Rechtliche Frage zu Ebay 54

07.02.2007
Ich hab mal eine Frage an die, die sich da besser auskennen... Ich hab bei Ebay ein paar highheels (seeeehr günstig) ersteigert und habe direkt überwiesen, da die Kontodaten hinterlegt waren.
Der verkäufer hat auch mehrere Schuhe verkauft, so 5 Paar.
10 Minuten später, nachdem ich bereits überwiesen habe, bekam ich eine E-Mail, sehr unpersönlich ohne Anrede, dass ich das geld nicht überweisen solle, da die Schuhe defekt seien...

Meine Frage warum die Auktion nicht beendet wurde wurde ignoriert stattdessen wurde gesagt dass er das Geld zurücküberweisen möchte... Ich will aber die Schuhe haben, weil sie auch sehr günstig waren, da ich davon ausgehe, dass sie nicht defekt sind und das eben eine Ausrede ist um sie ein anderes mal gewinnbringender zu verkaufen - der versprochene Bildbeweis steht seit 3 Tagen aus, geantwortet wird auch nicht mehr, da habe ich begonnen mal nachzuforschen.

Dabei ist raus gekommen dass die anderen Schuhe von 2 Usern gekauft wurden, die in vergangenen Auktionen alle nur untereinander Sachen verkauft und gekauft haben, zudem ist die Emailadresse "Meines" Verkäufers gleich der Username eines der Käufer, die seine anderen Schuhe gekauft haben, auch die Hintergründe der Bilder sind bei allen 3 Nutzern gleich..

Da es ja Gang und Gebe ist, dass Leute ihre Artikel selbst hochbieten ist eine Sache - finde ich auch nicht sooo dramatisch, aber wenn der Artikel nun an mich verkauft wurde und ich ihn haben möchte und auch bezahlt habe, habe ich ein Anrecht den Artikel auch zu bekommen oder käme der problemlos damit durch mir das Geld zurückzuüberweisen?
Also habe ich irgendwas in der Hand dass ich die Schuhe jetzt bekomme oder kann er auch bei Ebay nachträglich unbegründet vom Kauf zurücktreten?

Wenn ddas Foto kommt und die Schuhe WIRKLICH defekt sind trete ich ja vom Kauf zurück, aber dann hätte er ja die Auktion beenden oder ändern müssen. So gehe ich ja davon aus dass der mich verarschen will...

Und ich weiß dass manche jetzt sagen "lass doch gut sein" aber ich möchte ja auch vermeoden dass weitere Leute von den Nutzern dieser 3 Accounts geprellt werden... kennt sich da wer aus?
07.02.2007
Hallo,

prinzipiell ist ein Kaufvertrag der bei über Ebay zustande kommt, auch zu erfüllen.

Aber: Man kann eine Auktion nur bis zwölf Stunden vor Auktionsende vorzeitig beenden und wenn es noch keine Gebote gibt.
[gone] Schattenblume
07.02.2007
du hast ein anrecht auf den artikel, und wenn er defekt ist, muss er ihn dir erstatten..
einfach mal bei ebay anfragen, die helfen dir im normalfall schon..
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2007
du hast recht auf die schuhe!!
und zwar auf den zustand, den er in ebay beschrieben hat (also einwandfrei und neuwertig)

und wenn er dir genau die Schuhe nochmal neu kaufen muss udn dann zu dem ersteigerten ebay preis dir abgeben muss.
kann er die schuhe nuicht mehr kaufen, hast du das recht auf den preis, was die schuhe oder in dieser art neu kosten würden.

da wird er nicht drum rumkommen.
notfalls zum anwalt gehen.



da könnte ja jeder behaupten, dass die schuhe defekt wären usw.., wenn er mit dem preis nicht einverstanden ist.

schreib ihm das klipp und klar
und weise ihn auf folgendes urteil hin
click

Der Beklagte hatte im Juli 2005 auf eBay das Angebot zum Verkauf eines Rübenroders im Wert von 60.000 Euro eingestellt. Als Startpreis gab er 1 Euro an und bot zusätzlich eine "Sofort Kaufen"-Option zu einem Preis von 60.000 Euro an. Bei Angebotsende hatte der Kläger das Höchstgebot mit 51 Euro abgegeben, woraufhin eBay den Vertragsschluss am selben Tag bestätigte. Der Beklagte übermittelte dem Kläger eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Maschine leider schon verkauft sei und man das Angebot aus dem Internet leider nicht bis zum Ende der Auktion habe löschen können.



___

dies war keine rechtsberatung sondern nur meine meinung, eine sichere rechtsberatung können nur anwälte machen.
07.02.2007
Hallo,
das ist ärgerlich, kommt aber leider öfters bei Ebay vor.
Ratsam ist nur bei Leuten mit vielen guten Bewertungen mitzubieten und bei denen schon ein langjähriges Benutzerkonto besteht. Ist zumindest meine Erfahrung, so schließt man die größten Deppen schon mal aus.

