Mein TFP-Vertrag (warum krieg ich alle Rechte?) 46

03.11.2013
In meinem Vertrag werden keinerlei Rechte vom Modell an den Fotografen oder umgekehrt "übertragen" - auch wenn das in dem Buch von Dr. Kötz empfohlen wird. So wie ich das sehe ist jedem klar, dass ich als Fotograf die Urheberrechte habe (die auch nicht übertragbar sind - wozu also im Vertrag erwähnen?) und das Fotomodell das Recht am eigenen Bild (was zumindest im deutschen Sprachverständnis auch nicht übertragbar sein dürfte, da nun einmal das Model auf dem Foto zu sehen ist und nicht ich selbst - Juristen sehen das vielleicht anders).

In der Sprache der Juristen werden Nutzungsrechte "eingeräumt". Auf das "Recht am eigenen Bild" wiederum wird in einem Model-Release "verzichtet". (In mehr oder weniger großem Umfang.)

Letztlich ist es aber egal, ob man von Einräumen oder Übertragen oder Beamen oder was auch immer spricht - entscheident ist, das klar ist, was gemeint sein soll.
03.11.2013
Was ich aber hier auf jeden Fall nochmal kommentieren musste ist folgendes:

Der Bazi von Hetzendorf last of the independents vor 12 Stunden

"unwiderruflich" geht, sowit mir bekannt ist, schon mal gar nicht.




DAS ist vollkommener Schwachsinn... Klar geht unwiderruflich...!

Nein. "Unwiderruflich" geht nicht.
Liest Du hier: Der Widerruf eines Model-Release. (www.fotorecht-aktuell.de)
Okay TomRohwer:

Zitat von mir: "...bla bla im Streitfall bla bla..."

Zitat aus deinem Link: " ...Dieser Widerruf kann, entgegen der vertraglichen Formulierungen nie völlig ausgeschlossen werden; jedoch ist ein Widerruf nie ohne Weiteres möglich, sondern es bedarf besonderer Umstände..." 

Entschuldigung dass ich zu Faul war einen riesen Text zu schreiben, aber ich dachte das wäre klar gewesen...

 
03.11.2013
Hallo Leute und erstmal vielen Dank für all Eure Kommentare. =)

Ich habe hier geschrieben, weil ich mir eben nicht sicher bin (und eben kein Jura studiert habe), aber gehofft habe, dass es hier Menschen mit Erfahrungen gibt, oder einfach welche, die diesbezüglich mehr wissen. Ich wollte auch kein riesen Fass aufmachen und erst recht keinen Streit vom Zaun brechen.

Das mit dem exklusiv verstehe ich, kein Thema, kill ich sofort. Ich denke unwiderruflich dürfte kein Problem sein (ich meine, das wird auch bei model-kartei.tv thematisiert). Mit den pornografischen Zusammenhängen muss ich nochmal gucken, ob und wie ich das klarer kriege; eben so mit finanziell und kommerziell. Wegen des Ansehens, weiß ich gar nicht, ob man jetzt alles totformulieren muss (ich denke, da weiß jeder, was gemeint ist). Ich will ja generell auch einen kurzen (1 Seite) relativ klaren tfp-Vertrag haben, ohne noch 3 Seiten Erklärungen dranhängen zu müssen.

Ich muss jetzt los, schaue heute Abend/morgen nochmal rein und mach mir dann mal über alles, was geändert werden muss, Gedanken.

LG dc
03.11.2013
Ich hätte da nochmal eine ganz andere Frage zu den sogenannten "Modelreleases":

Auf der einen Seite schreibt fast jeder Fotograf/jedes Model "SHOOTING NUR MIT VERTRAG".
Auf der anderen Seite liest man recht häufig von Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen (Bilder werden nicht geschickt,kommerziell verwendet oder Ähnliches).
Die Betroffenen fragen dann hier im Forum um Rat, bei den Profis.

 Die Antwort ist meist die Gleiche: "Vergiss das ganze, der Aufwand lohnt nicht".


Nun zur Frage, lohnt sich denn dann überhaupt ein schriftlicher Vertrag (Bei TFP)? 

Bei meinen bisherigen Shootings wollte 1 (!!!) Model einen Vertrag, alle anderen haben lässig abgewunken.

