Ausrüstung bei Flügen...Handgepäck Pflicht? 24
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.03.2014
Die Antwort meiner Kameraversicherung:
Guten Tag Herr Wischnewski,
Ihre Fotoausrüstung ist als Handgepäck wie auch im aufgegebenen Gepäck am Schalter versichert. Bitte achten Sie aber darauf, die Technik in einem gegen Stöße gesicherten Koffer (Fotokoffer) aufzugeben...
#22Report
17.03.2014
@Tom: Wenn ich eine Versicherung abschließen würde, bei der mein Kamerakoffer als aufgegebenes Gepäck als "leichtsinnig" eingestuft wird, dann ist diese Versicherung sinnfrei.
Das sind bekanntermaßen viele Versicherungen. Nicht zuletzt Reisegepäckversicherungen. (Die übrigens grundsätzlich stets nur bis zur Hälfte der Versicherungssumme leisten. Versicherungssumme 10.000 Euro - maximaler Schadensersatz 5.000 Euro. Eine Versicherungssumme höher als der Wert, um das auszugleichen, ist aber auch nicht zulässig. ("Überversicherung", führt stets zur Leistungsminderung...)
Die leisten z.B. nicht, wenn Du Dein Reisegepäck nicht ständig persönlich mittels Blickkontakt beaufsichtigst...
Nur: wenn ich das mache, dann brauche ich keine Reisegepäckversicherung mehr, denn dann deckt die nur noch Fälle von gewaltsamem Raub (okay, kann auch mal hilfreich sein). Das typische Kennzeichen von Reisegepäckdiebstahl, beim Warten auf dem Bahnhof z.B., ist es ja aber gerade, daß ich es nicht merke, wie mir ein geschickter Dieb was klaut.
Wertgegenstände, die aus dem Hotelzimmer geklaut werden, deckt die Reisegepäckversicherung nur dann, wenn die Wertgegenstände im Safe aufbewahrt wurden...
Aha.
Witzigerweise deckt die Hausratversicherung Wertgegenstände auch ab, wenn die aus dem Hotelzimmer geklaut werden. Und das sogar, wenn die - wie zu Hause ja auch - nicht im Safe liegen...
Mit Kameraversicherungen ist es ähnlich. Theoretisch sehr schön, in der Praxis gibt's aber leider meistens zufällig einen Leistungsausschluss. Das merkt der Versicherte aber üblicherweise immer erst dann, wenn er die Versicherung dann mal in Anspruch nehmen will...
Wenn Deine Kameraversicherung behauptet, sie würde auch bei Diebstahl aus dem aufgegebenen Gepäck leisten, ist das zunächst mal sehr schön. Ich würde allerdings auf eine so pauschale Antwort nichts geben, das würde ich mir als Teil des Versicherungsvertrages bestätigen lassen. Versuch das mal - die sollen diese Äußerung in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Und berichte uns, was dann für eine Antwort kommt. Ich bin ehrlich neugierig.
Und frag auch gleich noch, ob diese Deckungszusage auch gilt, wenn die Wertgegenstände entgegen den klaren Beförderungsbestimmungen der Airline im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Oder ob es dann gleich wieder völlig anders aussieht.
(Wären nämlich die Wertgegenstände seitens der Airline zulässig, dann würde sich Deine Versicherung den Schaden bei der Versicherung der Airline zurückholen.)
#23Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.03.2014
Und frag auch gleich noch, ob diese Deckungszusage auch gilt, wenn die Wertgegenstände entgegen den klaren Beförderungsbestimmungen der Airline im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Eine Kameraversicherung ist immer eine Art "Zusatzversicherung". Meine Hausratsversicherung überschneidet sich jedenfalls mit der Kameraversicherung. Z.B. bei mir zu Hause. ;) Oder in einem Hotelzimmer...jedenfalls bei den Ausrüstungsgegenständen, die in den Safe passen. Diebstahl aus Hotelzimmern ist abgesichert - auch ohne Safe.
Die Kameraversicherung zahlt aber auch bei Gegebenheiten, die andere Versicherungen nicht abdecken. Z.B. Diebstahl aus meinem Auto, aus einem Wohnwagen...oder wenn dem Model, welches sich ein paar Bilder auf dem Display anschaut, die Kamera in den Teich fällt. Oder ich aus Blödheit den Objektivanschluss beschädige.
Ich habe grade noch über meine Kameraversicherung im Internet recherchiert. Seit über 17 Jahren in dem Bereich tätig und keine neativen Stimmen zu lesen.
Einen witzigen Schadensfall habe ich aber nocht gefunden: Katze des Fotografen pinkelt in den Fotokoffer und beschädigt Elektronik im Wert von mehreren tausend Euro...die Versicherung hat gezalhlt! ;)
#24Report
Topic has been closed
@Tom: Wenn ich eine Versicherung abschließen würde, bei der mein Kamerakoffer als aufgegebenes Gepäck als "leichtsinnig" eingestuft wird, dann ist diese Versicherung sinnfrei. Gebe ich nämlich meinen Koffer als Wertgepäck auf, ist ein Schaden schon über die Versicherung der Airline gedeckt, welche ich ja über den Aufpreis für das Wertgepäck abgeschlossen habe. Eine Kameraversicherung, die eine Doppelversicherung bei Flugreisen verlangt, ist für mich nichts wert und völlig überflüssig.
Ich habe aber die Frage grade an meine Kameraversicherung gestellt und werde die Antwort hier einfügen. ;)