Pimp my picture, berechtigt nicht zum Bilderklau 47
[gone] Hans K
04.04.2007
Das war mir aus der Diskussion nicht so klar. Ich hatte eher den Eindruck, daß den Urheber die Bearbeitung und Veröffentlichung überrascht hatte.
#21Report
04.04.2007
Original von Skunk Pictures
@Pixelspalter Du findest es übertrieben, dass Fotografen gereitzt reagieren, wenn jemand unerlaubt ein Bild von ihnen bearbeitet?
Nein, ich kann das sogar verstehen.
Aber ich finde es unmöglich, daß hier die Bildbearbeiter als klauende Bösewichte hingestellt werden
Sollte ein Model das Recht zur Weiterbearbeitung nicht gehabt haben, dann ist das alleine eine Sache zwischen dem Fotografen und dem Model.
Den "Pimpern" sollte man dann doch ein wenig mehr Verständnis entgegenbringen und freundlich nachfragen statt hier gleich mit juristischen Schritten zu drohen
Ich habe noch nie erlebt, daß ein Fotograf ausdrücklich verboten hat, daß seine Bilder bearbeitet werden und einer von diesen bösen Bildbearbeitern sich darüber hinweggesetzt hat mit der Meinung "der soll sich doch nicht so haben"
Also stellt es bitte auch nicht so dar
#22Report
04.04.2007
...ich arbeite mit den jeweiligen fotografen am set / shooting vor ort zusammen um dann die ergebnisse zu erzielen welche:
a) der kunde
b) ich
c) das model
d) ggf. der fotograf wünscht...
bearbeite ich hier im forum ein bild frage ich zuvor nach, habe aber bereits schlechte erfahrungen hier in der MK machen dürfen betr. pimpen. "alle" fotos auf meiner sedcard sind mit meiner handschrift auch so vor ort entstanden ;-) außer die aileen absolut serie ;-)
das fotografen ein eigenes volk sind in bezug auf urheber und bildrechte ist bekannt und leider auch berüchtigt, ein vergleich mit der film und musikindustrie (DRM) passt hier bestens.
a) der kunde
b) ich
c) das model
d) ggf. der fotograf wünscht...
bearbeite ich hier im forum ein bild frage ich zuvor nach, habe aber bereits schlechte erfahrungen hier in der MK machen dürfen betr. pimpen. "alle" fotos auf meiner sedcard sind mit meiner handschrift auch so vor ort entstanden ;-) außer die aileen absolut serie ;-)
das fotografen ein eigenes volk sind in bezug auf urheber und bildrechte ist bekannt und leider auch berüchtigt, ein vergleich mit der film und musikindustrie (DRM) passt hier bestens.
#23Report
04.04.2007
Original von Skunk Pictures
"Sollte ein Model das Recht zur Weiterbearbeitung nicht gehabt haben, dann ist das alleine eine Sache zwischen dem Fotografen und dem Model."
Tut mir leid, da kann ich dir so nicht zustimmen...
Wie schon geschrieben...es geht hier nicht um rechtliche Grundlagen sondern um einen Frage der Vernunft und Menschlichkeit
Den Vergleich mit DRM finde ich ganz gut.
Mir fällt da auch gleich unweigerlich ein kleiner Privatmann ein, der eine sündhaft teure Abmahnung eines Anwaltes ins Haus bekommt, weil er einen Kartenausschnitt mit der Wegbeschreibung zu seinem Haus auf seiner Privathomepage verwendet hat.
Rechtlich zulässig.....aber moralisch fragwürdig
#24Report
04.04.2007
Das ist es eben, was sich manchmal meinem Verständnis entzieht. Das Model hat ebenso das Recht, ein Bild auszustellen ... aber NUR der Fotograf darf dieses Recht weitergeben. Wir sprechen hier von Bildern, auf denen das Model sichtbar ist und nicht der Fotograf.
Das hört sich immer so an, als ob das Model auch bei TFP oder Testshootings keinerlei Anspruch auf irgendeine Art der nichtkommerziellen Weiterverwendung hätte.
