Papsfeld Shooting 58
1 week ago
... wieso sollte das reine Fotografieren von landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich nicht erlaubt sein ?
#2Report
1 week ago
Das grundsätzliche Fotografieren von landwirtschaftlichen ist nicht verboten, allerdings das Betreten von genutzten landwirtschaftlichen Flächen während der sogenannten Nutzzeit.
#3Report
1 week ago
Passiert wohl nur in Bayern. Nur dort habe ich bisher derartige Schilder an Feldrändern gesehen. Hierzulande ist der Landwirt kulanter, solange man seine Ernte nicht umtrampelt. Es gibt ja genug Treckerspuren im Feld.
#4Report
1 week ago
Prinzipiell ist die Ordnungswidrigkeit nachvollziehbar. Ein Feld ist kein öffentlicher Raum, sondern ist Eigentum und/oder steht unter entsprechender Nutzung.
Dennoch interessieren mich ein paar Details und es wäre toll, wenn Du diese teilen könntest:
a) Womit wird die Höhe der Forderung begründet? Gibt es eine explizite Schädigung an der Sache oder einen Nutzungsausfall?
b) Aus welchem Grunde wurde eine Unterlassungsklage eingereicht, was ja eine gerichtliche Maßnahme ist, die nicht trivialerweise ausgesprochen wird?
c) Wie wurde Deine Identität vor Ort festgestellt?
d) Gibt es eine Beweissicherung von ggf. entstandenen Flurschäden?
Letztendlich irritiert mich ein anderer Punkt: Du sprichst von einer Ordnungswidrigkeit. Diese wird üblicherweise im Verwaltungsrecht, nicht Strafrecht behandelt. Daher ist der Zusammenhang Ordnungswidrigkeit/Unterlassungsklage schon sehr außergewöhnlich.
Ich habe den Eindruck, dass da etwas mehr hintersteckt, als lediglich ein paar Bilder im Raps.
Hier sind die Landwirte wesentlich kulanter, wenn man vorher um Erlaubnis fragt und sich an die üblicherweise damit verbundenen Regeln hält (bsp. nur in Traktorspuren betreten, usw.)
Dennoch interessieren mich ein paar Details und es wäre toll, wenn Du diese teilen könntest:
a) Womit wird die Höhe der Forderung begründet? Gibt es eine explizite Schädigung an der Sache oder einen Nutzungsausfall?
b) Aus welchem Grunde wurde eine Unterlassungsklage eingereicht, was ja eine gerichtliche Maßnahme ist, die nicht trivialerweise ausgesprochen wird?
c) Wie wurde Deine Identität vor Ort festgestellt?
d) Gibt es eine Beweissicherung von ggf. entstandenen Flurschäden?
Letztendlich irritiert mich ein anderer Punkt: Du sprichst von einer Ordnungswidrigkeit. Diese wird üblicherweise im Verwaltungsrecht, nicht Strafrecht behandelt. Daher ist der Zusammenhang Ordnungswidrigkeit/Unterlassungsklage schon sehr außergewöhnlich.
Ich habe den Eindruck, dass da etwas mehr hintersteckt, als lediglich ein paar Bilder im Raps.
Hier sind die Landwirte wesentlich kulanter, wenn man vorher um Erlaubnis fragt und sich an die üblicherweise damit verbundenen Regeln hält (bsp. nur in Traktorspuren betreten, usw.)
#5Report
1 week ago
Bernd Pesch WIr waren mitten im Feld als der Landwirt mit seinem Traktor vorbeifuhr. Er schrieb mein Kfz Kennzeichen auf. Daraufhin sind wir sofort wieder raus aus dem Feld und haben wahrscheinlich zuviel Spuren hinterlassen.
#6Report
1 week ago
Nurry N. photografie Was sagt Dein Anwalt dazu?
#7Report
#5: Bußgeld und Unterlassungsanspruch sind zwei paar Schuhe. Zusätzlich kann der TO noch mit Schadensersatzansprüchen rechnen, weil sich das Bußgeld auf das verbotene Betreten des Feldes bezieht, nicht aber auf den möglicherweise entstandenen Schaden. Übrigens gilt das nicht nur für Rapsfelder, s. beispielsweise hier:
https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
Die Verhältnismäßigkeit stelle ich allerdings in Frage, es kann durchaus sinnvoll sein, anwaltliche Beratung einzuholen.
https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
Die Verhältnismäßigkeit stelle ich allerdings in Frage, es kann durchaus sinnvoll sein, anwaltliche Beratung einzuholen.
