Equipment ins Ausland transportieren 36

21.09.2014

Wertsachen wie Foto-Equipment dürfen gar nicht ins aufgegebene Gepäck, weil sie dort den Versicherungsschutz verlieren.
Sagt wer?

Zunächst mal: die Airline. Die haftet nämlich für das Gepäck, aber nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen, denn nur dann deckt die Versicherung der Airline Schäden.
Dann: jede Reisegepäckversicherung und jede Hausratversicherung.
Und schließlich: jede mir bekannte Fotogeräte-Versicherung.

Welche hast Du denn, die das mit einschließt?

(P.S.: Liebe MK-Macher, macht doch bitte endlich wieder eine funktionierende Zitat-Formatierung... Das konnte ja sogar schon die MK 1.0.)
21.09.2014
Dass eine Reisegepäckversicherung sich um jeden Schaden drücken wird erscheint logisch.

Bei den Fotoversicherungen ist das anders. Da habe ich mich seinerzeit bei allen möglichen Versicherern erkundigt und viele versichern so ziemlich jeden möglichen Schaden, den ein Fotograf erleiden kann. Das erscheint auch logisch. Denn wenn ich zB für 30 TEUR Equipment versichere, dann wäre es ziemlich Dumm, wenn man sich mal herumdreht und dann was passiert. Dann brauch ich auch keine teure Versicherung für viele hundert Euro im Jahr.

Die meisten versichern: Diebstahl, auch nachts aus dem unbewachten Auto, auch aus unbewachtem Zelt (explizit so angegeben), Raub, fallen lassen, sonstige Beschädigung oder Untergang.

Dafür zahlt man dann halt auch entsprechende Preise. Diese richten sich nach der Selbstbeteiligung, dem Gesamtwert, Schutzregion, zB weltweit (manche biten auch nur Deutschland, dann ist es günstiger). Meine bietet sogar die Unterscheidung zwischen stationär und mobil an. D.h. wenn ich für 50T zeugs habe, davon aber immer nur für max 25T unterwegs nutze, dann ist das deutlich günstiger, als die vollen 50T zu versichern. Meine Versicherung bietet sogar Pauschaldeklaration an, d.h. ich muss dazu keine Geräteliste angeben, sondern nur den Wert. Erst im Versicherungsfalle werden Einzelnachweise benötigt. Das ist praktisch, wenn man regelmäßig Zeugs kauft und verkauft und nicht andauernd Listen aktualisiern möchte.

Meine Versicherung ist von Aktivas in München. Die Police ist von der Alte Leipziger Versicherung.
Aktivas bietet eine der wenigen Versicherungen, die Pauschaldeklaration erlauben und die Unterscheidung von mobilem und stationärem Gerät. Das macht Sinn, wenn man Lichtanlagen hat die meistens im Studio verbleiben oder unterschiedliche Kameras und nie alle mitnimmt, etc...
22.09.2014
"China kannst Du knicken :)

ich frage mich immer, wie solche pauschalaussagen zustande kommen? ist das deine vorstellung der welt oder hast du dazu irgendwelches fundiertes hintergrundwissen?"

Ja hab ich. Hab jetzt aber auch kein Bock mehr Dir Schlaumeier zu Antworten. Viel Erfolg noch.
22.09.2014
Dass eine Reisegepäckversicherung sich um jeden Schaden drücken wird erscheint logisch.

Sie "drücken" sich nicht, sie haben sehr geschickt gestaltete Versicherungsbedingungen.

Bei den Fotoversicherungen ist das anders.

Nicht wirklich. Deren Versicherungsbedingungen werden von genau den selben Fachleuten gestaltet...
Da habe ich mich seinerzeit bei allen möglichen Versicherern erkundigt und viele versichern so ziemlich jeden möglichen Schaden, den ein Fotograf erleiden kann.

Das tun Reisegepäckversicherungen auch... Angeblich. Die Fußangeln liegen im Kleingedruckten und seiner Auslegung.

