Wandlung Tfp zu Pay da Model kalte Füße bekommt 50

Tom Rohwer
11.01.2013
Ich beantrage die Umbenennung der MK in "Murmeltier-Kartei".
#21Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
11.01.2013
Das "Model" hat mir eben einen Vertragentwurf mit folgendem Inhalt zugesand, mit dem Hinweis das sie diesen so wie er ist sofort unterschreiben würde.
Hier mal der Wortlaut:
Ich bin gespannt auf eure Meinung dazu.
Mfg
Hier mal der Wortlaut:
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von xxx,00 €.
Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
Der Fotograf überträgt dem Modell hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert).
Nach Übergabe der Originaldaten an das Model per Datenträger und der Zahlung der vereinbarten Summe sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten.
Der Fotograf verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung sämtlicher aus dem Shooting entstandenen Daten auf jeglichen Medien (insbesondere öffentlich zugänglichen Medien).
Der Fotograf darf die gemachten Bilder auf seinem PC behalten. Wenn diese aber dritten zugänglich gemacht werden oder dem Model hierdurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden.
Weitere Nebenabreden gibt es nicht. Sämtliche Übereinkünfte im Vertrag vom 13.11.2012 verlieren mit der Unterzeichnung dieses Vertrages Ihre Gültigkeit
Ich bin gespannt auf eure Meinung dazu.
Mfg
#22Report
11.01.2013
Warum will sie Nutzungsrechte, wenn es ihr darum ging, dass das Bild nicht mehr im Internet zu finden sein soll bei Bewerbungen?
#23Report
[gone] Der Nienborsteler
11.01.2013
Der Fotograf verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung sämtlicher aus dem Shooting entstandenen Daten auf jeglichen Medien (insbesondere öffentlich zugänglichen Medien).
Der Fotograf darf die gemachten Bilder auf seinem PC behalten. Wenn diese aber dritten zugänglich gemacht werden oder dem Model hierdurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden.
Das ist dann wohl die Essenz des Ganzen ...
Hölle, Hölle, das business ist echt gefährlich.
#24Report
11.01.2013
Mein Gott, man kann es auch wirklich komplett zerrechtlichen!!!!!!!!!!!!
Vorschlag:
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von xxx,00 €.
Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
Der Fotograf verpflichet sich zur Übergabe aller Daten im Original und der anschließender Löschung veröffentlichter Daten, sofern eine Löschung möglich ist. Weiterhin sind alle Daten aus dem Projekt vom Datenträger zu löschen, so dass eine zukünftige Nutzung oder Veröffentlichung nicht mehr möglich ist.
Punkt, fertig, apfel... Was das Internet mit den schon veröffentlichten Bildern macht, hast eh keinen Einfluss drauf. Sie auch nicht.. um es mal zu erwähnen.
Vorschlag:
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von xxx,00 €.
Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
Der Fotograf verpflichet sich zur Übergabe aller Daten im Original und der anschließender Löschung veröffentlichter Daten, sofern eine Löschung möglich ist. Weiterhin sind alle Daten aus dem Projekt vom Datenträger zu löschen, so dass eine zukünftige Nutzung oder Veröffentlichung nicht mehr möglich ist.
Punkt, fertig, apfel... Was das Internet mit den schon veröffentlichten Bildern macht, hast eh keinen Einfluss drauf. Sie auch nicht.. um es mal zu erwähnen.
#25Report
[gone] rs|f
11.01.2013
Also ganz ehrlich: bei dem Wortlaut, den sie hier vorschlägt, wird mir ganz übel.
Da muss man ja einen Rechtsanwalt lesen lassen, um sicher zu sein, was man da eigentlich wirklich unterschreibt.
Ich würde was allgemeinverständliches unterschreiben; solches Pamphlet mit allerlei rechtlichen Fallstricken eher nicht.
Da muss man ja einen Rechtsanwalt lesen lassen, um sicher zu sein, was man da eigentlich wirklich unterschreibt.
Ich würde was allgemeinverständliches unterschreiben; solches Pamphlet mit allerlei rechtlichen Fallstricken eher nicht.
#26Report
[gone] User_28381
11.01.2013
Für Dein Entgegenkommen Haftungsansprüche unterschreiben??? Wie wichtig ist Dir die Kohle? Falls nicht so wichtig würde ich der Dame oder ihrem Rechtsanwalt einen kurzen dreizeiler schreiben.
