17 Jähriges Model (angezogen) shooten; ist das erlaubt? 63

4 years ago
Hi!

Ich habe eine Anfrage von einem Model bekommen, da ich auf einer TfP Seite Bilder von einem Lostplace gepostet hatte und auf der Suche nach Modellen war, die dort gerne shooten möchten.

Da das Model aber erst noch 17 ist, wollte ich fragen, ob das überhaupt erlaubt ist (natürlich angezogen!)
und was da zu beachten ist.


LG
4 years ago
Was alles erlaubt ist, hängt fast immer vom
Gesamtkontext ab. Beispielsweise kannst Du
ja mal BRAVO oder den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk anschauen und natürlich auch
bei Instagram, tiktok und Facebook.

Solltest Du Bilder veröffentlichen wollen, brauchst
Du die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zusätzlich zu den
Voraussetzungen bei Volljährigen.
4 years ago
Model hat einen Erziehungsberechtigten bei, der vorher auch den Vertrag unterschreibt, der alles vorher abklärt und festhält. Ich hätte ebenfalls eine Begleitperson meines Vertrauens bei (in dem Fall meine Frau)
Ausreichend Zeit und nen grober Plan würde mir vielleicht noch einfallen.
4 years ago
...hat sich erübrigt; möchte keine Probleme haben und ihr abgesagt...
4 years ago
Sie hat gemeint, dass sie keine Eltern hat, sondern Sozialbetreuer...aber das muss ich jetzt nicht glauben;
da draußen sind genug andere volljährige Modelle; das Risiko ist es mir nicht wert.
4 years ago
Dass die Erziehungsberechtigten nicht die
leiblichen Eltern sind, kommt gar nicht so
selten vor.
Dadurch gibt es für ein Shooting keine extra
Probleme oder besondere Risiken. Einfach den
Kontakt zum Betreuer herstellen - fertig.

Übrigens gibt es auch über eine Million Volljährige,
in Deutschland, die einen gesetzlichen Vormund haben.
Auch dann muss das bei Veröffentlichungen beachtet
werden.

Wie das eventuell in Österreich
anders geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.
4 years ago
Ich überlege gerade, ob dieser Thread wirklich eine Frage war oder ob uns hier nur vermittelt werden sollte, dass man nicht mit Minderjährigen zusammenarbeiten darf/kann?
Immerhin liegen zwischen der Frage und dem "hat sich erübrigt" hier gerade einmal 11 Minuten.
4 years ago
"zwischen den zeilen lauert das negativ" ein ganz neuer roman aus der reihe "ecki investigativ" ...
[gone] User_483488
4 years ago
Auch wenn's sich erledigt hat ... vor meine Kamera kommen keine U18-Models, auch nicht mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsbrechtigten.
4 years ago
Spätestens 2021 ist sie volljährig , dann braucht es keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten mehr.

Bei diesem Aufnahmebereich wäre es auch insoweit unproblematisch, denn das Fotografieren einer vollständig bekleideten Minderjährigen ist nicht verboten. Es geht also nur um die vollständige Absicherung einer späteren Veröffentlichung - daher würde ich warten, bis sie volljährig ist und ihre dann vollends gültige Einwilligung zur Veröffentlichung aufrechterhält. Wenn sie nicht widerruft bzw. auch mit 18 die Veröffentlichung bejaht, wäre doch alles ok.
4 years ago
Meine Güte - wo sind wir gelandet?

Natürlich darf man, egal in welchem Bekleidungszustand. Das schlichte Fotografieren ist ein Realakt, der nichts mit elterlicher Einwilligung, Volljährigkeit usw. zu tun hat. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist nötig nur bei Veröffentlichung oder Weitergabe an andere Personen. So einfach ist das. Aber natürlich kommt es besser, wenn die Erziehungsberechtigten auch mit dem Shooting einverstanden sind bzw. davon wissen.
4 years ago
@Daniel
Wollte grad mal nach deinem alten Beitrag suchen und hier verlinken - aber zum Glück hast du dich selbst schnell gemeldet. Alle Jahre wieder kommt dieselbe Leier und wird von den Moralisten der MK überstrapaziert....;)
4 years ago
"Natürlich darf man, egal in welchem Bekleidungszustand."

Stimmt das so ohne Einschränkung?
Als Vorbemerkung:
Zumindest sollte die Fähigkeit zur Selbstbestimmung gegeben sein, was ab dem 8. Lebensjahr der Fall ist.
Kinder und Jugendliche sind sich aber der Tragweite solcher Entscheidungen nicht immer komplett bewusst und sollten daher ja auch eine gewisse Einsichtsfähigkeit haben, was bei Minderjährigen mit erreichen des 14. Lebensjahres gegeben ist. (wie zb auch die Strafmündigkeit)
Kann also ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 alleine (wegen dem Selbsbestimmungsrecht) über das ANFERTIGEN von Fotos entscheiden?
Eltern können es zumindest nicht, sie brauchen auch die Zustimmung des Kindes...

bei der Veröffentlichung ist das ja wieder was anderes...
4 years ago
...aber mit 16 Jahren an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen, dazu sind die "Greenhorns" in der Lage...
man darf auch Sex mit einer 16/17 jährigen haben - auch wenn man selber über 18 ist.
Also warum sollte es bei einem normalen Portrait / Fashion-Shooting Probleme geben?
4 years ago
Hatte schon Babyshoots und auch einmal eines bei einer Kommunion, also mit der Erlaubnis der Eltern ist das Alles doch kein Problem in meinen Augen, nur wenn man das hinter dem Rücken machen will halte ich es für fragwürdig und riskant
4 years ago
Da heutzutage fotografieren = hochladen, zeigen, veröffentlichen ist, scheint für einige das Drücken des Auslösers vom reflexartigen Weitergeben kaum noch zu trennen sein. So kommt es vielleicht zu der Fragestellung.
4 years ago
Ich würde mir in jedem Fall ein Einverständnis der Eltern holen. Die Mutti kann ja gern dabei sein.
4 years ago
Kaum zu glauben: Ein auf diesen Themenbereich spezialisierter Anwalt gibt eine Auskunft - und es wird trotzdem noch angezweifelt. Also ich begrüße es sehr, wenn sich hier Fachleute äußern. Und ich wünsche mir, dass diese nicht vergrauelt werden.

Topic has been closed