Geplante Einschränkung der Panoramafreiheit 53

Das ganze ist ein echter Hohn. Auch was dies für Kreise ziehen würde. Zeitschriften, Architekturfotografen usw. usw. Alles wäre ja dann betroffen.
Ich glaube da hat man sich gar nicht überlegt was das für Folgen hat. Sondern denkt nur wieder an das Konto um die ganze aus dem Fenster geworfene Kohle wieder herein zu bekommen.

Allein auf diese Idee zu kommen ist schon der absolute Witz. Und sowas sitzt in der Politik.
Bald dürfen wir gar nichts mehr. DA war ja ja die ehemalige DDR fast ein Schlaraffenland wenn das immer so weiter geht.
[gone] User_165787
24.06.2015
Frau Ernst unterstützt die Panoramafreiheit ohne Einschränkungen. Da sie mit dem Bericht zur Urheberrechtsreform nicht direkt befasst ist, hat sie in erster Linie in der eigenen Fraktion, der GUE/NGL, um Unterstützung für Panoramafreiheit, ausdrücklich auch zur kommerziellen Nutzung, geworben.

Schonmal ein Anfang :-) Aber wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, müssen vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen überzeugt werden.
[gone] User_6449
24.06.2015
Aus Fotografensicht:

Die EU hat mal wieder Langeweile und es ist vollkommen wurscht was die
verordnet, denn jeder Fotograf wird sich dadurch natürlich nicht abhalten
lassen, weiterhin Architektur und Landschaft zu fotografieren und die Bilder
dann auch zu veröffentlichen und zu verkaufen.

Wenn die Sekretäre der EU in Brüssel zu viel Zeit haben, können sie ja z.B.
das Atomium abbauen und wo anders hinstellen, dann wäre es aus dem
Stadtbild raus und sie wären beschäftigt.

Oder sich irgend welchen anderen Unsinn ausdenken, der absolut keinen
Menschen interessiert ...
24.06.2015
da freuen sich jetzt schon die anwälte drauf die dann das netz nach bildern durchsuchen und gleich klagen
kein bild mehr auf facebook ohne geschwärztes brandenburger tor 

https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography?
hier kann man dagegen sein ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.06.2015
kein bild mehr auf facebook ohne geschwärztes brandenburger tor 
 

Beim Brandenburger Tor (1788 erbaut) wird der Urheberrechtsschutz wohl abgelaufen sein... Aber man braucht nur ans Kanzleramt, das Abgeordnetenhaus oder die Reichstagskuppel zu denken.
[gone] User_6449
25.06.2015
@ harald b ...

Dann lass Rechtsanwälte doch nach Bildern suchen und klagen, falls
sie überhaupt Klienten finden, die sie mit solchem Unsinn beauftragen.

Erfolg werden sie damit nicht haben, denn neben jedem Objekt im
öffentlichen Raum müßte dann ein extra Hinweis stehen, daß Bilder
davon nicht genutzt werden dürfen.

Undurchführbar und eine Schnapsidee der EU Sekretäre ...
 
Erfolg werden sie damit nicht haben, denn neben jedem Objekt im
öffentlichen Raum müßte dann ein extra Hinweis stehen, daß Bilder
davon nicht genutzt werden dürfen.

Genau genommen müsste es umgekehrt sein, denn die Gebäude dürften erstmal nicht fotografiert werden. Dazu brauchen sie keinen extra Hinweis, das steht dann einfach im Gesetz.

Und reihenweise Abmahnungen zu verschicken, ist ein extrem einträgliches Geschäft. Das wurde schon aus viel bizarreren Gründen getan. Insofern würde ich mich auf eine Abmahnwelle einstellen, sollte das Gesetzeskraft erlangen. Denn typischerweise sind solche Gesetze im wesentlichen zum Abmahnen da. Zumindest seit einigen Jahren.
[gone] User_165787
25.06.2015
Die Antwort "meines" EP-Abgeordneten (CDU) liest sich weniger hoffnungsvoll:
Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges
Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern
zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter.
Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im
öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne
vorherige Einwilligung zu schützen.


