Muss ich Aufforderung nach dem Löschen meiner SD Karte folgen ? 178

3 years ago
#100

Na toll, 100 Beiträge und (fast) nichts geschafft. Ja, leider hast du recht. Wir hätten uns einige Diskussionen sparen können, wenn wir - auch ich - von Beginn an, uns strikt an deinen Sachverhalt und deiner Frage gehalten hätten.
#101Report
3 years ago
Marcus Sawyer

"Zu deiner Verständnisfrage. Was meinst du wie der Sicherheitsservice eine Speicherkarte löscht?? Denk mal scharf nach!"

Wenn der Sicherheitsdienst mir meine Kamera abnimmt, dann die SD-Karte raus nimmt und mir anschließend die Kamera zurück gibt frage ich mir schon wie er die SD-Karte löschen will. So ganz ohne Hilfsmittel. Die meisten Sicherheitsleute laufen nicht mit Laptop, Kartenleser oder sonst was rum. Da stellt sich mir schon die Frage wie der Typ die Karte löschen will. Einzige Möglichkeit wäre also zerstören = Sachbeschädigung.

Du merkst jetzt selbst, wie dumm dein Beitrag ist oder? ;)

"Wenn ich deine Ausführungen in einer Klausur lesen würde"
Es scheint mir, als hättest du allgemein starke Probleme mit dem Lesen, Marcus. Aber hey, schreib dich nicht ab, Marcus: https://alfa-telefon.de/

Ob nun § 303 oder § 303a, das Strafmaß ist das selbe. Mit egal wie meine ich, das es egal ist, ob er die Daten auf der Speicherkarte via Laptop oder zerstören der Karte vernichtet. Er verursacht einen strafbaren Schaden.

"Auch wenn teilweise oder alle Bilder auf Privatgelände ohne Genehmigung aufgenommen wurden (sofern dies überhaupt ersichtlich war)." ... "was meinst du denn damit schon wieder?"

Für ganz dumme: Wenn jemand OHNE Genehmigung, OHNE Einverständnis OHNE Zustimmung ein ein Privatgrundstück betritt oder darauf verweilt, begeht Hausfriedensbruch. Soweit kommst du noch mit oder, Marcus?

"sofern dies überhaupt ersichtlich war" Um Hausfriedensbruch beim Betreten eines privaten Grundstücks begehen zu können, muss es z.B. durch eine Einfriedung (Zäune oder Mauern um ein Grundstück herum sind z.B. eine Einfriedung, Marcus) klar ersichtlich sein, das es überhaupt ein privates Grundstück ist. Verstanden, Marcus?

"Was meinst du hier mit "Sachbeschädigung"? Blümchen zertreten, oder was? Von welchen Sachverhalt schwadronierst du? Welches Grundstück? Und was meinst du mit erlauben? Das ist alles so ungenau und so unpräzise wie du dich ausdrückst. Kaum nachvollziehbar!"

Unglaublich wie man innerhalb von zwei Sätzen vergessen kann was vor drei Sätzen geschrieben wurde. Vielleicht solltest du mal ein Arzt aufsuchen, Marcus.

"Wenn ich deine Ausführungen in einer Klausur lesen würde" ... nach zwei Sätzen hättest du doch erstens meinen Namen und zweitens sowieso vergessen, um was es überhaupt geht.

Wenn ich Hausfriedensbruch durch das Betreten eines privaten Grundstückes begehe, rechtfertigt dies keine Sachbeschädigung oder Datenveränderung des Sicherheitsdienstes mir gegenüber.

Am Ende hat der Fotograf evtl. ein Vergehen begangen ("evtl." auch nur, weil nicht klar ersichtlich ist, ob es sich überhaupt um ein privates Grundstück handelt oder nicht) und der Sicherheitsdienst eine Sachbeschädigung oder Datenveränderung. Nicht zu vergessen, der Schadensersatzanspruch.

Aber Marcus, du kannst deine Meinung ruhig haben. Nimmt dir keiner weg. ;)

Ach Marcus, btw:

"Wars das Ivanhoe? Oder möchtest du auch was beitragen? "Wir" haben einiges noch gar nicht erörtert!? Du bist doch nicht nur Top-Fotograf, sondern dazu auch Top-Jurist! Dann zeig mal was du kannst! Aufi!"

Du bist beides nicht ;)
#102Report
3 years ago
#102

Ach, Tobi, nach den ersten beiden Wörtern habe ich aufgehört zu lesen.

Nachdem wir alle mehr oder weniger am Thema vorbeigeschrieben haben, kommst du leider etwas zu spät. Ich habe vor einer Stunde leider das Interesse verloren.

