Muss ich Aufforderung nach dem Löschen meiner SD Karte folgen ? 178

[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Jürgen Krall Photographie ...
Wenn man eine Erlaubnis einholt, kann durchaus auch eine Ablehnung dabei
raus kommen.

Dazu habe ich ein Beispiel, selbst erlebt:

Die Deusche Bahn wollte auf meine Anfrage hin 600,00 Euro für ein paar Fotos auf
einem stillgelegten Bahnhof in Hannover haben. Die Forderungen der Deutschen
Bahn waren höher, als eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruchs" wert war. Daher
haben wir ganz einfach solche Fotos gemacht:


[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Marcus Sawyer ...

Wenn Du ohne meine Zustimmung Fotoshootings in meinen Garten
machst, dann sage ich Danke und bringe dir ein kühles Bier! ;-)

Das ist schön, aber manche Inhaber von Privatgeländen sehen
es eben anders, wollen lieber ungestört sein, und berufen sich
deshalb auf ihr Hausrecht ...
3 years ago
Lol, 7x Löschen ist ein Mythos :) (Auch 7x Überschreiben, was eigentlich gemeint ist). Bei aktuellen Festplatten reicht einmal löschen. (Also wirklich die Blöcke überschreiben oder "Secure Erase". Bei Flashkarten ist es etwas komplizierter, weil sie durchaus erheblich mehr Reserve haben und der Controller dafür sorgt, dass bei jedem Schreibvorgang andere Blöcke benutzt (und abgenutzt) werden. Das ist aber unsichtbar für den Host und damit kann er auch nicht gezielt steuern, wohin das geht. Wenn man Blöcke mit Nullen überschreibt, kann es durchaus sein, dass der Controller das nur auf einen einzigen Block mappt, der leer ist.
Ansonsten dauert das auch elend lange. Dafür gibt es ein Trim-Kommando, was einfach die Blöcke für tot erklärt und das interne Mapping aufhebt. Damit wird aber auch nicht wirklich was gelöscht und auch nicht, wenn man das 7 oder 14 Mal macht. Mit Low-Level-Software vom Hersteller kommt man wieder dran.
[gone] User_6449
3 years ago
SD Karten sind so billig, dass ich ganz einfach mit dem Hammer
draufhaue, wenn sie nicht mehr gelesen werden sollen. Aber wir
sind ja nicht mehr im ehemaligen Ostblock, wo sowas nötig war.
kleine|details
Sicherlich sollte man eine Karte richtig und vollständig überschreiben. Da gibt es Richtlinien von Geheimdiensten. Das geht nicht auf die Schnelle.
Deine Aussage bezüglich Flashkarten deckt sich mit meiner Erfahrung die ich weiter oben beschrieben habe. Ich hatte damals ein Vielfaches an Daten wieder hergestellt, als Speichervolumen offiziell zur Verfügung stand. Alles unbeschädigte Fotos, keine Fragmente.
3 years ago
Man erlaube mir jetzt mal etwas weiter auszuholen und folgendes Revue passieren lassen:
Es war noch in den Neunzigern als ich auf irgend einer Südsee Insel mit meiner Foto Gruppe unterwegs war. Aus der näheren Umgebung hörte man immer lauter werdende Musik. Daraufhin begaben sich die meisten der Teilnehmer auf das Grundstück. Umgeben von verschiedenster Früchte tragender Bäume und Sträuchern kamen sie zu einer besseren "Hütte" aus der die Töne auch kamen. Davor saßen die Einheimischen beim Lunch.
Meine "Kollegen" zückten ihre "Rohre" und knipsten frisch fromm fröhlich drauf los. Diesem Treiben machte ich kurzer Hand ein Ende und bat alle mal auf die "Straße" (ein nicht geteerter Feldweg). Dort fragte ich nur: "stellt euch mal vor ihr sitzt sonntags am Nachmittag bei Kaffee und Kuchen auf eurer Terrasse und plötzlich tauchen da einige Fremde auf und schießen mit ihrer Kamera wild durch die Gegend. Wie würdet ihr denn darauf reagieren?"

Will sagen:
Es ist auch ein ganz entscheidender Unterschied ob sich auf dem fraglichen Gelände weitere Menschen (regelmäßig) aufhalten oder es sich um ein unbewohntes Gebiet (vielleicht auch "lost place") handelt.
Ein weiterer ganz entscheiden Gesichtspunkt ist die Frage nach Gefahren Herden. Ist es denn wert sich und (vor allem auch) das Model irgend welchen gesundheitlichen Schädigungen auszusetzen?

