Artikel 13 und die MK 79

5 years ago
Die Linksteuer, also Artikel 11, sehe ich sowieso als Eigentor, und auch artikel 13 könnte eines werden. Das Kalkül der Rechteverwerter ist wie gesagt Flatrate-Lizenzen für alle Plattformen, im Glauben daß die Inhalte für die Plattformen überlebenswichtig sind. Im Zweifelsfall sind sie das nicht, und wenn z.B. Google beschliesst ihre GoogleNews-Verlinkungen einfach einzustellen werden die Verlage feststellen daß sichj ihre Besucherzahl nicht wieder erhöht. An Googles Stelle würde ich diese Karte auch klar ausspielen.
Wozu Lizenzstreitigkeiten mit Youtube führen kennen wir ja noch von früher, als jedes Musikvideo in Deutschland geblockt war - und so kann auch Artikel 13 wieder zu umfangreichem Geoblocking führen und die Gema schaut blöd aus der Wäsche. Ich glaube nicht daß Google diesen Kampf verliert. Wer allerdings verliert sind alle "kleinen Soldaten" auf dem Schlachtfeld, die kleineren Plattformen, die weder Lizenzgebühren abdrücken können oder wollen für Inhalte die auf ihrer Seite nich einmal vorgesehen sind, und die Millionen von Nutzern die sich wieder mit Geoblocking rumschlagen dürfen und sich teure VPNs abonnieren müssen um halbwegs frei Inhalte im Netz zu konsumieren - vom Erstellen mal ganz zu schweigen. Europa katapultiert sich damit in die Steinzeit des Internets zurück.
Was es wirklich braucht ist eine Urheberrechtsreform, die die Rechteverwerter mal gründlich umkrempelt, denn diese haben den Schritt ins 21.Jahrhundert nicht geschafft und arbeiten weder im Interesse der Künstler noch der Verbraucher.
"das hat die Politik entdeckt" ...ist leicht polemisch.

Fakt ist doch dass die Rechteinhaber immer lauter wurden und die Politik handeln musste.
Mir gefällt fas unfreie Internet auch nicht, Fakt ist aber auch, es ist teilweise ein kostenloser Selbstbedienungsladen. Und wenn ich ein paar Angestellte am Kacken halte, aber keine Einnahmen bekommen weil Google alles schon zeigt, dann würde mich das auch ankotzen.
Also die aktuelle Debatte und Lösungen sind bestimmt nicht das Gelbe vom Ei aber ich kann da beide Seiten verstehen. Und zu behaupten Russland wäre im Internet freier, bloß weil das ein nahezu Rechtsfreier Raum ist, wäre so als wenn ich sage die USA ist freier, bloß weil ich da meinen Nachbarn von meinem Rasen schiessen darf.

Also ja, das was kommen soll ist falsch und Mist, so bleiben wie es ist kann es mMn aber auch nicht
5 years ago
Foren gegen Upload-Filter … da werden die Befürworter der Filter sicher ganz toll zittern. Oder bekommen die das mangels Interesse gar nicht mit?!
Ich werde diesen Tag nutzen, um viele Bilder hochzuladen – die stehen dann 24 Stunden ganz allein und meine Sedcard bekommt mega Aufmerksamkeit. :-) :-) :-)
5 years ago
Ingo - so ziemlich jeder ist sich einig daß Urheberrechte geschützt werden müssen, und in der Vergangenheit war das Gesetz auch nicht so krass wie in seiner jetzigen Form. Allerdings zielt dieses Gesetz ganz scharf auf Google und Youtube, die eh schon Lizenzgebühren zahlen - nur wohl nicht genug. Aber für kleine Plattformen kann es das Todesurteil bedeuten - denn diese sollen jetzt verhindern bzw. Lizenzgebühren zahlen für Dinge, für die die Plattform nicht vorgesehen ist und die auch bis auf wenige Ausnahmen nicht passieren, und die Politik in Brüssel rafft anscheinend nicht einmal daß es ein Internet außerhalb von Google und Facebook gibt. Kein Mensch der jetzt protestiert setzt sich dafür ein daß wir fröhlich raubkopieren dürfen, und jede seriöse Plattform löscht auch heute schon Urheberrechtsverstöße, im Falle von Youtube sogar übereifrig, denn Algorhythmen können nicht unterscheiden ob etwas Parodie, Zitat, künstlerische Verfremdung oder blanker Verstoß ist.
Und dann gibt es die berühmten tragigkomischen Beispiele von Copyright-Filtern die bei Vogelgezwitscher und Regenschauern anschlagen weil sie meinen daß wäre aus irgendeinem Song geklaut.
Fakt ist, Filter sind unbrauchbar und es wird zwangsläufig darauf hinauslaufen daß "zur Sicherheit" zu viel gefiltert wird.
Ich habe selber genug Künstler und Musiker in meinem Freundeskreis, ich will absolut daß diese ihr Geld verdienen, aber denen bleibt eh nicht viel übrig von dem, was die Verwerter angeblich in ihrem Namen kassieren. Im Gegenteil, zu Zeiten des Streits zwischen Youtube und Gema haben sich die Musiker gewundert, daß ihre eigens hochgeladenen Musikvideos geblockt wurden und ihre Promotion versauten.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Casa de Chrisso ...

