Bilderklau und Verkauf auf ebay 47

6 years ago
Wenn es aber so wäre, wie Du schreibst, dann müsste sich die MK bei jedem hochgeladenen Foto davon überzeugen, dass die Person, die es hochlädt, auch die entsprechenden Nutzungsrechte hat. Das gleiche gilt im Eingangsbeispiel für eBay. Tatsächlich erklärt man als Nutzer "nur", dass man die entsprechenden Rechte hat. Vermutlich steht es in den AGB

Für die MK ist es genauso wie für jeden anderen in Deutschland auch.

Für fremde Inhalte haftet die MK immer dann, wenn sie

- von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und diesen nicht unverzüglich entfernt
- wenn sie sich den Inhalt zu eigen macht, immer und sofort.

Da sich die MK aber ausdrücklich nicht die Inhalte ihrer User zu eigen macht, sondern diesen eine Plattform bietet, ihre eigenen Veröffentlichungen zu machen, haftet die MK (bzw. ihr Betreiber) immer genau dann, wenn jemand ihr meldet, daß hier z.B. ein "geklautes Bild" veröffentlicht wird, und dieses dann nicht unverzüglich (mit 24 Stunden wird man m.E. auf der sicheren Seite sein, länger nicht) entfernt. Vorausgesetzt natürlich, der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ist zutreffend und kommt vom Rechteinhaber.

Das Risiko "Stimmt der Vorwurf, oder nicht?" liegt bei der MK. Legt jemand der MK ein faules Ei ins Nest, kann der Betreiber dann selbstverständlich seinerseits versuchen, den Eierleger in Regress zu nehmen.
6 years ago
Also das Beispiel von alexkl (#24) hat doch einen Fehler:
Wenn das Modell Bilder von sich einem Magazin zur Veröffentlichung überlässt, dann ist das Modell auch dafür verantwortlich - und nicht das Magazin.

Da irrst Du fundamental.

Verantwortlich für die Veröffentlichung im Magazin ist der presserechtlich Verantwortliche. Und als Mitstörer der Verlag. Und dann auch das Model.
Der geschädigte Urheber kann sich aussuchen, gegen wen in der Kette er vorgeht. Er wird im Regelfall das Magazin nehmen, also den Verlag. Der kann dann versuchen, das Model in Regress zu nehmen. Das kann dem geschädigten Urheber wurscht sein.
6 years ago
Ich glaube außerdem nicht, daß man einem Magazin zumuten kann, für jedes Bild das es abdruckt eine sorgfältige Recherche der Urheberschaft einzuholen - wie sollten die das überhaupt machen?

Doch. Genau das muten der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung jedem Verlag und den presserechtlich Verantwortlichen zu.
Wie sie das machen sollen? Mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt, und einer Risiko-Nutzen-Abwägung.
Daß man auch mal ins Klo greifen kann hinsichtlich seiner Vertragspartner, gehört zum unternehmerischen Risiko.
Das sorgt dann auch wieder für die nötige Sorgfalt.
6 years ago
@Tom Rohwer

Ich schrieb:
"Also das Beispiel von alexkl (#24) hat doch einen Fehler:
Wenn das Modell Bilder von sich einem Magazin zur Veröffentlichung überlässt, dann ist das Modell auch dafür verantwortlich - und nicht das Magazin."

Du schriebst:
"Da irrst Du fundamental.

Verantwortlich für die Veröffentlichung im Magazin ist der presserechtlich Verantwortliche. Und als Mitstörer der Verlag. Und dann auch das Model.
Der geschädigte Urheber kann sich aussuchen, gegen wen in der Kette er vorgeht. Er wird im Regelfall das Magazin nehmen, also den Verlag. Der kann dann versuchen, das Model in Regress zu nehmen. Das kann dem geschädigten Urheber wurscht sein."

Mal abgesehen davon, dass ich das in einem späteren Beitrag ohnehin ähnlich wie Du aufgeschrieben/präzisiert habe, sieht man hier das MK-typische Schema: "Erstmal widersprechen - und dann zumindest ähnliches behaupten."
Fundamental :-) ist es in dem Beispiel so, dass das Modell das Magazin getäuscht hat - und daher mit Regressansprüchen zu rechnen hat.

Ein Fakt ist auch, dass das Täuschen in solchen Fällen kinderleicht ist. Nehmen wir mal an, dass ein Modell mit den Fotografen Tom und Ecki jeweils ein Shooting hatte. Im Vertrag mit Tom steht, dass die Weitergabe an Magazine nicht möglich ist. Der Vertrag mit Ecki erlaubt es. Wenn das Modell jetzt ein Bild von Tom an ein Magazin weitergibt, dann würde die verantwortungsvolle Bildredaktion vielleicht nach dem Modellvertrag fragen. Jetzt "irrt" :-) sich das Modell und legt den Vertrag von Ecki vor. Die Bildredaktion kann nicht wissen, dass es ein Bild von Tom ist. Natürlich könnte die Redaktion nun auch bei Ecki nachfragen, ob das Bild wirklich von ihm ist. Mit Glück kann der das anhand von EXIF-Daten mehr oder weniger leicht entscheiden, wenn diese noch vorhanden und unverfälscht sind. Wenn das Foto aber stark bearbeitet ist, dann kann das schon verdammt schwer werden.
6 years ago
@ Tom
Wer Fotos ins Netz stellt sollte damit rechnen. Was regst du dich darüber auf?

Wer einen Plasma-TV im Wohnzimmer hat, sollte damit rechnen, daß Einbrecher ihn stehlen?

Dein Vergleich hinkt. In deine Wohnung müßte zuerst eingebrochen werden .... vergleichbar mit einem Hacker-Angriff auf deinen Rechner.
Der "richtige" Vergleich wäre: Wer einen PlasmaTV vor die Haustüre stellt sollte damit rechnen daß er gestohlen wird. Ja, obwohl er davor steht ist er immer noch dein Eigentum, genau, wie die Fußmatte und sonstige Deko, die draußen steht.
Nun gibt es Häuser auf dem Land und stark besiedelte Wohngebiete oder gar Wohnungen in der Stadt - das Risiko daß er gestohlen wird ist jeweils ein anderes.


Für einen Einbruch bzw. Hackerangriff gehört einiges an krimineller Energie. Der Plasma-TV vor der Wohnung - den schleppen ein paar jugendliche, die vorbeikommen weg ....
6 years ago
Wenn im Gesetz steht, dass man etwas nicht darf (in dem Fall: Fotos unter Verletzung des Urheberrechts verwenden), dann gilt das auch dann, wenn die Tat von jedem auf einfache Weise ausgeführt werden könnte. Mich erstaunt ernsthaft wie man das in Abrede stellen kann.

(Ich denke, Tom wollte genau darauf mit seinem Vergleich hinweisen.)

Wer als Fotograf auf sein Urheberrecht pfeift, dem steht ja frei, seine Fotos unter entsprechend freier Lizenz zu veröffentlichen.
6 years ago
tz tz tz...nutzt einfach einen tracking dienst und lasst eure Bilder nachlizenzieren, wenn sie geklaut werden. Ich persönlich bin kein Fan von so Abmahnungen, aber einfach Bilder klauen finde ich auch nicht toll. Man kann ja fragen ob man die Bilder nutzen darf....

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