Waffen und Outdoorshooting 39

Hallo liebe MKler, ich hab mal vor outdoor ein Shooting zu machen, und das, gerne mit meiner Machete die zu Hause hängt und ungefähr so aussieht, nur nicht geriffelt.


http://www.ktl-store.com/media/catalog/product/cache/1/image/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/s/o/sogfari-machete-18.jpg

Meine Frage wäre ob jemand weiß ob es erlaubt ist? Ich habe es vor im Wald zu machen, und würde das mit einem Auto transportieren, und nur für Shootingszwecken auspacken, wird auch fest geschlossen werden.

Vielen Dank
14.01.2013
tja... wenn deine machete auch geriffelt wäre, könntest du sagen, es sei eine säge. die wäre erlaubt ^^
[gone] V-Pics - bin dann mal weg!
14.01.2013
Bei über 12cm Klingenlänge (und ne Machete ist ein bisserl größer ;-) darfst du das Ding nicht außerhalb deines eigenen Grundstückes führen. Führen bedeutet auch, im Wald damit zu hantieren. Auch wenn es nur für ein Shooting ist. Riskieren kannst du das natürlich, aber wenn du erwischt wirst, gibt es Ärger.
Und da ich nicht erwischt werden möchte, werd ich es auch leider nicht machen :((((
[gone] PantauPictures
14.01.2013
Naja, ich habe auch schon solche Werkzeuge, und das ist eine Machete ja auch schon im Forstbau gesehen und auch selbst gebraucht. Eine Sense hat ja auch eine mehr als 12cm lange Klinge. Ich würde mal bei einer nahegelegenen Polizeiwache nachfragen was du darfst und was nicht.
14.01.2013
Oder Du holst Dir sowas:

http://de.wikipedia.org/wiki/Drehgenehmigung

Bei Waldflächen ist oft ein Fostamt zuständig.

Und wegen der Waffen einfach mal bei der zuständigen Polizeidienststelle anfragen.
Dürfte mit einer Machete einfacher sein, als mit einer Kunststoff-Uzi.
14.01.2013
Henning Zachow

tja... wenn deine machete auch geriffelt wäre, könntest du sagen, es sei eine säge. die wäre erlaubt ^^

henning, wäre die machte geriffelt, dann hätte sie einen wellenschliff. ;-)
sicher meintest du zahnung. auf dem verlinkten bild ist dem so.

die machete als solche fällt unter das waffengesetz und zum führen außerhalb des eigenen grundstücks, soweit überhaupt erlaubt, bedarf es m.w. des kleinen waffenscheins. der ist relativ einfach zu bekommen.

ob durch die zahnung daraus wirklich nur ein werkzeug wird???
dann verpasse ich meinem revolver sofort eine solche. ;-)
14.01.2013
Wenn eine Machete nicht als Gartenwerkzeug, sondern als Waffe einzusortieren ist,
dann als Hieb- und Stoßwaffe.

Hierfür verbietet §42a Abs. 1 WaffG das Führen.

§42a Abs. 2 relativiert das:

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
...
14.01.2013
Ich würde es nicht so definitiv beantworten wie die meisten hier. In meinen Augen dient eine Machete als Werkzeug und sind demnach (wie Äxte, Beile und Sensen) nicht vom Waffengesetz erfasst.
Und selbst wenn: Als Ausnahmen lässt der § 42a Abs. 2 WaffG das Führen anlässlich einer Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zu.
Klar beim Trachtenverein blau/weiß nachfragen ist sicher eine Option. Andererseits, wenn Du das Ding verpackt zur Location bringst, dort klar erkennbar geshootet wird, sollte es kein problem geben.
Anders sieht es es, wenn Du Dich, der Bequemlichkeit wegen, in einen Tarnanzug wirfst und dann mit der Machete über der Schulter durch die Fußgängerzone läufst.

