Rechtliche Frage zu Ebay 54

07.02.2007
ooch..gibt sicher mittel udn wege rauszukriegen wo er wohnt..ich bin mit dem thema beschissen werden durch,ich nehm mir was mir zusteht ;)
toitoitoi!
07.02.2007
Alex, ich HABE die Adresse! Ich bin ja auch arg am Überlegen ob ich nicht ne Kopie des Zahlungsbeleges mache und dann jemanden aus der gegend die Schuhe schenke, der sie sich dann gegen den Beleg abholen darf...
hatte ich auch schon mal. ist es zufällig ein händler aus dem saarland?
07.02.2007
Großraum Oldenburg...
07.02.2007
Also mir wär's da schlicht zu schade um die verplemperte Zeit, daß ich mir überhaupt nähere Gedanken machen würde! Aber muß jeder selber wissen...
Du hast die Möglichkeit das Geld durch deine Bank innerhalb von 6 Wochen zurückzufordern. Je eher desto besser. Also, ab zur Bank - Erkundige dich bitte. Die zweite Möglichkeit bei gewerblichen Verkäufern ist die zweimalige Aufforderung zur Lieferung - jeweils eine Woche als Liefertermin - das alles mit Einschreiben und Rückantwortschein. Anschließend dann zum Anwalt. Hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung. Oder sichere dir erst mal dein Geld und vergiß die Sache.
Gruß vom Fotobully
07.02.2007
Ist ein privatverkauf und Geld kann man nur bei lastrschriften zurückbuchen lassen, nicht bei überweisungen!
07.02.2007
Auch auf die Gefahr das es schon gesagt wurde:
Hallo,

prinzipiell ist ein Kaufvertrag der bei über Ebay zustande kommt, auch zu erfüllen.

Aber: Man kann eine Auktion nur bis zwölf Stunden vor Auktionsende vorzeitig beenden und wenn es noch keine Gebote gibt.


Stimmt so nicht,
zumindest nicht nach meinen Erfahrungen.
Wurden Gebote abgegeben, kann man diese "löschen", dann steht der Artikel ohne Gebote da und man kann die Auktion beenden.
(Nein, ich habe nicht beschissen, sondern das hatte ganz andere Gründe das ich sie beenden musste)

du hast ein anrecht auf den artikel, und wenn er defekt ist, muss er ihn dir erstatten..
einfach mal bei ebay anfragen, die helfen dir im normalfall schon..

Stimmt nicht.
Ebay kümmert sich einen scheiss um ihre Käufer.
WIE oft habe ich mich beschweren wollen, Ende der Lieder war jedes mal das ebay keine Rechtberatung (dar)stellen kann und man sich somit, sollte keine einigung der Partein zu stande kommen doch an seinen Anwalt wenden solle.
Das einzige was ebay macht ist lutige Emails hin und her schicken mit Grund der Beschwerde und einer Antwortfunktion :)
DAS WARS.

Im Grunde hast Du ein Recht auf Deine Schuhe.


2. mit einer megaschlechten beurteilung drohen, wenn er sich nicht daran hält "gib ihm senf!"

Wenn der Verkäufer so drauf ist, würde ich das NICHT tun, auch wenns gerecht wäre..
Muss man sehen wie bereit man ist sich selbst eine einzufangen..


Ich kann allen nur raten die sich viel, gerade bei ebay aufhalten, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, die kostet nur ein paar Euro im Monat und bei solchen Sachen kann sich das schon lohnen.

Das was der da tut scheint wirklich übelste Masche zu sein um erstmal viiiel Bewertungen zu bekommen mit gefakten Käufen und Verkäufen... Aufmerksam machen würd ich ebay auf jeden Fall..

Das er das macht..Mmkay.. Gut, damit muss man immer rechnen als Käufer das gefakte Bewertungen dabei ist, aber dann soll man doch so schlau sein und seine Artikel nicht so reinsetzen das die noch jemand findet... Naja...

Ich hoffe da kommt noch was...
Aber genau das ist es leider.. Du bist hilflos als Kunde.. Zumindest was die Hilfe von ebay angeht und meist, und darauf bauen und vertrauen die Ärsche, das man iwann keine Lust mehr hat...
Hak es einfach ab und gut.

So einen Ärger für "6,50" isses doch net wert.
Und glaubst du, das interessiert jemanden, wenn er für solchen Kleckerbetrag ein Brief von einem Anwalt bekommt.

Also mich würde es das nicht. Hab ich auch schon mal, allerdings net wegen Ebay. War aber auch ne alberne Sache für 8 Euro. Ich habe den höflich darauf hingewiesen, das ich in der Sache keine Post mehr wünsche und weitere "Korrespondenz" nicht mehr lesen sondern entsorgen werde. Hab nie wieder was von dem bekommen. ;-)

Und Ebay hilft dir.... *muhahahahaaa* Glaub mal dran :-(

Wenn der clever genug ist, zahlst du das alles schön selber....

Andreas.
Du hast die Möglichkeit das Geld durch deine Bank innerhalb von 6 Wochen zurückzufordern. Je eher desto besser. Also, ab zur Bank - Erkundige dich bitte.


Die Aussage ist definitif falsch! Man kann nur bei einer Lastschrift das Geld wg. Widerspruch zurückfordern..... Bei einer Überweisung kannst du das Geld
nur zurückfordern, solange es nicht dem Konto des Empfängers gutgeschrieben worden ist.

ARTist Cyberello
08.02.2007
Richtig.
Ich denke hier liegt Betrug vor, da ändert sich die Sachlage.
Fotobully
08.02.2007
Also mir wär's da schlicht zu schade um die verplemperte Zeit, daß ich mir überhaupt nähere Gedanken machen würde! Aber muß jeder selber wissen...

ist allein schon ne frage des prinzips..das ist betrug..und ich würde mich nicht bescheissen lassen.voll und ganz ok wenn du es mit dir machen lässt ;p
08.02.2007
Ich habe einfach alle 4 Namen ebay gemeldet... Wenn er das geld zurücküberweist hake ich die Sache ab, wenn nicht ist es ja schon Diebstahl, dann zeige ich das an.

Weiteren Ärger mach ich mir da auch nicht... Arsch - und gut-...

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