Eigenwerbung oder Kommerziell 48
15.01.2014
@Jörg
eben, eigentlich schon logisch und auch eindeutig
eben, eigentlich schon logisch und auch eindeutig
#22Report
15.01.2014
Und was ist, wenn das Modell auch die Visagistin in Personalunion ist? Dann wäre Eigenwerbung für doch für beides erlaubt. Wir kennen doch die Bilder nicht und wie sie im Flyer verwendet werden und was der Text zu den Bildern sag. Ich kann mir vorstellen, daß auf den Bildern für ein Kosmetikstudio mehr drauf ist, als ein ungeschminktes Modell.
Es läßt sich hier nicht klären aber es ist spannend, wie die Thesen und wie die Stimmung mal hin und der schwankt.
Schade, es es keine Abstimmungsmöglichkeit gibt.
Es läßt sich hier nicht klären aber es ist spannend, wie die Thesen und wie die Stimmung mal hin und der schwankt.
Schade, es es keine Abstimmungsmöglichkeit gibt.
#23Report
15.01.2014
und was Matthias Langer soll eine abstimmung bringen?
darüber hinaus, schon die fragestellung kann ein ergebnis verfälschen.
darüber hinaus, schon die fragestellung kann ein ergebnis verfälschen.
#24Report
15.01.2014
@ Jörg N.
klingt logisch,
aber wir wissen nicht ob es tfp oder pay war
und ob kommerzielle nutzung ausgeschlossen war.
das könnte zu einem ganz anderen urteil führen.
klingt logisch,
aber wir wissen nicht ob es tfp oder pay war
und ob kommerzielle nutzung ausgeschlossen war.
das könnte zu einem ganz anderen urteil führen.
#25Report
15.01.2014
und was Matthias Langer soll eine abstimmung bringen?
darüber hinaus, schon die fragestellung kann ein ergebnis verfälschen.
Und was soll dieses Thema bringen? Der Eingangstext läßt vemuten, daß es um ein Meinungsbild geht. Das Bild kann auch in Form einer Statistik erscheinen. Es geht ja nicht um eine abschließende Klärung, die hier sowieso keiner abgeben kann.
P.S.: Mich erinnert das hier an eine Sendung, die es früher mal im ZDF gab: »Wie würden Sie entscheiden«. Da rollten am Ende auch Kugeln in zwei Waagschalen.
#26Report
15.01.2014
Weil es eben in Zweifel gezogen wurde. Wir wissen sehr wohl, dass es TFP war, denn Zitat:
"Das Shooting war damals TeeÄffPee. (Vertrag) Also Eigenwerbung erlaubt, kommerzielle Nutzung ausgeschlossen für alle Parteien."
Aber ich lese ein "Also" und frage mich, ob das mit der Eigenwerbung und der kommerziellen Nutzung wirklich im Vertrag steht, oder ob der TO das nur fälschlicherweise aus dem "TeeÄffPee" folgert.
Wenn es nicht im Vertrag steht, dann ist es eine leider recht unklare Situation. Steht es aber so im Vertrag, dann ist das auch so und ich schließe mich der Mehrheit an und plädiere für "nicht erlaubt".
Trotzdem würde ich von einer rechtlichen Auseinandersetzung bzw. einem Verbot abraten - aber nicht, weil ich Zweifel an meiner Meinung habe, sondern weil ich bei einer Erlaubnis der Verwendung auch viele Vorteile für den TO sehe. Das Minimum ist natürlich, dass auch der Fotograf nach den Nachverhandlungen "kommerzielle" Verwertungsrechte erhält. Noch besser wäre natürlich Namensnennung/Link zur Homepage o.ä. oder eine Beteiligung am Erlös des Models durch das Bildmaterial sofern sie überhaupt Geld bekommt.
"Das Shooting war damals TeeÄffPee. (Vertrag) Also Eigenwerbung erlaubt, kommerzielle Nutzung ausgeschlossen für alle Parteien."
Aber ich lese ein "Also" und frage mich, ob das mit der Eigenwerbung und der kommerziellen Nutzung wirklich im Vertrag steht, oder ob der TO das nur fälschlicherweise aus dem "TeeÄffPee" folgert.
Wenn es nicht im Vertrag steht, dann ist es eine leider recht unklare Situation. Steht es aber so im Vertrag, dann ist das auch so und ich schließe mich der Mehrheit an und plädiere für "nicht erlaubt".