Meiner Meinung nach ist es fair, daß sowohl der Fotograf als auch das Model entscheiden können, was mit ihren Bildern passiert sofern dies vertraglich nicht anders festgelegt ist. Schließlich war es eine gemeinschaftliche Arbeit.
Ich kann Dir mal ein Beispiel aus einer anderen Ecke nennen:
In früheren Zeiten habe ich mal animierte Smilies gepinselt. Unter anderem auch welche, die es zu einiger Berühmtheit geschafft haben.
Ich habe diese auch auf einer Smiley-Seite ausgestellt. Und Du würdest Dich wundern, in welchen Smiley-Sammlungen man diese Dinger heute immer noch finden kann.
Ich habe da niemals meine persönliche Einwilligung gegeben. Aber anders als manche Fotografen hier freut es mich eher, daß meine Werke so eine hohe Verbreitung gefunden haben.
Ebenso finde ich immer mal wieder Smilies, die kleine Abwandlungen von meinen sind. Ich habe aber noch weder jemanden gedroht noch jemanden daraufhin angeschrieben.
Ich habe die Dinger selbst ins Internet gestellt....dann muß ich halt auch damit leben, daß sie ab dem Moment ein Eigenleben entwickeln
Und glaub mir....in ein aufwendig animiertes Smiley kann man oft mehr Arbeit reinstecken als in ein einzelnes Foto. Ebenso würde ich sagen, daß viele aufwendige Bildbearbeitungen hier mehr Zeit gekostet haben, als der Fotograf selbst hineingesteckt hat
Das hört sich immer so an, als ob das Model auch bei TFP oder Testshootings keinerlei Anspruch auf irgendeine Art der nichtkommerziellen Weiterverwendung hätte.
Meiner Meinung nach ist es fair, daß sowohl der Fotograf als auch das Model entscheiden können, was mit ihren Bildern passiert sofern dies vertraglich nicht anders festgelegt ist. Schließlich war es eine gemeinschaftliche Arbeit.
Ich kann Dir mal ein Beispiel aus einer anderen Ecke nennen:
In früheren Zeiten habe ich mal animierte Smilies gepinselt. Unter anderem auch welche, die es zu einiger Berühmtheit geschafft haben.
Ich habe diese auch auf einer Smiley-Seite ausgestellt. Und Du würdest Dich wundern, in welchen Smiley-Sammlungen man diese Dinger heute immer noch finden kann.
Ich habe da niemals meine persönliche Einwilligung gegeben. Aber anders als manche Fotografen hier freut es mich eher, daß meine Werke so eine hohe Verbreitung gefunden haben.
Ebenso finde ich immer mal wieder Smilies, die kleine Abwandlungen von meinen sind. Ich habe aber noch weder jemanden gedroht noch jemanden daraufhin angeschrieben.
Ich habe die Dinger selbst ins Internet gestellt....dann muß ich halt auch damit leben, daß sie ab dem Moment ein Eigenleben entwickeln
Und glaub mir....in ein aufwendig animiertes Smiley kann man oft mehr Arbeit reinstecken als in ein einzelnes Foto. Ebenso würde ich sagen, daß viele aufwendige Bildbearbeitungen hier mehr Zeit gekostet haben, als der Fotograf selbst hineingesteckt hat
#25Report
[gone] anywhea
04.04.2007
Original von Pixelspalter
Wie schon geschrieben...es geht hier nicht um rechtliche Grundlagen sondern um einen Frage der Vernunft und Menschlichkeit
Nein, eben nicht. Der Modellvertrag legt normalerweise eindeutig fest, wer die Bilder wie nutzen darf. Er sollte das zumindest.
Original von Pixelspalter
Und glaub mir....in ein aufwendig animiertes Smiley kann man oft mehr Arbeit reinstecken als in ein einzelnes Foto. Ebenso würde ich sagen, daß viele aufwendige Bildbearbeitungen hier mehr Zeit gekostet haben, als der Fotograf selbst hineingesteckt hat
Gut möglich. Aber das hebt weder Urheberrecht noch Vertrag auf. Wenn einer mit deinem Geld viel mehr anfangen kann als du, darf er es sich ja auch nicht einfach so nehmen.