Lieber Peter, Lieber Rick, da liegt ja eben das Problem. Es funktioniert nicht. Soll es aber. Die Alternative, die auch von GEMA und Co. eigentlich gewollt ist: Im Vorfeld Vergütungsverträge abschließen, also soll jeder Plattformbetreiber Standardverträge mit GEMA, VG Wort, usw. machen - ähnlich wie Rundfunklizenzen, Diskotheken usw.

Im Vorfeld Vergütungsverträge abzuschließen läuft ja z.B. bereits
bei Youtube. Die zahlen Pauschalgebühren und was nicht damit
abgedeckt ist, wird in Deutschland gesperrt (z.B. wegen der GEMA)
und in anderen Ländern vielleicht nicht. Auch Facebook wird sowas
haben, denn sonst dürfte man dort keine fremden Fotos, Videos,
Musik usw. teilen und weiter verbreiten.

Für viele kleinere Plattformen (wie die MK) ist sowas natürlich nicht
finanzierbar und daher bleibt keine andere Möglichkeit, als Uploads
und sichtbare Verlinkungen von externen Inhalten zu unterbinden.

Und:

Was Uploads von eigenen Bildern der User auf die eigene Sedcard
betrifft, müsste man theoretisch immer einen Nachweis über die
Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte / einen Fotovertrag zur
Kontrolle des "Uploads im Vorfeld" mitliefern.

Bei sowas könnten alle kleinen und mittleren Plattformen gleich
dicht machen, denn viele Hobbyfotografen haben noch nicht mal
Verträge, um solche Nachweise überhaupt erbringen zu können.
Die dürften dann hier in der MK im Grunde genommen gar nichts
mehr an eigenen Bildern hochladen ...
Es werden ja noch Wetten angenommen, ob wohl noch in diesem Jahrhundert mit einer qualifizierten Antwort zu rechnen ist. Die können wir nämlich alle nicht liefern, da können wir noch so unterschiedlicher Meinung sein.
5 years ago
neue Problem wäre, dass nicht der Benutzer für seinen Verstoss haftet wie es rational und logisch war und bisher auch so gehandhabt wurde.

Der Betreiber der MK haftet schon immer für die Beiträge der User.

Vom ersten Moment an, wenn er sie sich "zu eigen macht" - das ist jetzt in der MK bei den User-Accounts nicht der Fall, ob es bei den Selection-Bildern auf der Startseite der Fall ist, wäre im Streitfall zu klären, ich tendiere da eher zu ja als zu nein.

Ansonsten haftet der Betreiber der MK für von Usern hochgeladenen Inhalte, wenn er von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und diesen nicht unverzüglich entfernt.

"Artikel 13" der EU-Urheberrechtsrichtlinie ändert das nur insoweit, als daß Anbieter immer dann für Urheberrechtsverletzungen haften, die von ihren Benutzern begangen werden, wenn sie keine Upload-Filter einsetzen, die den rechtswidrigen Upload von urheberrechtlich geschütztem Material verhindern. Aus Deutschland kam in der EU-Diskussion dabei der Vorschlag, das erst ab einem Umsatz von 20 Millionen Euro pro Jahr zur Pflicht zu machen, Frankreich möchte es in jedem Fall, wenn der Anbieter gewinnorieniert arbeitet.