So sinngemäß "in anbetracht der unüberbrückbaren Differenzen sehe ich keine Möglichkeit für eine Änderung des bestehenden und gültigen Vertrags. mfg...."
Gruß Ralf
So sinngemäß "in anbetracht der unüberbrückbaren Differenzen sehe ich keine Möglichkeit für eine Änderung des bestehenden und gültigen Vertrags. mfg...."
Gruß Ralf
#27Report
11.01.2013
Dirk,
ganz einfach, du bist an den Vertrag gebunden, den du mündlich und per email eingegangen bist.
Alles andere ist bedeutungslos.
DJ-Fotoart
10.01.2013, 19:37... Ich habe mündlich und schriftlich (e-Mail) meine Bereitschaft erklärt den Vertrag zu ändern. Wie sieht es da aus?
ganz einfach, du bist an den Vertrag gebunden, den du mündlich und per email eingegangen bist.
Alles andere ist bedeutungslos.
#28Report
11.01.2013
ganz einfach, du bist an den Vertrag gebunden, den du mündlich und per email eingegangen bist.Das ist Unsinn. DJ-Fotoart hat bisher nur seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den TFP-Vertrag zu ändern. Sonst nichts. Insofern ist er zum jetzigen Zeitpunkt nur an den TFP-Vertrag gebunden.
Alles andere ist bedeutungslos.
#29Report
11.01.2013
JH-Fotodesign 11.01.2013, 21:40
Das ist Unsinn. DJ-Fotoart hat bisher nur seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den TFP-Vertrag zu ändern.
Falsch, dadurch wurde ein neuer Vertag geschlossen, welcher aufgrund der Formfreiheit, auch mündlich geschlossen werden kann. Da er dies zusagte, ist er an den neuen Vertrag gebunden, zudem hat er ihn schriftlich bestätigt. Somit wird er vor jeden Amtsgericht auseinander genommen. Verträge sind einzuhalten.
#30Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
11.01.2013
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von xxx,00 €.
Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
Der Fotograf verpflichet sich zur Übergabe aller Daten im Original und der anschließender Löschung veröffentlichter Daten, sofern eine Löschung möglich ist. Weiterhin sind alle Daten aus dem Projekt vom Datenträger zu löschen, so dass eine zukünftige Nutzung oder Veröffentlichung nicht mehr möglich ist.
So und nicht anders!
#31Report
11.01.2013
Halloele!
"Der Fotograf überträgt dem Modell ..... das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht" - wenn ich das als Model unterschreibe (also Model uebertraegt dem Fotografen die Rechte), dann gebe ich damit auch alle kommerziellen Rechte an den Fotografen ab - die Formulierung steht bei mir so in den Pay-Vertraegen mit unbegrenztem Buy-Out drin. ÖHM ist die Kohle sooo gut, die sie zahlt, dass sie die Bilder in die naechsten 50 Jahre weltweit im Internet ueber z.B. Stockagenturen verkaufen darf und sie Dir aber Aerger androht, wenn Du sie einem Kumpel auf Deinen Rechner zeigst"?
Ich find den Vorschlag von "Its a Gas" bzw Jan Wischnewski gut, mach den als Gegenvorschlag und wenn sie da weiter zickt, dann wuerde ich ihr freundlich schreiben, dass weiterhin der TfP Vertrag gilt, da nichts anderes bisher unterschrieben wurde, sondern die Umwandlung in Pay nur Absichtserklaerungen waren. Also so ist mein Rechtsempfinden, aber ich bin kein Anwalt :-)
Greets Kirstin
P.S.: sicher dass die Dame beim Anwalt war bzw der Ahnung vom Fach hat? Weil der Satz "Nach Übergabe der Originaldaten an das Model per Datenträger und der Zahlung der vereinbarten Summe sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten" da passt doch was nicht... Daten an Model ist o.K., aber Zahlung geht doch an Dich (nicht erwähnt) und dann sind die Ansprüche des MODELS abgegolten.... HÄÄÄÄÄ??? Genauso "Wenn diese aber dritten zugänglich gemacht werden oder dem Model hierdurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden". Da stoert mich schon das Wort ODER, da muesste meiner Meinung nach ein UND hin. Und in welcher Höhe haftest Du? In der Höhe des Betrages, den sie Dir zahlt? Oder wie hier geschrieben eigentlich unbegrenzt... Wie weist sie den Schaden nach? Fragen ueber Fragen...