#26Report
04.04.2007
Original von anywhea
Gut möglich. Aber das hebt weder Urheberrecht noch Vertrag auf. Wenn einer mit deinem Geld viel mehr anfangen kann als du, darf er es sich ja auch nicht einfach so nehmen.
Ich denke mir, wir sprechen hier größtenteils von Bildern, die im Rahmen eines TFP- oder Testshootings gemacht worden sind oder von Bildern, wo der Fotograf dem Model zumindest die private Nutzung der Bilder erlaubt hat.
Wenn ein Fotograf nicht will, daß er die Kontrolle darüber verliert, was mit seinen Bildern passiert, dann sollte er sie erst gar nicht aus der Hand geben.
Genau so funktioniert DRM. Die Musikkonzerne versuchen ganz genau zu kontrollieren, was mit jedem einzelnen Musikstück passieren darf, das von ihnen gekauft wird. Und mit dieser "Geschäftsstrategie" schaden sie sich selber...aber hauptsächlich ihren Kunden
Noch dazu ist hier der Vergleich mit dem Geld ziemlich unpassend (ebenso wie der des Diebstahls). Hier nimmt niemand was weg sondern hier vervielfältigt jemand
Seht es einfach mal auf folgende Art und Weise:
Wer von euch benutzt Open Source Software?? Firefox? Open Office? Gimp? usw
Diese Software ist aus einem Gemeinschaftsgefühl heraus entstanden. Hier will sich niemand bereichern, sondern jeder steuert etwas dazu bei.
Das gleiche Prinzip gibt es auch für künstlerische Werke und nennt sich Creative Commons. Man muß nicht gleich so weit gehen, sämtliche Werke von sich unter diese Lizenz zu stellen. Aber wie ein Geier über jedes "unberechtigte" Nutzen eines eigenen Werkes zu wachen läßt euch eher wie einer dieser Musikkonzerne erscheinen statt wie jemand, der etwas zum großen Ganzen beitragen will.
Hin und wieder mal ein Auge zudrücken lautet hier die Devise.
Mich würde mal interessieren, welchen wirklichen Schaden ihr davontragt, wenn ein Bild, das ihr selbst nicht kommerziell nutzt von jemand anderen ausgestellt wird, der ebenso keine Bereicherungsabsicht damit hegt???
#27Report
[gone] Hans K
04.04.2007
Der Urheber ist niemandem Rechenschaft darüber schuldig, wem er Rechte überträgt und welche und wem nicht und warum nicht, und wenn jemand ein Bild ausstelen oder bearbeiten und das bearbeitete Bild austellen will, dann muß er sich um die Einwilligung bemühen.
Dazu genügt eben nicht, daß das Model damit einverstanden ist. Das hat vielleicht gar keine Ahnung, wovon es eigentlich redet. Sondern er muß die Rechte vom Urheber bekommen, au0er wenn das Model das Recht hat, Rechte weiterzugeben.
Der Urheber braucht sich nicht dafür zu rechtfertigen, daß er die Rechte an seinen Bildern nicht global verschenkt. Vielleicht können andere Leute ihn ja davon überzeugen, daß das in manchen Fällen eine gute Idee ist, und vielleicht tut er es dann. Bis dahin ist nichts verwerfliches daran, wenn er auf der Wahrung seiner Rechte besteht.
Dazu genügt eben nicht, daß das Model damit einverstanden ist. Das hat vielleicht gar keine Ahnung, wovon es eigentlich redet. Sondern er muß die Rechte vom Urheber bekommen, au0er wenn das Model das Recht hat, Rechte weiterzugeben.
Der Urheber braucht sich nicht dafür zu rechtfertigen, daß er die Rechte an seinen Bildern nicht global verschenkt. Vielleicht können andere Leute ihn ja davon überzeugen, daß das in manchen Fällen eine gute Idee ist, und vielleicht tut er es dann. Bis dahin ist nichts verwerfliches daran, wenn er auf der Wahrung seiner Rechte besteht.
