Artikel 13 und die MK 79

5 years ago
Meine persönliche Meinung zur Urheberrechtsreform steht fest, und wenn wirklich jeder netzpolitisch kompetente Mensch (selbst innerhalb unserer Regierung) ernsthafte Zweifel daran hat denke ich sagt das schon genug.
Meine Frage war aber wie sich die MK darauf vorbereitet, denn das muss sie auf jeden Fall, und da kam leider nichts, obwohl es für uns Nutzer der MK eine wichtige Information wäre (weshalb ich auch keine Mail an Hendrik schrieb... :P ).

Aber zu Deinem letzten Satz, es gibt auch jetzt schon ein Urheberrecht und große Plattformen haben mitnichten einen Freibrief um alles kostenlos zur Verfügung zu stellen, als Youtube-Creator hast Du täglich mit dem Urhebberecht zu kämpfen und wirst ständuig von ContentID genervt, und auch jetzt schon werden Verletzungen gelöscht. Woher kommt eigentlich die Idee daß es dort alles raubkopiert für lau gibt? Youtube zahlt auch jetzt schon Lizenzgebühren an die GEMA.
Du bist aber mit der Beschränkung auf die großen Plattformen vollkommen auf Linie mit den Rechteverwertern, denn die interessieren sich auch nur für Youtube, Google und fette Lizenzgebühren, und keinem ist klar was das für kleine Plattformen bedeutet. In Artikel 13 steht eindeutig daß Plattformen wie die MK direkt betroffen sind: Älter als 3 Jahre und kommerziell (kommerziell ist schon alles was ein Werbebanner schaltet). Also muss von der MK eine Anpassung an Artikel 13 erfolgen, und das muss nach den Vorgaben des Gesetzes sein und eben nicht durch Änderungen der ABG, das kann man sich ja gerne so zusammenwurschteln wenn man sich nicht mit dem Inhalt von Artikel 13 befasst hat ist aber konkret eben nicht genügend. Es MUSS eine Prüfung der Uploads erfolgen, sonst ist die MK direkt verantwortlich und wird zur Kasse gebeten wenn ich hier aus Spaß eine Foto von Helmut Newton hochlade.
Ich kann nur bewundernd mein Haupt wiegen, wenn ich mir anschaue, wie es den Medien (die natürlich vöööööööööllig frei und unabhängig sind) gelingt, die Menschen in der EU derart mit Propaganda-Schwallerei aller Couleur zu überschütten, dass ihnen gar nicht erst in den Sinn kommt, dass unsere Freiheit jeden Tag ein wenig mehr beschnitten wird.

Und mit "Freiheit" meine ich nicht, dass ich sowas hier noch posten darf. Mit Freiheit meine ich, das ausleben zu dürfen, was in jedem von uns schlummert. Ein kreatives Wesen (früher nannte man das Seele), das sich zeigen will. Alter Schwede, wir sind sowas von gef****, und kaum jemand merkt es.

Egal, ich hab keine Kinder und über die Hälfte meiner Tour auf Erden hinter mir.
@Casa de Chrisso:

Die Frage wie sich die MK darauf vorbereitet kann nur der Betreiber beantworten.
Die User werden alles so machen wie immer :-)
5 years ago
Ja nu, ich wollte den Betreiber von dieser Diskussion auch nicht ausschließen, ganz im Gegenteil.
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
In diesem Falle die Frage öffentlich stellen ist sinnvoll, geht ja mehr als eine Person was an.
Wobei man natürlich der MK zugute halten muss, dass es jetzt lange Zeit so aussah, dass die Uploadfilter vom Tisch seien. Aber da ja an den ausgehandelten Kompromissen mal wieder nur Person ohne Ahnung vom Thema beteiligt waren, drohen sie nun wieder. Sind ja aber auch noch nicht beschlossen...
Insofern ist das für die MK momentan nur schwer abschätzbar, was wirklich auf uns zukommt.

