Hilfe bei erstellung einer Rechnung 31
14.08.2006
Genau! und dann machst du das alles fein säuberlich und dann schickt er dir die rechnung zurück, weil du nämlich seine firmenanschrift nicht punktgenau draufgeschrieben hast. daraufhin wird er dir mitteilen, dass er so etwas nicht akzeptieren kann und du wartest immer noch auf dein geld.
also:
1. das bist du
2. das ist er (aber seine korrekte firmenanschrift mit seinem namen)
3. hast du nicht, also weglassen
4. nr 1 oder oo7 oder 2006/001 (ganz wie du meinst)
5. das rechnungsdatum ... heute, morgen, übermorgen
6. shooting vom soundsovielten (das ist zugleich nr. 7)
8. das vereinbarte honorar (z.b. 1500,00 euro)
9. entfällt bei dir, du bist offensichtlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt (kannst reinschreiben "keine vorsteuerabzugsberechtigung")
10. entfällt
das warà‚'s, ganz einfach
also:
1. das bist du
2. das ist er (aber seine korrekte firmenanschrift mit seinem namen)
3. hast du nicht, also weglassen
4. nr 1 oder oo7 oder 2006/001 (ganz wie du meinst)
5. das rechnungsdatum ... heute, morgen, übermorgen
6. shooting vom soundsovielten (das ist zugleich nr. 7)
8. das vereinbarte honorar (z.b. 1500,00 euro)
9. entfällt bei dir, du bist offensichtlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt (kannst reinschreiben "keine vorsteuerabzugsberechtigung")
10. entfällt
das warà‚'s, ganz einfach
#2Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
14.08.2006
hast du einen gewerbeschein?
hab auch das gefühl, dass da sich jemand mit der zahlung drücken will.
schreib ne rechnung:
für meinen einsatz über x stunden als model bei einem shooting soundso und und dann und wann stelle ich XXXeuro in Rechnung.
(ohne extra nennung der mehrwertsteuer)
dazu korrekter name von dir und ort, datum so wie seinen korrekten namen und anschrift.
sollte reichen wenn du keinen gewerbeschein hast.
mehr braucht er nicht.
hab auch das gefühl, dass da sich jemand mit der zahlung drücken will.
schreib ne rechnung:
für meinen einsatz über x stunden als model bei einem shooting soundso und und dann und wann stelle ich XXXeuro in Rechnung.
(ohne extra nennung der mehrwertsteuer)
dazu korrekter name von dir und ort, datum so wie seinen korrekten namen und anschrift.
sollte reichen wenn du keinen gewerbeschein hast.
mehr braucht er nicht.
#3Report
[gone] alinemoee
14.08.2006
ruf mich an kann es dir genau erklären 0172 7333942
#4Report
14.08.2006
@TM Photo Design:
wie kann man so eine frage stellen, wenn sie schreibt, dass sie "so etwas noch nie gemacht hat"
wie kann man so eine frage stellen, wenn sie schreibt, dass sie "so etwas noch nie gemacht hat"
#5Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
14.08.2006
@TM Photo Design:
wie kann man so eine frage stellen, wenn sie schreibt, dass sie "so etwas noch nie gemacht hat"
weil sie vielleicht erst seit dieser woche das gewerbe angemeldet hat?
hmm?
oky.. ich geh davon aus, dass sie keinen Gewerbeschein hat.
dann soll sie es einfach wie oben schreiben.
allgemeine rechnung bzw ein rechnungsnachweis.
ohne gewerbeschein kann sie die ganzen Punkte von oben gar nicht schreiben
#6Report
14.08.2006
Mir kommt das auch so vor, als wenn sich da jemand um die Zahlung drücken will.
Bei Beträgen über 100 Euro muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden !
Ich denke wenn die das nicht machen kann wird der "Gute" die Rechnung nicht anerkennen und nichts bezahlen wollen.
Die ganze Sache könnte ne Menge Ärger nach sich ziehen.
Sehr unfähr von dem "Herren" ! Wenn Ihm eine Rechnung so wichtig ist, hätte er das vorher abklären sollen.