Ich sehe es ist ein langer Text, den du extra für mich geschrieben hast, aber wie gesagt, kein Interesse mehr. Außerdem ist der ist viel zu lang! Wer soll das lesen?? :DD

Tut mir Leid, dass du dich so bemüht hast.

Tschüss!
#103Report
3 years ago
Chris W. Braunschweiger
"Shooting findet wie sich herausstellt auf privatem Grund statt.
Security kommt und untersagt zum einem das weitere Shooting und verlangt zusätzlich das Löschen/Formatieren meiner SD Karte in der Kamera.
Muss ich dem Löschen der Karte folgen?"

Nein, musst du nicht. Der Sicherheitsdienst hat egal wo nicht die Rechte, dies aufzufordern oder gar selbst durchzuführen. Hin und wieder könnten die Sicherheitsleute dann aber mit der Polizei drohen, sollte man der Aufforderung nicht nachkommen. Dann kommt es darauf an, ob man sich mit der Polizei auseinandersetzen möchte. Ist es nicht klar ersichtlich, dass es sich um Privatbesitz handelt, hast du nichts zu befürchten. Du wirst von den Polizisten vermutlich ein Platzverweis bekommen und durch den Sicherheitsdienst bzw. dem Eigentümer evtl. ein Hausverbot.
#104Report
3 years ago
#103 Ach Marcus, da die ersten beiden Wörter deine sind (das war ein Zitat von dir), kann ich das total verstehen. Geht mir nämlich genauso. ;)
#105Report
3 years ago
Nur dieser Sachverhalt
"Shooting findet wie sich herausstellt auf privatem Grund statt.
Security kommt und untersagt zum einem das weitere Shooting und verlangt zusätzlich das Löschen/Formatieren meiner SD Karte in der Kamera. Muss ich dem Löschen der Karte folgen?"

Du solltest abwägen! Zivilrechtsansprüche könnten gegen dich geltend gemacht werden. Der Eigentümer des Grundstücks könnte dich auf Herausgabe der Speicherkarte bzw. auf Löschen der Speicherkarte verklagen. Auch wenn die Karte in deinem Eigentum steht, es muss nur die Möglichkeit bestehen, dass du durch das Fotografieren u.a. Persönlichkeitsrechte und/oder Eigentumsrechte verletzt hast, die höher stehen als deine Urheberrechte und/oder als dein Eigentum an der Karte. Auch wenn du vorher das Einverständnis hattest, so kann es dir wieder entzogen werden. Der Eigentümer kann seine Meinung grds. beliebig ändern. Desweiteren könntest du einen Anspruch auf Unterlassen bekommen, wenn das Gericht zu der Einsicht kommt, dass du auch in Zukunft die Rechte des Eigentümers verletzen könntest. Die Security kann dich solange festhalten bis die Polizei kommt. Die Aufwendungen, die sie mit dir hat, kann sie dir in Rechnung stellen.
Wenn die Polizei kommt, wird sie schauen, ob eine Gefahr von dir oder der Kamera ausgeht und ob du in der Lage bist weiterhin Rechte des Eigentümers zu verletzen. Das kannst du, weil du mit der Kamera in der Hand weiterhin die Möglichkeit hast weiter zu fotografieren und damit gegen das Fotografie-Verbot des Eigentümers zu verstoßen. Die Polizei kann nach Ermessen deine Kamera samt Speicherkarte auch mit psychischer Gewalt, als Ultima Ratio sicherstellen und dich auffordern das Privatgrundstück zu verlassen. Dazu könnte ein Straf- und Bußgeldverfahren kommen.
Ergebnis: Die möglichen (Zivilprozess)Kosten, die auf dich zukommen könnten - solltest du im Verhältnis zum materiellen/emotionellen Wert des Shootings abwägen.
#106Report
Marcus Sawyer Schön, dass wir wieder in der Thematik sind.
Ich hatte zugesichert dass ich die Fotos nicht veröffentlichen werde. Ich wollte meine Urheberrechte also gar nicht wahrnehmen. Und das ist für mich der eigentliche Punkt: Auf welcher Grundlage kann trotzdem das Löschen verlangt werden ? Weil man mir unterstellt, ich würde die Fotos trotzdem veröffentlichen ?
#107Report
3 years ago
#107

Das ist ein anderer Sachverhalt. Wenn du vertraglich auf deine Urheberrechte verzichtest, ist für mich keine Anspruchslage auf Löschung der Daten ersichtlich. Der Eigentümer des Grundstücks ist durch deine Verzichtserklärung hinreichend geschützt, da durch eine Vertragsverletzung entweder durch den Vertrag selbst und/oder durch Gesetz, Sekundäransprüche entstehen.
Was der Eigentümer machen könnte, ist gegen den Vertrag selbst vorzugehen. (Anfechtung, Rücktritt, etc.)
#108Report
3 years ago
Chris W. Braunschweiger es kommt darauf an was auf den Bildern zu sehen ist. Wie Marcus schon richtig geschrieben hat, könnten evtl. Ansprüche des Besitzers höher gewertet werden als deine Urheberrechte.