 
Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive
Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen.
Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden
Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos,
Videos und Bildern von Werken,
die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen
europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.

Offenbar will man sich auf den kleinsten (=restriktivsten) Nenner einigen :(
    Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges
    Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern
    zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter.
    Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im
    öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne
    vorherige Einwilligung zu schützen.

    Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive
    Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen.
    Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden
    Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos,
    Videos und Bildern von Werken,
    die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen
    europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.

Wie nicht anders zu erwarten, klingt das ja mal wieder nach intensivem Lobbyisten-Inzest -.-

Die Bedeutung des Begriffs 'öffentlicher Raum' scheint etlichen Zeigenossen absolut unklar zu sein. Erschreckend eigentlich.
26.06.2015
Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Gerne  möchte ich Ihnen Ihre Sorge, die Sie darin zum Ausdruck gebracht haben, nehmen.Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden könnte, um Verwerfungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.  Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der Kommission.  Die Kommission will im nächsten Halbjahr einen Legislativvorschlag zum Urheberrecht erarbeiten, der dann von Parlament und Rat beraten wird.Der  EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern  zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.  Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen. Der nun abgestimmte Änderungsantrag verpflichtet Sie aber keineswegs, Rechteinhaber eines Werks im öffentlichen Raum um Erlaubnis zu bitten, wenn Sie das Bild nicht kommerziell nutzen wollen.Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff "dauerhaft", als auch der Begriff "physische öffentliche Orte" in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Eine bessere Definition konnte bislang jedoch nicht erreicht werden. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden.Ich hoffe Ihnen Ihre Sorge nehmen zu können.Mit freundlichen GrüßenSven Schulze[IMG]_____________________________________________________________
Sven SCHULZE MdEP  

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Fax:+32 (0) 2 28 49207
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[gone] User_6449
26.06.2015
Zitat Carsten Weiss:
Genau genommen müsste es umgekehrt sein, denn die Gebäude dürften
erstmal nicht fotografiert werden. Dazu brauchen sie keinen extra Hinweis,
das steht dann einfach im Gesetz.

Und woher soll man wissen was fotografiert werden darf, wenn kein Hinweis
am Gebäude steht?

Momentan darf man dank der Panoramafreiheit alle Gebäude fotografieren,
die vom öffentlichen Raum aus auch für jeden Fußgänger sichtbar wären.

Wenn die Panoramamafreiheit jedoch entfällt, müsste ja am Gebäude ein
Hinweis angebracht werden, ob es nun fotografiert werden darf oder nicht.
Denn das Entfallen der Panoramafreiheit bedeutet nicht automatisch auch
ein generelles Fotoverbot in Städten.

Oder:

Man erfindet ein neues Gesetz, nach dem fotografieren erst erlaubt ist, wenn
man für alle Gebäude die auf dem Bild sein sollen eine extra Genehmigung
eingeholt hat. Das würde dann quasi einem generellen Fotoverbot in Städten
gleichkommen.

Aber:

Das ist alles viel zu praxisfern und das aktuelle Gesetz zur Panoramafreiheit
ist die sinnvollste Lösung.
Man erfindet ein neues Gesetz, nach dem fotografieren erst erlaubt ist, wenn
man für alle Gebäude die auf dem Bild sein sollen eine extra Genehmigung
eingeholt hat. Das würde dann quasi einem generellen Fotoverbot in Städten
gleichkommen.

