Für File-Hoster wird's enger - neues BGH-Urteil 29

03.09.2013
Ein File-Hosting-Dienst ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 15. August entschieden, dessen Entscheidungsgründe heute veröffentlicht worden sind.

Bei der Bestimmung des Umfangs der Prüfpflichten ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung ihres Dienstes durch eigene Maßnahmen fördert. Ist die Beklagte auf konkrete Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer hinsichtlich bestimmter Werke hingewiesen worden, so ist sie deshalb nicht nur verpflichtet, das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren; sie muss darüber hinaus fortlaufend alle einschlägigen Linksammlungen darauf überprüfen, ob sie Links auf Dateien mit den entsprechenden Musikwerken enthalten, die auf den Servern der Beklagten gespeichert sind. Die Beklagte hat über allgemeine Suchmaschinen wie Google, Facebook oder Twitter mit geeigneten Suchanfragen und ggf. auch unter Einsatz von sog. Webcrawlern zu ermitteln, ob sich für die konkret zu überprüfenden Werke Hinweise auf weitere rechtsverletzende Links zu ihrem Dienst finden.
(Weiterlesen...)

Auch für Fotografen, Filmproduzenten usw. nicht uninteressant.

 
03.09.2013
toll, wie wollen sie denn das überprüfen, die daten heissen bestimmt nicht "raubkopie von..." und wenn ich daten mit kunden über filehoster tausche dann sind sie gepackt, unauffällig benannt (also nicht: fotos für die nächste werbekampagne von...) und mit einem passwort gesicher, wie soll ein filehoster da überprüfen ob es sich um eine raubkopie oder eine legale datei handelt


dieses urteil hat also nur einen symbolischen wert ...

 
ja, absolut nicht praxistauglich. und da es sich nur auf filehoster mit standort deutschland bezieht auch eher irrelevant.
#4
03.09.2013
Die "einschlägigen Linksammlungen" sind ja lustig.
Das kann sich ja quasi täglich ändern...
03.09.2013
Das ist nicht überraschend sondern analog zum deutschen Produkthaftungsrecht.

Wenn ich Hinweise habe das von meinem Produkt ( in diesem Fall Diensleistung) einen Gefahr ausgeht ( in diesem Fall für die Rechte Ditter)
muß ich selbst aktiv werden und kann nicht warten bis mir jeder einzelne Fall gemeldet wird.



Es macht auchwenig sinn imm zu schuen was in anderen Ländern gilt
sonst hätten wir die Persohnlichkeitsrechte von Nordkorea, die Fauenreechte von SaudiArabien und das Wirtschafzsrecht von Kuba.


Da fällt mir noch ein
bei uns im Konzern werden die mail-Server der 20000 amerikanischen Kollegen seit Jahren in Deutschland gehostet
um sie vor dem Zugriff der dortigen Behörden besser zu schützen.
 
03.09.2013
Das ist nicht überraschend sondern analog zum deutschen Produkthaftungsrecht.

Wenn ich Hinweise habe das von meinem Produkt ( in diesem Fall Diensleistung) einen Gefahr ausgeht ( in diesem Fall für die Rechte Ditter)
muß ich selbst aktiv werden und kann nicht warten bis mir jeder einzelne Fall gemeldet wird.



Es macht auchwenig sinn imm zu schuen was in anderen Ländern gilt
sonst hätten wir die Persohnlichkeitsrechte von Nordkorea, die Fauenreechte von SaudiArabien und das Wirtschafzsrecht von Kuba.


Da fällt mir noch ein
bei uns im Konzern werden die mail-Server der 20000 amerikanischen Kollegen seit Jahren in Deutschland gehostet
um sie vor dem Zugriff der dortigen Behörden besser zu schützen.
 
Das einzige was damit erreicht wird ist ein Standortnachteil für deutsche Firmen und Arbeitsplätze. Die Filehoster verlegen die Standorte weg von Deutschland und das Problem hat sich für sie erledigt ...
04.09.2013
Kriminalisierung einer ganzen Sparte Serviceanbieter, wie schön. Und wenn dann wirklich mal relevante Rechte wie Persönlichkeitsrechte verletzt werden, lassen sie sich nicht mehr verfolgen, weil die Betreiber aus Angst vor der Contentmafia abgetaucht sind.
[gone] Fotograf Christian Weber - V4
04.09.2013
....gähn....man könnte doch einfach die NSA die Links löschen lassen.
04.09.2013
Das einzige was damit erreicht wird ist ein Standortnachteil für deutsche Firmen und Arbeitsplätze. Die Filehoster verlegen die Standorte weg von Deutschland und das Problem hat sich für sie erledigt ...

Das Urteil erging übrigens gegen den Schweizer Filehoster "Rapidshare"...
Das Urteil erging übrigens gegen den Schweizer Filehoster "Rapidshare"...