"Der Fotograf überträgt dem Modell ..... das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht" - wenn ich das als Model unterschreibe (also Model uebertraegt dem Fotografen die Rechte), dann gebe ich damit auch alle kommerziellen Rechte an den Fotografen ab - die Formulierung steht bei mir so in den Pay-Vertraegen mit unbegrenztem Buy-Out drin. ÖHM ist die Kohle sooo gut, die sie zahlt, dass sie die Bilder in die naechsten 50 Jahre weltweit im Internet ueber z.B. Stockagenturen verkaufen darf und sie Dir aber Aerger androht, wenn Du sie einem Kumpel auf Deinen Rechner zeigst"?
Ich find den Vorschlag von "Its a Gas" bzw Jan Wischnewski gut, mach den als Gegenvorschlag und wenn sie da weiter zickt, dann wuerde ich ihr freundlich schreiben, dass weiterhin der TfP Vertrag gilt, da nichts anderes bisher unterschrieben wurde, sondern die Umwandlung in Pay nur Absichtserklaerungen waren. Also so ist mein Rechtsempfinden, aber ich bin kein Anwalt :-)
Greets Kirstin
P.S.: sicher dass die Dame beim Anwalt war bzw der Ahnung vom Fach hat? Weil der Satz "Nach Übergabe der Originaldaten an das Model per Datenträger und der Zahlung der vereinbarten Summe sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten" da passt doch was nicht... Daten an Model ist o.K., aber Zahlung geht doch an Dich (nicht erwähnt) und dann sind die Ansprüche des MODELS abgegolten.... HÄÄÄÄÄ??? Genauso "Wenn diese aber dritten zugänglich gemacht werden oder dem Model hierdurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden". Da stoert mich schon das Wort ODER, da muesste meiner Meinung nach ein UND hin. Und in welcher Höhe haftest Du? In der Höhe des Betrages, den sie Dir zahlt? Oder wie hier geschrieben eigentlich unbegrenzt... Wie weist sie den Schaden nach? Fragen ueber Fragen...
#32Report
11.01.2013
JH-Fotodesign
ganz einfach, du bist an den Vertrag gebunden, den du mündlich und per email eingegangen bist.
Alles andere ist bedeutungslos.
Das ist Unsinn. DJ-Fotoart hat bisher nur seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den TFP-Vertrag zu ändern. Sonst nichts. Insofern ist er zum jetzigen Zeitpunkt nur an den TFP-Vertrag gebunden.
RICHTIG!
PrivatePhoto.ch
JH-Fotodesign 11.01.2013, 21:40
Das ist Unsinn. DJ-Fotoart hat bisher nur seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den TFP-Vertrag zu ändern.
Falsch, dadurch wurde ein neuer Vertag geschlossen, welcher aufgrund der Formfreiheit, auch mündlich geschlossen werden kann. Da er dies zusagte, ist er an den neuen Vertrag gebunden, zudem hat er ihn schriftlich bestätigt. Somit wird er vor jeden Amtsgericht auseinander genommen. Verträge sind einzuhalten.
FALSCH! Er hat lediglich seine Bereitschaft erklärt den Vertrag zu ändern, nicht aber die Bereitschaft den Vertrag zu den vorgegebenen oder gewünschten Konditionen zu ändern. Ein gewaltiger Unterschied. Begründung gab JH schon.
#33Report
11.01.2013
Kirstin,
dies ist bereits ein neuer Vertrag, an dem sich ebenfalls gehalten werden muss. Es ist nur eine Frage der Beweisbarkeit, aber da der TO dies zudem per EMail (Postkarte) bestätigte, hat er einfach schlechte Karten. Hier muss er einfach zum neuen Vertrag stehen. Dies wird auch jedes Gericht so sehen. Aber kann schon sein, dass er Unzurechnungsfähig zum Zeitpunkt der Abgabe der neuen Willenserklärung war, nur müsste er dies eben auch nachweisen ;)
Kirstin P 11.01.2013, 22:30
dass weiterhin der TfP Vertrag gilt, da nichts anderes bisher unterschrieben wurde, sondern die Umwandlung in Pay nur Absichtserklaerungen waren.
dies ist bereits ein neuer Vertrag, an dem sich ebenfalls gehalten werden muss. Es ist nur eine Frage der Beweisbarkeit, aber da der TO dies zudem per EMail (Postkarte) bestätigte, hat er einfach schlechte Karten. Hier muss er einfach zum neuen Vertrag stehen. Dies wird auch jedes Gericht so sehen. Aber kann schon sein, dass er Unzurechnungsfähig zum Zeitpunkt der Abgabe der neuen Willenserklärung war, nur müsste er dies eben auch nachweisen ;)
#34Report
11.01.2013
DJ-Fotoart
Das "Model" hat mir eben einen Vertragentwurf mit folgendem Inhalt zugesand, mit dem Hinweis das sie diesen so wie er ist sofort unterschreiben würde.