Ganz genau so wird das nämlich kommen. Es liegt dann in der Verantwortung des Fotografen sicherzustellen, dass auf dem Foto nur Dinge sind, die auch drauf sein dürfen. Und wenn ich mir so eine durchschnittliche Straße anschaue, dürfte das ein ziemlicher Akt werden, alle Genehmigungen einzuholen. Von wem eigentlich? Wer ist der 'Urheber'? Der Architekt? Der Besitzer ja typischerweise wohl eher nicht... Am Ende müsste man sich dann noch die Kaufverträge durchsehen, womöglich hat ja irgendein wirrer Architekt die entsprechenden Nutzungsrechte an jemand anderes abgegeben. Wer weiß...

Dieser Vorschlag ist in der Tat völlig abstrus. Und das liegt daran, dass seit Ewigkeiten der Begriff des Urhebers und seiner Rechte ins Absurde mutiert sind. Denn all diese Begrifflichkeiten, die teilweise im Zusammenhang mit Kunstwerken Sinn machen (auch wenn selbst auf diesem Gebiet allerlei Unsinn geschieht), passen so überhaupt nicht zu Architektur. 'Nuitzungsrechte' bei Gebäuden haben eher was mit der Nutzung des Gebäudes und weniger mit dem Fotografieren dieser zu tun. Und wenn es da was zu schützen gibt, dann wohl eher der Enwurf (und selbst da ist das fraglich: an einer anderen Stelle passt der Entwurf doch gar nicht mehr...) und weniger das konkrete Haus.

Zumal man eigentlich damit rechnen sollte, dass ein Gebäude, das man im Zugriffsbereich der Öffentlichkeit platziert, von dieser auch angeschaut und (auweia!) fotografiert wird.

Aber Nachdenken ist eben kein weitverbreitetes Hobby mehr. Statt dessen klopft ein Lobbyist bei irgendeinem Abgeordneten an die Tür, spricht: 'Wir bezahlen Dir Deine nächsten Sexreisen und dafür schreibst Du uns ein Gesetz, mit dem wir über unsinnige Abmahnungen einen Haufen Geld verdienen können (irgendwie müssen die Bestechungsgelder ja wieder reinkommen)' und erhält dafür dann den entsprechenden Gesetzesentwurf. Und beide werden glücklich, denn der eine hat dann einen Haufen Geld, der andere schlechten Sex. Was will man mehr?
[gone] User_165787
26.06.2015
@fotoMAGNIfico: Das ist ja lustig - da haben die CDU-MEPs tatsächlich Standardtexte, die Antwort auf meine Email hatte den gleichen Wortlaut. Welche Lobbygruppe den wohl geschrieben hat?
26.06.2015
Euer Abgeordnete hat wenigstens schon geantwortet, meiner ziert sich ....
[gone] User_6449
26.06.2015
Bei einer ganz normalen Stadtansicht könnten es dutzende
von Gebäuden oder Gegenstände sein, für welche eventuell
ein Urheberrecht bestehen könnte.

Dann könnte man fotografieren gleich verbieten, denn irgend
etwas wird immer im Bild sein, von dem man nicht weiß, ob
nun Urheberrecht besteht oder nicht.

Das wird niemals funktionieren ...


 
26.06.2015
Grad eben gab's Antwort (Da durfte Outlook/Exchange mal ne Nachtschicht einlegen) . Aber das ist der gleiche Textblock, der oben schon zitiert wurde.:-/
27.06.2015
Neues Geschäftsmodell:
1. Wand in zentraler Lage kaufen.
2. Mit coolen oder provokantem Grafitti bemalen.
3. Bildersuche im Internet anschmeißen.
4. Abmahnen.

Ich habe Martin Sonneborn geschrieben. Den habe ich ja auch gewählt. Mal gucken, was der dazu meint (und ob er antwortet). Als Pressefuzzi hat der ja vielleicht auch ein Interesse daran, dass so ein Mist nicht gilt.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.06.2015
Und reihenweise Abmahnungen zu verschicken, ist ein extrem einträgliches Geschäft.