#8Report
1 week ago
Nun ich kann die Landwirte verstehen, dass sie irgendwann die Nase voll haben, Lavendel- und Rapsfelder werden geflutet von Fotografen und Influencern die Instalike unbedingt was bringen müssen.
Ob der Bußgeldbescheid in der Höhe gerechtfertigt ist vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich dürfen Flächen, die genutzt werden, also zwischen Aussaat und Ernte, nicht betreten werden.
Ob der Bußgeldbescheid in der Höhe gerechtfertigt ist vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich dürfen Flächen, die genutzt werden, also zwischen Aussaat und Ernte, nicht betreten werden.
#9Report
1 week ago
WIr waren mitten im Feld als der Landwirt mit seinem Traktor vorbeifuhr. Er schrieb mein Kfz Kennzeichen auf. Daraufhin sind wir sofort wieder raus aus dem Feld und haben wahrscheinlich zuviel Spuren hinterlassen.
Mit dem Auto ohne Erlaubnis des Eigentümers auf ein privates Feld zu fahren, ist schon ziemlich dreist.
#10Report
1 week ago
Wieso fragt man nicht zuvor, ob man auf das Feld darf?
Sorry aber selbst schuld!!!
Sorry aber selbst schuld!!!
#11Report
1 week ago
A.F. - Fotodesign
Ich glaube nahezu jeder hat schon an Örtlichkeiten fotografiert, die sich im Privateigentum befinden. Die jeweilige Genehmigung einzuholen um dort zu arbeiten wäre geradezu illusorisch.
Wichtig und ganz entscheidend ist doch vielmehr, wie man sich in solchen Situationen verhält. Wenn man beispielsweise Fotos mit einem Model in einem Rapsfeld machen möchte, muss man dieses Thema wahrhaftig nicht mitten auf dem Acker angehen. Ganz im Gegenteil. Ergebnisse welche auch die Weitläufigkeit der Location widerspiegeln, dürften wohl wesentlich interessanter sein und eine spannendere Bild Komposition geradezu abrunden. Dass man dabei auf keinen Fall die gesamte Fläche "auf der man rumturnt" niedertrampeln muss, das dürfte darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich glaube nahezu jeder hat schon an Örtlichkeiten fotografiert, die sich im Privateigentum befinden. Die jeweilige Genehmigung einzuholen um dort zu arbeiten wäre geradezu illusorisch.
Wichtig und ganz entscheidend ist doch vielmehr, wie man sich in solchen Situationen verhält. Wenn man beispielsweise Fotos mit einem Model in einem Rapsfeld machen möchte, muss man dieses Thema wahrhaftig nicht mitten auf dem Acker angehen. Ganz im Gegenteil. Ergebnisse welche auch die Weitläufigkeit der Location widerspiegeln, dürften wohl wesentlich interessanter sein und eine spannendere Bild Komposition geradezu abrunden. Dass man dabei auf keinen Fall die gesamte Fläche "auf der man rumturnt" niedertrampeln muss, das dürfte darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit sein.
#12Report
1 week ago
Norbert Hess
Zitat:
Norbert Hess
01.05.2025, 09:47
A.F. - Fotodesign
Ich glaube nahezu jeder hat schon an Örtlichkeiten fotografiert, die sich im Privateigentum befinden. Die jeweilige Genehmigung einzuholen um dort zu arbeiten wäre geradezu illusorisch.
Zitat Ende
Sorry, aber ein öffentlicher Platz in Privateigentum ist ohne Genehmigung des Besitzers tabu!!!
Von einer landwirtschaftlich genutzter Fläche ganz zu schweigen und das zu Recht!
Oder darf in deinen Garten jeder Idiot rein alles zerstören?
Zitat:
Norbert Hess
01.05.2025, 09:47
A.F. - Fotodesign
Ich glaube nahezu jeder hat schon an Örtlichkeiten fotografiert, die sich im Privateigentum befinden. Die jeweilige Genehmigung einzuholen um dort zu arbeiten wäre geradezu illusorisch.
Zitat Ende
Sorry, aber ein öffentlicher Platz in Privateigentum ist ohne Genehmigung des Besitzers tabu!!!