Sie ja, ich nein! und du sicher auch nicht. ;-)
Hier mal der Wortlaut:
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
das bedeutet aber auch, dass sie die fotos auch kommerziell verwenden darf, ist vielleicht grad nicht angesagt, denn es stellt ja derzeit ein hinderniss für ihre berufsausübung dar. spätestens wenn sie arbeitslos wird und hartz4 bezieht, könnte sich ihre meinung ändern.
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von xxx,00 €.
Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
wenn die summe ausreichend hoch ist kann man das machen, ansonsten:
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen.
das ist durchaus üblich. geht jemand zum fotografen um die ecke und lässt sich dort kostenpflichtig fotografieren, dann erhält man lediglich die bilder die man bezahlt, nicht aber vervielfältigungs- oder sonstige rechte. das bedarf dann einer besonderen vereinbarung und kostet sicher wieder etwas. aber die negative oder originaldaten erhält man dann noch längst nicht.
ich halte es so, dass die fotografierte person die negative oder originaldaten nach ablauf von 10 jahren käuflich erwerben kann. der preis wird aber erst zu dem zeitpunkt festgelegt.
Nach Übergabe der Originaldaten an das Model per Datenträger und der Zahlung der vereinbarten Summe sind sämtliche Ansprüche des Models abgegolten.
Hääääääää? sie will doch ansprüche erwerben!
so ist das, wenn man texte aus verschiedenen verträgen zusammenschustert. :-))
Der Fotograf verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung sämtlicher aus dem Shooting entstandenen Daten auf jeglichen Medien (insbesondere öffentlich zugänglichen Medien).
Der Fotograf darf die gemachten Bilder auf seinem PC behalten. Wenn diese aber dritten zugänglich gemacht werden oder dem Model hierdurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden.
noch so ein widerspruch!
...sofortige Vernichtung sämtlicher Daten auf jeglichen Medien und ...darf die gemachten Bilder auf seinem PC behalten.
ja, was denn nun???
#35Report
11.01.2013
@PrivatePhoto.ch: Dann beschreib doch mal, was bitteschön in dem von Dir in den Raum gestellten neuen Vertrag drin steht? Den gibt's nämlich noch gar nicht, darüber wird ja erst mal diskutiert.
Ich würde mich auf keinen Fall auf eine Haftung einlassen für den Fall, dass das Auftauchen von Bildern dem Model schadet. Im Zweifel behauptet sie dann womöglich, dass Du die Bilder doch in Umlauf gebracht hast und plötzlich siehst Du Dich in der Zwangslage, das Gegenteil beweisen zu müssen.
Ich würde mich auf keinen Fall auf eine Haftung einlassen für den Fall, dass das Auftauchen von Bildern dem Model schadet. Im Zweifel behauptet sie dann womöglich, dass Du die Bilder doch in Umlauf gebracht hast und plötzlich siehst Du Dich in der Zwangslage, das Gegenteil beweisen zu müssen.
#36Report
11.01.2013
Coole Socke 11.01.2013, 23:54
@PrivatePhoto.ch: Dann beschreib doch mal, was bitteschön in dem von Dir in den Raum gestellten neuen Vertrag drin steht? Den gibt's nämlich noch gar nicht, darüber wird ja erst mal diskutiert.
Klar gibt's den.
Zuvor: Vertragsangebot durch den TO (Modellrelease) > Annahme durch das Modell > Vertrag
Aktuell:
> Mündliches Vertragsangebot vom Modell > Annahme des Angebots durch den TO > Vertrag
> Neues Vertragsangebot vom Modell per Mail > Anahme des Angebots per Mail durch den TO > Vertrag
> Neues (schriftliches Angebot) druch das Modell > Diskussion hier in der MK > Es gilt der letzte Vertrag da noch keine Annahme erfolgt.