Hoffentlich klärt sich die Sache auf.
Wäre nett, wenn Du hier noch reinschreibst wie die Sache ausgegangen ist.
Bei Beträgen über 100 Euro muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden !
Ich denke wenn die das nicht machen kann wird der "Gute" die Rechnung nicht anerkennen und nichts bezahlen wollen.
Die ganze Sache könnte ne Menge Ärger nach sich ziehen.
Sehr unfähr von dem "Herren" ! Wenn Ihm eine Rechnung so wichtig ist, hätte er das vorher abklären sollen.
Hoffentlich klärt sich die Sache auf.
Wäre nett, wenn Du hier noch reinschreibst wie die Sache ausgegangen ist.
#7Report
[gone] Braun-Foto
14.08.2006
9. entfällt bei dir, du bist offensichtlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt (kannst reinschreiben "keine vorsteuerabzugsberechtigung")
Sorry, aber das hat mit der Vorsteuerabzugsberechtigung nichts zu tun, sondern ob Sie zur Umsatzsteuer optiert hat! Grundsätzlich wär sie nach §19 UStG als Kleinunternehmer (Wenn das die erste Rechnung ist, geh ich da mal von aus) von der USt befreit. Und dieser Hinweis sollte dann auch auf die Rechnung! Wenn Sie dennoch zur Umsatzsteuer optiert, ist sie da erstmal dran gebunden und dann auch vorsteuerabzugsberechtigt!
Stellt sich eher die Frage:
Ist nachhaltig geplant mehr in dieser Richtung zu machen und wenn ja, ist das Gewerbe angemeldet?
Ansonsten empfehle ich die Dienste eines Steuerberaters! Der kann hier beratend tätig werden, bevor irgendwas in die Hose geht!
#8Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
14.08.2006
jue,
sie darf mehrwertsteuer doch nur ausweisen, wenn sie einen gewerbeschen hat (hat sie aber nicht!), oder seh ich das falsch?
hat sie keinen kann sie eine normale rechnung stellen.
"Für meine Arbeit alsl Model beim fashion shooting am x.x.2006 in xy berechne ich einen stundensatz von x euro.
Dauer des shootings 5 stunden.
gesamtbetrag:
150à‚€
zahlbar innerhalb blabla
mfG..."
dem herren wird es ja nur darum gehen, dass er einen nachweis über seine ausgaben hat (wegen finanzamt)
sie muss deshalb auch nicht extra ein gewerbe anmelden oder in eine agentur eintreten!!!
man hat im jahr einen bestimmten einkommenssatz frei.
im notfall käme vielleicht noch das Kleingewerbe in frage.
T.
sie darf mehrwertsteuer doch nur ausweisen, wenn sie einen gewerbeschen hat (hat sie aber nicht!), oder seh ich das falsch?
hat sie keinen kann sie eine normale rechnung stellen.
"Für meine Arbeit alsl Model beim fashion shooting am x.x.2006 in xy berechne ich einen stundensatz von x euro.
Dauer des shootings 5 stunden.
gesamtbetrag:
150à‚€
zahlbar innerhalb blabla
mfG..."
dem herren wird es ja nur darum gehen, dass er einen nachweis über seine ausgaben hat (wegen finanzamt)
sie muss deshalb auch nicht extra ein gewerbe anmelden oder in eine agentur eintreten!!!
man hat im jahr einen bestimmten einkommenssatz frei.
im notfall käme vielleicht noch das Kleingewerbe in frage.
T.
#9Report
14.08.2006
Naja, so richtig Ahnung habt ihr aber auch alle nicht, oder?
In diesem Fall (kein Gewerbeschein) reicht ein normale Quittung als Empfangsbestätigung für freiberufliche Tätigkeiten im künstlerischen Sinne vollkommen aus. Hier auf jeden Fall Emfpänger und Absender einsetzen.
Wichtig wäre dann allerdings, daß Du diese Einnahmen ordnungsgemäß bei Deiner Steuererklärung angibst. (In diesem speziellen Fall sicherheitshalber auf jeden Fall)
Einen Steuerberater brauchst Du hier nicht.
