Frage zu Wasserzeichen bzw. Copyright 21

8 years ago
Hallöchen,

falls das Thema schon aufkam, entschuldige ich mich schonmal vorab - ich finde das Forum nur leider sehr unübersichtlich und wusste nicht, wie ich danach suchen soll.

Ich betätige mich noch nicht all zu lange als Fotografin, bzw. lange schon, aber nicht so intensiv. Mir geht es darum, dass ich jüngst die Hochzeit einer Freundin fotografiert habe und da das wirklich viele Bilder sind und sich eine der Bräute gewünscht hat, alle Bilder von mir zu bekommen (dem Wunsch gehe ich nach, da es eine meiner engsten Freundinnen ist), ich allerdings nicht weiß, wer die danach noch alles bekommt, dachte ich mir, dass ich mich wohler fühlen würde, wenn ich da irgendwie ein unauffälliges Copyright / Wasserzeichen drauf machen könnte. Jetzt ist meine Frage folgendes: Ich benutze hier (und auf anderen Seiten) ja den Künstlernamen Heidenröslein. Dieser Name ist von mir allerdings nicht ins Handelsregister o. Ä. eingetragen lassen worden. Wenn ich jetzt also nur Heidenröslein S.E.S. (das letzte sind meine Namens Initialen) eintragen lasse, hat das Copyright dann überhaupt Gültigkeit? Ich meine, ich habe diesen Künstlernamen ja nicht offiziell bestätigen lassen oer so. Oder ist es sicherer, wenn ich einfach meinen vollen normalen Namen hinschreibe?

Danke schonmal für die Antworten.
8 years ago
Es gibt in Deutschland ein Urheberrecht, kein Copyright. Mit dem Vorteil, dass Du als Urheber die entsprechenden Rechte durch Deine Urheberschaft automatisch hast. Ob mit oder ohne Wasserzeichen im Bild spielt keine Rolle. 
[gone] User_165787
8 years ago
Wie Jörg schon sagte - grundsätzlich brauchst du kein Copyright/Wasserzeichen, du bist automatisch per Gesetz Urheber deiner geschossenen Fotos.

Ein sichtbares Wasserzeichen im Bild verwende ich zu "Werbungszwecken" - wenn ein Foto auf irgendwelchen Wegen verbreitet wird, welche ich nicht beinflussen kann (z.B. Internet ^^), kann der geneigte Betrachter Rückschlüsse auf mich als Urheber ziehen und mich ggf. auch relativ unkompliziert kontaktieren - siehe folgendes Bild:


Es steht dir natürlich frei, einen Künstlernamen zu verwenden, es macht aber mehr Sinn, wenn du unter diesem Namen auch gefunden wirst - jedenfalls unter dem Aspekt "Werbung". Müssen musst du das nicht - wenn es dir lieber ist, dann mach es einfach :)
8 years ago
Vielen Dank ihr beiden, das hat mir schon sehr weitergeholfen :)
8 years ago
Ich benutze hier (und auf anderen Seiten) ja den Künstlernamen Heidenröslein. Dieser Name ist von mir allerdings nicht ins Handelsregister o. Ä. eingetragen lassen worden. Wenn ich jetzt also nur Heidenröslein S.E.S. (das letzte sind meine Namens Initialen) eintragen lasse, hat das Copyright dann überhaupt Gültigkeit? Ich meine, ich habe diesen Künstlernamen ja nicht offiziell bestätigen lassen oer so. Oder ist es sicherer, wenn ich einfach meinen vollen normalen Namen hinschreibe?

§ 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Daran kannst Du schon erkennen, daß die Auswahl der Urheberbezeichnung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Schutzrechte hat. Der urheberrechtliche Schutz entsteht, wie schon richtig angemerkt wurde, außerdem mit der Schaffung des "Werkes", und das gilt für "Lichtbildwerke" genauso wie für "einfache Lichtbilder". (Hochzeitsfotos werden in 99,999 Prozent aller Fälle Lichtbildwerke sein; der Unterschied liegt in der Praxis aber letztlich eh nur in der Dauer der Schutzfrist.)

An Deiner Stelle würde ich mir aber über etwas anderes Gedanken machen.

Die Kunden von Hochzeitsfotos - also Brautpaar sowie ggf. Familie und Hochzeitsgäste - möchten Fotos von der Hochzeit zwecks Erinnerung. Zwecks "ausbelichten und in Rahmen stecken", an die Wand hängen, auf Facebook posten, usw. usf.

Das ist bei "verschenkten Hochzeitsfotos" nicht anders. Anno dunnemals hatten "Atelier-Fotografen" gern edlen Karton, den sie als Passepartout für ihre Fotos verwendeten, und da war dann gern der Name des Fotografen und der Ort des Ateliers usw. eingeprägt. Oder auch auf dem - großzügig breiten - Rand der Fotos selbst.

Das mindert den Wert dieser Fotos überhaupt nicht, im Gegenteil - heute ein Hochzeits- oder Portraitfoto o.ä. von 1910 mit der Prägung "Photographisches Atelier Joseph Radetzky, Pressburg" zu sehen... das hat was.  In schön geschwungener Schrift unten am Bildrand in der Ecke "Foto: Heidenröslein" auf Hochzeitsfotos - warum nicht? Wenn's dezent ist, stört das nicht mal im Rahmen an der Wand. (Aber aufpassen, daß die Schrift bei 50 x 70 cm nicht pixelt...!)