Wer etwas sachliches zum Thema lesen möchte, könnte z.B. das Interview der "Süddeutschen Zeitung" mit der Grünen-EU-Abgeordneten Helga Trüpel lesen, die von einer Kritikerin zu einer Befürworterin der Urheberrechtsrichtlinie wurde, weil sie die Notwendigkeit des Schutzes der Urheber und damit auch von Künstlern wie Autoren, Musikern, Fotografen und Filmemachern sieht.

Nun haftet auch die Plattform für den Inhalt, der auf ihr hochgeladen wird und muss vor der Veröffentlichung eventuelle Verstösse rausfiltern. Das ist ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, weil das geforderte System noch nicht einmal existiert und auch Niemand genau weiß ob das so möglich sein wird wie gefordert

Es reicht ja völlig aus, daß eine Plattform sich ihre User vorher ein bißchen genauer anguckt und vor allem identifiziert - dann kann sie nämlich die User in Regress nehmen, wenn die mit kriminellem Verhalten die Plattform schädigen.

An dieser Stelle sei mal wieder daran erinnert, weil es ja gern verdrängt wird: wer ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers auf eine Internet-Plattform hochlädt, begeht damit eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. (§106 UrhG)

Daß im Regelfall (leider) auf den Zivilklageweg verwiesen wird, ändert ja nichts an der Strafbarkeit dieses Tuns.
5 years ago
@Michael Imberg - Schwarz-Weiß aus Leidenschaft:
Trotzdem kann Artikel 13 durchaus zum Problem werden. Ich sehe immer wieder Bilder, in denen ein Model in einen Fotobildband schaut oder lässig an einem Kunstwerk im öffentlichen Raum lehnt. Hier ist eine Verletzung des Urheberrechts vorhanden: Etwa, wenn der Bildband von einem anderen Fotografen ist und die Bilder klar zu erkennen sind.

Nein, da irrst Du, ich kann Dich insofern beruhigen.
Bei dem, was Du beschreibst, handelt es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern entweder um "unwesentliches Beiwerk" (§57 UrhG) oder - das wird seltener der Fall sein - um die sog. "freie Benutzung" (§24 UrhG).

Ich garantiere Dir im übrigen, daß Du 80 Prozent aller urheberrechtlich geschützten Werke, geschützten Designs und geschützten Marken auf den Fotos überhaupt nicht als solche erkennst. Weil Du nicht weißt, daß die geschützt sind. Macht aber auch nichts, weil das von Ausnahmen abgesehen auch völlig unproblematisch ist.
5 years ago
Na, dann sind wir ja jetzt alle wieder beisammen.

Was Frau Trüpel angeht, ihr "Gespräch" mit Sascha Lobo in seinem letzten Debattencast hätte fast meinen Laptop das Leben gekostet, den ich nach 10 Minuten vor Wut gegen die Wand klatschen wollte. Aber ich denke, da jetzt nur noch die Familie hier ist und aus der technischen Genieabteilung wohl nichts kommt können wir auch wieder über Mumubilder zanken. Ach ja, die könnte man ja mit den neuen Uploadfiltern auch gleich... und der Algorithmus sollte sicher auch in der Lage sein unverschämte Nachrichten automatisiert zu löschen. :)

/Thread
5 years ago
Guter Link zum Debattencast.
TomRohwer schrieb: Es reicht ja völlig aus, daß eine Plattform sich ihre User vorher ein bißchen genauer anguckt und vor allem identifiziert ...

vielleicht würdest Du Dich in China wohl fühlen, denn da werden Internet-"User vorher ein bißchen genauer angeguckt und vor allem identifiziert". Und: Ob das ausreicht, bezweifle ich, denn das was den Plattformbetreibern droht ist existenzgefährdend.
Abgeordneten Helga Trüpel lesen, die von einer Kritikerin zu einer Befürworterin der Urheberrechtsrichtlinie wurde

