Fotos nachbearbeitet und veröffentlicht 21

[gone] User_296958
27.08.2013
Hallo ihr Lieben,

Ich hab vor gut ein bis zwei Wochen Fotos von einer "Freundin" gemacht in der Annahme sie benutzt sie für private Zwecke und ich war mir auch schon darüber bewusst das sie diese dann bearbeitet. Jetzt hat sie diese auf diversen social Networks veröffentlich und vorerst nicht angegeben das sie nicht von ihr sind. Hinzu kommt das sie sich mit den Bildern an diversen Hochschulen bewerben möchte. Sie behauptet das es ihr nur um die Bearbeitung ginge und sie diese dann für die Mappe benutzen darf - weil sie die Bilder ja bearbeitet hat.

Allerdings meinte ich, ich möchte nicht das sie die Fotos für ihre Mappe benutzt, weil ich mir sicher bin das sie nicht angeben wird die Fotos sind von ihr. Darf sie die Bilder jetzt dennoch für soetwas nutzen oder nicht?

Grüße
Kim
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.08.2013
Ohne TfP-Vertrag kannst du ihr sowieso verbieten, die Bilder zu nutzen. Und ohne Nennung des Urhebers erst Recht. Weiterhin kannst du als Urheber verbieten, dass die Bilder verändert (bearbeitet) werden.
[gone] User_296958
27.08.2013
Ja, das hab ich mir eigentlich schon gedacht, aber sie hat behauptet da sie "Model" war darf sie damit machen was sie möchte. Ich meinte dann sie dürfe nur verbieten das wir die Bilder veröffentlichen aber das hatten wir so oder so nicht vorgehabt.
#4
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.08.2013
Sie darf die Veröffentlichung im Gegenzug auch verbieten...sie hat ja als abgebildete Person das Recht darüber zu entscheiden. Wie gesagt...auch nur ohne Vertrag. Wenn ihr einen TFP-Vertrag habt, sollte darin alles geregelt sein und ihr müsstet euch beide daran halten.
[gone] User_296958
27.08.2013
Ja das stimmt schon ich hab auch nicht dagegen das sie die Fotos da veröffentlicht, aber ich fänd es einfach nicht richtig wenn sie die Fotos zu ihrem Vorteil nutzt um sich an Hochschulen zu bewerben, da ich meinte wenn es ihr nur um die Bearbeitung geht kann sie sich Stock Bilder aus dem Internet ziehen und die Bearbeiten und einreichen aber ich möcht nicht das sie da meine Fotos zu nutzt.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.08.2013
Ich persönlich werte die veröffentlichung in sozialen Netzen als private Nutzung

Es geht nicht um private oder kommerzielle Nutzung, sondern darum, dass der TO ihr überhaupt verbieten möchte die Bilder zu nutzen. Und ohne TfP-Vertrag, der die Nutzung definiert, kann er das auch tun.
27.08.2013
Zu der Veröffentlichung in Netzwerken möchte ich nichts sagen, weil in den Vertrag, wenn es denn einen gibt, nicht auslassen.

Eine Bearbeitung mit anschließender Veröffentlichung ist nicht zulässig, da es eine Entstellung darstellt. Eine Bearbeitung als Fingerübung ist ihre Privatsache, solange keine Veröffentlichung stattfindet.

Ob jetzt eine Bewerbungsmappe eine Veröffentlichung darstellt, kann man diskutieren. Da man in eine Bewerbungsmappe nur eigene Arbeiten einreichen darf und das an Eides statt versichern muss, wäre ich da vorsichtig. Man kann natürlich ein vorher/nacher-Bild abgeben und sagen, nur die Bearbeitung ist die eigene Leistung. Ob das sinnvoll ist, hängt sicherlich vom Studiengang ab und der Art der Bearbeitung. Bei einigen Filtern und Effekten dürfe die Sache nach Hinten los gehen.
#9
[gone] User_296958
27.08.2013
Sie bitte =D

Nun ja es gab ja keine mündliche Absprache darüber ob sie es darf, ich hab es ihr jetzt aber schriftlich mitgeteilt. Sie hat schon gesagt sie würde ein Vorher Nachher Bild verwenden, aber sagen kann man viel und daher möcht ich das eigentlich gar nicht.

Das die Datein von mir sind kann ich schon allein anhand der Kamera und der Originaldatein nachweisen. Hab ja alles ich (sie hat ein anderes Kameramodel und auf der Datei ist ja gespeichert welcher Typ u.s.w). Ich werd natürlich keine Klage oder sonstiges nachweisen aber wollte einfach wissen inwiefern ich jetzt argumentieren kann das sie die Fotos nicht einfach für irgendwelche Sachen nutzen darf ohne das mit mir abzusprechen.

