Shootinganfragen - Shootingvereinbarungen 22
[gone] Hermann Klecker
10.08.2012
Original von BS
[quote]Original von Hermann Klecker
Achso, ja, eine angenommene Shootingvereinbarung ist ein Vertrag. Dieser eine Satz ist völlig widersinnig. Es bleibt sogar ein Vertrag wenn man dran schreibt, daß es keiner sei.
Ich sende meinem Autohändler einen Brief und da steht drin...
"Ich wolle Auto kaufen"
Der Händler schreibt mir zurück
"Ist gebongt"
Habe ich nun mit meinem Autohändler einen Vertrag ?
Bin ich nun verpflichtet den verosteten Golf 2 abzunehmen zum Schnäppchenpresi von 19.997 € ?
^^[/quote]
Naja, in Deine Wortwahl und Deinen Kommunikationsstil will ich mich nicht einmischen.
Eine gemeinsame Willensbekundung ist ein Vertrag. In wie weit sich daraus Verpflichtungen für eine oder beide Parteien ergibt, hängt ja vom Vertrag ab. Und in wie weit sich Verpflichtungen oder gar Schadenersatzansprüche ableiten lassen, wenn eine Partei von dem Vertrag zurück tritt, ist wieder eine ganz andere Frage.
Die Shootinganfrage wird ja von einem Text begleitet. Darin könnte sich eine umfassende Vereinbarung befinden mit allem Zippel und Zappel.
Es kommt also auf die Umstände an. In jedem Fall ist es ein Vertrag.
#22Report
Topic has been closed
Ich sende meinem Autohändler einen Brief und da steht drin...
"Ich wolle Auto kaufen"
Der Händler schreibt mir zurück
"Ist gebongt"
Habe ich nun mit meinem Autohändler einen Vertrag ?
Bin ich nun verpflichtet den verosteten Golf 2 abzunehmen zum Schnäppchenpresi von 19.997 € ?
^^[/quote]
Wieso nur den einen? Endlich Mal die passende Gelegenheit für den Händler den Hof leerzumachen... :)