Trüpel (Religionspädagogin) siehe auch hier https://www.heise.de/tp/news/Graue-Gruene-stimmen-fuer-Springerpresse-Uploadfilter-4163275.html
Süddeutsche - könnte ich mir noch etwas genauer ansehen - kommt mir auf den ersten Blick etwas so vor als übe sie sich Nicht-Uploadfilter-Gläubigen gegenüber in al-Maaridh / Taqīya
5 years ago
@Westhafen Images:
TomRohwer schrieb: Es reicht ja völlig aus, daß eine Plattform sich ihre User vorher ein bißchen genauer anguckt und vor allem identifiziert ...


vielleicht würdest Du Dich in China wohl fühlen, denn da werden Internet-"User vorher ein bißchen genauer angeguckt und vor allem identifiziert".

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn der Betreiber der MK seine Plattform Usern zur Verfügung stellt, die er vorher nicht identifiziert, dann kann er diese User eben nicht in Regress nehmen, wenn sie ihm Schaden zufügen.

Wenn ich eine Grillparty in meinem Garten veranstalte, dann habe ich zwei Optionen.

A) ich lade nur Leute ein, die ich kenne. Wenn dann einer von den Gästen durch fahrlässiges Verhalten meine Gartenlaube abfackelt, dann kann ich ihn dafür in Regress nehmen und verlangen, daß er den Schaden ersetzt.
B) ich lasse jedermann in meinen Garten zur Grillparty, ohne Prüfung, und ggf. ohne zu wissen, wer das ist. Wenn dann einer von den mir unbekannten Gästen durch fahrlässiges Verhalten meine Gartenlaube abfackelt, dann muß ich den Schaden selber tragen, es sei denn, ich kriege den Übeltäter hinterher doch noch irgendwie zu fassen.

Die MK verifiziert User. Das macht sie nicht zufällig. Das macht sie, weil sie ihre User ggf. in Regress nehmen will:

"Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritte einzuhalten und insbesondere nicht Fotografien in seinen Account einzustellen, ohne hierzu berechtigt zu sein, d.h. insbesondere, das Einverständnis des/der Fotografen/in bzw. der abgebildeten Person eingeholt zu haben. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Einstellung bestimmter Bilder, Videos oder von Beiträgen besteht nicht. Das Herunterladen von Inhalten von model-kartei.de ist nur zulässig, soweit dies zweckgemäß, d.h. also für die Herstellung / Forsetzung von Kontakten zwischen Fotografen und Fotomodellen erforderlich ist, oder wenn ein ausdrückliches Einverständnis besteht.
Sollten Dritte Ansprüche gegen model-kartei.de geltend machen aufgrund der Verletzung der oben genannten Rechte, stellt der Teilnehmer model-kartei.de von diesen Ansprüchen frei. Model-kartei.de ist in solchen Fällen auch berechtigt, gespeicherte Informationen an den Anspruchsteller herauszugeben, um eine eigene Inanspruchnahme zu verhindern. Zu der Freistellungsverpflichtung gehört auch die übernahme angemessener Rechtsverfolgungskosten, die model-kartei.de entstehen."
(AGB der MK)
5 years ago
Jeder der hier ein Foto hoch lädt und die Exif Daten nicht löscht ist anhand
dieser Daten Kamera, Objektiv identifizierbar .
Es kann zwar falsch liegen, aber ich meinte gelesen zu haben das man die Exif Daten
nie ganz löschen kann.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: R R Rolut ...
Jeder der hier ein Foto hoch lädt und die Exif Daten nicht löscht ist anhand dieser Daten Kamera, Objektiv identifizierbar . Es kann zwar falsch liegen, aber ich meinte gelesen zu haben das man die Exif Daten nie ganz löschen kann.

Die Exif Daten lassen sich auch komplett löschen und wer noch
analog fotografiert, hat die bei seinen eingescannten Negativen
noch nicht mal ...

Aber darum geht es ja bei einem "Uploadfilter" auch gar nicht,
sondern vielmehr um die illegale Verbreitung urheberrechtilch
geschützten Materials.

Vielleicht wirkt ein "Uploadfilter" bei Fotos und Videos, welche
vom Urheber entsprechend digital markiert worden sind. Aber
ansonsten wirkt solch ein Filter nicht und man muss sich darauf
verlassen, dass der entsprechende User tatsächlich die nötigen
Rechte zur Veröffentlichung an seinen eigenen Werken besitzt.