Dass der TO den Inhalt des Vertrags hier nur grob umriss, hat nichts damit zu tun, dass er nicht gilt.
#37Report
11.01.2013
Also ich finde es schon sehr weit hergeholt zu behaupten das es schon einen neuen Vertrag gibt...
... der TO schrieb ja er "sei bereit" den bestehenden Vertrag zu ändern, das begründet aber doch noch keinen neuen Vertrag, nur eben die Bereitschaft den "alten" zu ändern. Außerdem kann es meiner Meinung nach keinen Vertrag ohne Inhalt geben, und vereinbart haben beide ja noch nix, da gehen nur Entwürfe hin-und her.
... der TO schrieb ja er "sei bereit" den bestehenden Vertrag zu ändern, das begründet aber doch noch keinen neuen Vertrag, nur eben die Bereitschaft den "alten" zu ändern. Außerdem kann es meiner Meinung nach keinen Vertrag ohne Inhalt geben, und vereinbart haben beide ja noch nix, da gehen nur Entwürfe hin-und her.
#38Report
12.01.2013
@ PrivatePhoto.ch
sorry, aber entweder versteht dich hier keiner oder du hast eben eine andere, evtl. eidgenössische rechtsauffassung.. in der schweiz spricht man bekanntlich langsam. warum weiß ich nicht. ich hoffe nur, dass das nur beim sprechen so ist und nicht den vorgang vor dem sprechen. ;-)
zur sache:
deinen aufgeführten ablauf in ehren, aber erst weit nach dem eingangsposting erhielt der TO einen vertragsentwurf des models, den er klugerweise NICHT annahm. der erhalt eines vertragsentwurfes bedingt nun mal geschlossenen und einklagbaren vertrag. wäre dem so, würde ich dir einen senden. ;-)
dass der vertrag wie von dir angenommen nicht angenommen sein kann, ergibt sich schon aus dem zusammengefassten eingangsposting des TO.
noch kürzer: model will vertragsänderung, auf entschädigung hat man sich zwar geeinigt, aber es blieben strittige punkte. so lange die nicht ausgeräumt sind, kam/kommt auch kein neuer vertrag zustande.
oder sagt man in der schweiz, der vertrag ist mit den noch strittigen punkten in vollem umfang gültig?
und das ist sein gutes recht!
sorry, aber entweder versteht dich hier keiner oder du hast eben eine andere, evtl. eidgenössische rechtsauffassung.. in der schweiz spricht man bekanntlich langsam. warum weiß ich nicht. ich hoffe nur, dass das nur beim sprechen so ist und nicht den vorgang vor dem sprechen. ;-)
zur sache:
deinen aufgeführten ablauf in ehren, aber erst weit nach dem eingangsposting erhielt der TO einen vertragsentwurf des models, den er klugerweise NICHT annahm. der erhalt eines vertragsentwurfes bedingt nun mal geschlossenen und einklagbaren vertrag. wäre dem so, würde ich dir einen senden. ;-)
dass der vertrag wie von dir angenommen nicht angenommen sein kann, ergibt sich schon aus dem zusammengefassten eingangsposting des TO.
- trat das Model vor einigen Tagen an mich heran und will das ich die Bilder aus dem Internet entferne
- Wir haben uns auf eine Summe geeinigt,
- es geht eigentlich primär nur noch um den Vertrag
- Hier streiten wir uns gerade ein wenig drüber.
Sie will das:
- ich alle Bilder entferne,
- ich keinerlei Nutzungsrechte an den Bildern habe,
- ich mich verpflichte alle Bilder vom PC entfernen
- ich SOFORT, also vor Vertragsunterzeichnung alle Bilder aus dem Internet entferne.
noch kürzer: model will vertragsänderung, auf entschädigung hat man sich zwar geeinigt, aber es blieben strittige punkte. so lange die nicht ausgeräumt sind, kam/kommt auch kein neuer vertrag zustande.
oder sagt man in der schweiz, der vertrag ist mit den noch strittigen punkten in vollem umfang gültig?
Mir stinkt die Sache gerade so sehr das ich am liebsten sagen würde "Tja, ich mach da nun doch nicht mehr mit und bleibe bei dem TfP Vertrag".
und das ist sein gutes recht!
#39Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
12.01.2013
Hallo :)
Nur um das mal ein wenig auseinanderzudrüseln..