Andererseits: als Betreiber einer Plattform ist man natürlich in der Pflicht, auch weitblickender zu schauen und bereits Reaktionsmöglichkeiten durchzuspielen. Die noch teilweise unsichere und unklare Lage als Steilvorlage für ein "Können wir gerade noch nicht sagen, müssen wir abwarten" oder ähnlich weicheiige Ausflüchte zu nutzen, könnt Ihr also direkt knicken.
5 years ago
" Also muss von der MK eine Anpassung an Artikel 13 erfolgen, und das muss nach den Vorgaben des Gesetzes sein und eben nicht durch Änderungen der ABG, das kann man sich ja gerne so zusammenwurschteln wenn man sich nicht mit dem Inhalt von Artikel 13 befasst hat ist aber konkret eben nicht genügend."

Es wäre sinnvoll, die Diskussion am Wortlaut des Artikel 13 zu führen, damit auch allen klar ist, welche Stellen man meint.

Du unterschlägst, dass der gleiche Absatz auch einen Umsatz von 10 Millionen Euro nennt sowie 5 Millionen monatliche Besucher:

"Where the average number of monthly unique visitors of these service providers exceeds 5 million, calculated on the basis of the last calendar year, they shall also demonstrate that they have made best efforts to prevent further uploads of the notified works and other subject matter for which the rightholders have provided relevant and necessary information."

Damit scheidet für die MK vermutlich auch die Pflicht aus, nach Beschwerden der Rechteinhaber wiederholte Uploads der Werke zu unterbinden. Überhaupt ist man als Contentanbieter zu den Handlungen nach Art. 13 verpflichtet, wenn Rechteinhaber die nötigen Informationen über ihre Werke bereitstellen. Welche Informationen das für die MK-Inhalte sein könnten, ist spekulativ. Vielleicht kann ja jemand einen realistischen Fall konstruieren, welcher Rechteinhaber hier welche Reproduktion unterbinden möchte. Dass jetzt alle Fotografen der Welt Datenbanken bereitstellen, um einen Bildabgleich ihrer urheberrechtlich geschützten Werke einzufordern, halte ich für spekulativ und praxisfern. Und wie schon gesagt: für die Verpflichtung eines automatischen und verhältnismäßigen Abgleichs sehe ich die MK als deutlich zu klein an.
5 years ago
Die Einschränkung gilt aber nur für Plattformen, die weniger als drei Jahre alt sind, danach greift die Reform voll. Das bedeutet man kann knapp drei Jahre ein Startup betreiben und ist danach voll betroffen und die MK ist nunmal älter als drei Jahre und fällt damit nicht unter die wenigen Ausnahmeregularien
5 years ago
Unabhängig davon ist der Kern ist aber doch, dass die Rechteinhaber zuerst Informationen über ihre geschützten Werke bereitstellen müssen. Die Kombination aus MK-Content und Urheberschaft erscheint da angesichts der Größenordnung für mich absolut nicht konfliktbelastet.

Schau dir Youtube als Giganten in der Wahrnehmung an: Youtube macht schon lange Content-Filter. Ist deswegen das Internet verschwunden? Im Gegenteil - der Anteil an urheberrechtlich geschütztem Material ist auf Youtube nach wie vor gigantisch. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass sich durch Artikel 13 maßgeblich nichts ändern wird. Große Aufregung, warum der Betreiber sich hierzu noch nicht äußert, schiebe ich auch nicht.
5 years ago
BlueCellarMedia schrieb: Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass sich durch Artikel 13 maßgeblich nichts ändern wird.

