Wie regelt ihr das mit Dauer-Modellen? 35
16.03.2013
Man könnte hier auch wieder schreiben "verstehe das Problem nicht" :-)
Im Normalfall mache ich es ab dem 2. Shooting so, wie das Modell es will - also entweder gilt der vorherige Vertrag weiter oder es wird ein neuer unterschrieben. Sollten sich Arbeitsbereiche ändern, dann sowieso. Ich hab da schon vieles gehabt: 1. Shooting Fashion/Portrait 2. Shooting Akt. Aber auch 1. Shooting: Pay 2. Shooting TFP oder umgekehrt.
Die Formulierung "gilt auch für Folgeshootings" sehe ich nicht als Dauerschuld..., denn es verpflichtet ja niemanden zu Shootings. SOnst müssten ja "unbefristete" Miet- und Arbeitsverträge ein Problem sein.
Viel spannender ist die Frage, ob man einzelne entstandene Bilder auch sicher den unterschiedlichen Shootings zuordnen kann. :-)
Platzende Ordner sehe ich auch ncht als Argument. Wenn ich 20 Shootings mit einem Model und 20 Verträgen mache, dann passen die 20 Verträge genau so gut in einen Ordner als wie die 20 Verträge mit verschiedenen Modellen, die ich alternativ vor der Kamera hätte haben können, oder?
Im Normalfall mache ich es ab dem 2. Shooting so, wie das Modell es will - also entweder gilt der vorherige Vertrag weiter oder es wird ein neuer unterschrieben. Sollten sich Arbeitsbereiche ändern, dann sowieso. Ich hab da schon vieles gehabt: 1. Shooting Fashion/Portrait 2. Shooting Akt. Aber auch 1. Shooting: Pay 2. Shooting TFP oder umgekehrt.
Die Formulierung "gilt auch für Folgeshootings" sehe ich nicht als Dauerschuld..., denn es verpflichtet ja niemanden zu Shootings. SOnst müssten ja "unbefristete" Miet- und Arbeitsverträge ein Problem sein.
Viel spannender ist die Frage, ob man einzelne entstandene Bilder auch sicher den unterschiedlichen Shootings zuordnen kann. :-)
Platzende Ordner sehe ich auch ncht als Argument. Wenn ich 20 Shootings mit einem Model und 20 Verträgen mache, dann passen die 20 Verträge genau so gut in einen Ordner als wie die 20 Verträge mit verschiedenen Modellen, die ich alternativ vor der Kamera hätte haben können, oder?
#22Report
16.03.2013
Naja, hier haben ja manche einen Vertragsfetisch. Wer weiß, wie dick die Verträge da sind:0)
#23Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
16.03.2013
Ich bin ein ein Dauermodell... :) Die Menschen die eine Quittung(A6) von mir benötigen heften diese (vermutlich) in ihre Monatsordner...
#24Report
16.03.2013
Hadie schrieb:
Naja, unser Tom hat aber auch einige Semester Jura studiert und ist zudem noch professioneller Fotodesigner, und auch er hat den von Dir verlinkten Vertrag kritisiert...
. Aber ich muß doch grundsätzlich davon ausgehen, daß er als Rechtsanwalt mehr Ahnung von der Materie hat als die User hier im Forum.
Naja, unser Tom hat aber auch einige Semester Jura studiert und ist zudem noch professioneller Fotodesigner, und auch er hat den von Dir verlinkten Vertrag kritisiert...
#25Report
16.03.2013
Ist doch egal. Genau könnte das im Endeffekt nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der sich im Vertragsrecht auskennt.
Aber ich denke mal, für unsere Hobbyzwecke reicht der Vertrag in jedem Fall.
Aber ich denke mal, für unsere Hobbyzwecke reicht der Vertrag in jedem Fall.
#26Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
16.03.2013
"Viel spannender ist die Frage, ob man einzelne entstandene Bilder auch sicher den unterschiedlichen Shootings zuordnen kann. :-)"
Eine Antwort darauf würde mich auch interessieren... vor allem wenn Bilder, die von "irgendjemanden" nach dessen Gutdünken bearbeitet, irgendwo im Netz auftauchen...
Eine Quittung, die belegt das das Modell für die Modellarbeit Geld erhalten hat, reicht doch für den Fotografen völlig aus...
"Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
Eine Antwort darauf würde mich auch interessieren... vor allem wenn Bilder, die von "irgendjemanden" nach dessen Gutdünken bearbeitet, irgendwo im Netz auftauchen...
Eine Quittung, die belegt das das Modell für die Modellarbeit Geld erhalten hat, reicht doch für den Fotografen völlig aus...
"Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
#27Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
16.03.2013
EIN Vertrag für alle folgende Shootings? Das ist nicht nur hier im Forum, sondern auch schon von div. Anwälten zerrissen worden.
Man könnte allerdings an den Vertrag eine Liste anhängen, in der man nur noch das Datum und die Unterschriften einträgt, wenn man öfter mit demselben Model shootet. Im Vertrag steht dann: gilt für die u.a. Shootings. Model und Fotograf müssen aber jedesmal neu unterschreiben. Ich denke, dagegen wäre nichts einzuwenden.