Trotzdem würde ich von einer rechtlichen Auseinandersetzung bzw. einem Verbot abraten - aber nicht, weil ich Zweifel an meiner Meinung habe, sondern weil ich bei einer Erlaubnis der Verwendung auch viele Vorteile für den TO sehe. Das Minimum ist natürlich, dass auch der Fotograf nach den Nachverhandlungen "kommerzielle" Verwertungsrechte erhält. Noch besser wäre natürlich Namensnennung/Link zur Homepage o.ä. oder eine Beteiligung am Erlös des Models durch das Bildmaterial sofern sie überhaupt Geld bekommt.
#27Report
15.01.2014
Und was soll dieses Thema bringen?
wahrscheinlich nichts, wie so viele themen. ;-)
»Wie würden Sie entscheiden«. Da rollten am Ende auch Kugeln in zwei Waagschalen.
daran erinnere ich mich auch noch.
#28Report
15.01.2014
eckisfotos
Weil es eben in Zweifel gezogen wurde. Wir wissen sehr wohl, dass es TFP war
es wurde nicht in zweifel gezogen, denn wie du richtig anmerkst, hat es der TO
so bereits in seinem eingangsposting beschrieben.
#29Report
15.01.2014
die frage ist, was der sinn des TFP vertrages war. die intension war sicher, dass sich das model als model mit den bildern präsentieren darf. dass ein model plötzlich eine firma gründet und als kosmetikunternehmen ein foto der firmeninhaberin benutzt ist doch ein völlig anderer zweck und hat mit der ursprünglichen idee wenig zu tun. so sieht das nach meiner bescheidenen erfahrung auch der jurist (meine ex ist richterin).
mal vom rechtlichen abgesehen wäre zu überdenken, ob du erwarten kannst, dass jemand, der eine firma gegründet hat hier groß budget hat. wenn jemand eine nagelklitsche mit ein bissl erspartem zusammenkloppt, dann würd ich da kein großes aufhebens drum machen. wenn du das gefühl hast, dass hier mit deinen bildern richtig asche gemacht wird, dann solltest du jedoch auf dein recht bestehen.
alternative wäre, den nachteil in einen vorteil für beide umwandeln und die bilder als referenz nutzen. oder vereinbaren, dass sie dir referenzen für werbung verschafft - also shooting im nagelstudio o.ä.
mal vom rechtlichen abgesehen wäre zu überdenken, ob du erwarten kannst, dass jemand, der eine firma gegründet hat hier groß budget hat. wenn jemand eine nagelklitsche mit ein bissl erspartem zusammenkloppt, dann würd ich da kein großes aufhebens drum machen. wenn du das gefühl hast, dass hier mit deinen bildern richtig asche gemacht wird, dann solltest du jedoch auf dein recht bestehen.
alternative wäre, den nachteil in einen vorteil für beide umwandeln und die bilder als referenz nutzen. oder vereinbaren, dass sie dir referenzen für werbung verschafft - also shooting im nagelstudio o.ä.
#30Report
15.01.2014
My2c
Ich denke immer an Verhältnißmässikeit also... sie will die Bildchen ja nicht an Coca Cola für die nächste Werbecampagne verscherbeln.
Wenn ich der Fotograf wäre und das Model fragt nach zwei Jahren...
"Du...ich hab mir ne Kosmetikfirma aufgebaut und würde gerne ein paar Bilder von unserem Shooting nutzen...darf ich?"
...dann wäre meine Antwort ohne viel Nachdenken.
"Türlich...würde mich freuen. Viel Erfolg mit deiner neuen Firma. Achja...wenn deine Firma dann auf festen Füssen steht und du später mal einen Fotografen suchst für Werbung oder sowas....denk an mich "
So ungefähr würd ich das angehen
:)
Ich denke immer an Verhältnißmässikeit also... sie will die Bildchen ja nicht an Coca Cola für die nächste Werbecampagne verscherbeln.
Wenn ich der Fotograf wäre und das Model fragt nach zwei Jahren...
"Du...ich hab mir ne Kosmetikfirma aufgebaut und würde gerne ein paar Bilder von unserem Shooting nutzen...darf ich?"
...dann wäre meine Antwort ohne viel Nachdenken.
"Türlich...würde mich freuen. Viel Erfolg mit deiner neuen Firma. Achja...wenn deine Firma dann auf festen Füssen steht und du später mal einen Fotografen suchst für Werbung oder sowas....denk an mich "
So ungefähr würd ich das angehen
:)
#31Report
15.01.2014
Ich weiss nicht wie viele Jahre ich hier noch runterbeten soll, dass der Begriff kommerziell einfach falsch ist und das es selbigen im deutschen recht überhaupt nicht gibt.
gewerblich ist das zauberwort.
wie das undefinierte wort "kommerziell" augenscheinlich in diesem speziellem Vertrag gemeint war, wird jedes Amtgericht anders entscheiden.
gewerblich ist das zauberwort.
wie das undefinierte wort "kommerziell" augenscheinlich in diesem speziellem Vertrag gemeint war, wird jedes Amtgericht anders entscheiden.