Das erscheint auch logisch. Denn wenn ich zB für 30 TEUR Equipment versichere, dann wäre es ziemlich Dumm, wenn man sich mal herumdreht und dann was passiert. Dann brauch ich auch keine teure Versicherung für viele hundert Euro im Jahr.

Mit "Logik" haben Versicherungsbedingungen überhaupt nichts zu tun...
Die meisten versichern: Diebstahl, auch nachts aus dem unbewachten Auto, auch aus unbewachtem Zelt (explizit so angegeben), Raub, fallen lassen, sonstige Beschädigung oder Untergang.

Mailst Du mir bitte mal eine Kopie der Versicherungsbedingungen? Oder gibst mir einen Link, wo ich die lesen/runterladen kann?

Raub ist klar - das ist versicherungstechnisch unproblematisch, weil es sehr selten vorkommt, und auch kaum zu "faken" ist. Am anderen habe ich Zweifel, aber wie gesagt: gib mir mal eine Kopie der Versicherungsbedingungen.

Meine Versicherung ist von Aktivas in München. Die Police ist von der Alte Leipziger Versicherung.

Von wem denn nun? Aktivas oder Alte Leipziger?
Hallo Tom,

Aktivas ist der Versicherungsmakler, der die Versicherung der Alten Leipziger vertreibt.
Nachlesen kannst Du die Versicherungsbedingungen hier:
http://aktivas.de/h_form.htm#SVF

Interessant finde ich den Passus bei PKW:

2.5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus 
unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die 
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss 
gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum 
des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden. 

2.5.2 Sofern die in Ziffer 2.5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden 
können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren eigenen Fahrzeugen, 
wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind.

Sprich: diese Versicherung würde bei mir im Schadensfall sowohl bei meinem VW-Bus als auch unserem Citroen C4 Coupé sich darauf berufen, daß das Equipment nicht in meinem fest umschlossenen, nicht einsehbaren Kofferaum befindet (strittig beim Coupé). Es sei denn ich hätte ein zusätzliche Alarmanlage.

Gruß,
Peter
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.09.2014
Meine Versicherung läuft über den Versicherungsmakler Andreas Matthiessen. Die eigentliche Versicherung muss ich erst mal nachschauen. Bei mir ist dieser PKW-Passus nicht enthalten. Dieser Makler macht seit Jahren nichts anderes, als speziell angepasste Fotoversicherungen zu vermitteln und hat bei Foto-Kollegen einen ausgezeichneten Ruf; über ihn läuft auch die Schadensregulierung.

Ich habe pauschal 13.000 Euro versichert (also ohne Geräteliste), knapp 8.000 davon im Außeneinsatz. Das heißt, ich kann jederzeit Equipment austauschen, ohne das der Versicherung zu melden...solange ich unter meiner Versicherungssumme bleibe. Ich zahle jährlich 380 Euro ohne Selbstbeteiligung. Allerdings setzt glaube ich eine Selbstsbeteiligung (250 Euro?) bei mehr als einem Schaden pro Jahr ein. Ich habe die Versicherung ja aber nicht für kaputten Kleinkrams, sondern für den Supergau.

Den Schadenersatz beim Verschwinden von aufgegebenem Fluggepäck habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Mitversichert sind bei mir sogar Bedienungsfehler oder Blödheit (Fallschäden, Wasser etc.), Hotelzimmer ohne Safe sowie Wohnwagen.
Ich darf allerdings nicht in Kriegsgebiete fahren... ;)

Edit:
Versicherung ist von der Alianz, aber zu den angebenen Konditionen nur über diesen Makler erhältlich.
22.09.2014
Aktivas ist der Versicherungsmakler, der die Versicherung der Alten Leipziger vertreibt.
Nachlesen kannst Du die Versicherungsbedingungen hier:
http://aktivas.de/h_form.htm#SVF

Merci vielmals - das werde ich mir mal in Ruhe angucken. Sind die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Tarife alle gleich? Oder welchen hast Du genau? Komfort, Komfort 75, Premium, GDT-Mitglieder?
22.09.2014
Ich habe pauschal 13.000 Euro versichert (also ohne Geräteliste), knapp 8.000 davon im Außeneinsatz.