Abgebildete Personen (egal ob im Hinergrund oder nicht) könnten ein Löschen nach DSGVO fordern sofern sie erkennbar sind. Denn nach DSGVO ist das reine Speichern personenbezogener Daten (ein Foto ist ein solches Datum) auf dem PC schon verboten (gilt als Datenverarbeitung).

Sollte es am Ende aber nur ein Bild von einem Model sein auf dem aber nicht erkennbar ist, wann, wo und wie das Bild entstanden ist (das heißt der Besitzer darf sein Grundstück nicht erkennen), dürfte auch einer Veröffentlichung nichts entgegenstehen.
#109Report
[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Chris W. Braunschweiger ...

... mir wurde - hatte ich jetzt aber auch schon mehrmals erwähnt - nicht körperlich
gedroht. Auch wurde mir nicht gedroht die Kamera zu entwenden. Mir wurde schlicht
damit gedroht, die Polizei zu rufen.

Das ist normal, denn einziges Druckmittel des Sicherheitsdienstes ist es, die Polizei
zu rufen. Der Sicherheitsdienst darf Dich ohne wirklich sehr schwerwiegende Gründe
noch nicht mal anfassen, geschweige denn, Dich zur Herausgabe irgendwelcher Daten
nötigen oder gar drohen.

Die Polizei zu rufen fällt übrigens nicht unter "drohen" ...

Und nochmal zur Klarstellung: Wir befanden uns nicht illegal auf einem Gelände,
wir haben haben auch keine anderen Personen fotografiert, die "Ladenstrasse" war
zu dem Zeitpunkt menschenleer gewesen.

Sich in einer Ladenstraße aufzuhalten ist selbstverständlich nicht illegal, aber diese als
Location für ein "Photoshooting mit Modell" zu nutzen bedarf natürlich der Genehmigung
durch die Betreiber, weil es Privatgelände ist. Geschäftsleute können selbst bestimmen,
wie ihr Bereich genutzt wird.

Ich hatte einen ähnlichen Fall im Hauptbahnhof von Hannover, auch eine Art von
"Ladenstraße" ist:

Jeder darf dort rumlaufen und Fotos zu privaten Zwecken sind ausdrücklich erlaubt. Aber
die Aktion sah etwas "professionell" aus und nach 10 Minuten war der Sicherheitsdienst
da, der nach einer Genehmigung gefragt hat. Durch die übliche Videoüberwachung sind
die heutzutage sehr schnell ...
#110Report
[@6449]
Jeder darf dort rumlaufen und Fotos zu privaten Zwecken sind ausdrücklich erlaubt. Aber
die Aktion sah etwas "professionell" aus und nach 10 Minuten war der Sicherheitsdienst
da, der nach einer Genehmigung gefragt hat.

Das ist auch so ein Punkt der mir vorgeworfen wurde: Ich sei "professionell" unterwegs gewesen. Die Ladenstrasse hat einen IG Account und klar werden da täglich Handy-Fotos geteilt mit Zustimmung des Betreibers. Manches Handy ist da sicher teurer als meine Kamera :-)
#111Report
[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Chris W. Braunschweiger ...

Und das ist für mich der eigentliche Punkt: Auf welcher Grundlage kann
trotzdem das Löschen verlangt werden? Weil man mir unterstellt, ich
würde die Fotos trotzdem veröffentlichen?

Die Grundlage ist, dass Dir der Besitzer des Privatgeländes ausdrücklich
(durch seinen Sicherheitsdienst) erklärt hat, dass er Fotos auf und von
seinem privaten Grundstück nicht möchte.

Du könntest Dich auf "Panoramafreiheit" berufen, aber wenn die Fotos
nur vom Privatgelände aus möglich waren - und sogar schon vor Ort ein
Verbot durch den Sicherheitsdienst vorliegt, die überhaupt machen zu
dürfen - stehen die Karten schlecht.

Niemand kann kontrollieren, ob Du die Bilder tatsächlich löschst. Doch
von einer Veröffentlichung - und sei es nur zu privaten Zwecken - ist in
diesem Fall abzuraten. Das gibt nur hinterher noch mehr Ärger als vorher
schon beim Fototermin ...
#112Report
[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Chris W. Braunschweiger ...