In diesem Fall (kein Gewerbeschein) reicht ein normale Quittung als Empfangsbestätigung für freiberufliche Tätigkeiten im künstlerischen Sinne vollkommen aus. Hier auf jeden Fall Emfpänger und Absender einsetzen.
Wichtig wäre dann allerdings, daß Du diese Einnahmen ordnungsgemäß bei Deiner Steuererklärung angibst. (In diesem speziellen Fall sicherheitshalber auf jeden Fall)
Einen Steuerberater brauchst Du hier nicht.
#10Report
[gone] Maryna
14.08.2006
Der Herr wollte mich jedoch noch in Zukunft in seiner Agentur aufnehmen deswegen denke ich mal wird er drauf bestehen, dass ich mich im Gewerbe anmelde.
#11Report
14.08.2006
Hoppla, da hat ja jemand den § 14 Abs.4 des UStG gefunden.
Da frage ich mich doch glatt, wieviele Modells hier tatsächlich Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis schreiben... .
Es gibt nun mehere Möglichkeiten:
a) Du bist gar nicht gewerblich tätig, der Fotograf weiss das, und will Dich verunsichern: Fotograf = Ar...
b) Der Herr versucht sich mittels obigen Anforderungen um eine Zahlung zu drücken: Fotograf = ziemlich großes Ar...
c) Der Herr kennt sich gut aus, und möchte, da er selber Vorsteuerabzugsfähig ist seine Nettobelastung verringern, in dem er die von dir ausgewiesene Umsatzsteuer geltend macht. Da hat er aber nicht mit dem § 14c Abs.2 UStG gerechnet. Er darf sich die Vorsteuer gar nicht anrechnen, wenn Du zum Ausweis der Umsatzsteuer nicht berechtigt bist. Jedoch, als kleine Strafe, schuldest Du die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt.
Fotograf = Riesenar...
Aber vielleicht hat sich da ja auch nur jemand einen Scherz erlaubt.
Da frage ich mich doch glatt, wieviele Modells hier tatsächlich Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis schreiben... .
Es gibt nun mehere Möglichkeiten:
a) Du bist gar nicht gewerblich tätig, der Fotograf weiss das, und will Dich verunsichern: Fotograf = Ar...
b) Der Herr versucht sich mittels obigen Anforderungen um eine Zahlung zu drücken: Fotograf = ziemlich großes Ar...
c) Der Herr kennt sich gut aus, und möchte, da er selber Vorsteuerabzugsfähig ist seine Nettobelastung verringern, in dem er die von dir ausgewiesene Umsatzsteuer geltend macht. Da hat er aber nicht mit dem § 14c Abs.2 UStG gerechnet. Er darf sich die Vorsteuer gar nicht anrechnen, wenn Du zum Ausweis der Umsatzsteuer nicht berechtigt bist. Jedoch, als kleine Strafe, schuldest Du die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt.
Fotograf = Riesenar...
Aber vielleicht hat sich da ja auch nur jemand einen Scherz erlaubt.
#12Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
14.08.2006
siehe tom daily und Tecumseh!!!
haben es sehr gut geschrieben!!!!
dazu passt es, dass dein fotograf will, dass du dich in seiner agentur anmeldest bzw er will, dass du nen gewerbeschein hast.
(den du nicht brauchst udn wenn du mal einen hast, hast nen rattenschwanz an verpflichtungen!)
man hat einen jährlichen freibetrag (einnahmen trotzdem dem finanzamt oder arbeitsamt (wenn man ALG bekomt) melden.
und muss nicht zwingend einen gewerbeschein haben.
wie tom schrieb quittung reicht aus.
T.
haben es sehr gut geschrieben!!!!
dazu passt es, dass dein fotograf will, dass du dich in seiner agentur anmeldest bzw er will, dass du nen gewerbeschein hast.
(den du nicht brauchst udn wenn du mal einen hast, hast nen rattenschwanz an verpflichtungen!)
man hat einen jährlichen freibetrag (einnahmen trotzdem dem finanzamt oder arbeitsamt (wenn man ALG bekomt) melden.
und muss nicht zwingend einen gewerbeschein haben.
wie tom schrieb quittung reicht aus.
