintensiv
sein kann, wird zumeist ein Reuegeld vereinbart, das die zurück
tretenden Partei zu entrichten hat. Bei Gewissen Kaufverträgen
muss dieses Reuegeld des Kaufwilligen bei Vorvertragsabschluss
entrichtet werden und wird bei Vertragsabschluss als erste
Akontozahlung betrachtet.

Heiner[/quote]

Auch das stellt ein Vertrag dar. Er hat halt einen anderen Inhalt als der folgende Vertrag.
08.08.2012
Natürlich ist ein Vorvertrag auch ein Vertrag.
Ist in der Schweiz im Obligationenrecht Art 22 geregelt.

Der heisst Vorvertrag, weil der einzige wirkliche Vertragsinhalt ist,
dass man einen Vertrag abschliesst zu einem ganz bestimmten Thema,
das im Vorvertrag in den Grundzügen geregelt ist.
Im englischen Sprachgebrauch wird ab und an vom
lettre of intent - eine Willensübereinstimmng gesprochen,
der nachher der Vertrag, der contract, agreement,
convention oder was auch immer folgt.

Hat der Hauptvertrag zwingend eine schriftliche Form -
muss der Vorvertrag auch eine schriftliche Form haben.

Heiner
[gone] Howein
08.08.2012
Wortklauberei hier ....
Natürlich gibt es Vorverträge, in allen möglichen Branchen.
Und natürlich ist ein Vorvertrag auch ein Vertrag, das sagt doch schon der Name.
Eben ein bestimmte Art von Vertrag, für einen bestimmten Zweck, wie andere Arten von Verträgen auch ...
Wenn alles geklärt ist und der Termin und allles drum herum steht bestehe ich auf eine akzeptierte Shootinganfrage.

Ich möchte auf jeden Fall die Möglichkeit haben das Shooting zu bewerten - in der Regel fällt meine Bewertung positiv aus, weil alles gut gelaufen ist.

Es ist aber auch schon vorgekommen, dass das Model nicht erschienen ist - dann gibt es eine entsprechende negative Bewertung.


Rechtlich bindend wie ein Vertrag ist das natürlich trotzdem alles nicht, es dient lediglich der (idealerweise ehrlichen) Bewertung nach dem Shooting. ;)
[gone] Hermann Klecker
08.08.2012
Original von Polarlicht
[quote]Original von TomRohwer
Einen "Vorvertrag" gibt es rechtlich nicht.


Natürlich gibt es den VorVertrag. sehr oft bei Immobilien.

Der Vorvertrag hat den Sinn, die Willensübereinstimung
zu dokumentieren, damit die Vorarbeiten für den Vertrag
in Angriff genommen werden können. Da dieser Vertrag,
der mit einem Vorvertrag gesichert wird, arbeitsintensiv
sein kann, wird zumeist ein Reuegeld vereinbart, das die zurück
tretenden Partei zu entrichten hat. Bei Gewissen Kaufverträgen
muss dieses Reuegeld des Kaufwilligen bei Vorvertragsabschluss
entrichtet werden und wird bei Vertragsabschluss als erste
Akontozahlung betrachtet.

Heiner[/quote]

Deswegen ist der Vorvertrag ein eigenständiger Vertrag. Es gibt also unterm Strich nur Verträge. In dem von Dir genannten Beispiel ist der gemeinsam bekundete Wille, ein Grundstücksgeschäft vorzubereiten.
[gone] Hermann Klecker
08.08.2012
Achso, ja, eine angenommene Shootingvereinbarung ist ein Vertrag. Dieser eine Satz ist völlig widersinnig. Es bleibt sogar ein Vertrag wenn man dran schreibt, daß es keiner sei.
08.08.2012
Original von Hermann Klecker
Achso, ja, eine angenommene Shootingvereinbarung ist ein Vertrag. Dieser eine Satz ist völlig widersinnig. Es bleibt sogar ein Vertrag wenn man dran schreibt, daß es keiner sei.


Ich sende meinem Autohändler einen Brief und da steht drin...
"Ich wolle Auto kaufen"
Der Händler schreibt mir zurück
"Ist gebongt"

Habe ich nun mit meinem Autohändler einen Vertrag ?
Bin ich nun verpflichtet den verosteten Golf 2 abzunehmen zum Schnäppchenpresi von 19.997 € ?

^^

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