Fotos nachbearbeitet und veröffentlicht 21

28.08.2013
Nur mal laut gedacht (irgendwann wird mal ein unterbeschäftigter Rechtsanwalt kommen, der nicht weiß, wie er die Kanzleimiete bezahlen soll, und Hendrik abmahnen, weil in seinem Forum ständig "Rechtsberatung im Einzelfall" und die "Besorgung von Rechtsgeschäften für Dritte" erfolgt...)...

Bei "Fotos für privat, unter Freunden" wird man vermutlich davon ausgehen, daß eine Einräumung irgendwelcher Nutzungsrechte überhaupt nicht beabsichtigt war, und also auch die Zweckbestimmungsregel nichts hergibt, irgendwelche wie auch immer begrenzten Nutzungsrechte zu konstruieren.

Bei "Fotos für privat, für den Gebrauch in 'Sozialen Netzwerken' " wird man vermutlich davon ausgehen können, daß gemäß der Zweckbestimmungsregel ein Nutzungsrecht für "Soziale Netzwerke" eingeräumt werden sollte - denn anders machte so eine Übereinkunft irgendwie keinerlei Sinn.

Unabhängig von der Frage, ob und wie weit jetzt in einem konkreten Einzelfall Fotos vom Empfänger für Bewerbungen, Profle in "Sozialen Netzwerken" usw. usf. genutzt werden dürfen oder nicht, wird man m.E. mit ziemlicher Sicherheit eines sagen können: solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist jegliche Nutzung ohne Urhebernennung und jegliche Veränderung oder Bearbeitung ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig.

(Bei der "Bearbeitung" mag man sich dann darüber streiten, ob ein Verkleinern auf Webgröße eine Bearbeitung oder Entstellung ist - sobald die Qualität des Bildes sichtbar leidet, würde ich das schon behaupten wollen, was ein Gericht dazu sagt weiß man, wenn man es fragt.)

Und ganz generell kann man im Jahr 2013 und etwa 20 Jahre nach der Erfindung des Internets als Massenkommunikationsmittel einfach nur noch sagen: Liebe Leute - bevor Ihr Eure Fotos jemandem anderen überlasst, denkt doch einfach mal drei Minuten darüber nach, was diese anderen vermutlich, vielleicht, schlimmstensfalls damit machen werden. Überlegt Euch, was Ihr deshalb ggf. dazu sagen wollt  ("... das darfst Du aber auf keinen Fall machen!!!"), überlegt Euch, auf wieviel Taubheit in den Ohren anderer Eure Worte wohl fallen könnten, und überlegt Euch, wie Ihr reagieren wollt, wenn einer dieser anderen all das ignoriert, was es da an Gesetzen und guten Worten so gibt.

Und all das überlegt Euch bitte V O R H E R.

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