Nach Möglichkeit sollte man gerade bei diesen sogenannten "lost places" immer erst mal versuchen vom Eigentümer oder Verwalter eine Genehmigung zu bekommen. Nichts schlimmeres als nachher in einen Unfall verwickelt zu werden.

Bei gewerblicher Tätigkeit dürfte da auch große Gefahr bestehen von der Berufsgenossenschaft keinen Versicherungsschutz zu bekommen.
Norbert Hess Ich hatte das - gerade um solche Spekulation zu vermeiden - mehrmals erwähnt: Es handelte sich im weitesten Sinne um eine öffentliche Ladenstrasse, zu diesem Zeitpunkt menschenleer.
Meine Frage bezog sich wirklich nur auf die Aufforderung des Sicherheitsdiensts meine Fotos sofort zu löschen, verbunden mit der Androhung die Polizei zu rufen.
Norbert Hess #66:
Bei Lost Places in (Ost)Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass dort Fotografen eher gern gesehen sind, weil diese kein Interesse an Vandalismus haben und durch ihre Anwesenheit sogar Vandalen abhalten das Gelände zu betreten. Ausnahmen sind jedoch baufällige Gebäude oder Grundstücke mit anderen Gefahren. Grundsätzlich ist es Hausfriedensbruch und wird (meiner Erfahrung nach) nur dann zur Sprache gebracht, um Regresszahlung abzuweisen wenn mal etwas passiert.

Chris W. Braunschweiger Wäre schön, wenn wir das einmal rechtlich klären könnten. Mir ist das in einer Leipziger Passage einmal passiert.
3 years ago
Ich sags nochmal, in einer bestimmten Konstellation hätte der Sicherheitsdienst dir auch mit sanfter Gewalt deine Kamera nehmen können, die Karte rausnehmen können, dir die Kamera SOFORT wieder geben müssen. Und - nachdem die Karte gelöscht worden ist, dir dann auch die leere Karte SOFORT wieder zurückgeben müssen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hättest Du nichts dagegen machen können. Also sei froh, dass der Sicherheitsdienst dich "nur" aufgefordert hat, die Karte zu löschen. ;-)

Dein Fall wurde hier - auch rechtlich - ausreichend erörtert, mit sämtlichen Variationen.

Und nochmal "Drohung mit einem empfindlichen Übel", mit der Polizei zu drohen ist grds. KEIN empfindliches Übel. Es ist mir eine Ausnahme bekannt, aber die ist hier nicht relevant.

Schau dich mal in den Jura-Foren um. Dein Sachverhalt (mit Variationen) ist regelmäßig Bestandteil von verschiedenen Klausuren.
[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Marcus Sawyer ...

Ich sags nochmal, der Sicherheitsdienst hätte dir auch mit sanfter Gewalt deine Kamera nehmen können, die Karte rausnehmen können, dir die Kamera SOFORT wieder geben müssen. Und - nachdem die Karte gelöscht worden ist, dir dann auch die leere Karte SOFORT wieder zurückgeben müssen.

Das ist kompletter Blödsinn. Weshalb verbreitest Du sowas?
3 years ago
#70

"Blödsinn"??

Erstmal nicht in diesem Ton Peter!

Wenn du eine andere Meinung hast, solltest du diese immer begründen!
Bevor du "Blödsinn" sagst, solltest du vorher eine saubere Subsumtion hinlegen, aber
das kannst du nicht, weil dir dazu das juristische Handwerkszeug fehlt. Dennoch hättest
du eine Gegenargumentation wenigstens versuchen können. Schade, dass du dazu nicht bereit bist.

Ich berufe mich auf das Urteil des BGH (5 StR 577/18). Lesen!
Marcus Sawyer Ich habe es gelesen und sehe das anders: Die gewalttätige Entwendung des Handys in dem besprochenen Fall war zwar kein Raub gewesen aber strafbare Nötigung:
" b) Danach hat sich der Angeklagte nicht eines Verbrechens des Raubes, sondern nur einer Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) schuldig gemacht, denn er handelte nicht, wie § 249 Abs. 1 StGB voraussetzt, in der Absicht, das Mobiltelefon sich oder einem Dritten zuzueignen. " https://openjur.de/u/339100.html
3 years ago
#72
Vergleiche meine Konstellation mit der des SV die der BGH zu entscheiden hatte.
Das ist doch ein vollkommen anderer Sachverhalt, den ich beschrieben habe.(!!)
Bei mir gibt es keinen Raub und keine Nötigung!