Hoffentlich ist das nicht wie bei der Standard-Reisegepäck-Versicherung, wo der maximale Schadensersatz auf die Hälfte der Versicherungssumme begrenzt ist...

Da läuft das nämlich nach dem Motto: Dein Reisegepäck ist 5000 Euro wert, d.h. Du musst für 5000 Euro versichern, die Ersatzleistung ist im Schadensfall aber auf 50 Prozent begrenzt, also gibt's maximal 2500 Euro.

Und wenn Du unterversichert bist, also Dein Reisegepäck einen tatsächlichen Wert von 10000 Euro hat, dann ziehen sie Dir vom Schadensersatz noch mal die Hälfte ab, weil Du dann versicherungs-rechtlich nur "halb versichert" bist.

Das heißt dann: Versicherungssumme 5000 Euro, tatsächlicher Wert der versicherten Sachen 10000 Euro, im Schadensfall Begrenzung auf 50 Prozent gleich 2500 Euro abzüglich 50 Prozent wegen Unterversicherung, und Du kriegst maximal 1250 Euro.

Die aber auch nur, wenn alles geklaut wird. Wird von den 10000 Euro Reisegepäck im Wert von 1000 Euro geklaut, dann kriegst Du nur 250 Euro ersetzt....  Weil Du durch die Unterversicherung die Begrenzung auf 50 Prozent der Versicherungssumme noch mal um 50 Prozent reduziert hast... Die dahinterstehende Logik ist sogar nachvollziehbar. Die Versicherungen wollen - genau wie bei der Hausratversicherung z.B. - verhindern, daß jemand sagt: mein Krempel ist 100.000 Euro wert, aber es wird nie alles auf einmal geklaut werden oder kaputt gehen, also versichere ich nur auf die Hälfte, das reicht im Schadensfall normalerweise völlig, aber ich spare viel Geld für die Beiträge.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.09.2014
Hoffentlich ist das nicht wie bei der Standard-Reisegepäck-Versicherung, wo der maximale Schadensersatz auf die Hälfte der Versicherungssumme begrenzt ist...

Ich kenne einige Fotografen, bei denen Schäden oder Verlust über diesen Makler ohne Wenn und Aber ersetzt wurden. Sogar bei Leihgeräten. Einziger Haken: ich meine, es wird nur der Ersatz oder die Reparatur gezahlt. Du kannst dich also nicht entscheiden, alles klauen zu lassen und dann das Fotografieren aufzugeben. :)
Also in meinem Schadensfall, versichert bei der Zürich Versicherung über den Fairsicherungsladen in Freiburg, war es wie folgt:
Schadenssumme: knapp 30.000 Euro (2 Kameras, 6 Objektive - alles zum Neuwert versichert)
Erstattet werden: 2 Kameras, 6 Objektive bis maximal zum versicherten Neuwert - in meinem Falle rund 25.000 Euro
Hätte ich entschlossen mit der Fotografie aufzuhören hätte ich lediglich den Zeitwert der Kameraobjektive und Gehäuse erhalten
Leider hat sich die Abwicklung über mehrere Monate hingezogen - ansonsten bin ich nun auch hier etwas schlauer als vorher.
Lest Euch die Bedingungen genau durch, fragt im Zweifelsfall nach und lasst Euch alles schriftlich bestätigen.

Gruß,
Peter
22.09.2014
die versicherungen übernehmen üblicherweise den neuwert. da gibt es auch keinerlei reduzierungen, wenn man von der SB mal absieht.
es geht sogar noch besser:
für mein gebraucht gekauftes hasselbladobjektiv für 2500,-  erhalte ich im schadenfall ca 4500,- für neuanschaffung ;-)
habe ich schriftlich.
kleiner haken: ich muss auch neuwert versichern. versicherungssumme für das objektiv also für 4500,- wert. von daher ist es der versicherung natürlich egal.
ich könnte auch auf den gebrauchtwert versichern, aber das geht nur bei einzelnachweis der teile und das war mir zu kompliziert.

soweit ich weiß, habe ich den premiumschutz, nur da ist pauschalvdeklaration enthalten.

wie jan habe ich eine hohe selbstbeteiligung (500,- glaub ich), da es mir nur um größeren verlust wie diebstahl o.ä. geht. 