Das "nichts ändern" ist die typische Strategie :
https://www.youtube.com/watch?v=HMOV0MLYwkM&feature=youtu.be&t=675
Erstmal.
Westhafen, Du hälst also jemanden, der sowas aus sich hinaus exkrementiert:
https://www.j-k-fischer-verlag.de/J-K-Fischer-Verlag/Das-Mars-Geheimnis--6481.html
für interessant uns sinnvoll?
Da könnte man ja fast vom Rand der Erde fallen...
Bei Breitbart nichts gefunden?
5 years ago
Ich halte die 2 Minuten ab der ich verlinkt habe für interessant und sinnvoll.
Ich habe das nur wegen dieser Stelle verlinkt und deshalb auch den Link auf Sekunde 675 gesetzt.
Dort hat er das sehr gut gesagt und es stimmt mit meinen Beobachtungen überein.
Dass ich alle seine Dinge für "interessant uns sinnvoll" halte, habe ich nicht gesagt.
Aber warum ihm nicht seine Hobby´s wie Marsbeobachtung lassen - das schadet niemandem. Er glaubt aber weder an den flachen Mars noch an die flache Erde.
5 years ago
Und wer bitte soll sich diese gigantischen Filter leisten können? Wer soll sie den Plattformen zur Verfügung stellen? Ganz davon abgesehen daß Youtubes ContentID extrem fehleranfällig ist und nicht zwischen Parodien, Zitaten, Review und tatsächlicher Urheberrechtsverletzung unterscheiden kann, funktioniert ContentID auch nur dadurch daß es erstmal mit urheberrechtlich geschützten Werken gefüttert wird, d.h. um mein Werk zu schützen muss ich erstmal Google zur Verfügung stellen. Das macht Google übrigens nur mächtiger. Im Zuge von Artikel 13 übrigens auch ein Datenschutzrechtliches Problem. Ganz davon abgesehen hat niemand Google gefragt ob sie ContentID zur Verfügung stellen, tun sie nämlich nicht, also darf sich Hendrik Siemens hinsetzen und seinen eigenen Filter programmieren, und dann bei sämtlichen Rechteverwaltern bitten daß diese ihre Werke in den Filter stellen, damit der überhaupt etwas erkennen kann.
Weiterhin hat man bei Youtubes ContentID die Möglichkeit, bei falschen Positivmeldungen Widerspruch einzulegen, und das müssen Content Creators auch am laufenden Band tun, weil ContentID strunzdumm ist und selbst Vogelgezwitscher und Regenprasseln als urheberrechtlich geschützt markiert. Diese Möglichkeit entfällt komplett bei Filtern, die schon vor Veröffentlichung anschlagen, und Streaming kann man damit ganz vergessen.
Das Problem ist eine vollkommen blinde Technikgläubigkeit derer, die von Technik nicht die geringste Ahnung haben, denn die geforderten Filter gibt es nicht und wird es auch noch lange nicht geben - sie sind technisch unmöglich umzusetzen.

Allerdings wissen das wahrscheinlich auch viele der Rechteverwerter, denn worauf sie es eigentlich absehen ist eine Pauschalabgabe der Plattformen, um die Filter zu umgehen. Es geht um Lizenzgebühren, wie sie Youtube auch heute schon zahlt (nur der GEMA zu wenig), und das sollen gefälligst jetzt alle Plattformen tun, so wie wir auch alle pauschal Abgaben auf fast jedes technische Gerät auf unserem Schreibtisch zahlen, ungeachtet der tatsächlichen Nutzung. Wie vielen hier ist eigentlich bewusst daß im Kaufpreis ihrer Kamera eine Pauschalabgabe an VG Wort und Co. drin ist, weil man könnte ja die Spiegel-Bestsellerliste abfotografieren? 18 Euro auf meinen Scanner, da ich damit den ganzen Tag nur Zeitungsartikel verfielfältige. 1.95 für'n USB-Stick, usw. usw. usw. Und kommt mir nicht damit, daß damit darbende Künstler gefüttert werden, die müssen erstmal so erfolgreich sein um ihren eigenen Mitgliedsbeitrag wieder reinbekommen.
5 years ago
Ich finde man kann dem Ganzen auch Gutes abgewinnen. Das Ende der "Kostenlos-Illusion" kann dieses in alle Bereiche des Lebens wuchernde Internet mit seiner Datenverwertungswut vielleicht endlich mal wieder etwas eingrenzen.
Nicht das Internet ist böse, sondern nur einzelne Akteure in ihm. Und die werden durch die aktuellen Entwicklungen ganz sicher nicht im Zaum gehalten. Eher im Gegenteil.

Ich kann mich noch gut an die Zeiten vor Internet und Digitalisierung erinnern. Ging auch alles - war aber deutlich blöder.
5 years ago
"Und wer bitte soll sich diese gigantischen Filter leisten können?"

Die angesprochenen Unternehmen haben längst die Technologie. Nochmal: Meines Erachtens wird dieser Artikel 13 kleine Seiten wie die MK in keinster Weise tangieren.