Letztlich ist es ja ganz einfach, ich bin Urheber, Model hat Recht am eigenen Bild. Wenn sich das Model aber vor meine Kamera stellt und lächelt, dann gibt sie mir bereits das Einverständnis Bilder von Ihr zu machen.

Wenn wir nun noch abmachen, dass jeder die Bilder für Eigenwerbung nutzen darf sollte doch alles gut sein? 
03.11.2013
@animedit

Es ist richtig, dass der immense Aufwand sich kaum lohnt - aber im Prinzip muss jede(r) der/die einen Vertrag bricht, damit rechnen, dass doch mal jemand den Aufwand nicht scheut. Ganz ohne schriftlichen Vertrag, dürfe die Hemmschwelle, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen, noch niedriger sein.

Dass viele Fotomodelle gern abwinken, wundert mich nicht. Die meisten Fotomodelle sind nämlich keine und wollen die Fotos für das Familienalbum oder für einen kleinen Kreis von Leuten. Das merkt der beteiligte Fotograf nicht. Hobbyfotografen wollen Bilder im Internet ausstellen. Dazu brauchen sie die Nutzungsrechte bzw. den Verzicht auf das "Recht am eigenen Bild". Ich halte jeden Hobbyfotografen, der sich das nicht schriftlich geben lässt, für dumm. Aus meiner Sicht ist das Model klar im Vorteil, wenn auf einen Vertrag verzichtet wird.
03.11.2013
@Tom Rohwer:

Ok, dann räumt man sich eben gegenseitig Nutzungsrechte ein. Frage ist: Wenn man das tut, dann braucht man doch diesen Verzicht auf das Recht am eigenen Bild gar nicht mehr, oder?
Frage mich übrigens gerade ob der Herr Tom Rohwer überhaupt das MK-TV Video gesehen hat und dem Herrn Urheber- und Medienrechtler richtig zugehört hat...
03.11.2013
Hallo TO,

in deinem Vertrag ist schon ein Wiederspruch. zum einen schreibst du darin, dass du (Fotograf) die exklusiv Rechte hast, räumst gleichzeitig dem Model Nutzungsrechte ein für Eigenwerbung. Somit hast du keine exklusiven Nutzungsrechte mehr.
04.11.2013
So, ich hab jetzt einiges verändert (und hoffentlich die großen Schnitzer behoben) Was haltet Ihr von der neuen Version?

PS: Ich habe übrigens kein Gewerbe als Fotograf und mache auch nur rein TFP (wofür ich einen "Standartvertrag" brauche). Welche Bilder gemacht werden, habe ich deswegen bewusst offengelassen (das kann man dann im konkreten Fall machen)
PSS: Bei der Namensnennung möchte ich generell genannt werden, kenn aber auch den Fall, das es einem z.B.die ganze HP kaputt machen kann, extra eine Zeile einzubauen mit "vielen Dank an Fotograf xy"

Modell-Releasevertrag (tfp)

zwischen
(meine Daten)
nachfolgend "Fotograf" genannt und

(Daten des Modells)
nachfolgend "Modell" genannt.

Rechte

Die Parteien vereinbaren, dass die Rechte für Nutzung und Veröffentlichung der durch den Fotografen vom Modell am ................................ angefertigten Bilder unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbefristet auf den Fotografen übertragen werden. Das Modell erhält ebenfalls die Rechte für Nutzung und Veröffentlichung der erstellten Bilder. Beide dürfen diese zur Eigenwerbung (z. B. für Sedcards in Internetcommunities und auf der eigenen Homepage) verwenden. Das Verkaufen des Bildmaterials und/oder die Weitergabe zu finanziellen Zwecken (z.B. an Modelagenturen) ist untersagt. Die Nutzung und Veröffentlichung der Bilder in pornografischen Kontexten (z.B. Sexseiten im Internet) ist ebenfalls ausgeschlossen. Des Weiteren verpflichten sich die Vertragspartner, darauf zu achten, dass das Ansehen beider Parteien keinen Schaden nimmt. Die Namensnennung des Modells (verwendet werden soll: ................................) liegt im Ermessen des Fotografen. Der Name des Fotografen ist zu nennen in Kontexten, die diese Möglichkeit bieten (z.B. Model-kartei.de).


