Ist Aktfotos machen in der Natur strafbar 50

#1
1 year ago
auch wenn sicher gleich erschöpfend das thema diskutiert wird, versuche ich mal meine erfahrungen darzulegen. nackheit in der öffentlichkeit ist deutschland nicht grundsätzlich verboten. es gibt aber eine reihe von auslegungen die diese ausage relativieren. exhibitionismus ist beispielweise ein straftatbestand. wenn menschen sind gestört fühlen, könnte eine ordnungswidrigkeit vorliegen und auf einigen faktisch öffentlichen geländen ist aktfotografie grundsätzlich verboten, so auf der zeche zollverein beispielsweise. #justymy2cents
#3
In Deutschland gibt es 2 unterschiedliche Tatbestände in diesem Bereich : Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183a StGB gilt geschlechtsunabhängig, wegen Exhibitionis- mus gemäß § 183 StGB können aber nur Männer bestraft werden, und außerdem ist dies ein Antragsdelikt. Wie das
in der Schweiz ist, weiß ich nicht.
1 year ago
Darum mein Thema, welche Erfahrungen habt Ihr?

Ich erinnere mich heute noch mit großem Vergnügen an das Aktshooting, das einige Leute vom Aktfotoclub.de 2005 am Freitagmittag mitten auf dem Kudamm in Berlin gemacht haben. Zur Freude einiger japanischer Touristen...

Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife hatte nichts dagegen einzuwenden, bat aber, wenn ich richtig erinnere, freundlich darum, nicht ewig lange zu machen. Wegen einer gewissen Verkehrsbehinderung, die die Aktion erzeugte.

Heute würde man das am besten vielleicht als Klima-Protest etikettieren, dann ist es völlig okay - und... nackte Menschen und globale Erwärmung... mal ganz ehrlich ... das passt doch auch SUPER zusammen...

Leider ist die Last Generation vermutlich zu verklemmt und zu spießig, um mit sowas zu spielen. Na ja, religiöse Fanatiker halt...

ist es wirklich verboten ?

Nein, es ist überhaupt nicht verboten.

§183a StGB setzt voraus, daß öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt wird.

Außerdem gibt es auch noch den §118 OwiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Nacktbaden ist grundsätzlich nicht verboten, FFK machen auch nicht. Aktshootings auf dem Friedhof oder direkt neben einer Kita werden vermutlich auf weniger gelassene Toleranz stoßen, und ganz generell sollte man daran denken, daß in Deutschland (und nicht nur hier) seit einigen Jahren schon eine gewisse Talibanisierung stattfindet. Was früher als etwas schrill einfach hingenommen wurde, erregt heute die Berufsbetroffenen und Berufserregten...
Für die Schweiz habe ich jetzt das gefunden :

https://www.lexwiki.ch/sexualitaet-oeffentlichkeit/

Zur Einschätzung kannst Du nach Berichten über die Performancen von Milo Moire suchen - das dürfte dann die Grenze der erlaubten Kunst sein, wobei es in den jeweiligen Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird.
1 year ago
Keine Ahnung, ob es strafbar ist... aber es macht einfach Spaß! ;-)
LG von Rita
1 year ago
SEE - Toxic Boomer
Die Frage, die sich stellt, ist doch die, inwieweit Aktfotografie mit Sexualität zu tun hat. Hier haben sich in den Köpfen der Menschen Assoziationsketten gebildet, die sich letztlich "unheilvoll" auswirken. Erzählt man vom Hobby Fotografie, dann sind die Gedanken der Gesprächspartner oft sehr schnell über Personenfotografie bei der Aktfotografie angekommen. Das stimmt bei mir zwar, aber ich mache auch andere Fotos - sogar welche ohne Menschen und es gibt viele andere Hobbyfotografen, die gar keine Menschen fotografieren. Beeinflusst von vielen "Schlagzeilen" ist der Bogen schnell zur Pornografie gespannt. Und natürlich wird man in den Köpfen einiger Zuhörer, dann auch schnell vom Fotografen oder Filmer zum Darsteller. Es ist letztlich so, als würde man jemanden, der gerade erzählt hat, dass er gerne mit schnellen Autos fährt, fragen wie oft der denn schon ein Formel-1-Rennen gewonnen hat. Wenn ich an Sexualität in der Öffentlichkeit denke, dann denke ich an etwas anderes als Aktfotos.
Offenbar haben Behörden einigen Ermessensspielraum, den man möglichst nicht ausreizen sollte. Ein Porno-Shooting in der belebten Einkaufsstraße einer Großstadt ist m.E. keine gute Idee, weil es letztlich dazu führen kann, dass auch das Aktshooting an einsamen Stellen verboten wird. Dann wird das nicht vorhandene Augenmaß einiger "Künstler" durch pauschale harte Regeln ersetzt. Das ist dann die Kollektivstrafe.