Von einer landwirtschaftlich genutzter Fläche ganz zu schweigen und das zu Recht!
Oder darf in deinen Garten jeder Idiot rein alles zerstören?
#13Report
1 week ago
Ich zitiere mal das Grundsätzliche von "agrar heute":
Grundsätzlich können alle den Wald und die offene Landschaft betreten. Die Betretungsrechte sind in den deutschen Wald- und Forstgesetzen und den Naturschutzgesetzen enthalten.
Im Bundesnaturschutzgesetz steht: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
Nach Bundeswaldgesetz (1975) müssen Waldbesucher nicht einmal auf ausgetretenen Wegen (Trampelpfaden) bleiben, sondern können sich völlig frei bewegen. Doch für landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten Ausnahmen.
Um landwirtschaftliche Flächen zu schützen, kann das Betretungsrecht eingeschränkt werden
Wie im Bundeswaldgesetz (BWaldG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt, kann das Betretungsrecht aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden. Einzelne Bereiche können komplett gesperrt werden.
Wichtige Gründe sind
der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen,
der Waldschutz,
der Waldbrandschutz,
die Wald- und Wildbewirtschaftung oder
der Schutz der Waldbesucher.
Einzelheiten sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
Zitat Ende.
Dort findet man übrigens eine schicke 34seitige Broschüre mit dem Titel "Betretungsrechte - Eine Informationssammlung für Natursporttreibende (insbesondere für Wandernde und GeocacherInnen)" zum Download.
https://www.waldsportbewegt.de/fileadmin/content/pdf/DWV_Uebersicht_Naturschutz-und_Betretungsrecht.pdf
In Schleswig-Holstein ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen ohne Erlaubnis des Besitzers grundsätzlich verboten. Für Bayern z.b. gilt Art. 30 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG):
"Art. 30 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses."
Wie kulant der jeweilige Landwirt ist, weiß man, nachdem man's ausprobiert hat. Wenn der stinkig ist und das anzeigt, leitet die zuständige Behörde ein OWi-Verfahren ein. Wobei ich fast 6000€ Bußgeld dafür schon wirklich happig finde. Seid Ihr mit einem ganzen Team und einem Haufen Equipment da im Rapsfeld gewesen?
Grundsätzlich können alle den Wald und die offene Landschaft betreten. Die Betretungsrechte sind in den deutschen Wald- und Forstgesetzen und den Naturschutzgesetzen enthalten.
Im Bundesnaturschutzgesetz steht: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
Nach Bundeswaldgesetz (1975) müssen Waldbesucher nicht einmal auf ausgetretenen Wegen (Trampelpfaden) bleiben, sondern können sich völlig frei bewegen. Doch für landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten Ausnahmen.
Um landwirtschaftliche Flächen zu schützen, kann das Betretungsrecht eingeschränkt werden
Wie im Bundeswaldgesetz (BWaldG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt, kann das Betretungsrecht aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden. Einzelne Bereiche können komplett gesperrt werden.
Wichtige Gründe sind
der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen,
der Waldschutz,
der Waldbrandschutz,
die Wald- und Wildbewirtschaftung oder
der Schutz der Waldbesucher.
Einzelheiten sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
Zitat Ende.
Dort findet man übrigens eine schicke 34seitige Broschüre mit dem Titel "Betretungsrechte - Eine Informationssammlung für Natursporttreibende (insbesondere für Wandernde und GeocacherInnen)" zum Download.
https://www.waldsportbewegt.de/fileadmin/content/pdf/DWV_Uebersicht_Naturschutz-und_Betretungsrecht.pdf
In Schleswig-Holstein ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen ohne Erlaubnis des Besitzers grundsätzlich verboten. Für Bayern z.b. gilt Art. 30 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG):
"Art. 30 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses."
Wie kulant der jeweilige Landwirt ist, weiß man, nachdem man's ausprobiert hat. Wenn der stinkig ist und das anzeigt, leitet die zuständige Behörde ein OWi-Verfahren ein. Wobei ich fast 6000€ Bußgeld dafür schon wirklich happig finde. Seid Ihr mit einem ganzen Team und einem Haufen Equipment da im Rapsfeld gewesen?
#14Report
1 week ago
@Norbert Hess:
Ich glaube nahezu jeder hat schon an Örtlichkeiten fotografiert, die sich im Privateigentum befinden. Die jeweilige Genehmigung einzuholen um dort zu arbeiten wäre geradezu illusorisch.
