Bilderfreigabe 22

27.10.2013
Hier liegt ja gar keine Rechtsverletzung vor.
Von Bilderdiebstahl kann ja keine Rede sein ich verbiete es ja nicht.
Der Zusatz das ich die kommerziellen Rechte habe und mir jegliche Verwendung offen halte steht ja in meinen Pay Verträgen drin.

Jeder der Bilder ins Netz stellt muss damit rechnen das sie kopiert werden sowie auch jedes Model davon ausgehen kann und muss.
Soweit nichts besonderes ob der Rechteinhaber dagegen vorgehen will oder nicht liegt doch im eigenen Ermessen.

Alles andere wäre ja auch völlig sinnfrei dann dürfte ja auch kein Berufsfotograf mehr Bilder erstellen in der Absicht diese zu verkaufen.
Da kann man je nach Vertrag auch nicht immer ausschließen wie die Bilder verwendet werden.

Davon ab sende ich immer vor jedem Shooting den Vertrag zu also jedes Model hat genug Zeit zu überlegen ob sie es macht oder nicht.
27.10.2013
@Pokerface

Irgendwie verwirrst Du mich. Erst fragst Du hier - und dann akzeptierst Du die Antworten nicht.

Der Grundsatz ist doch der, dass Du nur die Nutzungsrechte weitergeben kannst, die Du Dir vom Fotomodell hast zusichern lassen. Hast Du einen wasserdichten Vertrag, der Dir alle Möglichkeiten öffnet, dann kannst Du das auch anderen Personen erlauben. Hast Du den unseligen MK-TFP-Vertag, dann sieht das schon ein wenig anders aus. Erlaubst Du Dritten mehr, als Du dürftest, dann hast Du a) überhaupt nichts davon und b) Ärger mit dem Model.

Aber wenn Du sowieso der Meinung bist, dass Netzinhalte jedem "gehören", dann brauchst Du ja eigentlich gar keine explizite Freigabe zu schreiben. Es passiert ja sowieso ...

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