Man muss heutzutage auch damit leben, dass Menschen ein Aktshooting eine halbe Stunde interessiert verfolgen und dann - nachdem es langweilig wurde - die Polizei rufen.
@ eckisfotos
Gesucht hatte ich ohne das Stichwort 'Sexualität', aber eben Schweiz, Strafbarkeit und Exhibitionismus - und dort wurde eben u.a. auch Milo Moire genannt. Wasserfälle, Berge und Burgruinen sind auch was anderes als städtische Bushaltestellen und Marktplätze.
Der klassische Akt ist nicht so sehr mein Bildstil - so wie ich es speziell draußen outdoor inszeniere, ist es vielleicht erst auf den 2.Blick ersichtlich, weil das Model bei seitlicher und rückseitiger Betrachtung als bekleidet erscheint. Das Model auf High Heels im offenen Mantel und darunter nackt war und ist dafür eine recht gängige und beliebte Inszenierung.

https://www.model-kartei.de/fotos/keywords/nude-in-public/?page=3
1 year ago
In Deutschland kann es passieren, dass sich jemand daran stört und die Polizei ruft. Das ist mir mal bei einem Shooting mit Dessous in der Stuttgarter Innenstadt passiert. Die Polizei hat mich belehrt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wir haben uns dann bereit erklärt, den Platz zu verlassen. Mehr ist nicht passiert. Ich musste nicht mal eine Geldstrafe zahlen.
Manfred # Glück gehabt, die Frau mit der ich 2020 etwas zu öffentlich was Nacktes gemacht habe durfte 180 Euro zahlen (ja, habe ich mich dran beteiligt). Normal passiert nichts, aber es kann auch so laufen. Wenn es jemanden stört.
1 year ago
Die Frage, die sich stellt, ist doch die, inwieweit Aktfotografie mit Sexualität zu tun hat.

Die Frage stellt rechtlich sich eigentlich überhaupt nicht - weil Aktfotografie weder seitens des Fotografen noch seitens des Models eine sexuelle Handlung ist.

Offenbar haben Behörden einigen Ermessensspielraum, den man möglichst nicht ausreizen sollte.

Bei Ordnungswidrigkeiten haben die zuständigen Behörden einen Ermessensspielraum, der im "pflichtgemäßen Ermessen" ausgeübt werden muss.

Deshalb ja auch mein Hinweis auf Friedhof oder Kita-Nachbargelände als Location...

Je weniger Leute am Ort des Shootings und in der Nähe herumlaufen, desto weniger Leute können sich gestört fühlen. Rein psychologisch ist es in aller Regel das Beste, ganz souverän zu agieren. Wenn man selbst anderen den Eindruck vermittelt, die Sache sei »eigentlich« nicht zulässig, braucht man sich nicht zu wundern, wenn jemand den selbsternannten Sittenwächter zu geben versucht.
Bei »nude in public« in belebter Umgebung will man ja Reaktionen. Also darf man sich auch nicht beschweren, wenn es welche gibt...
1 year ago
[@tom roh]
Bei »nude in public« in belebter Umgebung will man ja Reaktionen. Also darf man sich auch nicht beschweren, wenn es welche gibt...