Der früher ein deutsches Unternehmen war. Wenn die keine deutsche Niederlassung haben, können die die Handlungsanweisungen im Urteil getrost ignorieren.
Das macht die Sache noch alberner. So ist das, wenn Gerichte Politik machen müssen, weil diejenigen, die eigentlich dafür zuständig sind, lieber rumsitzen und lächeln.
In der Schweiz ist das Downloaden von Mediendateien NICHT illegal.
(Nur das Herstellen von unlizensierten Kopien von Mediendateien und Upload/Sharing).
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.09.2013
*scherzmodus ON* Hoffentlich müssen dann auch bald Waffenhersteller dafür haften, wenn mit ihren Produkten Straftaten begangen werden. Oder Kugelschreiberhersteller, wenn mit ihren Stiften Erpresserbriefe geschrieben werden? Vermieter von Lagerhallen, wenn dort Drogen gelagert werden??? :)))
@Jan: Nöö, denn dafür gibt es keine Lobby.

Es ist sowieso komplett erstunken und erlogen, dass die Medienkonzerne wegen Raubkopien angeblich Millionenverluste einfahren.

http://www.ted.com/talks/rob_reid_the_8_billion_ipod.html

Es ist eigentlich bedauerlich, dass sich eine Regierung und deren Gesetze zu Marionetten der Wirtschaftslobby machen lassen, nur des lieben Geldes wegen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.09.2013
Es ist sowieso komplett erstunken und erlogen, dass die Medienkonzerne wegen Raubkopien angeblich Millionenverluste einfahren.

Vorweg - um Gezertere auszuschließen: Ich bin mir über die rechtliche Bewertung bewusst und möchte hier nicht zum Software-Klau aufrufen oder diesen beschönigen. ABER:

Niemand kann mir erzählen, dass Adobe & Co Verluste durch illegal installierte Kopien ihrer Software einfährt. Jedenfalls nicht in dem Maße, wie es uns vorgegaukelt wird. Der Schülder oder Auszubildende, der sich z.B. Photoshop zur Bildbearbeitung herunterlädt, hätte meiner Meinung nach diese Software sowieso nicht gekauft, weil einfach zu teuer. Damit ist zwar ein Straftatbestand erfüllt, aber kein Käufer verloren.
Ich selbst hatte früher gecrackte Versionen der o.g. Software, denn eine 30-Tage-Version reicht nicht im Entferntesten aus, um dieses umfangreiche Programm zu testen, bzw. sich damit so vertraut zu machen, dass man den persönlichen Nutzen einer solchen Investition erkennt.
Später, als selbstständiger Fotograf, habe ich mir dieses Programm gekauft - ich verdiene damit Geld und kann die Investition steuerlich absetzen. Ich behaupte also mal rotzfrech, dass grade die damalige, gecrackte Programmversion mich davon überzeugt hat, das Programm später legal zu erwerben.
Ich kenne reichlich Leute, die aus jugendlicher Neugier früher Programme illegal heruntergeladen hatten und genau diese Programme dann nach Eintritt ins Berufsleben käuflich erworben haben...
@Jan: entspricht in etwa meiner Denkweise! Die meisten die sich etwas raubkopieren hätten es sich eh nicht gekauft, wenn sie dafür bezahlen müssten. Man raubkopiert sich ja meist nur "nice to have" sachen, keine "must have" sachen ....
04.09.2013
Das Urteil erging übrigens gegen den Schweizer Filehoster "Rapidshare"...


Der früher ein deutsches Unternehmen war. Wenn die keine deutsche Niederlassung haben, können die die Handlungsanweisungen im Urteil getrost ignorieren.

Das können sie keineswegs.

Erstens würden ggf. ihre Einnahmen aus Deutschland und anderen EU-Ländern gepfändet werden (was bedeutsamer sein dürfte als die Umsätze mit Schweizer Kunden), zweitens kann man deutsche Vollstreckungsbescheide durchaus ohne große Probleme auch in der Schweiz von der schweizerischen Justiz durchsetzen lassen. Das lohnt sich, so die Faustregel, bei Forderungen ab ca. 2000 Euro, vorher stehen die Zusatzkosten nicht im Verhältnis zur Forderung.
04.09.2013
In der Schweiz ist das Downloaden von Mediendateien NICHT illegal.
(Nur das Herstellen von unlizensierten Kopien von Mediendateien und Upload/Sharing).

Da schätzungsweise 99 Prozent aller bei Rapidshare gehosteten Dateien "Raubkopien" sind, handelt es sich auch nach schweizerischem Recht durchaus um "unlizensierte Kopien".

"Rapidshare" ist neben einigen der "Russen-Mafia" zuzuordnenden Filehoster wie Deposit, Rapidhosting und keep2share und Kim "Dotcoms" kriminellen Aktivitäten wohl der größte Akteur im Bereich der organisierten Kriminalität mit Urheberrechtsverletzungen.
Tom, seit wann ist der BGH für Schweizer Unternehmen zuständig? Habe ich da irgendwas verpasst?

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