Hilfe bei erstellung einer Rechnung 31
14.08.2006
Oder du hast kein gewebe und er kriegt für die kohle nur nen feuchten händedruck. Ich lass doch für meine *hust* "nebentätigkeit" nicht auch noch beweismaterial wie Quittungen zurück *g*
Und schon gar nicht gebe ich Geld ohne einen unterschriebenen Beleg!
Oder wie die Steuerberater sagen: Keine Buchung ohne Beleg.
Bei der Finanzverwaltung heisst es dann: Bisher hat jede Kontrollmitteilung ihr Ziel gefunden.
Laß Dich von "Doris" und "Die Tussie" nicht verwirren. Nennen wir es Halbwahrheiten. ;-)
Das seh ich auch so.
#22Report
14.08.2006
[quote]Oder du hast kein gewebe und er kriegt für die kohle nur nen feuchten händedruck. Ich lass doch für meine *hust* "nebentätigkeit" nicht auch noch beweismaterial wie Quittungen zurück *g*
Und schon gar nicht gebe ich Geld ohne einen unterschriebenen Beleg!
Oder wie die Steuerberater sagen: Keine Buchung ohne Beleg.
Bei der Finanzverwaltung heisst es dann: Bisher hat jede Kontrollmitteilung ihr Ziel gefunden.
Laß Dich von "Doris" und "Die Tussie" nicht verwirren. Nennen wir es Halbwahrheiten. ;-)
Das seh ich auch so.
[/quote]
auch dich Frage ich: wo bitte, verwirre ich mit klaren aktuell gültigen Aussagen und wo bitte sind das Halbwahrheiten?
Wenn dem so wäre, hätte ich seit Jahrzehnten das FA im Nacken
#23Report
14.08.2006
*gähhhn*
da ich nebenbei im richtigen leben Buchhalterin bin, werd ich mal niemanden hier mit meinen halbwahrheiten verwirren... *lach*
nungut... diskutiert ruhig rum. Wenn jemand wirklich wissen will wie eine Rechnung auszusehen hat: Vielleicht mach ich mal nen workshop ;-)
da ich nebenbei im richtigen leben Buchhalterin bin, werd ich mal niemanden hier mit meinen halbwahrheiten verwirren... *lach*
nungut... diskutiert ruhig rum. Wenn jemand wirklich wissen will wie eine Rechnung auszusehen hat: Vielleicht mach ich mal nen workshop ;-)
#24Report
14.08.2006
*gähhhn*
da ich nebenbei im richtigen leben Buchhalterin bin, werd ich mal niemanden hier mit meinen halbwahrheiten verwirren... *lach*
nungut... diskutiert ruhig rum. Wenn jemand wirklich wissen will wie eine Rechnung auszusehen hat: Vielleicht mach ich mal nen workshop ;-)
gute idee mit dem Workshop...
aber erst mal ne Runde schlafen...
die andere Hälfte der Wahrheiten erscheint mir dann vielleicht im TRaum?
gute Nacht zusammen
Doris
#25Report
14.08.2006
@ Doris: Es bestehen schon Abhängigkeiten zwischen einer Gewerbeanmeldung und einem umsatzsteuerlichen Tatbestand.
Ich war über zehn Jahre bei der Steuerfahndung, ich glaube ich würde gern mal bei einen Workshop zuhören.
*gähhhn*
da ich nebenbei im richtigen leben Buchhalterin bin, werd ich mal niemanden hier mit meinen halbwahrheiten verwirren... *lach*
nungut... diskutiert ruhig rum. Wenn jemand wirklich wissen will wie eine Rechnung auszusehen hat: Vielleicht mach ich mal nen workshop ;-)
Ich war über zehn Jahre bei der Steuerfahndung, ich glaube ich würde gern mal bei einen Workshop zuhören.
#26Report
14.08.2006
...und nun haben wir alle das liebe Mädel genug verwirrt. Ich wünsche allen wunderbare Träume und höre nun auf mit dem Offtopic. Frauen und Männer sind so! :-)
#27Report
14.08.2006
Au wheia!
Bis 17.500à‚€ Umsatz p.a. kann man überlegen wie man seine Buchführung aussehen lassen will.
Weist man die MwST aus, macht man Buchführung mit allen Konsequenzen.
Ansonsten DARF man keine MwST. ausweisen!
Gewerbeschein hin oder her.
Für die Buchführung des Fotografen reicht die Quittung.
Das Honorar sollte man natürlich bei der Steuererklärung angeben, sonst kanns schnell ne Schätzung geben und dann kann man auch TFP fürn Jahr machen.
Gruss Christian
Bis 17.500à‚€ Umsatz p.a. kann man überlegen wie man seine Buchführung aussehen lassen will.
Weist man die MwST aus, macht man Buchführung mit allen Konsequenzen.
Ansonsten DARF man keine MwST. ausweisen!
Gewerbeschein hin oder her.
Für die Buchführung des Fotografen reicht die Quittung.
Das Honorar sollte man natürlich bei der Steuererklärung angeben, sonst kanns schnell ne Schätzung geben und dann kann man auch TFP fürn Jahr machen.
Gruss Christian
#28Report
14.08.2006
@CRD
Genau so ist es!
Genau so ist es!
#29Report
14.08.2006
Ich war über zehn Jahre bei der Steuerfahndung, ich glaube ich würde gern mal bei einen Workshop zuhören.
du bist herzlich eingeladen...
Danach hätte dein kommentar sicher auch weitergeholfen *g*
#30Report
15.08.2006
@ Doris: Es bestehen schon Abhängigkeiten zwischen einer Gewerbeanmeldung und einem umsatzsteuerlichen Tatbestand.
[quote]*gähhhn*
da ich nebenbei im richtigen leben Buchhalterin bin, werd ich mal niemanden hier mit meinen halbwahrheiten verwirren... *lach*
nungut... diskutiert ruhig rum. Wenn jemand wirklich wissen will wie eine Rechnung auszusehen hat: Vielleicht mach ich mal nen workshop ;-)
Ich war über zehn Jahre bei der Steuerfahndung, ich glaube ich würde gern mal bei einen Workshop zuhören.[/quote]
Klar bestehen Abhängigkeiten zwischen Gewerbe und Umsatzsteuer. Aber eben nicht nur und nur bedingt.
Ich zum Beispiel bin derzeit durch die ANwendung des Kleinunternehmer-Paragraphen noch befreit. Was ich spätestens ab nächstes Jahr ändern werde und dann 5 Jahre an der Umsatzsteuerpflicht gebunden bin...
Ich will nur sagen, ich schreibe keine Halbwahrheiten, sondern Fakten.... das kannst du ncht abstreiten :-).
#31Report
Topic has been closed
Ich verwirre??? Halbwahrheiten???
Ich habe seit über 20 Jahren einen Gewerbeschein... das sind tatsachen und keine Halbwahrheiten und ich habe so einfache Regeln gesagt, was ist daran verwirrend???