Ich will das nicht. Es ist nicht meine Absicht eine Show abzuziehen. Mir geht es nur um die Fotos. Deswegen mache ich solche Shootings immer am Sonntag am frühen Morgen. Da ist das Licht optimal und es sind nicht so viele Leute unterwegs.
@ Manfred #
Rein definitionsgemäß hat Tom Rohwer Recht - "public" meint die im Bild sichtbare Anwesenheit von Passanten (oder "Komparsen", die diese spielen). Letztlich wäre es auch eine Idee, sofern vorhanden die Begleitperson zum "Passanten" zu machen. Wagt man tatsächlich ein NiP im belebten städtischen Bereich, so ist eine "Frühwarnung" durch eine 3.Person (Begleiter, Visa) schon anzuraten. Aber auch an der hintersten Waldlichtung können Spaziergänger, Hunde-Gassigeher, Radler usw. auftauchen. Was nun das "Ärgernis" betrifft ... wenn der TO als männliches Aktmodell posieren will, dann sollte man Kindergärten und Spielplätze, aber vielleicht auch um Sportplätze und Biergärten einen großen Bogen machen.
1 year ago
Deshalb ja auch mein Hinweis auf Friedhof oder Kita-Nachbargelände als Location...


Tom RohwerDas mit dem Friedhof war schon in #5 Quatsch. Da du es jetzt in #12 nochmal betonst, muss ich da einschreiten. Aktshooting auf dem Friedhof mit lebenden Menschen oder Foto-Termin mit gerade frisch Vergrabten??? :)) Das eine regelt die Friedhofssatzung, das andere § 168 StGB.

eckisfotos schreibt zu Recht!!!
''Die Frage, die sich stellt, ist doch die, inwieweit Aktfotografie mit Sexualität zu tun hat.''

Genau darum geht es! So jedenfalls alle Lehrbücher, alle Kommentare und die gesamte Rechtsprechung! Ecki hat da vollkommen Recht! § 183 Abs.1 StGB verlangt im subjektiven Tatbestand einen sexuellen Bezug. Wenn du den § 183a StGB nennst, dann solltest du mit den § 183 umgehen können. Ich habe tatsächlich gedacht, du würdest dich auf den ''Mann'' stürzen und von dort Diskussionen starten. War's dir zu gering bedeutend? ;-)

''Bei Ordnungswidrigkeiten haben die zuständigen Behörden einen Ermessensspielraum, der im pflichtgemäßen Ermessen ausgeübt werden muss.'' Wenn man sowas schreibt, muss es ''Klick!'' machen.(!!!) Alter Schwede, das ist Basic Wissen!! Ja, die Phrase muss man schreiben! Aber dann geht es los!!! Bang, Bang, Bang muss es dann machen! Hier hättest du dich schön mit deiner Anekdote vom Ku'damm auseinandersetzen können. Oder welche Posen bei einem Nackt-Shooting gehen würden und welche eher nicht. Und ganz besonders was Fotograf und männliches oder weibliches Model während des Fototermins denken. Das wären Flanken ohne Ende! Stattdessen kriegt die Letzte Generation ihr Fett weg! Durchaus d'accord! Aber die Profis wissen, er hat das mit dem ''Ermessensspielraum'' nur gelesen, aber nicht wirklich verstanden. Schade. 0!

''Je weniger Leute am Ort des Shootings und in der Nähe herumlaufen, desto weniger Leute können sich gestört fühlen.'' - Die Wahrscheinlichkeit wird geringer! Das hast du prima erkannt! Aber für was ist das entscheidend, wie viele Leute sich gestört fühlen? Es muss sich nur EINER gestört fühlen, bzw. es können sich alle gestört fühlen. Wann der EINE einschlägig ist und wann es vollkommen egal ist, ob sich ALLE gestört fühlen, steht in den Kommentaren und die schreiben alle Dasselbe.

Gesetze lesen allein... ist wie Fotografieren. Beides kann man ohne technisches Verständnis zu haben, bzw. überhaupt irgendeine geistige Leistung erbringen zu müssen. Wenn man Glück hat, gibt es trotzdem ein tolles Ergebnis - ist aber recht selten! ;-)


SEE - Toxic Boomer und Vintage Lenses u.a. haben beachtliche Anfangskommentare geschrieben. Warum schaffen es andere - die mit sooo vielen Juristen in Kontakt stehen und befreundet sind - nicht die §§ 183, 183a StGB zur Hand zu nehmen und dazu die einschlägigen Kommentare zu lesen? Es dauert keine zwei Stunden und man hat sich Spezial-Wissen angeeignet, welches man wunderbar mit den jahrelangen Erfahrungen zum Thema ''Aktfotografie in der Öffentlichkeit'' verbinden könnte...