Ob es sich lohnt für ein paar Schuhe und der Gerechtigkeit halber zu Streiten und einen Anwalt zu bemühen, muss jeder selbst wissen. Meine Freizeit und Nerven sind mir da persönlich wichtiger.

Auf jeden Fall würde ich den Fall mit den betroffenen Benutzerkonten aber Ebay melden.
Erfahrungsweise werden solche Accounts auch mal von Ebay gesperrt.

Tapirus
07.02.2007
Danke! Auch für den Link! den werde ich ihm mal schicken!

wenn die Schuhe wirklich defekt wären hätte er die Auktion stoppen müssen, so sehe ich das auch, bis 12 Stunden vorher geht das ja!

und in dem Falle sollte ein Beweisfoto das geringste Problem sein!
07.02.2007
@Tapirus: Anwalt vielleicht nicht gleich, aber man kann online sogar bei der Polizei eine Anzeige w2egen betruges aufgeben... gerade wegen dieser Ebaysachen...
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2007
ja wie gesgat,
du hast recht auf 5 paar schuhe in dem zustand wie in der artikelbeschreibung,
kann er nicht liefern muss er dir neue besorgen und zum ersteigerten preis abgeben.
notfalls hast recht auf schadenersatz bzw bekommst das geld, was die schuhe wert sind bzw neu kosten würden.


er hätte die auktion vorher beenden müssen.

aber das kann dir auch ein anwalt genau sagen.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2007
betrug ist es keiner.

anwalt hilft mehr als anzeige, glaub mir.
;)
07.02.2007
also ICH habe nur ein paar Schueh ersteigert und bezahlt - die anderen 4 Paar hat er selbst mit anderen Accounts ersteigert.

Aber ich habe ihm den Heise-Link mal geschickt - prinzipiell will ich ja gar keine Anzeige machen oder den Anwalt dransetzen! ich will einfach meine Ware die ich gekauft udn bezahlt ahbe und mehr nicht!
[gone] Nasty World Media
07.02.2007
Hier ist leider wieder einmal vieles an Falschinformation im Raum:

Natürlich kann ein Verkäufer vom Kauf zurücktreten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Ware defekt ist und er keinen Ersatz zu gleichen Konditionen beschaffen kann. Heisst wenn er Second Hand Artikel oder günstige Restposten verkauft und Ersatzschuhe nicht zu gleichen Konditionen kaufen kann, wie den defekten Artikel kann er nachträglich vom Verkauf zurücktreten.


@LadyCassandra:

Und wenn die Sache in diesem Fall auch nach einer Ausrede klingt müsstest Du ihm erstmal definitiv nachweisen, dass es eine Ausrede war. Sicher in so einem Fall ärgerlich, aber wenn Du Dein Geld korrekt zurück bekommt lohnt es sich vermutlich nicht einen Anwalt einzuschalten - da hast Du nachher noch Kosten an den Backen, wo Du wenn es ungünstig läuft darauf sitzen bleibst.


Gruß
Nasty
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
07.02.2007
... und wie wärs mit einer Anzeige wegen Betrug ?!?
07.02.2007
Hier ist leider wieder einmal vieles an Falschinformation im Raum:

Natürlich kann ein Verkäufer vom Kauf zurücktreten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Ware defekt ist und er keinen Ersatz zu gleichen Konditionen beschaffen kann. Heisst wenn er Second Hand Artikel oder günstige Restposten verkauft und Ersatzschuhe nicht zu gleichen Konditionen kaufen kann, wie den defekten Artikel kann er nachträglich vom Verkauf zurücktreten.


@LadyCassandra:

Und wenn die Sache in diesem Fall auch nach einer Ausrede klingt müsstest Du ihm erstmal definitiv nachweisen, dass es eine Ausrede war. Sicher in so einem Fall ärgerlich, aber wenn Du Dein Geld korrekt zurück bekommt lohnt es sich vermutlich nicht einen Anwalt einzuschalten - da hast Du nachher noch Kosten an den Backen, wo Du wenn es ungünstig läuft darauf sitzen bleibst.


Gruß
Nasty


Die Frage ist ob ICH in der Beweispflicht bin oder ob ER beweisen muss, dass die Schuhe defekt sind - und das ginge eben mit einem einfachen FOTO, was aber seit 3 Tagen versprochen ist, aber nicht kommt. Ich will auch nicht jetzt sofort rechtliche Schritte einleiten, aber ich überlege was ich mache, wenn ich in 2 oder 3 Tagen immer noch nichts gehört habe...

Eben wegen der Kosten will ich eigentlich nicht zum Anwalt, aber ich hasse es auch mich vorsätzlich verarschen zu lassen...