Honorar

Das Modell erhält als Honorar einen Datenträger mit den erstellten Aufnahmen, üblicherweise im Format jpg. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Modells vollständig abgegolten. Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


Abweichende Vereinbarungen




Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt.



Ort und Datum

...................................................................
Unterschrift (eigenhändig) des Fotografen
..................................................................
Unterschrift (eigenhändig) des Modells
(bei Minderjährigkeit auch dessen Eltern oder Vormund)
 
04.11.2013
@amdigital:

Du schriebst: "DAS ist vollkommener Schwachsinn... Klar geht unwiderruflich...!" Und diese Äußerung ist nun mal schlicht falsch.
04.11.2013
Frage mich übrigens gerade ob der Herr Tom Rohwer überhaupt das MK-TV Video gesehen hat und dem Herrn Urheber- und Medienrechtler richtig zugehört hat...

Ich habe den Verlags- und Medienjuristen zugehört, mit denen ich seit über 20 Jahren zusammenarbeite, davon diverse Jährchen in einem bekannten großen deutschen Zeitungsverlag.

Das reicht mir.
04.11.2013
@animedit:

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...

Der beste Vertrag ist nur so gut wie man im Streitfall bereit ist, ihn auch durchzusetzen. Das ist das eine. Und nirgendwo wird soviel geklagt und einstweilig verfügt wie in Internet-Foto-Foren - in Wahrheit haben die meisten, die sich dort echauffieren, in ihrem Leben noch niemals eine Anwaltskanzlei oder gar einen Gerichtssaal von innen gesehen. (Höchstens bei Barbara Salesch.)

Das andere ist: "Wenn sich das Model aber vor meine Kamera stellt und lächelt, dann gibt sie mir bereits das Einverständnis Bilder von Ihr zu machen." Das ist ja nicht falsch, hilft aber im Streitfall nicht weiter, weil es im Streitfall ja eher selten darum geht, ob Du das Model fotografieren durftest, sondern darum, was später wer mit den Fotos machen darf oder nicht. Und aus dem Umstand, daß sich jemand fotografieren ließ, lässt sich im Zweifelsfall gar nichts weiter ableiten als eben daß der Betreffende sich fotografieren ließ.
04.11.2013
@Tom:

Nun ja, ich habe bereits dreifach als Zeuge (der Anklage) einen Gerichtssaal von innen gesehen. Leider kann ich darüber nicht wirklich Gutes berichten. Juristen sind Menschen, die viel von Gesetzen verstehen - aber nicht unbedingt verstehen, was eigentlich verhandelt wird. Es wäre schon daher sinnvoll, Verträge in einem Deutsch abzufassen, was man wenigstens selbst versteht. AUs diesem Grund nochmals die Frage an Dich und auch alle anderen: Ist es nötig, dass das Model Rechte (welche auch immer) an den Fotografen überträgt bevor man gleiche Nutzungsrechte festlegt?

Gibt es darauf a) eine klare Antwort und b) eine Erklärung (wenn die Rechteübertragung nötig ist)?
04.11.2013
An den TO:

1. Dein Vertrag enthält dieses nach meiner ganz persönlichen Meinung überflüssige Wirrwarr bezüglich der Rechteübertragung. Vielleicht habe ich aber Unrecht.

2. Der Vertrag erlaubt Eigenwerbung verbietet aber "die Weitergabe zu finanziellen Zwecken (z.B. an Modelagenturen)". Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch.

Nicht ganz so wichtig:

3. Frage: Was bedeutet "Das Modell erhält ebenfalls die Rechte für Nutzung und Veröffentlichung der erstellten Bilder." Worin unterscheiden sich Nutzung und Veröffentlichung in diesem Vertrag?

4. Warum erhält der Fotograf die Rechte "zeitlich unbefristet" usw. während eine solche Formulierung beim Model nicht vorkommt.

5. Warum wird vereinbart, dass das Model den Namen des Fotografen nennen muss (was eigentlich selbstverständlich ist) und es aber "im Ermessen des Fotografen" liegt, ob der einen Modellnamen nennt?
04.11.2013
Ist es nötig, dass das Model Rechte (welche auch immer) an den Fotografen überträgt bevor man gleiche Nutzungsrechte festlegt?

Ecki, Deine Frage ist echt interessant. Ich habe mir dazu, die hier immer wieder zitierte model-kartei.TV - Episode 8 nochmal angeschaut (ich habe keine Episode bisher sooft angesehen...) und die Antwort findet sich (wenn) zwischen Minute 4 und 7.