#32Report
15.01.2014
Ich hab manchmal so Anwandlungen, bei denen ich mich frage, wieviel Zeit meines noch verbleibenden Lebens wird die Angelegenheit mich wohl kosten und ist das die paar Euro wert, die ich da eventuell bei rausschlagen kann. Nun gut, ist vielleicht eher philosophisch betrachtet und bringt Euch nicht weiter ...
#33Report
[gone] User_6449
15.01.2014
Fotos auf Flyern einer Kosmetikfirma stellen eine kommerzielle Nutzung dar.
Auch wenn der Begriff "Kommerz" hier einigen nicht so ganz klar ist ... ;-)
Viele Grüße
Peter
Auch wenn der Begriff "Kommerz" hier einigen nicht so ganz klar ist ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#34Report
15.01.2014
@ studio. Und wenn das Model freiberuflich arbeitet, ist sie nicht gewerblich! Die Formulierung gewerblich ist leider auch quatsch!
Kommerziell bedeutet für Geld. Jeder der mit seinen Bildern für Jobs wirbt die auch nur evtl. bezahlt werden könnten, darf Bilder für die er keine kommerziellen Bildrechte hat, nicht verwenden. Nicht kommerziell heist, ich werde nie und niemalsdamit Geld machen.
Darum ist die Formuierung "Eigenwerbung" auch eigentlich zwingend. Die Bilder für die ihr keine "kommerziellen" Recht habt könnt ihr löschen. So absolut ist das. Modelverträge die eine kommerzielle Nutzung ausschliessen bedeuten in der Regel nur, das die Unterzeichner Anfänger sind, sonst nichts.
Zu diesem Fall. Wenn das Model als Model und Visa aktiv war darf sie, wenn Eigenwerbung vereinbahrt war, auch damit werben. Wenn nur Model, dann nur als Model. Wenn nicht kommerziell, gar nicht sobald sie die Absicht hat Geld zu verdienen oder Kunden zu gewinnen. Wenn Sie vorhat eine Kosmetikfirma (das halte ich für sehr unwahrscheinlich) zu gründen, darf sie das nicht, wenn das nicht im Vertrag vereinbart war, sondern sich später ergeben hat.
Aber was verlierst du wenn du es erlaubst. Im Zweifel bist du mit der Nennung deines Namens als Fotograf schon gut bedient..
Kommerziell bedeutet für Geld. Jeder der mit seinen Bildern für Jobs wirbt die auch nur evtl. bezahlt werden könnten, darf Bilder für die er keine kommerziellen Bildrechte hat, nicht verwenden. Nicht kommerziell heist, ich werde nie und niemalsdamit Geld machen.
Darum ist die Formuierung "Eigenwerbung" auch eigentlich zwingend. Die Bilder für die ihr keine "kommerziellen" Recht habt könnt ihr löschen. So absolut ist das. Modelverträge die eine kommerzielle Nutzung ausschliessen bedeuten in der Regel nur, das die Unterzeichner Anfänger sind, sonst nichts.
Zu diesem Fall. Wenn das Model als Model und Visa aktiv war darf sie, wenn Eigenwerbung vereinbahrt war, auch damit werben. Wenn nur Model, dann nur als Model. Wenn nicht kommerziell, gar nicht sobald sie die Absicht hat Geld zu verdienen oder Kunden zu gewinnen. Wenn Sie vorhat eine Kosmetikfirma (das halte ich für sehr unwahrscheinlich) zu gründen, darf sie das nicht, wenn das nicht im Vertrag vereinbart war, sondern sich später ergeben hat.
Aber was verlierst du wenn du es erlaubst. Im Zweifel bist du mit der Nennung deines Namens als Fotograf schon gut bedient..
#35Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
16.01.2014
Um mal die Mutmaßungen zu beenden, denn Urteile gibt es darüber schon:
Quelle: rechtambild.de
Fotograf macht Shooting mit Model. Verwendung zur Eigenwerbung steht im TFP-Vertrag.
Fotograf darf ALS FOTOGRAF damit werben. Model darf ALS MODEL damit werben. Denn es ist davon auszugehen, dass genau das im TFP-Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit gemeint war. Nun hat sich die Situation geändert: Model ist jetzt Kosmetikfirma. Das schließt der Vertrag nicht mehr ein. Zumal das Model nicht mehr für sich als Model, sondern für eine (wenn auch eigene) Firma oder ein Produkt wirbt.