"also darf sich Hendrik Siemens hinsetzen und seinen eigenen Filter programmieren"

Falsch. Die Image-Search-API von Google ist als JavaScript-API frei verfügbar. Natürlich macht das Google mächtiger, aber sie haben es nun mal gemacht. Und andere nicht.

"und dann bei sämtlichen Rechteverwaltern bitten daß diese ihre Werke in den Filter stellen"

Auch falsch. Wenn du Artikel 13 aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass die Rechteinhaber diese Informationen aktiv bereitstellen müssen. Wer das nicht tut, für den bleibt der Urheberschutz wie gehabt bestehen und er erhebt keinen Anspruch auf Vorabfilterung durch den Anbieter. Und ich halte jede Wette, dass für jeden durchschnittlichen Fotografen die Bereitstellung der erforderlichen Filterinformationen eine absolute Überforderung darstellt. Ganz davon abgesehen, dass der nebulöse Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gilt.

"Weiterhin hat man bei Youtubes ContentID die Möglichkeit, bei falschen Positivmeldungen Widerspruch einzulegen, und das müssen Content Creators auch am laufenden Band tun, weil ContentID strunzdumm ist und selbst Vogelgezwitscher und Regenprasseln als urheberrechtlich geschützt markiert."

Jetzt hast du EINEN dummen Fall der Content-ID ausgegraben, der zudem sowohl vom Rechteinhaber als Youtube als Irrläufer korrigiert wurde. Und das bei Dutzenden TAGEN Spieldauer, die von Youtube im neuen Material gescannt werden. Findest du es nicht etwas polemisch, daraus ein "am laufenden Band" zu konstruieren?

"Es geht um Lizenzgebühren, wie sie Youtube auch heute schon zahlt (nur der GEMA zu wenig), und das sollen gefälligst jetzt alle Plattformen tun, so wie wir auch alle pauschal Abgaben auf fast jedes technische Gerät auf unserem Schreibtisch zahlen, ungeachtet der tatsächlichen Nutzung."

Die Lizenzgebühren sind nicht nur der GEMA zuwenig, sondern vor allem auch den Künstlern. Das kann ich dir als Musiker deutlich sagen. Ich verdiene an zehn verkauften CDs mehr als an 1000 Youtube-Streams. Nur wer kauft die CD, wenn das Material auf Youtube hochgeladen wurde und jederzeit auf Abruf streambar ist? Richtig. Also bevor du dich darüber aufregst, dass auf einem Datenträger paar Cent Vervielfältigungsgebühr aufgeschlagen wurden, solltest du mal überlegen, wieviele Werke von Urhebern unkontrolliert verbreitet werden. Ich bin kein Freund der GEMA und nach meinen 6 Pflichtjahren auch wieder ausgetreten. Aber das "freie Internet" ist sicherlich kein Paradies für Kunstschaffende. Da kann man auch mal ein bisschen Verständnis aufbringen.

Im Übrigen ist für die Abgabe für nicht-öffentliche Vervielfältigung keine GEMA-Mitgliedschaft nötig. Die macht nur das Inkasso. Als Musiker ist man GVL-Mitglied, und die erheben keinen Beitrag. Die Gebühren gehen unmittelbar in die Verteilung und jeder Cent zählt.
5 years ago
@Blue
"Die angesprochenen Unternehmen haben längst die Technologie."

Schwachsinn. Die Technologie muss zu 100% sitzen, wenn man ohne zu zahlen da raus will. Die gebrauchte Technologie gibt es in Filmen wie Minority Report. Nicht in der Realität.

"Falsch. Die Image-Search-API von Google ist als JavaScript-API frei verfügbar."

Japp. Und ich kenne den Code. Und ich weiß das Google damit maximal 20% der gesuchten Bilder findet.
Sich darauf zu stützen wäre eine Garantie das es Verstöße gibt. Teure.
5 years ago
Carsten Weiss | plainorwat
"Nicht das Internet ist böse, sondern nur einzelne Akteure in ihm. "

Auch das ist nur die halbe Wahrheit. Akteur und Struktur konstitutieren sich gegenseitig.