#29Report
04.04.2007
Ja, nur habe ich Schwierigkeiten, den Fotografen immer als alleinigen Urheber eines Bildes zu sehen. Was macht ihn dazu?
Nehmen wir mal an, wir haben ein Shooting mit einem Model, einer Visagistin und einem Fotografen....keiner bekommt Geld für seine Arbeit.
Was zeichnet jetzt also den Fotografen als alleinigen Urheber aus?
Hat nicht die Visagistin auch Arbeit geleistet an dem Bild? Oder das Model??
Oder wie wärs, wenn wir noch einen Bodypainter mit ins Spiel bringen? Hat dann der auch keine Entscheidungfreiheit, was mit einem Foto seines Paintings passiert?
Nehmen wir mal an, wir haben ein Shooting mit einem Model, einer Visagistin und einem Fotografen....keiner bekommt Geld für seine Arbeit.
Was zeichnet jetzt also den Fotografen als alleinigen Urheber aus?
Hat nicht die Visagistin auch Arbeit geleistet an dem Bild? Oder das Model??
Oder wie wärs, wenn wir noch einen Bodypainter mit ins Spiel bringen? Hat dann der auch keine Entscheidungfreiheit, was mit einem Foto seines Paintings passiert?
#30Report
[gone] Hans K
04.04.2007
Original von PixelspalterDas geltende Recht.
Was macht ihn dazu?
Ob Visagist und Bodypainter eine Miturheberschaft beanspruchen können, weiß ich nicht.
Das Model kann es nicht. Sie hat zunächst gar keine Rechte an dem entstehenden Bild. Der Urheber hat aber auch nicht so richtig viel davon, denn Bilder, die eine Person darstellen, darf er normalerweise nur mit dem Einverständnis dieser Person ausstellen.
Natürlich kann man durch vertragliche Vereinbarungen dafür sorgen, daß der eine oder andere das Bild in der von ihm beabsichtigten Weise nutzen kann. Ganz praktisch ist dabei, wenn die Beteiligten schon vorher wissen, wie sie das Bild nutzen möchten.
Darum schließt man Verträge ab, die dem Fotografen oder Model erlauben, das Bild auszustellen. Selten steht in solchen Verträgen drin, daß das Model das Recht bekommt, anderen Leuten das Recht zu geben, das Bild zu bearbeiten und das Ergebnis auszustellen.
#31Report
04.04.2007
Erst einmal möchte ich mich bei den Bearbeitern, die ich angeschrieben hatte, wegen der Bilderlöschung von ihren SC bedanken.
Dann möchte ich zu dem Vertrag was sagen, das Model ist weder vertragsbrüchig noch fehlerhaft vorgegangen.
Ein Passus aus meinem Vertrag:"Der Künstler/Fotograf behält die Rechte an den Fotos, sollten von den Fotos sich kommerziele Ergebnisse erzielen können, so sind beidseitig (Model/Künstler) Vereinbarungen zu treffen. Keiner der Vertragspartner darf eigenwillig die Aufnahmen verkaufen bzw. die Nutzung an Dritte vergeben."
Das Model hat das Recht die Bilder, die sie auch als Rohdaten (unverabeitet) bekam, bearbeiten zu lassen. Es geht doch hier in diesem thread darum, das der Bearbeiter in keinster Weise ein Anrecht auf das bearbeitete Werk hat. Er tut lediglich dem Model / Fotografen einen Gefallen, da wohl eine Bearbeitung durch diese nicht möglich ist.
Die Ansicht von r23 kann ich nicht teilen, Beispiel: Plakattwerbung, von was weiss ich sind veröffentlicht, geht ein Graffity-Spräher anher und malt was auf dem Plakatt, so kann es doch nicht sein Werk sein, oder er die Rechte an das Plakatt haben.
