Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf Facebook 26

04.01.2013
Und eine neue Lücke zur Geldmacherei scheint gefunden, also Vorsicht!

http://www.gamestar.de/hardware/news/internet/3008113/internet_urheberrecht.html

Finde ich persönlich eine sehr unfeine und auch ziemlich peinliche Aktion. Es bleibt eine Verlinkung und wurde nicht geklaut und selbst eingebunden. Kann man nur hoffen, das sowas vor Gericht keinen Zuspruch findet.

Liebe Grüße
Cori
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
04.01.2013
Das ist keine Lücke, sondern Recht. Es ist ja nicht entscheidend "wie" man ein Bild veröffentlicht. Wenn man die Rechte daran nicht hat, ist es ein Verstoss gegen das Urheberecht. Ganz simpel und ganz ok.
04.01.2013
Kallex es wurde ja eben nicht selbst veröffentlicht, sondern verlinkt und das war, soweit ich weiß, bisher immer in Ordnung!? Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege. Das Vorschaubildchen eines Links wird von Facebook automatisch erstellt, kann aber vom User wieder entfernt werden (wie ich es, nun zum Glück, bisher auch fast immer getan habe).

Liebe Grüße
Cori
04.01.2013
Kallex:

Das ist keine Lücke, sondern Recht. Es ist ja nicht entscheidend "wie" man ein Bild veröffentlicht. Wenn man die Rechte daran nicht hat, ist es ein Verstoss gegen das Urheberecht. Ganz simpel und ganz ok.


Das muss man schon nochmal genau prüfen finde ich. Nach meinem Empfinden greift hier eindeutig das Zitatsrecht.
Man weiß leider nicht, ob zu allem Überfluss noch ein "teilen"-Button auf der Ursprungsseite war. Das wäre zumindest spaßig :)

Im Übrigen hätte die Klägerin ja durch geeignete technische Maßnahmen verhindern können, dass FB ein Vorschaubild erzeugt.

k|d
[gone] User_6449
04.01.2013
Wenn man die erforderlichen Nutzungsrechte nicht hat, sollte man
Bilder eben nicht verwenden. Weder selbst veröffentlichen, noch
sichtbar per Link reinziehen.

Wenn man sich nicht daran hält, muß man eben zu Recht mit Ärger
rechnen ...

Viele Grüße
Peter
04.01.2013
Mehr dazu gibt es hier:
http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/sie-ist-da-die-erste-facebook-abmahnung-wegen-eines-vorschaubilds

Für mich ist das keine Urheberrechtsverletzung, sondern ein Zitieren der entsprechenden Webseite. So was muss erlaubt sein.

Ich finde, die Gerichte bzw. der Gesetzgeber sollte dem Unsinn schnellsten einen Riegel vorschieben. Es wäre nur fair wenn sich hier facebook an den Prozesskosten beteiligt.
04.01.2013
Die sollen doch froh sein, dass Links auf ihre Seite gesetzt werden. Das ist doch so als will ich mit aller Gewalt keine Werbung für meine Seite machen. Ich halte das für kontraproduktiv.
Bei der finanziellen Situation einiger Fotografen und Anwälten nicht verwunderlich ;-)

Ich denke, mit Abmahnungen müssen sich in nächster Zeit viele rumärgern

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nicht nur um die eigenen Vorschaubilder sondern auch über die Vorschaubilder von Freunden die auf der eigenen Seite sichtbar sind......
und es geht noch weiter :
- Konzertbilder die man als normaler Besucher mit Eintrittskarte gemacht hat
- Links zu Myspace oder Youtube auf ein Werk das illegal dort hoch geladen ist
- "private" Fotos die man mit "Freunden" gemacht hat, die aber dann ohne Wissen der abgebildeten Personen bei Facebook gepostet werden.
- usw. usw.

Ich persönlich finde es Abzockerei, aber leider sind das unsere Gesetze die mit der Schnelligkeit der Entwicklung des Internets und solzialen Netzwerken nicht mitkommen.
[gone] User_6449
04.01.2013
Noch ein Tip zum Thema:

Ich verlinke öfter meine Events und Jobs hier aus der MK nach facebook.

Dabei muß man aber aufpassen, daß nicht ein anderes Foto als das eigene
(z.B. aus den Werbeeinblendungen der MK) bei facebook erscheint.

Also immer vorsichtig sein und genau hinschauen, wenn mehrere Bilder auf
der zu verlinkenden Seite stehen.