Stattdessen das typische Tohuwabohu aus Halb-Wissen, Spaß-Jura, Nonstop Nonsens und ''Verdammt, wie kommt der jetzt darauf?'' (''Kita-Nachbargelände als Location...'')


Ich wollte eigentlich gar nichts schreiben. ''Sorry'', aber...
Deshalb ja auch mein Hinweis auf Friedhof oder Kita-Nachbargelände als Location...
war dann doch zuviel.
1 year ago
Guten Morgen! Und gleich Attacke... ich versuche super nett zu sein...

#5 Tom Rohwer
§183a StGB setzt voraus, daß öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt wird.


Ich schau mir noch mal die Frage des TO an. ''Ist Aktfotos machen in der Natur strafbar?'' und in dem Zusammenhang ''.... ist das wirklich verboten?''

Der TO schreibt aber nicht etwas wie: ''Ich befriedige mich gerne selbst. Ist diese sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit verboten und darf mich jemand anderes bei dieser Tätigkeit fotografieren?'' Wie kommst du dennoch darauf hier den §183 Abs.1 StGB zu bringen? Darum geht es doch gar nicht!

Außerdem gibt es auch noch den §118 OwiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt...

Auch hier. Wieder nur zitiert! Was auch hier wiedermal fehlt ist die Subsumtion. Und außerdem worauf beziehst du die ''grob ungehörige Handlung''. Ist es das Fotografieren selbst oder ist es das nackt Posieren? In diese Richtung kommt... nichts von dir! Du solltest das näher ausführen! Genauso auch hier...

Nacktbaden ist grundsätzlich nicht verboten, FFK machen auch nicht.
Mmh? Hat danach der TO gefragt? Hat er nicht! Was willst du mit dieser Info aussagen? Sie sagt nichts über das Fotografieren und das Nacktbaden grds. nicht verboten ist? Könnte man auch schreiben, Nacktbaden ist grds. verboten, es gibt aber Ausnahmen? Wäre diese Diskussion hier zielführend?

Aktshootings auf dem Friedhof oder direkt neben einer Kita werden vermutlich auf weniger gelassene Toleranz stoßen

Wiedermal: Passt diese Aussage, zur Frage des TO? Will der TO auf einem Friedhof nackt shooten? Oder neben einer Kita? Eine provokante Frage, die aber nicht gestellt wurde. Also warum antwortest du auf Fragen, die nicht gestellt wurden? Und wenn der TO sie gestellt hätte, regelt das die jeweilige Friedhofs-Satzung! Wenn da steht ''Fotografieren auf dem Friedhof ist nicht erlaubt'' - Ist da nichts mit Ermessensspielraum! Fotografie-Verbot!

Aber ob man nackt den Friedhof besuchen darf, ist doch eine ganz andere Frage! Und dafür bedarf es auch einen Blick in die Friedhofsordnung! Und wenn da nix steht??? Dann... NEIN! Das führt zu Höcksken auf Stöcksken! Auch das wird gerne gemacht. ''Nur mal so...'', ''Am Rande bemerkt...''

...und ganz generell sollte man daran denken, daß in Deutschland (und nicht nur hier) seit einigen Jahren schon eine gewisse Talibanisierung stattfindet.

Inhaltlich ist das auch vollkommender Unsinn in allen Belangen. Eine Talibanisierung ist weder in den Gewalten, noch in der Bevölkerung zu sehen. Und speziell auch nicht bei Forums schreibenden Fotografen und bei den Modellen auch nicht. Aber wenn du das meinst, dann ist das für mich auch okay! Geht mich auch nix an!

Die Frage stellt rechtlich sich eigentlich überhaupt nicht - weil Aktfotografie weder seitens des Fotografen noch seitens des Models eine sexuelle Handlung ist.