Wir erleben jetzt nach langen Jahren der Nichtregulierung einen Staat der tätig wird. Lange Jahre hat man uns gebetsmühlenartig eingetrichtert, dass nur ein ein völlig freies Internet ein gutes Internet ist.
Genauso wie man uns eingetrichtert hat - und immer noch eintrichtert - dass völlig freier Handel nur Gutes bewirkt.

Ich sehe dem ganzen positiv entgegen. Denn erstens wird wie bei der DSGVO und allen anderen Panikanfällen zuvor alles nur halb so heiß gegessen, wie es gekocht wird und zweitens ist Regulierung einfach überfällig.
Ich zahle gerne mehr und nutze weniger Dienste, solange ich nicht weiter von den großen Konzernen einfach so zur Ware gemacht werden kann.
5 years ago
Blue, die Beispiele mögen besonders dumm sein, aber wenn Du den täglichen Kampf von Youtube-Machern im Kampf gegen ContentID auch nur ein bißchen mitverfolgst kannst Du nicht ernsthaft behaupten der Filter funktioniert. Zitatrecht und Parodie kennt er nicht einmal.

Ich widerhole auch nochmal, die Künstler haben GAR NICHTs davon, lediglich Verlage und Rechteverwerter, Artikel 12 bspw. beschneidet Urheber noch weiter in ihren Rechten, indem sie ihnen einen Teil ihrer Urheberschaft automatisch aberkennt. Ich weiß nicht wer von uns sich die Sachen nochmal genauer durchlesen sollte, aber Fakt ist doch daß wirklich jeder, der sich mit Internetrecht beschäftigt, Artikel 13 ablehnt, selbst in unserer Regierung, selbst Frau Bär von der CSU, das Gesetz aber von denen durchgeprügelt wird die nicht die leiseste Ahnung vom Netz, aber den stärksten Kontakt zur Rechtelobby haben. Und ich glaube auch nicht daß auch nur einer in diesem Pupsforum, mich eingeschlossen, mehr Ahnung hat. Dieses Gesetz hat auch unter Künstlern und Autoren keinen Rückhalt, mal abgesehen von den halbtoten Superstars die die Gema jetzt vor die Kamera setzt um Stimmung zu machen.

Und es gibt auch keine Ausnahmen für kleinere Plattformen, jedenfalls ist das in keiner Weise irgendwo geregelt, so daß man sich darauf verlassen kann. Die einzige klar definierte Ausnahme ist keine, denn sie gilt für keine Plattform die älter ist als 3 Jahre. Nirgendwo wird klar definiert was verhältnismässig ist, wo irgendeine Ausnahme gemacht werden könnte, klar definiert ist lediglich genau das was ich schon sagte: Urheberrechtsverletzungen im Vorfeld unterbinden, ungeachtet der Größe der Plattform. Klar zielt das Gesetz auf Google, Youtube, Facebook ab, aber die Kollateralschäden sind das eigentliche Problem. Google, Facebook und Co. sind die einzigen die technisch und finanziell in der Lage sind das zu wuppen und wahrscheinlich sogar noch Vorteile daraus erzielen. wer von all dem gar nichts hat sind die eigentlichen Urheber. Und Urheber sind nicht Plattenfirmen und nicht nur Musiker deren Musik (legal!) auf Youtube verbreitet wird, es sind auch wir Fotografen sowie die diversen Youtuber die sich tatsächlich ihr täglich Brot mit ihren Kanälen verdienen, z.B. mit News, Reviews, usw. Die schützt keiner. Und frage ich die Musiker in meinem Umfeld was die von der Gema haben ist es auch meistens nur Kosten und Ärger, die gesamten Beiträge sacken die Verwerter ein und schütten vielleich was an Helene Fischer, Lindenberg und. Co. aus, aber sicher nicht an die, die für 'nen Zehner hier in der Astrastube auftreten.

Kennst Du das Beispiel mit dem letzten Versuch, Google News auf diese Weise Lizenzgebühren abzuluchsen, mit Linkvorschauen? Ging genauso mächtig in die Hose, und Kollateralschaden waren alle außer Google, die haben am meisten profitiert.

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