Ich finde es ja lobenswert wenn Bildbearbeiter einem Model / Fotografen bei der Gestaltung helfen, doch ist es nicht konform die Bilder auf des Bearbeiter's SC zu präsentieren.
Veröffentlichung nur durch Model und Fotograf, eventuell mit Hinweis bearbeitet von oder durch ???
Pixelspalter sprach in seinem letzten Komentar an warum die Vigasisten, Model oder Bodypainter nicht Rechte an dem Bild hätten. Ich bin Bodypainter und wenn ich einen Auftrag (Bodypainting) habe so hat das Model Rechte, da sie sich präsentiert, der Fotograf seine Rechte am Bild, der Themenaufrufer Urheberrecht an sein Geistiges Werk und der Bodypainter hat das Kunsturheberrechtsgesetz auf seiner Seite. Und die müssten alle befragt werden wenn ein Bearbeiter noch Änderungen vornehmen würde.
Dann möchte ich zu dem Vertrag was sagen, das Model ist weder vertragsbrüchig noch fehlerhaft vorgegangen.
Ein Passus aus meinem Vertrag:"Der Künstler/Fotograf behält die Rechte an den Fotos, sollten von den Fotos sich kommerziele Ergebnisse erzielen können, so sind beidseitig (Model/Künstler) Vereinbarungen zu treffen. Keiner der Vertragspartner darf eigenwillig die Aufnahmen verkaufen bzw. die Nutzung an Dritte vergeben."
Das Model hat das Recht die Bilder, die sie auch als Rohdaten (unverabeitet) bekam, bearbeiten zu lassen. Es geht doch hier in diesem thread darum, das der Bearbeiter in keinster Weise ein Anrecht auf das bearbeitete Werk hat. Er tut lediglich dem Model / Fotografen einen Gefallen, da wohl eine Bearbeitung durch diese nicht möglich ist.
Die Ansicht von r23 kann ich nicht teilen, Beispiel: Plakattwerbung, von was weiss ich sind veröffentlicht, geht ein Graffity-Spräher anher und malt was auf dem Plakatt, so kann es doch nicht sein Werk sein, oder er die Rechte an das Plakatt haben.
Ich finde es ja lobenswert wenn Bildbearbeiter einem Model / Fotografen bei der Gestaltung helfen, doch ist es nicht konform die Bilder auf des Bearbeiter's SC zu präsentieren.
Veröffentlichung nur durch Model und Fotograf, eventuell mit Hinweis bearbeitet von oder durch ???
Pixelspalter sprach in seinem letzten Komentar an warum die Vigasisten, Model oder Bodypainter nicht Rechte an dem Bild hätten. Ich bin Bodypainter und wenn ich einen Auftrag (Bodypainting) habe so hat das Model Rechte, da sie sich präsentiert, der Fotograf seine Rechte am Bild, der Themenaufrufer Urheberrecht an sein Geistiges Werk und der Bodypainter hat das Kunsturheberrechtsgesetz auf seiner Seite. Und die müssten alle befragt werden wenn ein Bearbeiter noch Änderungen vornehmen würde.
#32Report
04.04.2007
Wenn ich das richtig verstehe, dann sollte auch ein Fotograf noch bei jeder EBV-technischen Änderung und Neuausstellung eines Bildes das Model befragen müssen, ob das in Ordnung ist.
Das fände ich fair so.
Auf jeden Fall bin ich froh, daß der Ton des Themenstarterst sich schon wieder etwas ruhiger anhört. Losgegangen ist es ja hier mit Androhung von juristischen Schritten. Ich glaube nicht, daß diese Abschreckungswirkung zur Löschung der Bilder geführt hat, sondern die Nachfrage alleine auch schon gereicht hätte.
P.S.: Auch das Plakatbeispiel reicht nicht aus. Weil der Graffitisprayer das ursprüngliche Werk zerstört. Es geht hier aber um eine Duplizierung des ursprünglichen Werkes mit anschließender Veränderung. Am Ehesten ist es noch mit Resampling eines Musikstückes zu vergleichen.