Doch stellt sich! Aber auch dein Grund - warum nicht - ist widersprüchlich! Wenn, ''Aktfotografie weder seitens des Fotografen noch seitens des Models eine sexuelle Handlung ist.'' Warum zitierst Du dann den § 183a ?? Da steht auch nichts drin von Akt-Fotografieren! Also der 183a regelt weder das Fotografieren, noch geht es bei dem TO um sexuelle Handlungen!

Über Ermessensspielräume und deren eventuelle Reduzierung auf Null gibt es noch so viel zu sagen. Oder die Kunstfreiheit. (Ich bezweifle, dass auch in der Schweiz, die Kunstfreiheit bzgl der Nacktheit beschränkt wird und es dort keine Schranken Schranken gibt.) Und letztendlich die Rolle des § 183 StGB. ''Nur Männer'' auch ein super Diskussionsthema, das zur Frage-Stellung passt. Seinen Penis in der Öffentlichkeit zeigen, ist das okay? Dazu die Rolle des Fotografen, ich finde ein super spannendes Thema.


Ich habe jetzt für diesen Text über eine Stunde gebraucht! Von der üblichen Kritikresistenz gehe ich aus. Die eigenen Ausführungen findet man toll. Ansonsten Ablehnung und Trotz. Ich mache genau das Gleiche! ;-)
Der Streitpunkt ist der, ob das fotografische Geschehen von denjenigen, die es stört, als "sexuelle Handlung" empfunden wird. Zur Sanktionierung muß natürlich der Tatbestand erfüllt sein, und das gemäß der jeweiligen Kantons- oder Landesvorschriften bzw. Gesetze.
So wie in den MK-Regeln das Hochladen von Abbildern des erigierten Penis untersagt ist, aber "klein und hängend" erlaubt ist, könnte dazu Unklarkeit bestehen, ob und wieviel von der Eichel dabei zu sehen sein darf - was bei Beschnittenen unvermeidlich wäre. In welchem Kanton nun was gilt, habe ich nicht weiter geprüft - aber das Sinnvollste wird eben sein, diejenigen Situationen zu vermeiden, bei denen es absehbar Konflikte geben könnte :
Käme da eine Queer-Wanderergruppe entgegen, dann gäbe es eher Applaus - und beim nahenden Schulausflug sollte man eben stoppen und warten, bis die vorbeigezogen sind.
1 year ago
#17 Genauso ist es! Das hat nichts mit Jura zu tun! Da reicht der gesunde Fotografen-Verstand aus. Oder sich einfach nicht erwischen lassen! Ich habe mal im Duisburger Zoo übelst open Legs geshootet. Es war halt der Kick, sich nicht erwischen zu lassen. Man sieht ja, wann ein Model aufblüht, es war wirklich der Spaß etwas ''Verbotenes'' zu tun.
1 year ago
Der Unterschied bei Locations ist natürlich auch pragmatisch: In einer belebten Einkaufsstraße einer Großstadt fühlt sich nicht nur irgendjemand schnell gestört, sondern die Polizei ist auch schnell da. An einem einsamen Felsen in der Schweiz, der nur nach einer Wanderung zu erreichen ist, wird das Shooting beendet sein, bevor die Polizei da ist. Die werden ja nicht gleich einen Hubschrauber schicken.

Meine Frage, was überhaupt eine sexuelle Handlung ist bzw. ob Fotografie dazugehört, sollte nicht in Richtung Gedankenpolizei gehen, sondern es ging mir darum, dass irgendwelche harmlosen Dinge in den Köpfen von Menschen zu sexuellen Handlungen werden - nur weil das in "schlagzeilenform" diskutiert wird.

Momentan habe ich Hoffnung, dass der Trend zu Prüderie und "Talibanisierung" beendet oder gar umgekehrt wird. In Hamburger Schwimmbädern soll es jetzt erlaubt werden (oder schon sein), dass Frauen nur mit Badehose baden. Die treffen dort dann auf Frauen mit Burkinis ...
1 year ago
SEE - Toxic Boomer:
Käme da eine Queer-Wanderergruppe entgegen

Woran erkennt man denn eine "Queer-Wandergruppe"? Tragen die Armbinden?

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