Bilderklau und Verkauf auf ebay 47

@woodplane: Und wie ging die Geschichte dann weiter?
6 years ago
Ich habe mal ein Magazin angeschrieben, weil sie ein Bild unerlaubt gedruckt hatten, daß ein Model Ihnen gegen hatte. Mein Vertrag schliesst das aus, damit genau das nicht passiert.
Man versprach mir gegen eine Rechnung ein Honorar nachträglich zu zahlen.
Rechnung geschickt, später mal nachgefragt. Keine Reaktion.
Die haben wohl auch darauf gesetzt, daß man für ein paar € nicht klagt.
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: alexkl

Ich habe mal ein Magazin angeschrieben, weil sie ein Bild unerlaubt gedruckt hatten, daß ein Model Ihnen gegen hatte. Mein Vertrag schliesst das aus, damit genau das nicht passiert.
Man versprach mir gegen eine Rechnung ein Honorar nachträglich zu zahlen.
Rechnung geschickt, später mal nachgefragt. Keine Reaktion.
Die haben wohl auch darauf gesetzt, daß man für ein paar € nicht klagt.

Eine Klage ist gar nicht nötig, denn der nächste Schritt nach der Rechnung
für illegal verwendete Bilder ist die Abmahnung. In den meisten Fällen ist
eine Abmahnug für den Bilderdieb schon teuer genug, denn er muss dieser
widersprechen - falls er sich im Recht fühlt - oder eben zahlen, wenn er
keinen Widerspruch einlegt.

Funktioniert allerdings nur in Deutschland, wenn es sich um einen Dieb
handelt, welcher mutmaßlich überhaupt zahlungsfähig ist (Magazine,
Zeitschriften, Internethändler, Fotoagenturen und alle Unternehmen
oder Freiberufler die irgendwie Geld verdienen).

Bei Ausländern bringt das jedoch nichts, weil es zu teuer ist und wenig
Aussicht auf Erfolg hat. Abmahnungen also nur innerhalb Deutschlands ...
6 years ago
Auch mal Praxis, aber anders:
- Tipp bekommen, dass eines meiner Bilder via Amazon als Wandbild in mehreren Formaten angeboten wird - neben tausenden anderen (von anderen Urhebern stammenden) Fotos, die allesamt offenbar von Wallpaper-Seiten runtergezogen als vermeintlich freie Bilder
- Händler entpuppte sich als in Deutschland ansässig
- Abmahnung und Schadenersatzanspruch durch Anwalt in die Wege geleitet (für die Angebote auf Amazon/DE ... Bild wurde auch in FR und UK angeboten)
- Unterlassungserklärung wurde abgegeben und Schadenersatz im niedrigen vierstelligen Bereich geleistet

Der Schaden ist auch tatsächlich vierstellig, denn die Bemessungsgrundlage ist nicht was der Händler mit dem Verkauf eines einzelnen Exemplars des Bildes verdienen würde, sondern was der Händler hätte bezahlen müssen, um so ein Angebot überhaupt einstellen zu dürfen und da ist man mit so gut wie jedem Foto in diesem Bereich, jedenfalls bei den typischen "1000 Exemplare verfügbar"-Angeboten.

Im eingangs geschilderten Fall ist natürlich dennoch richtig gehandelt worden. Hatte ich auch schon, dass als Händler irgendeine für uns nicht greifbare chinesische Firma auftrat. Da muss man sich wohl oder übel mit der Meldung an die Plattform begnügen in dem Wissen, dass ein Angebot gelöscht und zwei neue dafür eingestellt werden.
[gone] Felix_91
6 years ago
Ich benutze öfters mal die Google-Bilder-Rückwärtssuche... Lädt man sein Foto hoch und es wird einem angezeigt wo es noch im Netz existiert. Auf Instagram wurde mir mal ein Foto geklaut und als eigenes ausgegeben.

Das geht einfach gar nicht. Diebstahl bleibt Diebstahl, ob virtuell oder in echt. Und ob Hobby oder Profi - niemand hat das Recht sich mit fremden Lorbeeren zu schmücken.