T.
#13Report
[gone] Maryna
14.08.2006
so ungefähr hat er mir sowas gemailt:
ich denke die MwSt. kannste dir klemmen (bis 18.000à‚¤ im Jahr Umsatz kannst du ein sogenanntes Kleinunternehmen anmelden und bist damit nicht Umsatzsteuerpflichtig aber auch nicht abzugsfähig). Warte am besten mal bis morgen. Ich spreche morgen früh mal kurz mit meinem Steuerberater ob ich dich mal kurz dahin verweisen kann, der hat dir das ganze Zeug in ein paar Minuten erklärt, wo ich jetzt Tausende Zeilen schreiben müsste âà‚€à‚“ soll er dann eben auf unsere Jahresrechnung schreiben.
ich denke die MwSt. kannste dir klemmen (bis 18.000à‚¤ im Jahr Umsatz kannst du ein sogenanntes Kleinunternehmen anmelden und bist damit nicht Umsatzsteuerpflichtig aber auch nicht abzugsfähig). Warte am besten mal bis morgen. Ich spreche morgen früh mal kurz mit meinem Steuerberater ob ich dich mal kurz dahin verweisen kann, der hat dir das ganze Zeug in ein paar Minuten erklärt, wo ich jetzt Tausende Zeilen schreiben müsste âà‚€à‚“ soll er dann eben auf unsere Jahresrechnung schreiben.
#14Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
14.08.2006
schreib ihm einfach ne quittung.
betrag für shooting am sound sovielten erhalten.
name von dir und ihm drauf.
ach ja..natürlich erst, wenn du das geld hast
;)
T.
betrag für shooting am sound sovielten erhalten.
name von dir und ihm drauf.
ach ja..natürlich erst, wenn du das geld hast
;)
T.
#15Report
14.08.2006
Idealerweise bietet sich hier eine Überweisung an, da es so für beide Seiten nachvollziehbar ist. Mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ist auch der Absender halbwegs sicher. Es kostet ihn zwar ein wenig Verwaltungsaufwand, das Geld bei Mißbrauch zurückzuerhalten, aber es klappt.
Im normalen Umfang (gelegentliche Shootings) brauchst Du keine Gewerbeschein. Wenn es mehr werden und Du damit Deinen Lebensunterhalt verdienst, versuche zuerst Deine Tätigkeit, als künstlerische Tätigkeit anerkennen zu lassen. Dieses ist bei normalen Modellen etwas schwierig. Weitere Infos erhälst Du unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Und so nebenbei behaupte ich, daß Du (ohne Dich zu kennen) keine Agentur benötigst. Die meisten sind sowieso nur auf Provision aus.
Im normalen Umfang (gelegentliche Shootings) brauchst Du keine Gewerbeschein. Wenn es mehr werden und Du damit Deinen Lebensunterhalt verdienst, versuche zuerst Deine Tätigkeit, als künstlerische Tätigkeit anerkennen zu lassen. Dieses ist bei normalen Modellen etwas schwierig. Weitere Infos erhälst Du unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Und so nebenbei behaupte ich, daß Du (ohne Dich zu kennen) keine Agentur benötigst. Die meisten sind sowieso nur auf Provision aus.
#16Report
14.08.2006
Mir kommt das auch so vor, als wenn sich da jemand um die Zahlung drücken will.
Bei Beträgen über 100 Euro muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden !
Ich denke wenn die das nicht machen kann wird der "Gute" die Rechnung nicht anerkennen und nichts bezahlen wollen.
Die ganze Sache könnte ne Menge Ärger nach sich ziehen.
Sehr unfähr von dem "Herren" ! Wenn Ihm eine Rechnung so wichtig ist, hätte er das vorher abklären sollen.
Hoffentlich klärt sich die Sache auf.
Wäre nett, wenn Du hier noch reinschreibst wie die Sache ausgegangen ist.
das stimmt nicht mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Das ist nicht mal abängig von dem Gewerbeschein.