Ich denke das lässt sich jetzt aber mit dem Urheber und kein TFP Vertrag ganz gut regen.
27.08.2013
Wenn sie sich mit fremden Federn schmücken will, lass sie doch. Weit wird sie damit auf Sicht nicht kommen.
#12
27.08.2013
Mannoman, wenn schon wieder einer "Tfp-Vertrag" schreibt. Wasn das ?!?  Und Richtung TO: lass dir ein gutes Essen oder nen Kuchen bringen und erledigt ist die Sache.

anTon
27.08.2013
Ich kann die Problematik nicht recht nachvollziehen. Sie wird sich ja wohl nicht wirklich als Fotografin mit Selfs bewerben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das keinen Verdacht weckt. Alles andere (Model, Bildbearbeitung, ...) würde ich ihr gönnen.
27.08.2013
grundsätzlich ist es so, dass der fotograf als urheber gilt und somit alle rechte am bild besitzt.
d.h. das model hat erst mal gar keine rechte am bild und darf auch nichts damit machen.

dagegen steht jedoch das recht am eigenen bild. das bedeutet, das model kann dem fotografen (oder anderen) eine nutzung oder veröffentlichung untersagen.
(im ungünstigsten falle verbietet ihr euch also gegenseitig die nutzung)

dagegen steht eigentlich auch, dass ihr einvernehmlich fotos gemacht habt und irgendwie schon klar war, dass beide die bilder irgendwie benutzen wollen. nur war eben nicht ganz klar in welchem rahmen. das würde ich unter "learning" oder "dumm gelaufen" abhaken. allerdings kannst du ihr erklären, dass sie tatsächlich keinerlei rechte am bild besitzt. da brauchst du nur mal googeln nach "bildrecht", "urheberrecht", oder ähnlichem. auch auf wiki findest du hilfreiches.

außenstehend betrachtet ist auch der schaden eher gering. ich würde z.b. immer davon ausgehen, dass ein model bei einem TFP die bilder auch für facebook oder eine bewerbung (was ja was irgendwie was privates ist) nutzt.

mein tipp:
- künftig im tfp vertrag regeln, was dir wichtig ist
- logo ins bild rein machen


 
27.08.2013
Grüßt gerade wieder das Murmeltier? ;-)

Ohne Erlaubnis darfst Du nicht Veröffentlichen. Ohne Erlaubnis Deinerseits darf sie nicht bearbeiten UND Veröffentlichen.
Für sich darf sie so viel bearbeiten wie sie lustig ist. Ob eine Mappe als Veröffentlichung oder in Verkehr bringen gilt, wage ich mal schwer anzuzweifeln und/oder ist Einzelfallabhängig. So gesehen behaupte ich mal ganz keck, dass sie das soar darf und Dich nicht nicht mal fragen muss.

Klar, auch mündliche Verträge sind gültig, aber auf Grund von meist Nichtbeweisbarkeit pillepalle.
Sieh das einfach als Lehrgeld, mach das nächste Mal einen schriftlichen Vertrag.

Überhaupt:
Für mich sind die Befindlichkeiten etlicher Knipser schier unbegreiflich, solch ein Geplänkel wegen ein paar Pics.
Gerade heute ist doch klar, dass die Mädels die Bilder überall verbreiten und oftmals Hand anlegen lassen. Wenn man für lau in der Feizeit Pics erstellt, dann soll man sich damit abfinden. Schont übrigens das Nervenkostüm.
Wer das nicht will, soll es schlicht lassen oder sich ein Model mieten. 
27.08.2013
Hallo, schade zu sehen wie Freundschaften an sowas zerbrechen.
Jetzt mal den rechtlichen Kram aussen vor gelassen: sie wäre nach meiner Ansicht nicht gut beraten hochwertige Bilder als Selfs bei absoluten Profis einzureichen.
Die Gefahr, daß die das merken, es sich rumspricht und sie in demBereich in D nie einen Fuss auf den Boden kriegt ist dochnnicht zu unterschätzen.

Wenn sie sich ihre berufliche Zukunft auf euren schönen Bilder aufbauen will, dann unterstütze sie doch dabei. Ich würde das sicher machen und ihr gleichzeitig klar machen, daß sie die Bilder nicht als Selfs benutzen darf und auch nicht sollte.


...aber ich bin auch nur Amateur und muss davon nicht leben....


Just my 2 Cents.
27.08.2013
Wie anton:
@"TO: lass dir ein gutes Essen oder nen Kuchen bringen und erledigt ist die Sache."
27.08.2013
Auch wie der Cowboy und einige andere. Hier wird mannchmal ein Hype um ein paar Fotos betrieben, als ob es um nationale Kulturgueter ginge. 
[gone] MauRocShi
28.08.2013
Wenn ich das so richtig verstanden habe, will sie die Bilder benutzen um ihre Bearbeitungskünste zu dokumentieren, und zwar als Vorher/Nachher-Bild. Und dass sie die Bilder nicht selbst geschossen haben kann weil sie ja selbst drauf ist, ist auch jedem klar. Erteile ihr doch einfach schriftlich die Erlaubnis und schreib als Bedingung rein dass du als Fotograf genannt wirst und die eigene Bearbeitung als solche gekennzeichnet wird.

Models sind teilweise in einem richtigen Dilemma. Da werden Fotos gemacht, die durchaus Potenzial hätten, der Fotograf beabeitet aber grundsätzlich nicht oder man muss den bearbeiteten Bildern hinterher rennen. Dann kann das Model die Bilder nicht verwenden, die Arbeit war umsonst, teilweise wurde auch richtig Geld für extra Klamotten, Accessoires, etc. investiert. Wenn dann auch noch die Genehmigung für die Selbst-oder Fremdbearbeitung verweigert wird, ist das bitter

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