Prominent mitten im Bild "Copyright 2015: Heidenröslein" - das zerstört die  Bildwirkung. Da sollte dann nach der Frage "Ob?" die Frage des "Wenn ja, wie?" kommen.
#6
8 years ago
 Kurzgefasst ist es demnach ausdrücklich nicht so, dass Du automatisch ohne Wasserzeichen auch die Urheberschaft für die von Dir erstellten Bilder hast. 


Hast Du da eine Quelle zu? Es widerspricht allem, was ich bisher zum Thema Urheberrecht gelesen habe.
Ich sage nicht, dass es falsch ist, aber gerade bei rechtlichen Themen gucke ich mir ganz gerne die Orginalquelle oder zumindest einen Kommentar von einem Juristen an.
8 years ago
@Horst Schulmayer-fotowerkstatt licht und schatten

Leider kannst Du dich ja nicht mehr genau erinnern, wie Du schreibst. Aber es gibt m.E. einen Unterschied, ob ich einem Kunden, Modell  oder einer anderen Person Bilder übergebe oder ob ich sie in ein Internetportal hochlade, wo sie allgemein verfügbar sind.

Vielleicht hat noch jemand den von Dir beschriebenen Artikel und kann da etwas genauer was zu schreiben.
 
8 years ago
Das "Kurzgefasst" passt nicht recht zusammen. Ob die Bilder von anderen weitergegeben oder verändert werden, hat nichts mit der Urheberschaft zu tun. Die hast du am eigenen Werk, Ende. Das mit dem Weitergeben und Verändern ist ein anderes paar Schuhe, das kommt dann eher in die Richtung "Verwertungsrecht". Das eine schließt das andere nicht aus.
8 years ago
Ist dieses Urteil des OLG Köln gemeint? http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf

Falls ja, gibt es hier einen Kommentar: http://www.heise.de/tp/news/Landgericht-Koeln-verlangt-Urheberbenennung-in-Bilddatei-2108614.html.
8 years ago
Kurzgefasst ist es demnach ausdrücklich nicht so, dass Du automatisch ohne Wasserzeichen auch die Urheberschaft für die von Dir erstellten Bilder hast. Ganz im Gegenteil, Bilder, die von Dir ohne Wasserzeichen aus der Hand gegeben werden, dürfen von anderen verändert und auch weitergegeben werden .... Dies ist ausdrücklich keine unzulässige Rechtsberatung, sondern meine Erinnerung an diesen o.g. Artikel.

Sorry, aber das ist von vorne bis hinten völliger Unsinn. Und die zitierte Rechtsprechung bestätigt die Rechte des Urhebers. Vor allem steht in dem Urteil nirgendwo, daß Fotos ohne "Wasserzeichen" ohne Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers verändert und weitergegeben werden dürfen. Das Urteil bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen einen Pixelio-Kunden, der ein auf Pixelio angebotenes Foto genutzt, aber nicht wie von den Lizenzbedingungen gefordert den Urhebervermerk angebracht hatte. Darüber hinaus geht es um Feinheiten einer einstweiligen Verfügung.
#12
8 years ago
Ohne das Urteil - sofern es denn rechtskräftig geworden ist - werden alle Diskussionen hier rein akademisch bleiben.
Falls jemand die Ausgabe 2/2015 des FineArtPrinters noch besitzt: dort gibt es einen Artikel "Kamera & Recht: Vorsicht bei der Weitergabe von Bildern". Der könne das von fotowerkstatt licht und schatten angeführte Urteil enthalten.
Würde mich sehr interessieren, wie das aussieht.
Wichtiger als ein Wasserzeichen ist der Besiz der orginal.RAW !!!
Damit kannst du immer deine Urheberschaft nachweisen.
Nie rausgeben wenn RAW rausgehen dann umgewandelt in DNG.
Du kannst versteckte Wasserzeichen einrechnen lassen wenn du es nicht als Werbung
benutzen möchtest.
7 years ago
Anders ausgedrückt: Urheberrecht besteht immer an den Bildern. Damit man das aber auch auf Verlangen (hier: meist im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung) nachweisen kann, sollte man dieses so gestalten, dass das auch geht. Z.B. Besitz des RAW, oder Weitergabe aller Bilder mit versteckten Wasserzeichen wie Digimarc etc.

Das sichtbare Wasserzeichen oder Logo des Fotografen ist eigentlich nur optische Zierde bzw. dient dazu, dass der Betrachter ggf. einfacher herausfinden kann, wer das Bild verbrochen hat und welche anderen Werke hier ggf. erstellt worden sind.
Geht hier wieder die Paranoia um? :D
Mich würde ja echt mal interessieren, ob in anderen Hobbybereichen auch so intensiv über Gesetze und Rechte geredet wird.
So... im Wanderverein bspw. Oder bei Kronkorkensammlern. :D
7 years ago
Mich würde ja echt mal interessieren, ob in anderen Hobbybereichen auch so intensiv über Gesetze und Rechte geredet wird.

Leider ja! Es gibt nichts das nicht ein Gesetz oder eine Regel benötigt, zumindest in dt. Hobbyforen. Wo käme man da hin, wenn ein Hobby einfach nur Spaß bereiten würde :-)
Aber die Kronkorkenverordnung (KroKoVe) ist nicht sooo dick... Die haben's gut :D
7 years ago
Aber bestimmt kann man sich streiten wie man sie aufgewahrt, ob man das Getränk zum Kronkorken selbst trinken muss, ansonsten ist man kein Vollblutsammler, ob sie leicht gebogen oder wieder zurück gebogen werden müssen usw.

Ach wenn ich so drüber nachdenke, sollte ich das Hobby wechseln :D
Was kann spannender als Fasching oder Geburtstag oder ein Rummel sein?
https://www.youtube.com/watch?v=feS7OLyAvpg

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