Ich habe auch einen Gewerbeschein und darf trotzdem keine Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen ausweisen, weil ich von dem Kleinunternehmerparagrafen 19 (glaube ich) gebrauch mache. Das ist abhängig von Umsatz-Jahresgrenzen und nicht von der Einzelrechnungshöhe...
in dem Zusammenhang: wen es noch interessiert: Ich habe vor einigen Tagen in meiner eigenen Angelegenheit mit dem Finanzamt telefoniert und nach der Ausweispflicht der USt-Identnummer auf Webseiten gefragt. Das ist Humbug, was viele hier im Netz erzählen: Die Umsatzsteuer-Identnummer muss von Amts wegen nicht auf die Internetseite (hat die Öffentlichkeit im Grunde nichts anzugehen). Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die UST-Identnummer aber auf seinen Rechnungen ausweisen...
#17Report
14.08.2006
Also entweder du hast ein Gewerbe und liegst unter der Umsatzgrenze, dann schreib ihm ne quittung. Liegst du drüber, solltest du eigentlich wissen wie man ne rechnung schreibt (dann hättest du bestimmt schon bekanntschaft mit dem FA gemacht)
Oder du hast kein gewebe und er kriegt für die kohle nur nen feuchten händedruck. Ich lass doch für meine *hust* "nebentätigkeit" nicht auch noch beweismaterial wie Quittungen zurück *g*
Oder du hast kein gewebe und er kriegt für die kohle nur nen feuchten händedruck. Ich lass doch für meine *hust* "nebentätigkeit" nicht auch noch beweismaterial wie Quittungen zurück *g*
#18Report
14.08.2006
@Maryna
Die Mail "Deiner Agentur" liest sich nicht gerade professionell, deshalb rate ich Dir, Dich dort nicht vermitteln zu lassen. Laß Dich von "Doris" und "Die Tussie" nicht verwirren. Nennen wir es Halbwahrheiten. ;-)
Die Mail "Deiner Agentur" liest sich nicht gerade professionell, deshalb rate ich Dir, Dich dort nicht vermitteln zu lassen. Laß Dich von "Doris" und "Die Tussie" nicht verwirren. Nennen wir es Halbwahrheiten. ;-)
#19Report
14.08.2006
Idealerweise bietet sich hier eine Überweisung an, da es so für beide Seiten nachvollziehbar ist. Mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ist auch der Absender halbwegs sicher. Es kostet ihn zwar ein wenig Verwaltungsaufwand, das Geld bei Mißbrauch zurückzuerhalten, aber es klappt.
Im normalen Umfang (gelegentliche Shootings) brauchst Du keine Gewerbeschein. Wenn es mehr werden und Du damit Deinen Lebensunterhalt verdienst, versuche zuerst Deine Tätigkeit, als künstlerische Tätigkeit anerkennen zu lassen. Dieses ist bei normalen Modellen etwas schwierig. Weitere Infos erhälst Du unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Und so nebenbei behaupte ich, daß Du (ohne Dich zu kennen) keine Agentur benötigst. Die meisten sind sowieso nur auf Provision aus.
logisch sind Agenturen auf Provi aus. Das ist ihr Geschäft. Und da sie, sofern seriös, mit und durch einem Model erst verdienen, wenn sie dem Model die entsprechenden Pay-Aufträge beschafft haben, haben doch alle was davon... jetzt nur bezogen daruaf, was Sinn und Zweck einer Agentur ist... :-)
#20Report
Topic has been closed
1. Name und Anschrift des Lieferanten
2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer des Lieferanten
4. Fortlaufende Rechnungsnummer
5. Ausstellungsdatum der Rechnung
6. Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, wenn nicht mit dem Rechnungsdatum identisch
8. Aufschlüsselung des Nettoentgelts nach Steuersätzen
9. Umsatzsteuersatz bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit
10. Betrag der Umsatzsteuer
so hat er mir das geschrieben...leider habe ich mit sowas überhaupt keine erfahrungen und weiß nich wie und was ich da hinschreiben soll und so,,,vielleicht könnt ihr mir ja helfen, das wäre sehr lieb.
lg
maryna