übrigens gab es hier in der MK ja mal den fall, bei dem einer equipment in einem felix kinderkoffer als fluggepäck aufgegeben hat und der völlig zerstört wurde. die versicherung hätte gezahlt, bei vernünftigem transportbehältnis. Da der Koffer aber völlig ungeeignet war (ich hab fotos gesehen), wurde verweigert oder nur ein teil bezahlt. diese geschichte war übrigens der grund, warum ich fluggepäck nochmal extra abgefragt hatte und mir bestätigen ließ.
22.09.2014
Die Artikel hier lesen soch so wie:
Einmal mehr ist die Versicherung nur dazu da,
den Kunden zu betrügen und da mit Geld zu verdienen.

Die Versicherung will Geld verdienen - will auch viel Geld verdienen,
das wollen wir auch, sonst könnten wr uns die Knipserei ja nicht leisten.

Die Versicherung macht Angebote - und Angebote, die günstiger 
klingen, Schnäppchen. Wie überall in der Welt wollen die 
Menschen ein Schnäppchen machen - und sind dann ersaunt,
dass das Schnäppchen Haken hat, die einschneidend sind.

Versicherungsmatehmatiker sind beruflich humorlose Menschen.
Die kalkulieren Risiko und errechnen Prämien. Wird das Risiko geändert
kalkulieren sie neu.
Ein Broker hier in der Schweiz hat eine grosse Gebäude Wasserschaden
verscherung aufgelegt. Günstig wie weiss ich nicht was.
Einige Menschen unterschrieben für diese Versicherungsart - und haben
nicht gelesen, dass zB echter Hausschwamm, egal welche Ursache
nicht versichert ist. Hast Du ein altes Holzhaus - und der Hausschwamm
nimmt "Einzug" hast Du, falls Du Pech hast, einen Totalschaden am
Haus und keiner zahlt. Und die Versicherung ist ein Idiot, weil sie
nicht zahlen will, genau nach den Policenbedingungen.

Heiner
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.09.2014
für mein gebraucht gekauftes hasselbladobjektiv für 2500,-  erhalte ich im schadenfall ca 4500,- für neuanschaffung ;-)
habe ich schriftlich.
kleiner haken: ich muss auch neuwert versichern. versicherungssumme für das objektiv also für 4500,- wert. von daher ist es der versicherung natürlich egal.
ich könnte auch auf den gebrauchtwert versichern, aber das geht nur bei einzelnachweis der teile und das war mir zu kompliziert.

Hab auch Neuwertversicherung. Gibt es das entsprechende Equipment nicht mehr "neu", zahlt die Versicherung das Nachfolgemodel.
Hi. Aber nur bis zu der maximalen Versicherungssumme, die Du angegeben hast. Das war in meinem Fall der Knackpunkt.
Gestohlen wurde u.a. das 300mm 2.8 L IS Version I (Versicherungssumme 4700 Euro) und das 500mm 4.0 L IS Version I (Versicherungssumme 6839 Euro). Derzeitige Neupreise sind 6100 Euro bzw. 8800 Euro. Da ich es "verpasst" hatte die Versicherungssumme auf die aktuellen Neupreise anzugleichen und natürlich entsprechend mehr an Versicherungssumme zu bezahlen stand ich erstmal etwas "bedröppelt" da.
23.09.2014
Die Artikel hier lesen soch so wie:
Einmal mehr ist die Versicherung nur dazu da,
den Kunden zu betrügen und da mit Geld zu verdienen.

Die Versicherung will Geld verdienen - will auch viel Geld verdienen,
das wollen wir auch, sonst könnten wr uns die Knipserei ja nicht leisten.

Vor etlichen Jahren einmal brachte der SPIEGEL eine Titelstory, die "Volkssport Versicherungsbetrug" hieß.