Viele Grüße
Peter
Da sieht man welche Blüten das treibt :

Ein Gastronom aus Hof hat sich „Weltuntergang“ als Marke schützen lassen und bittet andere Veranstalter zur Kasse.
Alle Wirte, die am 21. Dezember "Weltuntergangs-Partys" veranstaltet haben wurden von den Anwälten des Markeninhabers abgemahnt

glaube, das ist der Weltuntergang auf andere Art.
[gone] User_165787
04.01.2013
Widersinnige und kontraproduktive Aktion - eine (kommerzielle) Website soll i.d.R. Werbung und Anlaufstelle für potentielle Kunden sein. Die Linkteilung und das Einfügen eines Vorschaubildes sorgt für eine höhere Aufmerksamkeit - ist doch eigentlich positiv für die Seitenbetreiberin.

Abgesehen davon gehts auch billiger:
http://www.neubauerlaw.de/ag-koln-bild-in-briefmarkengrose-weniger-als-3-monate-online-15000-euro-sind-genug/
Abgesehen davon gehts auch billiger:


klar, sie schaltet einen Anwalt ein .... das ganze geht vor Gericht und ein Richter entscheidet.
Dann hat der abgemahnte nch seinen Anwalt und die Gerichtskosten ganz oder teilweise zu tragen
denn, soweit ich informiert bin, trägt sowas keine Rechtsschutzversicherung
[gone] User_165787
04.01.2013
Um dieses Bild geht es wohl: http://www.pixelio.de/media/557779?&page=1&items=20

Und die Urheberin beklagt sich im Forum: "Die einzige Bitte der Fotografen an den Bildnutzer ist die Namensnennung. Die Nennung des Fotografen und die Nennung der Bildplattform (ohne die der Bildersucher überhaupt keine Möglichkeit hätte, auf die Bilderalben der einzelnen Fotografen zuzugreifen. Ein rein symbolisches Dankeschön. Mehr nicht? Mehr nicht!"

Ja, wenn ich doch ein Bild mit zugehörigem Link (oder ein Link mit zugehörigem Bild) poste, in dem Fall den Link auf die pixelio-Seite, dann hab ich doch der Namensnennung genüge getan - oder nicht? Der Link führ auf die Seite, dort steht "s.media" als Urheberin.

Mich wundert ja, dass sich bei http://www.pixelio.de/media/609544 Microsoft noch nicht gemeldet hat - Markenrecht/Verwechslungsgefahr etc. :-))

Die Abmahnung mag lupenrein legal sein - menschlich gesehen ist es lächerlich!
Seid doch froh.
Ohne solche Geschäftsmodelle müssten scharenweise Anwälte obdachlos unter Brücken nächtigen und alte Omas überfallen, um sich das Leben zu sichern.
Würdet Ihr das besser finden?
um dieses Foto soll es gehen ?!?
Originalgrösse des Fotos 1229 x 808 Pixel = also ein Handyfoto mit einem in meinen Augen schlecht belichteten Zufallsmotiv

wenn es um ein "richtiges" Foto gehen würde, könnte man ggf. vielleicht eine Abmahnung verstehen. *g*
Das wundert mich jetzt aber.

Warum hab ich mir die ganze Mühe gemacht, die Vorschaubilder in meine Webseite einzubauen, damit Facebook die anzeigt? Ohne die geht (ging?) es nämlich nicht.
04.01.2013
Soweit ich vorhin bei Google gefunden hatte, ist die pixelio Sache nochmal ne ganz andere Geschichte.
04.01.2013
Hab nicht alle gelesen. Mein Wissensstand: Verlinkung als Text ist legal. Verlinkung so, dass das Bild dargestellt wird, hingegen nicht.

das ist ok:

Bild

das nicht:



LG Rüdiger
04.01.2013

Hab nicht alle gelesen. Mein Wissensstand: Verlinkung als Text ist legal. Verlinkung so, dass das Bild dargestellt wird, hingegen nicht.


Steht wo? Da FB aber das Minibild deutlich im Zusammenhang mit einem Ausriss der Seite + Link (klickbar und sichtbar) darstellt, dürfte es wohl nicht schwer sein, das als Zitat zu erkennen.
(Also anders als bei deinem Beispiel)

Also würde es mich treffen würde ich den vertretbaren Mehrpreis riskieren, dass vor Gericht klären zu lassen.

k|d

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