BGH erlaubt Bildmanipulation als Parodie 19

06.09.2016
Ein interessantes Urteil:
http://www.heise.de/foto/meldung/BGH-erlaubt-Bildmanipulation-als-Parodie-3312673.html

Kurzfassung:
Ein Teilnehmer des Wettbewerbs "Promis auf fett getrimmt" bearbeitete ein fremdes Bild einer TV-Schauspielerin am Computer nach und machte ihren Körper dick. Eine Zeitung berichtete im Internet und zeigte auch das Originalfoto, der Fotograf klagte wegen Rufschädigung auf Entschädigung. Der BGH wies die Klage ab, weil die Manipulation offensichtlich sei.
06.09.2016
Heißt man kann sich das Bild von irgend wem runterladen, verunstalten und veröffentlichen???
06.09.2016
Könnte sein. Aber es muss - wie im verlinkten Artikel erwähnt - noch geklärt werden, ob dem Fotografen Nutzungsentgelt zusteht.
06.09.2016
@seras
genau, es kommt darauf an (wie immer halt)
Zitat dpa:
~~Keine Rolle spielt demnach, ob die Verfremdung das gängige Schönheitsideal karikieren sollte oder nur als böser Spaß auf Kosten der Schauspielerin gedacht gewesen sei. Die Bildmanipulation verletze Zimmermann nicht in ihren Rechten, weil sie offensichtlich sei. Wegen Rechtsfehlern muss das zuständige Hamburger Oberlandesgericht aber noch klären, ob dem Mann Geld für die Nutzung des Fotos zusteht. (dpa)
ich würde mich ja davor hüten, von einem einzelfall allgemeine regeln abzuleiten. vor allem wenn einem die entsprechende ausbildung und erfahrung fehlt.
06.09.2016
@carsten
den rat solltest du mal denleuten von dpa und co geben
ob die wohl auf mich hören?
[gone] K A U S E
06.09.2016
Es geht hier um Promis, für Privatpersonen wäre die Bewertung sicher eine andere.
Meinste der Fotograf ist ein Promi? Kann sein...
Da geht es nämlich schon los mit der Verwirrung. Wenn ich das richtig sehe, dann geht es hier nicht um die Veröffentlichung, sondern um die Entstellung. Und geklagt hat nicht die entstellte Person, sondern der Fotograf, dem es nicht passt, dass mit seinem Bild so umgegangen wird. Alles also ziemlich über Bande...
06.09.2016
wenn du überlegst, dass der "vorfall" 2009 o.ä. war....
und dabei bedenkst, dass eine zeitung die so etwas druckt eigene juristen beschäftigt .......
[gone] User_149740
06.09.2016
Es besteht noch Hoffnung: "Wegen Rechtsfehlern muss das zuständige Hamburger Oberlandesgericht aber noch klären, ob dem Mann Geld für die Nutzung des Fotos zusteht"
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
06.09.2016
https://www.google.de/search?q=bgh+richter&biw=1920&bih=934&source=lnms&tbm=isch&sa=X&sqi=2&ved=0ahUKEwji7rmy9vrOAhVKOMAKHesdC3wQ_AUIBigB

Wer mag findet über den Link Bildmaterial mit Leuten die sicher vollstes Verständis für Bildmanipulationen aufbringen können. Viel Spaß beim parodieren! :)
07.09.2016
Heißt man kann sich das Bild von irgend wem runterladen, verunstalten und veröffentlichen???

Nein. Es heißt genau das, was seit Jahrzehnten schon Rechtslage ist: ein geschütztes Werk zu nehmen und als Parodie zu verfremden kann unter "freie Benutzung" im Sinne des §24 UrhG zulässig sein. Wann das der Fall ist ist Abwägungssache im konkreten Einzelfall. Hier war es laut BGH der Fall.

Nichts neues unter der Sonne also. Gilt für geschützte Werke wie für Marken etc.pp. Man denke nur an die berühmten vögelnden Lufthansa-Kraniche...
07.09.2016
Man könnte fast meinen, daß das die Haupteinnahmequelle von Fotografen ist.
Ich werde meine Fotos in voller Auflösung raufladen und jeden verklagen, der sie verwendet .... brauch ich nicht im Lotto zu gewinnen ;)
07.09.2016
Aber es muss - wie im verlinkten Artikel erwähnt - noch geklärt werden, ob dem Fotografen Nutzungsentgelt zusteht.[/color]

Da schreibt der Artikel Unfug, denn bei freier Benutzung im Sinne des [/color]§24 UrhG gibts keinen Nutzungsentgeltanspruch, genausowenig wie bei Zitaten, die im Rahmen des Zitatrechts bleiben. Es geht vielmehr um die Verfahrenskostenentscheidung des OLG, die sich auf das geforderte Entgelt bezieht. (Logisch, worauf auch sonst sollte die sich beziehen.)
07.09.2016
Es geht hier um Promis, für Privatpersonen wäre die Bewertung sicher eine andere

Nein. Das wäre höchstens der Fall, wenn die Abgebildete geklagt hätte. Hier hat der Fotograf geklagt, da ists egal, ob ein Promi-Foto oder ein Otto-Normalbürger-Foto parodiert wird. Es geht um das Spannungsverhältnis "Parodie vs. Urheberrecht". Nicht um Promi oder Nicht-Promi.

(Es mag aber generell schwieriger sein, das Bild eines Nicht-Promis so zu parodieren, daß es als Parodie im Sinne des UrhG durchgeht, als beim Bild eines Promis.)
07.09.2016
OT: die Forums-Software ist einfach ein trauriger Höhepunkt an Asseligkeit. Jede kostenlose PHP-Forums-Technik kann das um Welten besser.
@tom
habe mal asselig gegoo....


~~asselig
(ähnlich: "usselig") unsauber, schmutzig; bezieht sich besonders auf den Zustand von Haaren und Kleidung oder die Körperdüfte ("Son asseligen Nell würd ich noch nichma en Tempo leihn.")
 
9 years ago
gibt es eine link zu erlaubten bildparodien von erdowahn?

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