Du kannst doch nicht meinen Sachverhalt nehmen, aber die Rechtsfolgen eines anderen Sachverhalts! :DD

"in dem besprochenen Fall"
Zu Meinungen. Ja, andere Meinungen sind durchaus erwünscht.
Auf hoher See, vor Gericht und im Mk-Forum ist man in Gottes Hand! :-)
[gone] User_6449
3 years ago
Zitat: Marcus Sawyer ...

#70

"Blödsinn"??

Erstmal nicht in diesem Ton Peter!

Blödsinn ist noch freundlich formuliert, denn Du verbreitest
nicht nur Halbwissen, sondern sogar komplettes Unwissen.

Es besteht die Gefahr, dass andere User sowas tatsächlich für
bare Münze nehmen.
Marcus Sawyer Dein zitiertes Urteil des BGH hat lediglich festgestellt, dass die gewaltsame Entwendung des Handys kein schwerer Raub war (weil die Zueignungsabsicht fehlt). Es hat in der Begründung auf das von mir zitierte Urteil verwiesen ("kein Raub, aber Nötigung) und hat ausdrücklich nicht die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung aufgehoben.
3 years ago
Dein hübsches Zitat: "Blödsinn ist noch freundlich formuliert, denn Du verbreitest
nicht nur Halbwissen, sondern sogar komplettes Unwissen.

Es besteht die Gefahr, dass andere User sowas tatsächlich für
bare Münze nehmen."


Ja, ja meinetwegen! Nicht aufregen! Oder hast du andere Probleme? Nicht sagen! Behalt sie für dich! :DD

Hast du denn schon das BGH Urteil gelesen? Und wenn, hast du das Urteil auch verstanden? Du hast bei anderen Themen dich ja breit über die Lese/und Schreibschwachen ausgelassen!
#Intelligenztest

Kein Problem! Mir egal! Aber, jetzt hast du dich selbst entlarvst! Wenn du so selbstbewusst auftrittst, solltest du auch abliefern können und das hast du nicht. Ich hab je wenigstens Halbwissen, aber du hast ja gar keine Ahnung! Was kannst du überhaupt??

Bleiben wir doch lieber bei Foto-Themen. Wie lösche ich eine Speicherkarte richtig? Oder wie bekomme ich ein Model dazu TfP zu machen, etc. Das sind dann doch angenehmere Themen, da braucht mein kein Wissen und
kann einfach drauf los schnacken! Das ist genau das richtige für dich Peter! :DD
3 years ago
#73
Auch in Deinem konstruierten Fall bleibt es mindestens Sachbeschädigung und ich sehe da auch noch Nötigung!
3 years ago
#75

Du hast vollkommen Recht, Die Zueignungsabsicht fehlt.(!!)

Das gilt nicht nur für den Raub, sondern auch für den Diebstahl!

Aber "Lediglich"?? Schau auf deine ursprüngliche Frage. Was hättest du machen können, wenn man statt einer Aufforderung, dir man die Kamera mit "sanfter Gewalt" genommen hätte? Du hättest nichts dagegen machen können! Sagt der BGH! Kein Raub, keine Nötigung und kein Diebstahl!

Also "lediglich" ist maßlos untertrieben! Das ist vielmehr ein Paukenschlag! Kann doch dir unter GEWISSEN UMSTÄNDEN dir eine fremde Person die Kamera "wegnehmen" und die Bilder löschen - ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.


Das Problem liegt m.E. bei der Gewalt. Wieviel Gewalt darf man anwenden um an die Kamera zu kommen.
3 years ago
#73

Ja, kann gut sein.
"Einfach" die Tatbestände unter den Sachverhalt subsumieren. Je nach dem können dann verschiedene Ergebnisse bei rauskommen. Man kann auch eine andere Meinung als der BGH haben. Die meisten Sachverhalte sind konstruiert, ansonsten würde es ja keinen Spaß machen. Was wäre z.B. wenn auf der Karte noch Bilder aus anderen Shootings drauf wären, etc.?
3 years ago
Marcus Sawyer
soll es wirklich "#73" heißen? ;-)

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