Nur dran ändern kann man nicht viel... Habe die Person kontaktiert und er hat es gelöscht. Zum Anwalt rennen bringt nichts. Man muss die Leute auch erst mal dran bekommen und wenn sie im Ausland sitzen wird es nicht einfacher und am Ende legt noch drauf beim Anwalt. Der Anwalt macht das auch nicht aus Nächstenliebe.
6 years ago
Also das Beispiel von alexkl (#24) hat doch einen Fehler:
Wenn das Modell Bilder von sich einem Magazin zur Veröffentlichung überlässt, dann ist das Modell auch dafür verantwortlich - und nicht das Magazin.
#27
6 years ago
@woodplane
Ich bin juristisch nicht so bewandert, dass ich Dich mit juristischen Argumenten widerlegen könnte. Wenn es aber so wäre, wie Du schreibst, dann müsste sich die MK bei jedem hochgeladenen Foto davon überzeugen, dass die Person, die es hochlädt, auch die entsprechenden Nutzungsrechte hat. Das gleiche gilt im Eingangsbeispiel für eBay. Tatsächlich erklärt man als Nutzer "nur", dass man die entsprechenden Rechte hat. Vermutlich steht es in den AGB.
Zumindest der gesunde Menschenverstand sollte uns sagen, dass die Verantwortung zunächst einmal beim "Hochlader" liegt. Ebenso sollte klar sein, dass ein Seitenbetreiber/Agentur/Galerie o.ä. natürlich verpflichtet ist, ein Bild zu entfernen, wenn ein Bilderklau vorliegt.

Und ein wenig off-topic:
Ich bin natürlich der Meinung, dass man seinen Modellen gestatten sollte, aus TFP-Shootings gewonnene Fotos zumindest für die Eigenwerbung zu nutzen.
6 years ago
@ woodpane
Ich bin kein Jurist (und außerdedem aus Ö) aber
ich seh das genau wie Eckis. Das Model war sicher nicht befugt die Bilder an ein Magazin zur Veröffentlichung weiterzugeben - daß sie das Foto von ihrem Rechner gestohlen haben ist eher unwahrscheinlich :p Durch eine einfache Frage im Vorfeld hätte sie das sicher dürfen - wir sind doch im Grunde alle nette Menschen ;)

Ich glaube außerdem nicht, daß man einem Magazin zumuten kann, für jedes Bild das es abdruckt eine sorgfältige Recherche der Urheberschaft einzuholen - wie sollten die das überhaupt machen? Wenn ein Logo drauf war, wird das sicher das Model schon wegretuschiert oder weggeschnitten haben und dann bleibt kein Anhaltspunkt mehr.
Das wird höchstwahrscheinlich so abgelafen sein: "kannst du uns ein Foto schicken, das wir drucken können?" => "da, im Anhang" => "Danke!"
6 years ago
Wer ein Bild nutzen möchte, muss sich ein entsprechendes Recht sichern und das stammt laut Gesetz vom Urheber (und nicht der abgebildeten Person oder einer Agentur). Umgekehrt ist immer der Nutzer des Bildes Ansprechpartner des Urhebers (und nicht die Person, welche dem Nutzer das Bild überlassen hat). Also ist immer derjenige haftbar und muss sein Nutzungsrecht nachweisen, der ein Bild nutzt - in dem Beispiel das Magazin.

Wenn sich dann herausstellt, dass sich ein Magazin auf eine nicht ausreichende Rechteübertragung durch eine Person X (z.B. abgebildete Person) verlassen hat, so ist das Magazin dennoch gegenüber dem Urheber voll haftbar. Das Magazin kann sich anschließend seinen Schaden ggf. bei der Person zurück holen, welche dem Magazin gegenüber - unrechtmäßig - die Nutzungsrechte eingeräumt hat. Daher arbeiten viele Verlage so, dass sie sich a) die Rechtmäßigkeit der Rechteübertragung zusichern lassen und oft auch b) eine entsprechende Erklärung durch den Urheber ausstellen lassen.

Die MK hat das Problem nicht, da sie nicht im genannten Sinne Nutzer der hier veröffentlichten Bilder ist. Vielmehr stellt die MK eine technische Plattform bereit, auf der die Nutzer eigenverantwortlich Bilder veröffentlichen können. Hier tritt eine Haftung für die MK erst dann ein, wenn sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung die Nutzung der Bilder nicht unterbindet - das ist gesetzlich entsprechend geregelt. Daher haben beispielsweise Seiten wie Facebook entsprechende Meldungsformulare und löschen Bilder nach Beschwerden auch zeitnah.