Kriege ich das Bild wo kaputte Schuhe drauf zu sehen sind, dann erwarte ich ja gar nicht, dass ich von ihm ein neues Paar bekomme, dann wäre die Rücküberweisung ok, die Frage ist nur, ob ich sowas via Ebay schon durchnbekommen könnte?!
[gone] Nasty World Media
07.02.2007
@LadyCassandra:

Kann gut verstehen, dass Du sauer bist und ihm das aus Prinzip nicht durchgehen lassen willst - trotzdem ist immer die Frage, ob sich der Aufwand lohnt und Aussicht auf Erfolg hat.

Glaube nicht, dass er in einer Beweisspflicht ist auch wenn er Dir angeboten hat das Foto zu schicken. Wäre er schlau gewesen, hätte er eh behauptet die Schuhe nach Entdeckung des Schadens gleich weg geworfen zu haben. ;)

Auch mit Betrug wird es schwer werden, da Du ja keinen realen Schaden erlitten hast wenn er das Geld zurück überweist.

PS: Eine Beschwerde bei E-Bay würde ich aber durchaus mal abschicken - wenn er das häufiger so macht wird vielleicht mal darauf reagiert.


Gruß
Nasty
07.02.2007
Naja, es sieht ja scheinbar so aus: wenn er das geld zurücküberweist werde ich "nur" seine 3 Accounts bei ebay melden, Ebay scheint sowas dann da auch ganz gerne mal zu sperren...

Kriege ich weder Geld noch Schuhe habe ich eher eine rechtliche Handhabe... Dann zeige ich den an, auch wenns nur um ein paar Euro geht.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2007
seh ich nicht so,
denn dann könnte jeder bei ebayx nach der auktion sagen,
"hey, die sache war kaputt, sorry kann dir nicht schicken"
wenn der erzielte preis nicht stimmt.

es gab einen vertragsabschluss und somit muiss er entweder neue schuhe kaufen ihr diese geben oder mindestens soviel geld geben, wie neue von dieser sorte kosten würden.

und wenn du beweisen kannst, dass er die anderen selber ersteigert hat -> an ebay melden
[gone] Nasty World Media
07.02.2007
@LadyCassandra:

Wenn Du Dein Geld nicht bekommst ist die Sache in der Tat ganz einfach - da würde ich vor einer Anzeige auch nicht zurück schrecken. Ob sich zusätzlich ein Anwalt lohnen würde, um an die paar Euro zukommen steht leider dann wieder auf einem anderen Blatt.


Gruß
Nasty
07.02.2007
Das habe ich dazu gefunden

@TM: ja, aber das müsste ich ja einklagen - und das würde des Streitwerts wegen glaub ich gar nicht relevant sein... Ich meine die Heels waren sehr günstig, halber Neupreis oder sogar drunter..

Im Prinzip denke ich aber genauso - entweder Oma Opa oder Tante bietet meinen Artikel hoch oder ich muss eben in den sauren Apfel beißen und den günstiger abgeben...

Nur wie gesagt: Muss ich beweisen dass er mich anlügt oder muss er beweisen dass die Schuhe kaputt sind? und kann ich was machen, wenn der einfach das Geld zurück überweist (obwohl ich die Schuhe haben willl?)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2007
theoretisch kannst du es so machen:

1.
er muss dir den artikel schicken!

2.
ist dieser defekt kannst du ihn zurückschicken (innerhalb 14tagen) oder gewährleistung fordern oder das paar schuhe behalten
das ist DEINE sache.

es ist ein gültiger vertragsascbhluss gemacht worden, also muss er den artikel aushändigen.
er kann ihn nicht einfach behalten, das ist unterschlagung.


ist der artikel kaputt:
kann er ihn dir ja schicken

lügt er dich an, kann er entweder den artikel kaputt machne und schicken, bekommt ihn aber zurück oder er gibt dir den artikel.

auf jeden fall würde ich ihn darum nicht kommen lassen und darauf pochen den artikel zu bekommen (auch eine rücküberweisung würde ich nicht alkzeptieren)

das alles hört sich sehr nach ausrede von ihm an und solch leuten würde ich keine chance auf solch miese taten geben.

ist der artikel defekt, kannst ihn zurückshicken und geld zurückfordern.
07.02.2007
Das Problem ist: wenn ich darauf bestehe dass er mir den Artikel schickt, er mir aber vorher erzählt hat er sei defekt, nur damit ich vom Kauf zurücktrete und ich dieses aber nicht tue, und auf die Schuhe bestehe, obwohl ich hingewiesen wurde dass sie kaputt sind (was aber bis dato nicht bewiesen werden konnte) dann kann es ja passieren, wenn ich einen choleriker da habe, dass er die Schuhe dann erst recht kaputt macht!

Ist echt blöd :-( aber melden werde ich den so oder so, egal wie das ausgeht...

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