Nichts desto trotz aber in bestimmten Fällen eben rechtlich notwendig. Da muss man abwägen. Als Fotoreporter bin ich oft genug in fremde Vorgärten marschiert, weil ich von dort den besseren (oder einzig brauchbaren) Blick auf die Unfallstelle hatte, oder ähnliches.
Da passt man auf, daß man nicht in die Blumenbeete tritt, also keinen Schaden anrichtet. Und kommt ein Bewohner aus dem Haus, dann ruft man freundlich lächelnd "Ich darf mal kurz? Ich bin von..."
Ist da gerade eine Islamistenbombe explodiert oder ähnliches, wäre mir das Gemecker des Vorgartenbesitzers dann aber auch egal. No risk, no job.
Wichtig und ganz entscheidend ist doch vielmehr, wie man sich in solchen Situationen verhält.
Du sagst es. Wie man in den Wald hinein...
Wenn man beispielsweise Fotos mit einem Model in einem Rapsfeld machen möchte, muss man dieses Thema wahrhaftig nicht mitten auf dem Acker angehen. Ganz im Gegenteil. Ergebnisse welche auch die Weitläufigkeit der Location widerspiegeln, dürften wohl wesentlich interessanter sein und eine spannendere Bild Komposition geradezu abrunden. Dass man dabei auf keinen Fall die gesamte Fläche "auf der man rumturnt" niedertrampeln muss, das dürfte darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit sein.
So ist es. Und je aufwendiger, desto vorher frag.
#15Report
1 week ago
Sorry, aber ein öffentlicher Platz in Privateigentum ist ohne Genehmigung des Besitzers tabu!!!
Wenn ein Platz in Privateigentum "öffentlich" ist, dann ist er entweder - durch formale "Widmung" - für den öffentlichen Verkehr "gewidmet" oder aber - ohne formale Widmung - für den öffentlichen Verkehr bestimmt. Und keineswegs "tabu".
Dann gilt dort z.B. die StVO. Und man darf dort rumlaufen und rumfahren, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen - im Rahmen der StVO natürlich. Also auf einem für Fußgänger bestimmten Platz nicht mit dem Auto fahren, aber auf einem Supermarktparkplatz eben durchaus mit dem Auto fahren. Und es ist, sofern es nicht ausdrücklich verboten wird (mittels Schild), auch ein normaler bestimmungsgemäßer Gebrauch, auf einem für den öffentlichen Verkehr bestimmten Platz Fotos zu machen. Auch Fotos von anderen Menschen, die damit einverstanden sind.
So darf man z.b. auch ohne zu fragen einen Bahnhof betreten oder im Bahnhof Fotos machen. Letzteres nur nicht für gewerbliche Zwecke, dafür muss man vorher eine Erlaubnis einholen. (Hausordnung DB)
(Berichterstattung ist in diesem Sinn übrigens nicht "gewerblich".)
#16Report
1 week ago
Tom Rohwer
in #15:
"Nichts desto trotz aber in bestimmten Fällen eben rechtlich notwendig".
Versteht sich doch eigentlich nahezu von selbst. Es könnte aber auch sein, dass man sich bereits auf Grund und Boden befindet, ohne wissen zu können, dass dieser sich im Eigentum Dritter befindet. Nicht überall befinden sich nämlich entsprechende Hinweisschilder etc.
Sobald ich meine fotografischen Ergebnisse allerdings gewerblich nutzen möchte, sollte ich mich über ganz bestimmte Einrichtungen, vor allem wenn diese auch noch Magnete der Tourismusbranche sind, sehr genau informieren. Namen insoweit benannte ich hier in anderen Threads wiederholt.
Ratsam wäre, ohne wenn und aber, stets sich nicht mit plötzlich auftauchenden Eigentümern oder gar Ordnungshütern anzulegen. Mein jeweiliges Verhalten hatte, in nicht wenigen Jahrzehnten, jedenfalls noch nie zu verbalen oder gar körperlichen Auseinandersetzung, geschweige denn Verhaftungen geführt. Trotz wiederholtem Auftreten der Polizei.
In aller Regel "macht" eben auch da "der Ton die Musik".
in #15:
"Nichts desto trotz aber in bestimmten Fällen eben rechtlich notwendig".