(Bei redaktionell von der MK genutzten Bildern sind wir natürlich wieder beim ersten Szenario.)
6 years ago
["Ich glaube außerdem nicht, daß man einem Magazin zumuten kann, für jedes Bild das es abdruckt eine sorgfältige Recherche der Urheberschaft einzuholen - wie sollten die das überhaupt machen?"

Gibt zwei Möglichkeiten: Entweder derjenige, der das Bild eingibt, gibt einen Nachweis über die Nutzungsrechte. Oder -- und das halte ich für den wahrscheinlicheren Fall -- der Eingeber bestätigt, dass er die Nutzungsrechte besitzt und an das Magazin weitergeben darf. Und wenn das Magazin dann eins auf dem Deckel bekommt, nimmt es den Eingeber in die Haftung, weil der geschludert oder gelogen hat.
Also in dem Fall: Der Fotograf verklagt das Magazin, das Magazin muss den Fotografen bezahlen (weil es mit der Veröffentlichung den Urheberrechtsbruch begangen hat) und dann nimmt das Magazin das Modell mit der Schadenssumme in Haftung.

Magazine leben davon, Inhalte zu verkaufen. Es ist deren verdammter Job, sicherzustellen, dass sie die Rechte für die Inhalte haben, die sie verkaufen.
6 years ago
@ Erotic Emotions
Wer sich auf Kosten anderer erhöhen möchte, ist ein lächerlicher Wurm. Ich bin nun schon seit einigen Jahren auf der MK, aber so etwas Erbärmliches habe ich hier bisher noch nie gelesen. Ein Sack voll Minderwertigkeitskomplexe, der offensichtlich gerade aufgeplatzt ist.

Zum Bilderklau. So etwas kommt vor, so ist die Welt. Deswegen eigene Fotos mit Logo zu verhunzen käme mir persönlich nicht in den Sinn, aber das ist etwas, was jeder für sich entscheiden muss.

Sollte ich mal ein Bild von mir bei Ebay entdecken, würde ich es löschen lassen aber sicherlich keinen Anwalt einschalten. Der Kostenaspekt wurde hier ja bereits angesprochen. Auch bei anderen Onlineplattformen würde ich so verfahren.

Wenn sich jemand privat ein Foto als Karte oder Poster drucken lässt, why not. Es ist nicht signiert und somit nichts wert (es erfreut sich nur jemand an einem meiner Bilder). Kein Grund zur Aufregung. Ich würde die Person anschreiben und auf den Urheberrechtsverstoß hinweisen und um sofortige Zerstörung der Kopie bitten, falls sie für kommerzielle Zwecke angefertigt wurde. Wenn jemand ein Bild von mir für sich privat verwendet, so habe ich kein Problem damit. Meine Güte, ich bin unbekannt und Fotos von Unbekannten verbreiten sich sowieso nicht inflationär.

Mal ernsthaft: auf der MK sind keine 20 Personen, deren Arbeiten so einzigartig sind, dass man sie als interessante Kunstwerke ansehen könnte. Alle anderen Bilder sind - und das ist nicht abwertend gemeint - mainstream, oftmals belanglos. Die Bilder machen ihren Produzenten Freude, und darauf kommt es hier doch letzendlich an. Eine Kopie im Verkauf bei Ebay zerstört hier keine Karrieren und macht auch nichts kaputt.