Im o.a. Urteil geht es also nicht um die vielzitierte Nutzung in pornografischen Medien, sondern darum: "gehört aber nicht zu solchen typischen Modelwerbungen, sondern stellt eine separate Art der Nutzung dar".
Natürlich steht des dem TO frei, diese Nutzung freundlich abzunicken oder sich als Gegenleistung mal zu einem Essen einladen zu lassen. ;)
Beispiel: Das Landgericht Köln (Beschluss v. 09.04.2008, Az.: 28 O 690/07) hatte darüber zu entscheiden, ob die Nutzung zur „Eigenwerbung“ auch die Bewerbung einer gegen Entgelt angebotene Dienstleistung sexueller Natur in Form eines ,Escort-Service‘ umfasst.
Dieser Passus ist bei Auslegung nach dem Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) und unter Berücksichtigung der für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte maßgeblichen Zweckübertragungsregel, § 31 Abs. 5 UrhG, so zu verstehen, dass der jeweilige Vertragspartner für sich in der Eigenschaft als Fotograf bzw. Model Werbung machen durfte. Darunter würden für die Streithelferin etwa Aktivitäten wie die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen (Sedcard) fallen, mit denen sie sich gegenüber Modelagenturen präsentieren könnte. Die Nutzung für die Anpreisung einer Tätigkeit als Prostituierte gehört aber nicht zu solchen typischen Modelwerbungen, sondern stellt eine separate Art der Nutzung dar, die nicht mehr vom Vertrag gedeckt war.
Quelle: rechtambild.de
Fotograf macht Shooting mit Model. Verwendung zur Eigenwerbung steht im TFP-Vertrag.
Fotograf darf ALS FOTOGRAF damit werben. Model darf ALS MODEL damit werben. Denn es ist davon auszugehen, dass genau das im TFP-Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit gemeint war. Nun hat sich die Situation geändert: Model ist jetzt Kosmetikfirma. Das schließt der Vertrag nicht mehr ein. Zumal das Model nicht mehr für sich als Model, sondern für eine (wenn auch eigene) Firma oder ein Produkt wirbt.
Im o.a. Urteil geht es also nicht um die vielzitierte Nutzung in pornografischen Medien, sondern darum: "gehört aber nicht zu solchen typischen Modelwerbungen, sondern stellt eine separate Art der Nutzung dar".
Natürlich steht des dem TO frei, diese Nutzung freundlich abzunicken oder sich als Gegenleistung mal zu einem Essen einladen zu lassen. ;)
#36Report
[gone] account bitte sofort löschen
16.01.2014
Dein TFP Vertrag regelt die Beziehung zwischen dir und dem Model als Privatperson, nicht mit der/ihrer Kosmetikfirma.
Die Kosmetikfirma, auch wenn sie die Inhaberin ist, und du seid also noch keine Vertragspartner. Daher gilt der alte Vertrag nicht für den aktuellen Sachverhalt.
Da musst eine neue Vereinbarung (Vertrag) mit dem neuen Vertragspartner aushandeln.
Die Kosmetikfirma, auch wenn sie die Inhaberin ist, und du seid also noch keine Vertragspartner. Daher gilt der alte Vertrag nicht für den aktuellen Sachverhalt.
Da musst eine neue Vereinbarung (Vertrag) mit dem neuen Vertragspartner aushandeln.
#37Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
16.01.2014
Dein TFP Vertrag regelt die Beziehung zwischen dir und dem Model als Privatperson
Nö...das hat nichts damit zu tun, dass das Model sich jetzt selbstständig gemacht hat, sondern mit der separaten Art der Nutzung. Das Model kann auch nach Gewerbeanmeldung mit den Bildern werben...allerdings nur für eine Modeltätigkeit.
#38Report
[gone] account bitte sofort löschen
16.01.2014
Model gewerblich oder nicht - da hast du recht, aber es geht hier und mir um die Kosmetikfirma.
Es gibt keinen Nutzungsvertrag oder sonstwelchen zwischen dem Fotografen und der Kosmetikfirma.
Für heute genug Korinthen gekackt.
Es gibt keinen Nutzungsvertrag oder sonstwelchen zwischen dem Fotografen und der Kosmetikfirma.
Für heute genug Korinthen gekackt.
#39Report
16.01.2014
Danke Euch für die hilfreichen Kommentare.
Hat sehr viel Denkanstöße gegeben
Hat sehr viel Denkanstöße gegeben
#40Report
Topic has been closed
http://www.rechtambild.de/2010/07/neue-urteile-in-der-urteilsdatenbank-5/