Und ich würde mal sagen es ist immer eine individuelle Entscheidung, ob der nachfolgende Künstler da jetzt ein eigenes Werk geschaffen hat oder nicht.
Wenn ein Maler hergeht und das Bild evt. auf abstrakte Weise abmalt, dann wird ihm wohl keiner absprechen, daß er da etwas eigenes damit geschaffen hat
Das fände ich fair so.
Auf jeden Fall bin ich froh, daß der Ton des Themenstarterst sich schon wieder etwas ruhiger anhört. Losgegangen ist es ja hier mit Androhung von juristischen Schritten. Ich glaube nicht, daß diese Abschreckungswirkung zur Löschung der Bilder geführt hat, sondern die Nachfrage alleine auch schon gereicht hätte.
P.S.: Auch das Plakatbeispiel reicht nicht aus. Weil der Graffitisprayer das ursprüngliche Werk zerstört. Es geht hier aber um eine Duplizierung des ursprünglichen Werkes mit anschließender Veränderung. Am Ehesten ist es noch mit Resampling eines Musikstückes zu vergleichen.
Und ich würde mal sagen es ist immer eine individuelle Entscheidung, ob der nachfolgende Künstler da jetzt ein eigenes Werk geschaffen hat oder nicht.
Wenn ein Maler hergeht und das Bild evt. auf abstrakte Weise abmalt, dann wird ihm wohl keiner absprechen, daß er da etwas eigenes damit geschaffen hat
#33Report
04.04.2007
auch beim "Pimpen" kann das ursprüngliche Werk zerstört werden ;-))
Original von Pixelspalter
Auch das Plakatbeispiel reicht nicht aus. Weil der Graffitisprayer das ursprüngliche Werk zerstört. Es geht hier aber um eine Duplizierung des ursprünglichen Werkes mit anschließender Veränderung. Am Ehesten ist es noch mit Resampling eines Musikstückes zu vergleichen.
#34Report
04.04.2007
Ich sehe es nicht nur als fair, für mich als muss. Mehrmals habe ich schon mitbekommen das Models über andere Verträge büffelten und dann die Frage aufkam, darf ich denn garnichts ?
Was wären wir Fotografen / Bodypainter / Vigasisten usw. ohne den Modellen, müssten wir uns selber fotografieren / anmalen / schmincken ?
Ich denke und gehe nicht davon aus, dass die Bilder wegen der Androhung (Mitteilung) gelöscht wurden. Habe auch mit einem Bearbeiter direkt telefonisch Kontakt gehabt und wir sprachen auch über eine eventuelle Zusammenarbeit.
Es war mir nur bitter aufgestossen, dass der Begriff Bearbeitung gleich mit Nutzung gleichgestellt wird/wurde. Urheberrecht ist ein heikles Thema und es sind schon ettliche Bücher verfasst worden.
Und in diesem Thread kann man auch lesen wie einiges unterschiedlich aufgefasst wird:
Bearbeitung = Nutzung
Mitteilung = Androhung
usw usw.
Was wären wir Fotografen / Bodypainter / Vigasisten usw. ohne den Modellen, müssten wir uns selber fotografieren / anmalen / schmincken ?
Ich denke und gehe nicht davon aus, dass die Bilder wegen der Androhung (Mitteilung) gelöscht wurden. Habe auch mit einem Bearbeiter direkt telefonisch Kontakt gehabt und wir sprachen auch über eine eventuelle Zusammenarbeit.
Es war mir nur bitter aufgestossen, dass der Begriff Bearbeitung gleich mit Nutzung gleichgestellt wird/wurde. Urheberrecht ist ein heikles Thema und es sind schon ettliche Bücher verfasst worden.
Und in diesem Thread kann man auch lesen wie einiges unterschiedlich aufgefasst wird:
Bearbeitung = Nutzung
Mitteilung = Androhung
usw usw.
