Geplante Einschränkung der Panoramafreiheit 53
[gone] User_165787
24.06.2015
Frau Ernst unterstützt die Panoramafreiheit ohne Einschränkungen. Da sie mit dem Bericht zur Urheberrechtsreform nicht direkt befasst ist, hat sie in erster Linie in der eigenen Fraktion, der GUE/NGL, um Unterstützung für Panoramafreiheit, ausdrücklich auch zur kommerziellen Nutzung, geworben.
Schonmal ein Anfang :-) Aber wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, müssen vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen überzeugt werden.
#22Report
[gone] User_6449
24.06.2015
Aus Fotografensicht:
Die EU hat mal wieder Langeweile und es ist vollkommen wurscht was die
verordnet, denn jeder Fotograf wird sich dadurch natürlich nicht abhalten
lassen, weiterhin Architektur und Landschaft zu fotografieren und die Bilder
dann auch zu veröffentlichen und zu verkaufen.
Wenn die Sekretäre der EU in Brüssel zu viel Zeit haben, können sie ja z.B.
das Atomium abbauen und wo anders hinstellen, dann wäre es aus dem
Stadtbild raus und sie wären beschäftigt.
Oder sich irgend welchen anderen Unsinn ausdenken, der absolut keinen
Menschen interessiert ...
Die EU hat mal wieder Langeweile und es ist vollkommen wurscht was die
verordnet, denn jeder Fotograf wird sich dadurch natürlich nicht abhalten
lassen, weiterhin Architektur und Landschaft zu fotografieren und die Bilder
dann auch zu veröffentlichen und zu verkaufen.
Wenn die Sekretäre der EU in Brüssel zu viel Zeit haben, können sie ja z.B.
das Atomium abbauen und wo anders hinstellen, dann wäre es aus dem
Stadtbild raus und sie wären beschäftigt.
Oder sich irgend welchen anderen Unsinn ausdenken, der absolut keinen
Menschen interessiert ...
#23Report
24.06.2015
da freuen sich jetzt schon die anwälte drauf die dann das netz nach bildern durchsuchen und gleich klagen
kein bild mehr auf facebook ohne geschwärztes brandenburger tor
https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography?
hier kann man dagegen sein ;)
kein bild mehr auf facebook ohne geschwärztes brandenburger tor
https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography?
hier kann man dagegen sein ;)
#24Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.06.2015
kein bild mehr auf facebook ohne geschwärztes brandenburger tor
Beim Brandenburger Tor (1788 erbaut) wird der Urheberrechtsschutz wohl abgelaufen sein... Aber man braucht nur ans Kanzleramt, das Abgeordnetenhaus oder die Reichstagskuppel zu denken.
#25Report
[gone] User_6449
25.06.2015
@ harald b ...
Dann lass Rechtsanwälte doch nach Bildern suchen und klagen, falls
sie überhaupt Klienten finden, die sie mit solchem Unsinn beauftragen.
Erfolg werden sie damit nicht haben, denn neben jedem Objekt im
öffentlichen Raum müßte dann ein extra Hinweis stehen, daß Bilder
davon nicht genutzt werden dürfen.
Undurchführbar und eine Schnapsidee der EU Sekretäre ...
Dann lass Rechtsanwälte doch nach Bildern suchen und klagen, falls
sie überhaupt Klienten finden, die sie mit solchem Unsinn beauftragen.
Erfolg werden sie damit nicht haben, denn neben jedem Objekt im
öffentlichen Raum müßte dann ein extra Hinweis stehen, daß Bilder
davon nicht genutzt werden dürfen.
Undurchführbar und eine Schnapsidee der EU Sekretäre ...
#26Report
Erfolg werden sie damit nicht haben, denn neben jedem Objekt im
öffentlichen Raum müßte dann ein extra Hinweis stehen, daß Bilder
davon nicht genutzt werden dürfen.
Genau genommen müsste es umgekehrt sein, denn die Gebäude dürften erstmal nicht fotografiert werden. Dazu brauchen sie keinen extra Hinweis, das steht dann einfach im Gesetz.
Und reihenweise Abmahnungen zu verschicken, ist ein extrem einträgliches Geschäft. Das wurde schon aus viel bizarreren Gründen getan. Insofern würde ich mich auf eine Abmahnwelle einstellen, sollte das Gesetzeskraft erlangen. Denn typischerweise sind solche Gesetze im wesentlichen zum Abmahnen da. Zumindest seit einigen Jahren.
#27Report
[gone] User_165787
25.06.2015
Die Antwort "meines" EP-Abgeordneten (CDU) liest sich weniger hoffnungsvoll:
Offenbar will man sich auf den kleinsten (=restriktivsten) Nenner einigen :(
Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges
Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern
zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter.
Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im
öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne
vorherige Einwilligung zu schützen.
Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive
Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen.
Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden
Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos,
Videos und Bildern von Werken,
die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen
europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.
Offenbar will man sich auf den kleinsten (=restriktivsten) Nenner einigen :(
#28Report
Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges
Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern
zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter.
Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im
öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne
vorherige Einwilligung zu schützen.
Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive
Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen.
Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden
Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos,
Videos und Bildern von Werken,
die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen
europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.
Wie nicht anders zu erwarten, klingt das ja mal wieder nach intensivem Lobbyisten-Inzest -.-
Die Bedeutung des Begriffs 'öffentlicher Raum' scheint etlichen Zeigenossen absolut unklar zu sein. Erschreckend eigentlich.
#29Report
26.06.2015
Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Sorge, die Sie darin zum Ausdruck gebracht haben, nehmen.Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden könnte, um Verwerfungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der Kommission. Die Kommission will im nächsten Halbjahr einen Legislativvorschlag zum Urheberrecht erarbeiten, der dann von Parlament und Rat beraten wird.Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten. Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen. Der nun abgestimmte Änderungsantrag verpflichtet Sie aber keineswegs, Rechteinhaber eines Werks im öffentlichen Raum um Erlaubnis zu bitten, wenn Sie das Bild nicht kommerziell nutzen wollen.Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff "dauerhaft", als auch der Begriff "physische öffentliche Orte" in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Eine bessere Definition konnte bislang jedoch nicht erreicht werden. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden.Ich hoffe Ihnen Ihre Sorge nehmen zu können.Mit freundlichen GrüßenSven Schulze[
Ich glaube da hat man sich gar nicht überlegt was das für Folgen hat. Sondern denkt nur wieder an das Konto um die ganze aus dem Fenster geworfene Kohle wieder herein zu bekommen.
Allein auf diese Idee zu kommen ist schon der absolute Witz. Und sowas sitzt in der Politik.
Bald dürfen wir gar nichts mehr. DA war ja ja die ehemalige DDR fast ein Schlaraffenland wenn das immer so weiter geht.