Darin wurde ein Vertreter einer Versicherungsgesellschaft mit der Äußerung zitiert, daß regelmäßig Autoeigentümer mit Teilkasko-Versicherung Autoantennen als gestohlen meldeten. Dabei sei nun wirklich jedem klar, daß kein Mensch Autoantennen stehle, und die Dinger in Wahrheit natürlich nicht gestohlen worden seien, sondern von Randalierern abgebrochen worden wären. Da Vandalismus aber nicht von der Teilkasko gedeckt sei, würden die Versicherten halt betrügen und sagen "Die Antenne wurde gestohlen!"

Das klang für mich einleuchtend.

Noch einleuchtender klang für mich allerdings ein Leserbrief zwei Wochen später, in dem ein SPIEGEL-Leser schrieb: Es sollte doch vielleicht besser "Versicherungssport Volksbetrug" heißen. Es leuchte ihm ja durchaus ein - kein Mensch stehle Autoantennen. Aber dann stelle sich die Frage, warum die Versicherungen sie dann überhaupt gegen Diebstahl versicherten? Und nicht gegen den Schaden, der ihnen tatsächlich drohe: nämlich den Vandalismus.

Eine Teilkasko-Versicherung zahlt, wenn das Auto aufgebrochen und dem Auto etwas gestohlen wird, und zwar sowohl für den gestohlenen Gegenstand als auch für den Schaden, der beim Aufbruch entstanden ist (es sei denn, es wären Wertgegenstände, die grob leichtsinnig im Auto aufbewahrt wurden, dann zahlt sie gar nicht. Weder für die gestohlene Sache noch für den Aufbruchsschaden).

Das führt dazu, daß derjenige, der sein Navi ins Handschuhfach legt, bei einem Autoaufbruch sowohl das aus dem Handschuhfach geklaute Navi als auch den Schaden des Aufbruchs ersetzt bekommt. Versucht der Teilkasko-Versicherte aber dummerweise, das Diebstahls-Risiko zu verringen und nimmt sein Navi abends mit in die Wohnung, und dann kommt einer, und bricht das Auto auf, weil er denkt "Könnte ja im Handschuhfach ein Navi liegen!" - der bekommt den Schaden nicht ersetzt. Weil ein Aufbruch ohne Diebstahl versicherungstechnisch als "Vandalismus" gilt, der nicht gedeckt ist...

Also lässt er entweder das Navi im Handschuhfach, oder aber er gibt fälschlich an, es sei eine Sonnenbrille im Wert von 30 Euro geklaut worden. Dann kriegt er den Aufbruchsschaden ersetzt, und die Sonnenbrille.

An diesem Punkt erübrigt sich für mich die Frage, warum Versicherungen von den Versicherten öfter mal "betrogen" werden.

Die Versicherungen möchten gerne möglichst viele Prämien kassieren und möglichst wenig dafür leisten - zu diesem Zweck biegen sie die Versicherungsbedingungen so weit gegen die berechtigten Interessen der Versicherten zurecht, wie es irgend möglich ist, ohne daß es zu doll auffällt und irgendwann der BGH dazwischen haut.

Und die Versicherten reagieren darauf in verständlicher Notwehr dadurch, daß sie versuchen, so weit wie möglich die Schäden und Schadensverläufe den Versicherungsbedingungen anzupassen.

Mein Vater war Geschäftführer und Komplementär einer mittelständischen Maschinenfabrik. Diese hatte einige Gebietsvertreter, die mit Firmenwagen (Opel Rekord Kombi) in Deutschland herumfuhren. Eines Tages Ende der 1960er Jahre kollidierte einer der Vertreter mit seinem Auto mit einem Mercedes 600.

In diesem 600er Benz saßen drei Generaldirektoren einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft, die auf dem Weg zum Frankfurter Flughafen waren, um von dort aus irgendwo hin ins Ausland zu fliegen...