Nun ist es aber zum Glück so, dass ein Anwalt ohne Mandantenauftrag nicht einfach Abmahnungen verschicken darf. In den online Film- oder Musikbörsen ist das einfach: Ein Anwaltsbüro sucht sich einen Mandanten, z.B. eine Filmproduktionsfirma oder einen Musikverlag. Die haben so viele geschütze Inhalte im Netz, dass sich das Suchen und Abmahnen für das Anwaltsbüro lohnt.
Bei den durch evtl. geänderte Panoramafreiheit geschützten Gebäuden ist das etwas anderes. Es müsste ein Architekt gesucht werden, der Gebäude an den in einer Stadt typischen "Fotospots" errichtet hat. Den muss das Büro überzeugen, einen Mandantenvertrag zu unterschreiben. Dann müsste das Büro das Netz nach den Fotos dieser Gebäude durchsuchen und dann auch noch sicher feststellen, dass es sich um kommerzielle Bilder handelt, welche auch noch NACH der Gesetzesänderung eingestellt wurden. Bücher und Kalender sind auch davon ausgenommen, wenn sie VOR der Gesetzesänderung veröffentlicht wurden. Kein lohnendes Unterfangen für vielleicht 10-15 Abmahungen à vielleicht 400 Euro. Denn die Tausenden von Urheberrechtsverletzungen wie im Medienbereich werden dabei wahrscheinlich nicht herrausschauen...

Damit will ich die Gefahr einer Abmahnung nicht herunterspielen, aber Massenabmahnungen von darauf spezialisierten Anwaltsbüros wird es wohl kaum geben, denke ich... Ansonsten müssen die Architekten selbst tätig werden. Und wer Gebäude für Millionen von Euro baut, hat (hoffentlich) anderes zu tun, als für Peanuts abmahnen zu lassen.

Trotzdem ist die vorgeschlagene Gesetzesänderung ein Schlag ins Gesicht für deutsche Fotografen und Bildagenturen. Kalenderbilder von Städteansichten wird es z.B. nicht mehr geben; ich halte es für schier unmöglich, für ganze Straßenzüge die Urheber der Häuser zu ermittlen...
27.06.2015
>>  Ansonsten müssen die Architekten selbst tätig werden. Und wer Gebäude für Millionen von Euro baut, hat (hoffentlich) anderes zu tun, als für Peanuts abmahnen zu lassen.


Quark, Du drehst den Spieß einfach um und gehst als Anwalt auf die Architekten oder Künstler oder sonstwas zu. Und das muss ja nichtmals ein Gebäude sein...irgendeine Denkmal, das an prominenter Stelle steht.
Gibt ja heute schon genug Beispiele, wo Du als Fotograf Probleme bekommen kannst: Eiffelturm bei Nacht, Atomium, Stiftung preussischer Kulturbesitz, etc.

Daneben habe ich wenig Lust, bei jedem Foto Lotto zu spielen, ob der Urheber gerade Lust hat, mich abzumahnen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.06.2015
Quark, Du drehst den Spieß einfach um und gehst als Anwalt auf die Architekten oder Künstler oder sonstwas zu. Und das muss ja nichtmals ein Gebäude sein...irgendeine Denkmal, das an prominenter Stelle steht.
Gibt ja heute schon genug Beispiele, wo Du als Fotograf Probleme bekommen kannst: Eiffelturm bei Nacht, Atomium, Stiftung preussischer Kulturbesitz, etc.

Daneben habe ich wenig Lust, bei jedem Foto Lotto zu spielen, ob der Urheber gerade Lust hat, mich abzumahnen.

Bitte nicht nur einen Teil meines Kommentares lesen. Ich habe ja geschrieben, dass die Gefahr von Abmahungen durchaus besteht. Nur eben nicht dieses einträgliche Messenabmahngeschäft wie bei Musik oder Filmen. Außerdem muss man als Anwalt erstmal einen Architekten finden, der so abmahngeil ist, dass er den Vertrag unterschreibt. Die Architekten, die ich kenne, würden sich auf diese fragwürdigen Anfragen nicht einlassen...

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