Modell/Kundin kommt nicht. Rechnung ausstellen 15

6 years ago
Hallo verehrte Kolleginnen und Kollegen :)

Ein Thema/Problem, das mich schon ziemlich lange beschäftigt.

Würde sehr gerne von euch erfahren, wie man in folgender Situation vorgehen sollte.
Eine Kundin macht einen Termin aus. Bestellt für das Studio Shooting eine Visagistin dazu und kommt, ohne abzusagen, nicht.
Darf man ihr eine Rechnung zustellen? Wenn ja, was sollte drin stehen?

Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt und auch dankbar :)
LG
EDmund
6 years ago
Ein/e Gewerbetreibende/r sollte schon wissen, wie er/sie damit umgehen möchte und wie im Falle einer Regressforderung damit umzugehen ist. Ansonsten rate ich von dem Betrieb eines Gewerbes ab.
was habt ihr denn vertraglich fest gelegt?
6 years ago
schreib dem tom rohwer doch einfach eine pn...

meine 2 pfennig: in den fällen, in denen ich ich vorleistung ginge und kommerziell knipsen täte (konjunktiv beachten), würde ich dem kunden eine anzahlung abknöpfen, die im falle des unentschuldigten nichterscheinens zur deckelung anfallender kosten dienen würde. natürlich nicht, ohne mich vorher der rechtmäßigkeit des vorgehens durch meinen rechtsbeistand und entsprechender agb, unterzeichnet vom kunden, zu versichern.

klar kann man auch zwofuffzig nachträglich in rechnung stellen. aber ob sich der aufwand lohnt, das am ende einzufordern/-klagen, wenn der kunde das böckchen macht und die advocard zieht ... ?
Gibt es einen Vertrag oder eine Auftragsbestätigung? Dann Rechnung schreiben. Wie du das formulierst, hängt vom geplanten Vorhaben ab. Zum Beispiel 'Anteilig verauslagte Studiokosten, Zeitaufwand für Lichtaufbau, etc '
Sollte die zusätzlich von ihr gebuchte Visa auch tun.
6 years ago
@phototraum ***
.. mal Dank für Deine schlaue Antwort. Ich freue mich für Dich, dass Du als Alleswisser geboren bist.

@alle
Solche Ausfälle habe ich bis jetzt einfach "abgehackt". Nur dieser hat mich etwas mehr geärgert.
Die Dame bestellte über FB ein Porträt/Fashion Shooting und eine Visagistin dazu. Leistete eine Anzahlung.
Kurz vor dem Termin sagte sie ab.
Einige Zeit später meldet sie sich wieder und bestellt diese Leistung erneut. Wollte auch mir eine Anzahlung überweisen. Die habe ich allerdings versäumt zu überprüfen.
Schreibt mir noch, dass sie sich über das Shooting sehr freut und dass es endlich klappt.
Am Tag des Shootings erscheint sie aber nicht. Ans Telefon geht sie nicht dran. Ich habe sie noch im Studio angerufen.
Auf FB hat sich mich teilweise geblockt, sodass ich ihr keine weiteren Nachrichten schreiben kann.

Viele von uns jammern über solche Ausfälle. Sind die Fotografen wirklich dagegen machtlos?
[gone] f/Heinz.4
6 years ago
Bei einer dritten Anfrage würde ich den gesamten Betrag vorgängig einfordern.
6 years ago
Als professioneller Fotograf solltest Du einen Verdienstausfall geltend machen können. Ich würde natürlich eine Rechnung mit Zahlungsfrist stellen. Danach würde ich ein Mahnverfahren einleiten. Allerdings weiß ich nicht obmails oder fb PNs als Beweiß ausreichen. Da müsstes Du einen Anwalt fragen.
6 years ago
@ Edmundo
Nein, ich bin nicht allwissend. Aber es gehört zum Grundwissen einer Betriebsführung.

Ebenso gehört dazu, Zahlungseingänge zu überprüfen. Scheint bisher noch immer nicht erfolgt zu sein, denn Du lässt offen, ob für die erneut bestellte Leistung eine weitere Anzahlung eingegangen ist.

Die geleistete Anzahlung verfällt bei Nichterscheinen und sollte Deinen Ausfall ausreichend abgedeckt haben.
So wie Du es nun ausgeführt hast sehe ich keinen Grund zum Jammern.

Übrigens, man hackt keine Ausfälle ab, man hakt sie ab. ;-)
6 years ago
@ Michof
Du kannst jederzeit ein Mahnverfahren einleiten. Das wird vom Gericht nicht geprüft und so bedarf es auch keiner Beweise. Die Berechtigung einer Forderung ist erst bei einem Gerichtsverfahren durch Beweismittel zu untermauern. Es gibt aber auch mündliche Verträge/Absprachen, auf denen manche Klagen gestützt sind. So ist man mit Mails etc. auf jeden Fall in einer stärkeren Position.
6 years ago
@ Horst: genau so ist es. Der Weg in die Selbständigkeit beinhaltet auch die Niederungen des Miteinanders. Die IHK bietet immer mal Kurse dahingehend an.
Wem das nicht reicht, der kann sich ja von Nina Schnitzenbaumer hinsichtlich Marketing optimieren lassen - dahinter stehen natürlich Mastermind Calvin Hollywood (alias Markus Kohl) und Dirk Kreuter... .
6 years ago
Das wird wohl im Sande verlaufen, der Aufwand lohnt sicher nicht und wie willst Du den Termin beweisen.
Dann müßtest Du schon einen Vertrag vorlegen können und deinen Schaden nachweisen können.
Immer eine Anzahlung kassieren, dann kann der Kunde seinem Geld hinterher laufen.
Nehme in deinen Geschäftsbedingungen dies auf ( gut einsichtbar aufhängen ), dann geht eine Forderung leichter.
LG
Manfred
6 years ago
Dieses Scenario sollte in den AGBs /Deinen Geschäftsbedingungen geregelt sein, also auch welchen Betrag Du bei kurzfristigen Absagen (evtl nach Restlaufzeit gestaffelt) in Rechnung stellst.
[gone] PaulPicX
6 years ago
Anzahlung vereinbaren - manche manche Fotografen bei Workshops auch :-)
6 years ago
@all
Herzlichen Dank für eure Vorschläge und Tipps.
Eine Ausfallgebühr ist in meinen AGB´s verankert. Wollte euch auch nach euren Erfahrungen fragen, ob man als Fotograf da irgendwelche Chancen hat.
Das Mahnverfahren ist mir bekannt. Habe allerdings es noch nicht in Anspruch genommen. Mit kleinen Auftrag Absprüngen habe mir auch keinen Kopf gemacht. Die passieren weil die Oma... Ihr kennt das doch. Da will ich die Geschichten nicht bestätigen lassen.
Nur dieser Fall.. hier deutet ziemlich viel auf einen Vorsatz.

Ps:
mit dem "abhacken" werde noch üben xD Versprochen. Immerhin ist Deutsch nicht meine Muttersprache.

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