Der Unfall war nicht gar soo schlimm, es gab keine Verletzten, nur ordentlich Sachschaden. Schuld war eindeutig unser Vertreter, nicht der Chauffeur des Mercedes. So weit, so gut. Mein Vater hat dann viele Jahre lang den Abschlussbericht über die Schadensabwicklung aufgehoben, weil der ein Lehrbeispiel dafür war, wie man eine gegnerische Versicherung bis auf's Hemd ausplündert. Denn unser Vertreter-Wagen war nicht bei der Gesellschaft der drei Generaldirektoren versichert.

Der Gesamtschaden belief sich am Ende auf über 500.000 Deutsche Mark. Ende der 1960er, wohl gemerkt - damals waren 500.000 Mark der 6er im Lotto, dafür konnte man ein großes Mietshaus bauen. Eine komplette Fabrikhalle in Fertigbauweise bei uns kostete 1970 42.000 Mark... Nur mal als Vergleich.

Was stand alles auf der Rechnung? Natürlich die Reparatur des 600er Mercedes. Das war der kleinste Posten. Die drei Generaldirektoren verpassten ihren Flug. Also mussten sie - im *****-Hotel - übernachten, und mangels geeigneter Flugverbindungen am nächsten Tag eine Charter-Maschine nehmen... Der Chaffeur musste einige Tage vor Ort bleiben, um die Reparatur des Benz zu überwachen, und da der bei der Rückkehr der Generaldirektoren noch nicht wieder heil war, musste ein 600er Mercedes gemietet werden, um die Herren zurück, ich glaube nach Düsseldorf oder so, zu chauffieren. Selbstverständlich wurde ein externer Rechtsanwalt eingeschaltet (nicht daß die Versicherung Hausjuristen gehabt hätte), und wenn drei Generaldirektoren drei Anhörungsbögen der Polizei als Zeugen ausfüllen müssen, dann kostet das einen beachtlichen Stundensatz. Für die Generaldirektoren genauswo wie für deren Chefsekretärinnen, die anschließend den Anhörungsbogen in einen Briefumschlag stecken und frankieren...

Sogar der örtliche Vertreter unserer Versicherung erzählte Jahre später noch davon, er war schwer beeindruckt davon, wie man einen - an sich ja durchaus berechtigten - Versicherungsschaden in einer Weise aufblähen kann, daß einem schwindelig wird.

Unsere Versicherung hat das damals übrigens anstandslos bezahlt. Unser Versicherungsvertreter meinte dazu nur: die streiten sich nicht auf Vorstandsebene. Unsere hätten das doch ganz genauso gemacht...
28.09.2014
Stichwort: Aktivas / Fotogeräte-Versicherung...

Es ist genau, wie ich vermutete. Die Versicherung deckt - Punkt 5 der Versicherungsbedingungen - im Prinzip den Diebstahl aus dem verschlossenen Kraftfahrzeug, oder auch aus dem Reisegepäck.

Aber...

Punkt 7 - die Generalklausel zum Ausschluss von Ansprüchen:

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wären.
(...)
Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.


Eine "Gefahrerhöhung" findet aus Sicht des Versicherers sofort in dem Moment statt, wo man das Fahrzeug an einer Stelle abstellt, wo mit einer erhöhten Aufbruchsgefahr zu rechnen ist. Also z.B. nachts auf der Straße anstatt auf einem bewachten Parkplatz...

Dasselbe wird die Versicherung für aufgegebenes Reisegepäck behaupten - wenn die Airline selbst schon verbietet, Wertsachen im aufgegebenen Gepäck zu transportieren, dann schafft der Versicherte grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine "Gefahrerhöhung", wenn er teures Fotoequipment dennoch so transportiert...

Mit anderen Worten: theoretisch wäre das Equipment versichert, praktisch wird man, wenn's mehr ist als eine 500 Euro-Kamera im Kofferraum oder Fluggepäck, damit rechnen müssen, daß die Versicherung die Leistung unter Berufung auf eine Verletzung der Vertragspflichten aus Punkt 7 der Versicherungsbedingungen ablehnt.

Da kann man dann klagen. Mit ungewissem Ausgang, aber ggf. teuren Prozesskosten, denn es wird gleich beim Landgericht anfangen.

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