Versteht sich doch eigentlich nahezu von selbst. Es könnte aber auch sein, dass man sich bereits auf Grund und Boden befindet, ohne wissen zu können, dass dieser sich im Eigentum Dritter befindet. Nicht überall befinden sich nämlich entsprechende Hinweisschilder etc.
Sobald ich meine fotografischen Ergebnisse allerdings gewerblich nutzen möchte, sollte ich mich über ganz bestimmte Einrichtungen, vor allem wenn diese auch noch Magnete der Tourismusbranche sind, sehr genau informieren. Namen insoweit benannte ich hier in anderen Threads wiederholt.
Ratsam wäre, ohne wenn und aber, stets sich nicht mit plötzlich auftauchenden Eigentümern oder gar Ordnungshütern anzulegen. Mein jeweiliges Verhalten hatte, in nicht wenigen Jahrzehnten, jedenfalls noch nie zu verbalen oder gar körperlichen Auseinandersetzung, geschweige denn Verhaftungen geführt. Trotz wiederholtem Auftreten der Polizei.
In aller Regel "macht" eben auch da "der Ton die Musik".
#17Report
1 week ago
Tom Rohwer, der Nurry ist in ein Rapsfeld gefahren! RAPSFELD!!! Das hat doch mit Supermarktplätzen und Bahnhöfen überhaupt nix zu tun! :DD Ernsthaft was soll das? Und was soll der Verweis auf die StVO? Meinst Du Nurry hätte vergessen zu blinken, als er ins Rapsfeld fuhr? :))
Zum Thema, Nurry N. photografie, wenn du da nicht mit deinem Wagen 2ha Rapsfeld komplet umgepflügt hast, erscheint mit ein Bußgeld von über 5000 Euro doch etwas unverhältnismäßig. Eine professionelle Interessenvertretung wird dir sicher helfen!
Viel Glück dabei!
Zum Thema, Nurry N. photografie, wenn du da nicht mit deinem Wagen 2ha Rapsfeld komplet umgepflügt hast, erscheint mit ein Bußgeld von über 5000 Euro doch etwas unverhältnismäßig. Eine professionelle Interessenvertretung wird dir sicher helfen!
Viel Glück dabei!
#18Report
1 week ago
An welcher Stelle hat Nurry N. denn geschrieben, das er mit dem Auto im Rapsfeld war?
#19Report
1 week ago
#6 ,,Wir waren mitten im Feld als der Landwirt mit seinem Traktor vorbeifuhr. Er schrieb mein Kfz Kennzeichen auf. Daraufhin sind wir sofort wieder raus aus dem Feld und haben wahrscheinlich zuviel Spuren hinterlassen.''
Kann natürlich auch sein, dass Nurry sein(e) KfZ Kennzeichen abgeschraubt hat, weil er es (sie) immer bei sich trägt. Dann kam der Landwirt und hat sich gefreut, dass Nurry sein Kennzeichen dabei hat. Oder es kann auch sein, dass der Landwirt das Kennzeichen noch auf der Straße aufgeschrieben hat, dann mit den Traktor ins Feld und Nurry mit Model einfing. Nach stundenlanger, aber erfolgloser Suche nach anderen Fotografen, zählte der Landwirt dann 1 + 1 zusammen. Kann natürlich auch sein, dass es so war. Klingt auch viel logischer, von daher...
Ja, Du hast Recht, Juri muss nicht zwangsläufig mit dem Wagen ins Rapsfeld gefahren sein.
Kann natürlich auch sein, dass Nurry sein(e) KfZ Kennzeichen abgeschraubt hat, weil er es (sie) immer bei sich trägt. Dann kam der Landwirt und hat sich gefreut, dass Nurry sein Kennzeichen dabei hat. Oder es kann auch sein, dass der Landwirt das Kennzeichen noch auf der Straße aufgeschrieben hat, dann mit den Traktor ins Feld und Nurry mit Model einfing. Nach stundenlanger, aber erfolgloser Suche nach anderen Fotografen, zählte der Landwirt dann 1 + 1 zusammen. Kann natürlich auch sein, dass es so war. Klingt auch viel logischer, von daher...
Ja, Du hast Recht, Juri muss nicht zwangsläufig mit dem Wagen ins Rapsfeld gefahren sein.
#20Report
Topic has been closed
LG Nurry