So wie ich es verstehe, ist es so, dass der Fotograf als Urheber eh am besten wegkommt und alles darf. Dementgegen steht nur das Recht am eigenen Bild des Modells, welche sich gegenseitig blockieren. Das Modell muss somit einen Vertrag unterschreiben, in dem so ein Satz steht, wie "...Rechte für Nutzung und Veröffentlichung... auf den Fotografen übertragen..." Damit ist klar, dass das Modell auf seine Rechte am eigenen Bild verzichtet bzw. die Fotos eben freigibt. Der Fotograf unterschreibt dafür einen Vertrag in dem er auch dem Modell die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte einräumt. Wenn man das so macht ist alles klar geregelt.

Zu Deinen Punkten: 1. Ja, klingt überflüssig und wirrwarr. Aber ich vermute, das muss einfach so gemacht werden. 

2. ist für mich absolut kein Widerspruch! Ich mache ja kein pay und habe kein Gewerbe (als Fotograf). Es geht eben um tfp und ich will frei arbeiten. Außerdem möchte ich vermeiden, dass das Modell mit meinen Bildern zu ner Agentur rennt, groß Kohle macht und ich hab nix davon (weil sie ebne als tfp gedacht waren). Wenn das Modell was finanzielles vorhat, können wir gerne dazu noch nen anderen Vertrag aufsetzen. 

3. Nurtzung und Veröffentlichung decken einfach alles ab (sollen es zumindest); Nutzung wäre ja auch privat an der Wand oder im Album. Das würd ich nun nicht als Veröffentlichung sehen.

4. in der MK-Folge heisst es, wenn nix da steht geht man von unbefristet aus. Ich wollte es einmal erwähnen, damit es klar ist und dann nicht noch mehr in die Länge ziehen. 

5. ok, da kam der Egoismus durch.... 
04.11.2013
kleiner Zusatz: Ich halte den "...Rechte für Nutzung und Veröffentlichung... auf den Fotografen übertragen..."-Satz weniger für eine Festlegung sondern eher für eine Klarstellung/Aufklärung, wie die Rechtssituation ist. 

Viele hier schreiben "ist doch klar, dass..." aber ich glaube nicht, dass alles jedem Modell sofort klar ist, vor Allem wenn man das erste Mal so nen Vertrag sieht...
04.11.2013
zu Deinem 2. Punkt:

Da finde ich schon einen Widerspruch, denn zum einen werden die Bilder ja nicht an Agenturen verkauft und auch nicht mit diesen Bildern Geld verdient, zum anderen dürften die Bilder ja dann (mit diesem Argument) auch nicht auf Modelseiten (wie auch hier) von den Models veröffentlicht werden, wenn diese eben auch auf Pay-Basis arbeiten.

zu Punkt 5:

Viele Fotografen haben dazu in ihren Verträgen die Möglichkeit, dass das Model selbst wählen kann, ob ihr Name bei Veröffentlichung der Bilder genannt werden muss, darf oder nicht genannt werden darf. Es gibt sicher einige Models, die bei bestimmten Shootings oder Veröffentlichungen eine Namensnennung gar nicht wollen - zumindest nicht bei allen Bildern..
05.11.2013
@Bianca zu Punkt 5.

Was Du schreibst ist fraglos richtig - aber darum geht es nicht und der TO hat ja auch vorgesehen, dass ein Pseudonym eingetragen wird. Aber wenn von einem "Ermessen" des Fotografen die Rede ist, dann ist jedem klar, dass der Vertrag zumindest an diesem Punkt den Fotografen bevorteilt.
06.11.2013
@Bianca zu Punkt 2: 

Es ist klar, dass die Bilder nicht an Agenturen verkauft werden. Wenn ich als Modell aber zu einer Agentur gehe und mich mit tfp-Bildern bewerbe, ist das ganz klar kommerziell. Ich geh ja nicht zu der Agentur, um freie Arbeiten zu machen, sondern, weil ich Pay-jobs will. Da geht es klar um Geld. (das ist auch in der oft zitierten MK.tv Folge Thema: Minute 10.30)

@Ecki: Ja, Du hast Recht. Ich habe das geändert. 

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