#35Report
04.04.2007
Original von Dirk Lorenz
auch beim "Pimpen" kann das ursprüngliche Werk zerstört werden ;-))
Nur wenn die einzige Sicherungskopie von dem ursprünglichen Werk verändert wird ;-)
Solange man hier von einer Kopie spricht, widerspricht die "Zerstörung" sogar genau den Argumenten, die hier gebracht werden. Ist nämlich ein künstlerisches Werk so entstellt, daß es als "zerstört" gelten kann.....ist es dann noch das ursprüngliche Werk des Urhebers und damit schutzwürdig??
#36Report
[gone] MICHA 19 - photographer
04.04.2007
[quote]Original von Pixelspalter
Wenn ich das richtig verstehe, dann sollte auch ein Fotograf noch bei jeder EBV-technischen Änderung und Neuausstellung eines Bildes das Model befragen müssen, ob das in Ordnung ist.
Das fände ich fair so.
....snip...quote]
Der Fotograf, in der Regel der Urheber und Inhaber der Urheberrechte, muss
niemand fragen.
- hier herrscht offensichtlich auch munteres Durcheinander zwischen den Rechten, die die Nutzung der Aufnahmen betrifft und den Urheberrechten, die alleinig
beim Fotografen bleiben. (bei TfP/Testshots)
(Kein Fotograf, der sich selbst und seine Arbeit ernst nimmt würde die abgeben)
Das Pimpforum ist eben, trotz gegenteiliger Meinung der Spassfotografen und ihrer weiblichen Spielgefährtinnen kein rechtloser Spielplatz - und sollte es auch nicht werden.
Wenn ich das richtig verstehe, dann sollte auch ein Fotograf noch bei jeder EBV-technischen Änderung und Neuausstellung eines Bildes das Model befragen müssen, ob das in Ordnung ist.
Das fände ich fair so.
....snip...quote]
Der Fotograf, in der Regel der Urheber und Inhaber der Urheberrechte, muss
niemand fragen.
- hier herrscht offensichtlich auch munteres Durcheinander zwischen den Rechten, die die Nutzung der Aufnahmen betrifft und den Urheberrechten, die alleinig
beim Fotografen bleiben. (bei TfP/Testshots)
(Kein Fotograf, der sich selbst und seine Arbeit ernst nimmt würde die abgeben)
Das Pimpforum ist eben, trotz gegenteiliger Meinung der Spassfotografen und ihrer weiblichen Spielgefährtinnen kein rechtloser Spielplatz - und sollte es auch nicht werden.
#37Report
[gone] Prem
04.04.2007
blöde Frage...
Wenn du n Bild auf nem WBPA Wettbewerb was sprühst, gibst du doch auch freiwillig an die Fotografen die dort rumrennen die Bildrechte für die nicht kommerzielle Nutzung ab.
Also setzt du dein Foto von nem Gemälde wesentlich höher an als das Gemälde selbst?
naja... direkt vergleichen kann man es natürlich nicht, da ein Contest ja auch was anderes als ne freie Arbeit ist.
Ich denke man sollte Wert darauf legen das der Painter/Fotograf genannt wird, dann ist es ja Werbung.... Ich denk es ist bestimmt nicht Nachteilhaft für dich wenn ein paar hundert Leute mehr "Airbrush Leyser" kennen! ;)
Wenn du n Bild auf nem WBPA Wettbewerb was sprühst, gibst du doch auch freiwillig an die Fotografen die dort rumrennen die Bildrechte für die nicht kommerzielle Nutzung ab.
Also setzt du dein Foto von nem Gemälde wesentlich höher an als das Gemälde selbst?
naja... direkt vergleichen kann man es natürlich nicht, da ein Contest ja auch was anderes als ne freie Arbeit ist.
Ich denke man sollte Wert darauf legen das der Painter/Fotograf genannt wird, dann ist es ja Werbung.... Ich denk es ist bestimmt nicht Nachteilhaft für dich wenn ein paar hundert Leute mehr "Airbrush Leyser" kennen! ;)
#38Report
04.04.2007
Prem, da würfelst du zwei unterschiedliche Sachen zusammen.
