Was bedeutet PAY? 111

[gone] User_478068
7 years ago
"Bei Pay seh ich es so (wenn ich das Model bezahle), das Sie gegen zahlung von X € auf das Recht am eigenen Bild verzichtet "

nicht nur bei PAY AUCH bei TFP!
#101Report
auf das 'recht am eigenen bild' kann man nicht verzichten. was ihr meint heißt 'erlaubnis zur veröffentlichung erteilen'. und wenn eine erlaubnis erteilt wird, dann ist diese implizit oder explizit an bedingungen geknüpft. im einfachsten fall, dass geld geflossen ist.
ihr solltet die ganze sache mit den rechten vielleicht nochmal durchdenken. dann wäre vermutlich die verwirrung geringer.
#102Report
7 years ago
Das Recht am eigenen Bild hat mit einem Vertrag und den daraus verteilten Bildrechten
nichts zu tun. Wenn man sich auf i.d.R. bezieht dann wäre es weitgehend üblich das man
bei einer TFP Vereinbarung die Rechte zur Bildnutzung für beide Parteien gleich verteilt,
also zu freien nicht commerziellen Verfügung , oder für bestimmte Webseiten oder SC als
Mappe speziell beschrieben werden, und gleichzeit dann wieder auch für besondere
Webseiten untersagt werden. Bei einer PAY Vereinbarung erhält i.d.R. der Auftragsgeber
die Nutzungrechte uneingeschränkt , also auch für commerzielle Zwecke etc.....
#103Report
7 years ago

NEIN... ich bin nicht dumm oder begriffsstutzig. Aber Pay ist für mich die Überlassung von Bildrechten (meist aus meiner Perspektive das Recht am eigenen Bild vom Model) gegen Geld.

"pay" ist ein

1) englisches Verb (to pay, paid, paid), und bedeutet auf deutsch:
- zahlen
- bezahlen
- sich rentieren
- sowie zusammen mit einem Beiwort z.B. etwas wie "gewähren, zeigen" - "pay attention", = Beachtung schenken. Etc.pp.

2) englisches Substantiv und bedeutet auf deutsch:
- Bezahlung
- Lohn, Gehalt, Heuer, Honorar u.ä.

Im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit von Fotografen, Models, MUAs usw. bedeutet "Pay" also logischerweise: irgendjemand wird von irgendwem für irgendwas bezahlt. Wobei m.E. es um Bezahlung mittela Geld geht.

D.h. aber auch, dass daraus die Verwendung nicht eingeschränkt werden kann

Selbstverständlich kann die Verwendung eingeschränkt werden. Im professionellen Bereich werden die Verwendungsmöglichkeiten üblicherweise klar definiert und damit auch begrenzt.
#104Report
7 years ago

Auf die Erklärung des Models wäre ich aber mal gespannt, wenn der Richter sie fragt, wöfür sie eine Entlohnung ihrer Tätigkeit erhalten hat.

Dafür, daß sie sich fotografieren ließ., ohne einer Veröffentlichung zuzustimmen. Das ist ja durchaus vorstellbar...
§22 KunstUrhG sagt, daß im Zweifel die Einwilligung als erteilt gilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung dafür erhalten hat, daß er sich abbilden ließ.

Selbstverständlich kann man auch mündlich oder konkludent vereinbaren: ich modele, Du zahlst mir Euros, aber veröffentlichen ist nicht.

Wird das so gemacht, daß plausible Zweifel an dieser Vereinbarung nicht aufkommen, dann gilt das so, und dann bewirkt das Modelhonorar durchaus nicht ein Recht zur Veröffentlichung. Diese Bestimmung des KunstUrhg ist immer viel dünneres Eis als ein klares Modelrelease, allein schon weil dann immer über die beabsichtigten Grenzen der Einwilligung gestritten werden wird.
#105Report
7 years ago
jetzt haben wir einen Thread darüber, was "Pay" ist, über "Fotografie vs. Knipsen", was kommt als nächstes?
Was ist ein Model, was ist die MK, sind die USA wirklich auf dem Mond gelandet?

Vor einigen Jahren liefen ganz viele junge Leute mit offenen Schnürsenkeln durch die Gegend.

Ich hielt das damals für eine ziemlich abstruse und obendrein gefährliche Mode.

Inzwischen weiß ich: es war keine Mode. Die konnten sich einfach nicht die Schnürsenkel binden...

Heute sind die alle im Berufsleben, zumindest aber in den WWW-Foren angekommen.
#106Report
7 years ago
Aufgrund diverser Angebote der letzten Tage scheint für reisefreudige Modelle aus dem Osten "PAY" vor allem eines zu bedeuten: MK Fotografen deutlich mehr für einen halben Tag abzukassieren, als sie in ihrem Heimatland in einem ganzen Monat verdienen würden.

Solange Du nicht bereit bist, für ein tschechisches oder gar ein ukrainisches Durchschnittsmonatseinkommen in Deinem Job zu arbeiten, fehlt Dir meiner Ansicht nach irgendwie die moralische Berechtigung, Dich darüber zu beschweren...;-)

Die Mädels (bzw. ihre Agenten) praktizieren die gute alte freie Marktwirtschaft.