Man könnte allerdings an den Vertrag eine Liste anhängen, in der man nur noch das Datum und die Unterschriften einträgt, wenn man öfter mit demselben Model shootet. Im Vertrag steht dann: gilt für die u.a. Shootings. Model und Fotograf müssen aber jedesmal neu unterschreiben. Ich denke, dagegen wäre nichts einzuwenden.
#28Report
16.03.2013
das angesprochene dauerschuldverhältnis habe ich dahin gehend gelöst, dass ich
mit den modellen jahresverträge mache. also einen vertrag für alle shootings im
laufenden kalenderjahr. auch sind alle möglichen aufnahmebereiche dort gelistet.
im folgenden jahr oder falls sich etwas an den rahmenbedingungen ändert, wird
dann ein neuer vertrag gemacht.
mit den modellen jahresverträge mache. also einen vertrag für alle shootings im
laufenden kalenderjahr. auch sind alle möglichen aufnahmebereiche dort gelistet.
im folgenden jahr oder falls sich etwas an den rahmenbedingungen ändert, wird
dann ein neuer vertrag gemacht.
#29Report
17.03.2013
Ich habe einen Vertrag, der auch für folgende gilt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Vertrag ist so offen und flexibel, dass er immer passt, d.h. ich verliere mich darin nicht über Zeiten, Aufnahmebereiche, Outfits, o.ä..
In dem Vertrag steht vieles, an was ich mich nicht halt:
- webfähige Version
- Datenträger CD/DVD
heute bekommen meine Models die hochaufgelösten Bilder per Dropbox, dazu ein paar Mk optmierte Versionen, ansonsten bleibt ihnen jederzeit der Weg der Klage - mündliche Nebenabrede ..
Sollte mal ein Model wikkich meinen, klagen zu müstten, ist jeder Standard- Formularvertrag vom Richter im Einzelfall zu beruteilen. Wie rechtssicher diese Veträge dann sind, wird sich zeigen. Einfacher und viel zeitsparender ist es für mich, die Bilder des Models aus dem Netz zu nehmen und andere hochzuladen - ich habe da keinen wirklichen Mangel dran...
Ja, für jemanden, der Bücher und Ausstellungen bestückt, stellt sich das anders dar, ich hatte bislang auch noch nicht mal die Spur eines Streites über die Bildrechte - und ich shoote viel Akt... Häufig kommen Models mehr als einmal hierher. Vielleicht liegt es am Inhalt und nicht an der Form des Vetrags.
LG
Michael
In dem Vertrag steht vieles, an was ich mich nicht halt:
- webfähige Version
- Datenträger CD/DVD
heute bekommen meine Models die hochaufgelösten Bilder per Dropbox, dazu ein paar Mk optmierte Versionen, ansonsten bleibt ihnen jederzeit der Weg der Klage - mündliche Nebenabrede ..
Sollte mal ein Model wikkich meinen, klagen zu müstten, ist jeder Standard- Formularvertrag vom Richter im Einzelfall zu beruteilen. Wie rechtssicher diese Veträge dann sind, wird sich zeigen. Einfacher und viel zeitsparender ist es für mich, die Bilder des Models aus dem Netz zu nehmen und andere hochzuladen - ich habe da keinen wirklichen Mangel dran...
Ja, für jemanden, der Bücher und Ausstellungen bestückt, stellt sich das anders dar, ich hatte bislang auch noch nicht mal die Spur eines Streites über die Bildrechte - und ich shoote viel Akt... Häufig kommen Models mehr als einmal hierher. Vielleicht liegt es am Inhalt und nicht an der Form des Vetrags.
LG
Michael
#30Report
17.03.2013
Wenn ich da für jedes Shooting einen eigenen Vertrag mache, platzt mein Ordner dafür bald...
Wie handhabt ihr das bei euren oft geshooteten Modellen?
Ich kaufe einen neuen Ordner.
#31Report
17.03.2013
Eine Art "General-Release" scheint mir eher grenzwertig zu sein, wenn´s mal hart auf hart gehen sollte. Ein Release mit "... und alle folgenden Shootings" würde ich als Model nicht unterschreiben.
Bei Pay-Models, die ja Gewerbetreibende und ergo Unternehmer sind, wird das in weiten Grenzen funktionieren.
Bei TfP-Models, die im Zeifel Verbraucher sind, halte ich das für ein rechtliches Vabanque-Spiel.
Ich sehe aber wirklich keinerlei Grund, warum man nicht für jeden Tag neu ein MR unterschreiben lässt.
#32Report
17.03.2013
Jedes Shooting stellt rechtlich eine selbstständige Vereinbarung dar.
Nö. Nicht zwangsläufig.
#33Report
18.03.2013
Ich danke für die vielfältigen Antworten, ich werde auf die Multi-Unterschriftsliste dafür schwenken.
Oliver
Oliver
#34Report
18.03.2013
Kann mir jemand erklären, wie der Satz "Dieser Vertrag gilt auch für Folgetermine, wenn nichts anderes vereinbart wurde" ein Dauerschuldverhältnis darstellen kann?
Das Model ist dadurch doch weder verplichtet, einen weiteren Termin mit mir zu vereinbaren, noch ist es verpflichtet, zu den selben Konditionen zu shooten.
Das Model ist dadurch doch weder verplichtet, einen weiteren Termin mit mir zu vereinbaren, noch ist es verpflichtet, zu den selben Konditionen zu shooten.
#35Report
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anTon