VG
Fritz
** Natürlich keinerlei rechtsberatung, sondern nur meine laienhafte Meinung**
14.01.2013
ob durch die zahnung daraus wirklich nur ein werkzeug wird???
Mal sehen ob Du mit einem gezahnten Revolver genausogut einen Ast sägen kannst? ;)
[gone] User_99335
14.01.2013
Eine Machete kann man problemlos mit zu einem Shooting nehmen, weil es grundsätzlich nur bei Versammlungen und Aufzügen ein Führungsverbot solcher Hiebwaffen gibt. Einziger Knackpunkt: Die Volljährigkeit. Und nicht schreiend mit erhobener Machete auf Polizisten oder Jäger zurennen! Dann passiert da auch nix.
[gone] User_99335
14.01.2013
Solange es sich nicht um eine verbotene Waffe handelt (Wurfstern, Butterflymesser, Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm, Nun-Chaku), ist mitnehmen (führen) grundsätzlichbei Volljährigkeit erlaubt. Bei Schusswaffen ist es legitim, wenn einer der Anwesenden einen Waffenschein, oder einen kleinen Waffenschein hat. Vorsicht bei den Paintball- Waffen! Sobald die Schussenergie über den Spielzeugcharakter hinausgeht ist für das Führen immer ein Waffenschein erforderlich! Ausnahme natürlich das erlaubte Führen (Mitnahme im verschlossenen Futteral oder Kofferaum von einem berechtigten Ort zum Anderen). Bei Signal- oder Schreckschusswaffen gilt das Gleiche nur mit kleinem Waffenschein.

Was ist führen? - Eine Waffe führt jemand, sobald er diese aus seinem befriedeten Besitz mitnimmt. Egal in welchen Zustand die Waffe ist und wo sie transportiert wird. Spielt alles keine Rolle. Sobald man die Waffe ausserhalb der Wohnung dabei hat ist es ein Führen. Lasst Euch nix anderes erzählen! Wenn die Waffe weder Schussbereit noch zugriffsbereit ist (ungeladen im Kofferaum) von der Wohnung zum Schießstand transportiert wird, handelt es sich um ein erlaubtes Führen.

Ein unerlaubtes Führen einer Schusswaffe ist ein Straftatbestand. Ein Führen einer erlaubten Stich- oder Hiebwaffe ist grundsätzlich immer erlaubt bei Volljährigkeit, außer bei Versammlungen und Demonstrationen. Die Polizei ist nach den polizeigesetzen jedoch berechtigt, jemandem zur Gefahrenabwehr auch so etwas wegzunehmen - zumindest vorübergehend.

Ein Tipp noch, wenn Ihr beim Shooten mit einer Waffe von der Polizei oder einem Förster kontrolliert werdet, legt sofort die Waffe sichtbar ab, tretet zurück und nehmt die Hände hoch. Sonst habt ihr gleich Drama!
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
Zunächst möchte ich als geprüfte Schießstandaufsicht mit Fachkundeprüfung für eine Waffenbesitzkarte mal mit den fälschlich verwendeteten Begriffen aufräumen:

Ein "Waffenschein" ist die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Das dürfen Personenschützer, Angestellte von Werttransporten und Jäger (die aber eine andere Form von Waffenschein, einen Jagdwaffenschein besitzen - auch sie dürfen Waffen nur im Jagdrevier tragen).

Der hier angesprochene Waffenschein ist eine "Waffenbesitzkarte", die dazu berechtigt, eine Waffe "nicht griffbereit", also verpackt im Kofferraum zu einer Schießanlage zu transportieren und sie auch zu Hause in einem Waffenschrank zu lagern. Es müssen als Faustregel "mehr als 5 Handgriffe" bis zur Schussbereitschaft nötig sein". Handschuhfach wäre also verboten: 1. Handschufach öffnen, 2. Waffe herausnehmen 3. Waffe laden. Im Waffenkoffer verschlossen und im Kofferraum transportiert, wird diese Regel eingehalten...