Darüber können wir im "Westen" uns nun wirklich nicht beklagen...
#107Report
7 years ago
Cooler Vergleich ^^

Schon, hinkt aber doch ein bissl. Denn die meisten von denen modeln hier illegal.

Also... Tschechinnen, Slowakinnen, Polinnen, Sloweninnen usw. arbeiten hierzulande völlig legal. EU...

Ukrainerinnen, Russinnen, Weißrussinnen oder Moldawierinnen kommen nicht mal an Bord eines Flugzeugs in die EU (plus Schweiz, Norwegen, Island), wenn sie nicht ein gültiges Visum haben. Und da ist, man staune, ein Visum für bezahlte Modeltätigkeit unter Umständen sogar leichter zu bekommen als ein Touristenvisum.

Beim Touristenvisum wird gern unterstellt, daß es für dauerhafte Einreise oder unzulässige Berufstätigkeit mißbraucht werden soll, und es werden hohe Anforderungen an die Bonität gestellt oder aber Bürgen verlangt.

Ein Model, für das eine Agentur die Kosten deckt und von dem bekannt ist, daß es für ein paar Tage einreist und dann wieder ausreist bzw. weiterreist... das gerät durchaus nicht so schnell in den Verdacht, das Visum zweckentfremden zu wollen.

(Deshalb sind für die Models aus jenen Staaten die dort ansässigen Agenturen auch ziemlich wichtig - ohne die würden sie nämlich oft gar kein Visum bekommen.)

Apropos... wer sich in Deutschland sitzend darüber beschwert, daß die Models hier "illegal Geld" verdienen, der füllt dann bestimmt ordnungsgemäß das Meldeformular für die Bundesagentur für Arbeit aus (wer hier ein ausländisches Model bezahlt, muss das nämlich!) und überweist auch dem hiesigen Finanzamt die Quellensteuer auf das Modelhonorar...

Oder? Für deren korrekte Abführung ist in Deutschland nämlich der Auftraggeber rechtlich verantwortlich.

Nicht das ausländische Model.

Oder kürzer gesagt: wer mitten im Glashaus haust, sollte nicht mit Hinkelsteinen schleudern...
#108Report
7 years ago
RTL 2 sucht hier in der Region wieder Darsteller für den Frauentausch, das ist für mich das menschenverachtendste und unmoralischte Format überhaupt. Glaubst du, dass dafür aufwendige Verträge gemacht werden?

Ja. Und das glaube ich nicht nur, das weiß ich sogar, denn ich kenne diese Verträge. Die sind etliche Seiten lang und geben der Produktionsfirma und dem Sender umfassende Rechte, die Aufnahmen in jeder Form zu senden, umzuschneiden, in anderen Zusammenhängen zu nutzen, neu zu synchronisieren, ..., ... etc.pp.

Das Honorar dafür beträgt 1500,- Euro, dafür lässt die Produktionsfirma sich eine Quittung unterschreiben, mehr wohl nicht, denn das Veröffentlichungsrecht ist dadurch eindeutig gedeckelt.

Nee. So doof sind die nicht. Die haben ausgesprochen umfangreiche Verträge, auch weil sie wissen, daß immer wieder mal so ein Vertrag vor Gericht landet. Weil einem Mitwirkenden die Sache zwei Jahre später peinlich ist...
#109Report
7 years ago
Diese Widerufsmöglichkeit liegt aber nicht im Interesse der Produktionsfirma und genau aus diesem Grund ist sie wohl nicht drinnen.
Da läßt man es lieber darauf ankommen.
Risiko das überhaupt jemand sich aus dem Vertrag herausklagen will ist eh gering.
Sozial Schwächere (die bevorzugte Gruppe als Vertragspartner) scheun eher das finanzielle Prozeßrisiko.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist da ziemlich eindeutig - zu Gunsten der Produktionsfirmen und Sender. Und die Anforderungen für einen wirksamen Widerruf einen Verzicht auf das Recht am eigenen Bild sind extrem hoch.
Das gilt sogar bei Minderjährigen - ich hab jetzt nicht die Muße, das Urteil rauszusuchen, aber irgendein OLG hat im Fall genau so einer Krawall-TV-Sendung entschieden, daß auch eine 16jährige an ihre Einwilligung gebunden ist, wenn sie die unterschreibt und dann in der Sendung freiwilig mitwirkt.
#110Report
7 years ago

@pam.meier
Es gibt Situationen wo die Rechte der Bilder automatisch übertragen werden, auch ohne Bezahlung:
Das sind die Foto-Wettbewerbe.
In mein Fall ist es der Fz. Fotografie Verband. Der verlangt das, da die Bilder für Werbung-Zwecke benutzt werden können...Geht aber für mich in Ordnung.

"Automatisch" nicht - sondern konkludent, durch Anerkennen der Teilnahmebedingungen beim Einreichen des Fotos zum Wettbewerb.

Wie weit solche AGB überhaupt wirksam sind, sei dahingestellt. Bei einem konkludenten Verzicht auf Persönlichkeitsrechte wie z.B. das Recht am eigenen Bild dürften deutsche Gerichte recht schnell "So nicht!" sagen...

Und die - wirksame! - Einwilligung der abgebildeten Personen sollte der Fotograf auch haben, bevor er Personenbildnisse bei Wettbewerben einreicht, sofern nicht die Ausnahmetatbestände des §23 KunstUrhG greifen.
#111Report

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