Entdeckte ich jedoch ein Foto von mir in einer Ausstellung oder in einem Printmedium, dann würde ich meinen Anwalt darauf ansetzen. Das würde dann auch die Galerie, die Institution oder das Printmedium machen. Das wissen Bildkopierer, weshalb so etwas auch nicht geschehen wird.
6 years ago
Was die Einwände bezüglich meines letzten Beitrags betrifft:
1. Es mag sein, dass man sich als Urheber an das Magazin (oder was auch immer) wendet, welches ein Bild gedruckt hat, was es nicht hätte drucken dürfen - schon allein, um zu ermitteln, wer denn das Bild an das Magazin gegeben hat. Vielleicht ist es sogar so, dass das Magazin dann erst einmal "Schadenersatz" leistet und sich dann das Geld vom "Bilderdieb" zurück holt. Im Ergebnis ist es dann aber kaum ein Unterschied gegenüber dem direkten Weg.
2. Besteht wirklich der große Unterschied zwischen einem Magazin, einer Agentur und der MK???
Also es wurde mal ein Bild von mir in der "view" gedruckt. Da wäre dann auch "view" verantwortlich?
Nun wurde aber das Bild für die gedruckte "view" durch die dazu gehörige Internetseite "view" gefunden, wo ich das Foto hochgeladen hatte. Eigenverantwortlich!? An wen würde sich ein Urheber nun wenden, wenn ich das Bild geklaut hätte? Für das gedruckte "view" an dessen Bildredaktion und für die Internetseite direkt an mich???
Das mag ich kaum glauben, dass hier ein Unterschied zw. Papier und Bildschirm gemacht wird. Gehen wir weiter zur fc. Gibt es einen Unterschied zu "view"? Ist ein Fotograf in der fc eigenverantwortlicher? Nun kann man in der fc auch Modelle finden - genau wie in der MK, wo man auch Bilder kommentieren kann - genau wie in der fc. Gibt es hier einen juristischen Unterschied? Ich denke nicht.
6 years ago
@J Reber : Genauso sehe ich das auch. Von einem Printmedium kann man soviel Professionalität erwarten. Die selbst verdienen ja auch Ihr Geld mit der Erstellung urheberrechtsrelevanter Inhalte.
Und spätestens im Moment da ihnen der Urheberrechtsverstoss bekannt geworden ist und ich ihnen eine nachträgliche Erlaubnis erteile, sie aber nicht zahlen, gibts ja wohl keine Ausrede mehr.

Im Falle, daß Modelle ihre Bilder auf Escortseiten verwenden wollten, ist es schon vorgekommen, daß der Betreiber mich zum Erlaubnis gefragt hat.
Geht doch !
6 years ago
Zitat @pepper:
Mal ernsthaft: auf der MK sind keine 20 Personen [...]

Zitat woodplane:
Ich gehe stark davon aus, du zählst dich auch zu den 20 Personen, somit wären das dann 21.

@woodplane:
Mathematik war nicht dein Lieblingsfach, stimmts?

:-)
6 years ago
@eckisfotos:
Ein Magazin ist ein Magazin mit einer Redaktion, die Inhalte auswählt und damit auch verantwortet. Wenn view einige Bilder auswählt und abdruckt, dann hat das view-Magazin, das diese Bilder auswählt, natürlich auch die Verantwortung dafür, und ist somit Ansprechpartner für Urheberrechtsverletzungen im Print-Magazin. Total klar!

Die Verantwortung und Haftung von Plattformen wie der MK, bei denen Nutzer ohne die Mitwirkung einer Redaktion Inhalte publizieren können, ist eine andere. Der Trend der Rechtssprechung geht dahin, dass die Plattform bei Notifikation innerhalb einer gewissen Zeit die "problematischen" Inhalte entfernen müssen, ansonsten werden sie schadensersatzpflichtig.
"Mal ernsthaft: auf der MK sind keine 20 Personen, deren Arbeiten so einzigartig sind, dass man sie als interessante Kunstwerke ansehen könnte".


.. ich gehe mal davon aus, dass Pepper meint: Fotografien, die in Museen, Kunstgalerien udgl. hängen könn(t)en.
6 years ago
Oder auch zum Nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung
Von Nutzern eingestellte Fotos sind gleich zu behandeln wie eingestellte Texte in Foren.
[gone] Felix_91
6 years ago
@Pepper Zitat: " Zum Bilderklau. So etwas kommt vor, so ist die Welt. Deswegen eigene Fotos mit Logo zu verhunzen käme mir persönlich nicht in den Sinn, aber das ist etwas, was jeder für sich entscheiden muss."

Das sehe ich genauso. Habe zwar ein Fotografen Logo aber setze das nicht in jedes Bild sondern nur in die wo ich denke es passt unauffällig. Ich finde auch das viele Bilder von Logos verhunzt werden, da dieser mehr ins Auge stechen als das eigentliche Motiv.

Klar finde ich es nicht gut wenn man mir ein Bild klauen würde aber nur weil das vielleicht 1x in 10 Jahren mir persönlich passiert verschandle ich nicht alle meine Fotos mit Wasserzeichen die Quer übers ganze Foto gehen. Das sieht einfach scheiße und zum kotzen aus.
6 years ago
Wer Fotos ins Netz stellt sollte damit rechnen. Was regst du dich darüber auf?

Wer einen Plasma-TV im Wohnzimmer hat, sollte damit rechnen, daß Einbrecher ihn stehlen?

Er regt sich darüber auf, weil es eine Straftat ist und er der Geschädigte dieser Straftat.

Topic has been closed