Wenn ich auf einem Event antrete geht es um das Bodypainting und damit ich keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder den da rumrennenden Fotografen stellen kann, muss ich als Bodypainter eine Verzichtserklärung abgeben, damit Ihr Fotografen bzw. der Veranstalter, Eure Bilder selbst nutzen könnt.
Bei Auftragsarbeiten oder freie Arbeiten ist das Foto ja das, womit ich mich bekannt mache bzw. mein Bodypaintingwerk zeige.
Es geht ja kein Fotograf auf einem Event hin und fotografiert das Bodypainting, um das Bild dann zu verändern. Da möchte doch der Fotograf das Painting fotografieren, weil er es gut oder weniger gut findet und damit ausdrücken möchte, mensch der Bodypainter hat es drauf oder nicht.
Wenn ich auf einem Event antrete geht es um das Bodypainting und damit ich keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder den da rumrennenden Fotografen stellen kann, muss ich als Bodypainter eine Verzichtserklärung abgeben, damit Ihr Fotografen bzw. der Veranstalter, Eure Bilder selbst nutzen könnt.
Bei Auftragsarbeiten oder freie Arbeiten ist das Foto ja das, womit ich mich bekannt mache bzw. mein Bodypaintingwerk zeige.
Es geht ja kein Fotograf auf einem Event hin und fotografiert das Bodypainting, um das Bild dann zu verändern. Da möchte doch der Fotograf das Painting fotografieren, weil er es gut oder weniger gut findet und damit ausdrücken möchte, mensch der Bodypainter hat es drauf oder nicht.
#39Report
Ob Urheberrechtsverletzung oder nicht werde ich in einigen Wochen erfahren dann ist Gerichtstermin in einem Verfahren gegen mich.
Folgendes ist passiert:
Ein Model von MK wollte ein Bild von sich gepimpt haben. Das habe ich auch gemacht in einer PN fragte ich ob ich das Bild im meiner SC zeigen könne das beantwortete sie mir mit ja.
Nach einiger zeit meldete sich ein Anwalt bei mir und drohte mir mit einer Urheberrechts und Unterlassungsklage in Höhe von 10.000 €
Da ich das Bild ziemlich verfremdet habe dacht ich das ich ein eigenes Kunstwerk erstellt habe und daran selber rechte hätte also ging ich zu
Anwalt.
Jetzt hat sich herausgestellt das dass Model damals einen Vertrag gemacht hat indem Ihr untersagt wir Bilder Bearbeiten zu lassen.
Zur zeit belaufen sie meine Kosten auf ca. 2500€ weil der streitwert 10.000€ ist
Also mein Tipp alle PN aufbewahren wenn es um Bilder geht die Ihr nur Bearbeitet und das meistens hier ja umsonst !!!
LG Hans
PS. Der Fotograf hatte mich nicht vorher angeschrieben er ist sofort zum Anwalt gelaufen !!!
Folgendes ist passiert:
Ein Model von MK wollte ein Bild von sich gepimpt haben. Das habe ich auch gemacht in einer PN fragte ich ob ich das Bild im meiner SC zeigen könne das beantwortete sie mir mit ja.
Nach einiger zeit meldete sich ein Anwalt bei mir und drohte mir mit einer Urheberrechts und Unterlassungsklage in Höhe von 10.000 €
Da ich das Bild ziemlich verfremdet habe dacht ich das ich ein eigenes Kunstwerk erstellt habe und daran selber rechte hätte also ging ich zu
Anwalt.
Jetzt hat sich herausgestellt das dass Model damals einen Vertrag gemacht hat indem Ihr untersagt wir Bilder Bearbeiten zu lassen.
Zur zeit belaufen sie meine Kosten auf ca. 2500€ weil der streitwert 10.000€ ist
Also mein Tipp alle PN aufbewahren wenn es um Bilder geht die Ihr nur Bearbeitet und das meistens hier ja umsonst !!!
LG Hans
PS. Der Fotograf hatte mich nicht vorher angeschrieben er ist sofort zum Anwalt gelaufen !!!
#40Report
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