Ich bin mir sehr wohl bewusst darüber das man einen Vertrag mündlich und auf Handschlag eingehen kann und an diesen dann auch gebunden ist (Beweisbarkeit lassen wir mal weg). Dementsprechend habe ich mich auch nur wage und ohne feste Zusagen geäußert. Zum einen erklärte ich mich dazu bereit unter gewissen Umständen vom TfP Vertrag zurückzutreten und den in einen Pay Vertrag zu wandeln WENN ich entsprechende Gegenleistung dafür erhalte. Auch im e-Mail Verkehr habe ich das soweit eingehalten, war mir nur anfangs nicht ganz sicher, passt aber. Einen Vertrag bin ich bis heute nicht mit ihr eingegangen.
Aus meiner Bereitschaft heraus den Vertrag unter besti9mmten Voraussetzungen zu ändern bin ich doch nicht automatisch einen neuen eingegangen. Selbst wenn ich klar und deutlich sage: "Ja mache ich" ist das eine Aussage für die Zukunft. Zum einen muss der TfP Vertrag erst einmal ordentlich aufgehoben werden, bis dahin ist er gültig. Da es eine Wandlung von TfP zu Pay ist, muss dieser Vertrag auch erst einmal schriftlich existieren und von beiden unterschrieben sein, denn erst dann wird der Tfp Vertrag ungültig (der ja im Pay Vertrag aufgehoben wird).
Soviel zu meinem Rechtsverstäntnis. Sollte ich mich irren bitte ich um Erleuchtung, bin ja kein Jurist :)
Wir sind uns mittlerweile auch einig geworden was den Vertrag angeht. Wir haben den für beide Seiten annehmbar gestaltet und werden das Thema nun auch abschließen.
Ich hab ne Menge dabei gelernt, hat sich also für mich definitiv gelohnt hier mal nach eurer Meinung zu fragen. Diskutiert ruhig weiter, ich bleib noch ne Weile :)
€dit sagt: Den von mir geposteten Vertrag hat übrigens ein befreundeter Fotograf von ihr erstellt. Und jetzt dürft ihr alle mal laut lachen :D
Mfg
Nur um das mal ein wenig auseinanderzudrüseln..
Ich bin mir sehr wohl bewusst darüber das man einen Vertrag mündlich und auf Handschlag eingehen kann und an diesen dann auch gebunden ist (Beweisbarkeit lassen wir mal weg). Dementsprechend habe ich mich auch nur wage und ohne feste Zusagen geäußert. Zum einen erklärte ich mich dazu bereit unter gewissen Umständen vom TfP Vertrag zurückzutreten und den in einen Pay Vertrag zu wandeln WENN ich entsprechende Gegenleistung dafür erhalte. Auch im e-Mail Verkehr habe ich das soweit eingehalten, war mir nur anfangs nicht ganz sicher, passt aber. Einen Vertrag bin ich bis heute nicht mit ihr eingegangen.
Aus meiner Bereitschaft heraus den Vertrag unter besti9mmten Voraussetzungen zu ändern bin ich doch nicht automatisch einen neuen eingegangen. Selbst wenn ich klar und deutlich sage: "Ja mache ich" ist das eine Aussage für die Zukunft. Zum einen muss der TfP Vertrag erst einmal ordentlich aufgehoben werden, bis dahin ist er gültig. Da es eine Wandlung von TfP zu Pay ist, muss dieser Vertrag auch erst einmal schriftlich existieren und von beiden unterschrieben sein, denn erst dann wird der Tfp Vertrag ungültig (der ja im Pay Vertrag aufgehoben wird).
Soviel zu meinem Rechtsverstäntnis. Sollte ich mich irren bitte ich um Erleuchtung, bin ja kein Jurist :)
Wir sind uns mittlerweile auch einig geworden was den Vertrag angeht. Wir haben den für beide Seiten annehmbar gestaltet und werden das Thema nun auch abschließen.
Ich hab ne Menge dabei gelernt, hat sich also für mich definitiv gelohnt hier mal nach eurer Meinung zu fragen. Diskutiert ruhig weiter, ich bleib noch ne Weile :)
€dit sagt: Den von mir geposteten Vertrag hat übrigens ein befreundeter Fotograf von ihr erstellt. Und jetzt dürft ihr alle mal laut lachen :D
Mfg
#40Report
Topic has been closed