Das ist auch so ein Punkt der mir vorgeworfen wurde: Ich sei "professionell"
unterwegs gewesen. Die Ladenstrasse hat einen IG Account und klar werden
da täglich Handy-Fotos geteilt mit Zustimmung des Betreibers. Manches Handy
ist da sicher teurer als meine Kamera :-)

Ja, der Sicherheitsdienst definiert "professionell" tatsächlich über die
Größe der Kamera, den Umfang der Ausrüstung und ob man mit einem
Modell unterwegs ist.

Wenig aufzufallen ist immer besser ... ;-)
#113Report
Chris W. Braunschweiger #100:
Es hat zwar etwas gedauert, aber spätestens ab #39 (mein 2. Beitrag) habe ich gerafft, dass es sich um eine öffentlich zugängliche Einkaufspassage (keine Türen etc.) handelt und habe gehofft Daniel Kötz könnte rechtliche Hinweise liefern inwiefern ein Sicherheitsdienst jemanden dort auffordern kann nicht mehr zu fotografieren zumal er keine fremden Personen mit ablichtet. Mir gings ja in Leipzig genau so.
Also zusammengefasst: Keine Zäune, keine Türen und keine Hinweisschilder!
Ich denke das war der Grundtenor.
Im Post # 68 und #93 habe ich das nochmals erwähnt.
Ich denke so weit am Thema entfernt waren nicht alle.
#114Report
3 years ago
Jürgen Krall Photographie da wird der Sicherheitsdienst wohl nur die Polizei rufen können. Die würden dann wohl deine Personalien aufnehmen und dich des Platzes verweisen. Mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch brauchst du nicht rechnen allerdings könnte ein Hausverbot verhängt werden.

Bei einer Veröffentlichung könnte es Probleme geben, muss aber nicht. Da würde dann im Zweifel ein Richter entscheiden ob die persönlichen Belange des Eigentümers (sofern überhaupt verletzt) oder die Panoramafreiheit höher wiegen.
#115Report
Tobias Ries
Ich habe das auf meine Art (#93) gelöst, weil meistens lauter gebellt als gebissen wird.
Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Mein Weg hat halt den Wachmann glücklich gemacht und in seiner Daseinsberechtigung bestätigt. Außerdem lief es anonym ab, was auch nur vorteilhaft für mich ist.
#116Report
3 years ago
Oder aber man vermeidet vorab jeden Ärger und macht sich bei "kritischen" Locations vorgängig kundig wem die Location gehört. Ist meist mit wenig Aufwand im Internet möglich. Dann holt man sich beim Eigentümer vorgängig ne Genehmigung ein und gut ists.

Habe ich so für Architekturaufnahmen in unzähligen Klöstern und Kirchen in Europa sowie einmal in einem Einkaufszentrum in London gemacht.

Bei letzterem hatte ich zum Schluss sogar einen Securitymitarbeiter zu meiner freien Verfügung. Der hat mir meine Fototasche bewacht damit ich ungestört arbeiten konnte. Dazu gabs gratis Tipps für besonders geile Fotospots ausserhalb der Location die auch ich als Londonkenner nie gefunden hätte. Und die Adresse für ein besonders gutes Pub dazu:-) Die Zusammenarbeit mit der Security kann also durchaus auch inspirierend sein. Nur muss man (wie überall empfehlenswert) mit offenen Karten spielen und zusammen, nicht gegeneinander arbeiten.
#117Report
3 years ago
fotozuma
Sehr guter Beitrag. Höflich sein zahlt sich immer aus.
Nicht aber dieses überhebliche und arrogante Verhalten einer ganzen Berufsgruppe gegenüber!
#118Report
3 years ago
Georg P.

Höflich sein zahlt sich immer aus.

Hmm... darf ich dich bei Gelegenheit zitieren?! :-)
#119Report
3 years ago
Wenn du vertraglich auf deine Urheberrechte verzichtest …

Oha, wie großzügig … Nur wie könnte das gehen?!
Da das Urheberrecht ein Persönlichkeitsrecht ist, kann es weder verkauft, verliehen oder sonst wie abgegeben werden. So wie auf seine eigene Geburt kann man nicht darauf verzichten; man hat es lebenslang an der Backe. Einzig durch den Tod kann es übertragen werden, was bekanntlich nur schwierig zu kontrollieren ist.

Sicherlich kann man lustige Verträge gestalten, die Erde zur Scheibe erklären und Grundstücke auf dem Mond verkaufen – nur verhelfen die ebenso wie der Verzicht auf das Urheberrecht höchstens zu Spott und Hohn. Man kann sich allerdings dafür schämen, nicht mehr darüber reden und Gras darüber wachsen lassen. Aber irgendwann kommt der berühmte Esel, der das Gras wieder runter frisst.
#120Report

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