Wie Tom es schon beschrieben hat, per AGB der Model-Kartei ...
5 years ago
Hier ist jeder per IP identifizierbar. Da braucht man keine Exif Daten für. Auch über VPN kann mittlerweile problemlos zurückverfolgt werden.

Nur geht eben nicht mehr das was ging. Also das die MK per AGB dem User die Haftung zuschiebt.
Es geht um das "zur Verfügung stellen einer Plattform für ..."
Wenn die Plattform für illegalen Kram genutzt wird und der Betreiber das nicht sofort löscht, ist er dran. Weil er die Plattform gestellt hat.

Aber viell. ist es Hendrick ganz recht das er damit eine gute Ausrede hat die MK einzustampfen ...
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Sanguis ...

Hier ist jeder per IP identifizierbar. Da braucht man keine Exif Daten für.

Ja, per IP geht das immer. Nur ob man auch tatsächlich die
nötigen Veröffentlichungsrechte / einen Vertrag für einen
legalen Upload hat, lässt sich mit einem "Uploadfilter"
nicht verifizieren. Da muss man schon darauf vertrauen,
dass die AGB der MK auch von jedem User eingehalten
werden.
/Thread

Das Jahrhundert ist ja noch nicht zu ende. Kann also schon noch eine qualifizierte Antwort kommen - und nicht nur Kaffeesatzlesen :D
[gone] User_6449
5 years ago
Eine Antwort auf welche Frage?
Chrisso hatte im Eingangspost eine Frage gestellt.
Der Sinn des Threads war nämlich nicht, über den Sinn des Artikels zu debattieren oder den Laienjuristen raushängen zu lassen.
Er will wissen, wie die MK damit umgeht.
[gone] User_6449
5 years ago
Da muss er Hendrik Siemens fragen.
5 years ago
Der "Uploadfilter" ist ja nicht einmal eine Pflicht. Im Wortlaut der Artikel 13, den ich kenne, ist das nur ein Beispiel, welche Maßnahmen man ergreifen könnte.

Außerdem steht im Wortlaut, dass nur Anbieter betroffen sind, die "große Mengen" an Werken für ihre Nutzer speichern. "Große Mengen" ist für mich nicht definiert und bedarf einer Klärung. Ist die MK schon "groß"? Wenn das hier "groß" ist, was sind dann Facebook, Instagram und Youtube?

Desweiteren sind angemessene Maßnahmen vorgeschrieben. Also das KI-mäßige Erkennen irgendwelcher Kunstwerke, vor denen ein Model post, ist mit Sicherheit nicht angemessen - so weit lehne ich mich als juristischer Laie mal aus dem Fenster. Das ist doch konstruierte Paranoia.

Ich möchte mal behaupten, dass die Panik genauso geschürt wird wie bei der DSGVO. Man will sich gegenseitig an Schreckensszenarien überbieten. Wenn wir jetzt aber mal ehrlich sind, gibt es einen vorrangigen Grund, warum die Panik gegen diesen Artikel geschürt wird: Die Leute haben Angst, dass sie morgen nichts mehr KOSTENLOS zur Verfügung haben. Manchen Menschen geht damit der komplette Lebenssinn flöten.

Meine persönliche Prognose ist: die AGB werden maximal geringfügig angepasst, sonst muss sich gar nichts ändern. Da alle User heute schon der MK eine Freistellung für begangene Urheberrechtsverletzungen nebst Kostenübernahme von Rechtsstreitigkeiten eingeräumt haben, stehen faktisch sowieso die User in letzter Haftung. Und der Artikel 13 beinhaltet keine Umkehr der Haftungsfrage (wird auch gern behauptet), sondern lediglich die Pflicht zu angemessenen Schutzmaßnahmen.

Ich verstehe die Aufregung nicht - hier sind fast ausschließlich Kulturschaffende unterwegs, die es sicher nicht gutheißen, dass ihre Arbeiten für lau sofort überall frei verfügbar sind. Was ist daran falsch, diese Werke auf den Social-Media-Giganten besser zu schützen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen einzuführen?

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