Eine Machete ist verbotene Waffe und darf nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Wenn du die Machete verpackt in den Wald transportierst und nur für Fotos verwendest, wird auch ein Polizist oder Förster keine Beantstandungen haben - solange zu erkennen ist, dass es sich um Fotoaufnahmen handelt und ihr nicht mit gezogener Machete johlend durch den Wald rennt. Genau genommen dürfte nämlich nicht einmal ein Koch seine Fleischmesser im Messerkoffer in der U-Bahn transportieren. ;)

Zur Sicherheit kannst du die Aufnahmen beim zuständigen Polizeirevier und beim Förster anmelden - damit schießt du aus, dass ein Beobachter missverständlich über Handy einen Polizeieisatz auslöst.
15.01.2013
Eine Machete ist verbotene Waffe und darf nicht in der Öffentlichkeit geführt werden

worauf stützt Du diese Aussage?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
Ich meinte nicht per se verboten, sondern das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten. Hab mich unglücklich ausgedrückt.
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die „ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“. Hierunter fallen z. B. (Teleskop-)Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert. Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß § 42a Waffengesetz verboten.
15.01.2013
Klipp und klar:
Frage nach bei einer Polizeiwache oder noch besser bei der
Kriminalpolizei und lass Dir dort das Waffendezernat geben.
Trage denen ruhig und sachlich Dein Anliegen vor, schätze
es wird nichts dagegen sprechen. Zur Sicherheit ( fragen )
bei der Kripo eine Bescheinigung austellen lassen für das
Shooting falls irgenwelche Zeitgenossen auftauchen sollten
und den lauten machen.
Hier kannst Du Dich schlau machen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf
und hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deutschland%29

und hier aus einen Waffenforum ( nur mit Zugriff ):

Falsch, ein Blick ins WaffG wuerde zeigen, dass die Laenge (und breite und andere Faktoren) nur bei Spring- Fall- und Klappmessern relevant sind.
Messer mit feststehender KLlinge sind in keiner Form beschraenkt, ASusnahme Stockdegen und anderes, was als harmloser Gegenstand getarnt ist.
Das heisst, jeder ueber a8 darf Messer, die als Waffe eingestuft sind, fuehren, transportieren, besitzen, sofern sie nciht zu den paar Messern gehoeren, die als verbotene GFegenstaende gehoeren. Und das sind nun mal nur die Spring- Falll---etc Messer, nichts anderes.

Werkzeuge, wie Macheten und Leathermans sind sogar unter 18 kein Probl.em, da vom WaffG nicht erfasst.

Genaueres zum Thema Messer steht im WaffG Anlage 2 (Verbotene Waffen).
Und da steht zu Messern nur:
1.3.1

Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

– höchstens 8,5 cm lang ist,

– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,

– nicht zweiseitig geschliffen ist und

– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

1.4.2

feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

1.4.3

Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

Das war alles. Andere Messer sind ERLAUBT.
15.01.2013
Achso vergass das ich seit fast 50 Jahren aktiver Sportschütze bin und
verschiedene Disziplinen geschossen habe, unter anderen auch sehr oft
mit der Polizei auch eine zeitlang Long Range mit einer Blaser Tactical
und 338 Lapua Magnum Munition, nach einer Saison an den Nagel gehängt,
zu teuer das ganze, bleibe lieber bei altbewährten
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
Das heisst, jeder ueber a8 darf Messer, die als Waffe eingestuft sind, fuehren, transportieren, besitzen, sofern sie nciht zu den paar Messern gehoeren, die als verbotene GFegenstaende gehoeren.

Deine Schlussfolgerung ist aber nicht die der Waffenbehörden:

Siehe erster Absatz: http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html

Die eigene Auslegung oder Unkenntnis von Gesetzen führt u.a. dazu, dass Sportschützen ihre Waffenschrankschlüssel offen zuhause rumliegen lassen - und ihre jungendlichen Kinder Zugriff darauf erhalten...ich fass es nicht!
Vielen vielen Dank, ich werd mich an meine nächstliegende Polizeistelle melden und mal schauen was rauskommt.
15.01.2013
@Jan

Deine Aussagen klingen sehr sicher, was mich verwundert.
Gerade die Machete ist so ein Zwischending, bei dem ich kein eindeutige gesetzliche Zuordnung gefunden habe. Also bleibt die Ausgangsfrage Werkzeug oder Waffe?
Ich darf sehr wohl eine Axt, Sense oder gar Kettensäge tragen. Also ist es sehr offen, als was eine Machete eingestuft wird. M.W. hat bisher niemand einen Einstufungsantrag beim BKA gestellt.

Auch Deine Aussage Genau genommen dürfte nämlich nicht einmal ein Koch seine Fleischmesser im Messerkoffer in der U-Bahn transportieren. sehe ich kritisch nach § 42a Zitat Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

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