Fotografier-Erlaubnis - Erfahrungen 50
05.06.2007
Original von BONNEY
Rechtlich gesehen gibt es so etwas wie "Hausrecht" nicht, fragt mal beim Anwalt nach, dieser Begriff ist ein Mythos! Oder hat jemand von Euch schonmal im BGB, dem StGB, der StPO oder dem OWiG einen Paragraphen dazu entdeckt?
Naja, zumindest ist im § 40 GG geregelt, dass der Bundestagspräsident das Hausrecht im Gebäude des Bundestages ausübt... ^^
http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=hausrecht
#22Report
05.06.2007
@ Andreas: Glaub mir, die meinen was anderes! ;-) Oder meinst Du das Hausrecht besagt das unser Bundespräsident wahllos Abgeordnete und Kanzler rausschmeissen kann nur weil er den Begriff "Hausrecht" so auslegt wie er meistens verstanden wird? Na dann mal zu...
Ich bin selber Security, und schmeiß solche Leute aus den Besitztümern! Das ist dann einfach der Job, egal wieviel Verständnis man hat (Weil man beispielsweise wie in meinem Fall selber fotografiert)! Diese Leute schmeisst man wegen Hausfriedensbruch raus, §123 StGB, und nicht wegen "Hausrecht"...
Ich bin selber Security, und schmeiß solche Leute aus den Besitztümern! Das ist dann einfach der Job, egal wieviel Verständnis man hat (Weil man beispielsweise wie in meinem Fall selber fotografiert)! Diese Leute schmeisst man wegen Hausfriedensbruch raus, §123 StGB, und nicht wegen "Hausrecht"...
#23Report
05.06.2007
Kleiner Nachtrag für Andreas:
Das ganze wird übrigens autorisiert durch §860 BGB, Selbsthilfe des Besitzdieners, und verhindert, bzw. beendet einen §823 BGB, eine "unerlaubte Handlung"! Sollte die Person einer Aufforderung nicht nachkommen gilt die "Verhältnismäßigkeit der Mittel", die Forderung kann aber, da Eigentum notwehrfähig ist, von autorisierten Personen mit angebrachter Gewalt durchgesetzt werden! Das läuft dann unter "Notwehr", §227 BGB, §32 StGB und/oder §15 OwiG!
Es geht nicht darum Paragraphen, bzw. Begriffe, zu googeln, sondern sie anwenden zu können...
Das ganze wird übrigens autorisiert durch §860 BGB, Selbsthilfe des Besitzdieners, und verhindert, bzw. beendet einen §823 BGB, eine "unerlaubte Handlung"! Sollte die Person einer Aufforderung nicht nachkommen gilt die "Verhältnismäßigkeit der Mittel", die Forderung kann aber, da Eigentum notwehrfähig ist, von autorisierten Personen mit angebrachter Gewalt durchgesetzt werden! Das läuft dann unter "Notwehr", §227 BGB, §32 StGB und/oder §15 OwiG!
Es geht nicht darum Paragraphen, bzw. Begriffe, zu googeln, sondern sie anwenden zu können...
#24Report
[gone] fotograf-ruhrgebiet
05.06.2007
Innerhalb des Einkaufszentrums gibt es das Hausrecht. Da kann natürlich der Eigentümer kommen und sagen: "Gehört mir! Ich möchte das nicht!" Ist mir schon passiert. Ich bin mit der Kamera in ein öffentliches Gebäude und sofort wurde mir das Fotografieren verboten! Außerhalb ist das aber anders. Rechtlich ist es so, dass du jedes Gebäude von außen abbilden darfst, solange du vom "normalen" Standort fotografierst (also ohne Hilfsmittel wie z. B. Leiter oder Hubwagen benutzt).
#25Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.06.2007
hausrecht ist umgangssprachlich
gibt auch keine raubkoipien.
aber jeder weiss was gemeint ist.
gibt auch keine raubkoipien.
aber jeder weiss was gemeint ist.
#27Report
05.06.2007
Hast ja Recht, eigentlich wollte ich das auch nur kurz einwerfen!
Aber ich kann's nicht leiden wenn halbgares Wissen weiter gegeben wird, und es dann noch jemanden gibt der scheinbar von einer speziellen Materie keine Ahnung hat, aber solange googelt bis er was passendes gefunden hat um noch einen drauf zu setzen, bzw. sich durch das letzte Wort zu profilieren!
Da halt ich es mit Dieter Nuhr...
Aber ich kann's nicht leiden wenn halbgares Wissen weiter gegeben wird, und es dann noch jemanden gibt der scheinbar von einer speziellen Materie keine Ahnung hat, aber solange googelt bis er was passendes gefunden hat um noch einen drauf zu setzen, bzw. sich durch das letzte Wort zu profilieren!
Da halt ich es mit Dieter Nuhr...
#28Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.06.2007
hehe ;)
auf jeden fall sind wir uns einig, dass man die genehmigung einholen sollte.
auf jeden fall sind wir uns einig, dass man die genehmigung einholen sollte.
#29Report
[gone] fotograf-ruhrgebiet
05.06.2007
Dann würde ich vorschlagen, dass ab jetzt nur noch Juristen antworten. Wäre das ok?
Original von BONNEY
Hast ja Recht, eigentlich wollte ich das auch nur kurz einwerfen!
Aber ich kann's nicht leiden wenn halbgares Wissen weiter gegeben wird, und es dann noch jemanden gibt der scheinbar von einer speziellen Materie keine Ahnung hat, aber solange googelt bis er was passendes gefunden hat um noch einen drauf zu setzen, bzw. sich durch das letzte Wort zu profilieren!
Da halt ich es mit Dieter Nuhr...
#30Report
05.06.2007
@TM-PhotoDesign: Yepp, sind wir! ;-)
@Peter_N: Willst Du da wirklich 'ne Antwort drauf?
@Peter_N: Willst Du da wirklich 'ne Antwort drauf?
#31Report
05.06.2007
ich wollte mit einem Model in einem Einkaufscentrum shooten, keine große Technik, kein Blitz nur eine Kamera und ein lichtstarkes Objektiv. Nicht in den Geschäften, sondern nur auf den Bänken auf den Gängen. Es sollten auch keine Geschäfte zu sehen sein und keine Logos.
War mir jetzt zu lang, den ganzen Thread zu lesen, aber trotzdem eine Bemerkung dazu: Ich frage mich, warum du dann überhaupt dort fotografieren wolltest, wenn von der Location Einkaufszentrum ja sowieso fast alles Typische nicht aufs Bild kommt! Wenn man Faktisch eh nicht mehr erkennt, wo es aufgenommen ist, dann kannst du auch einfach am Sonntag hingehen und gut ist's, auch ohne Erlaubnis.
Also ich kann das schon verstehen, daß sich derjenige, der das abnicken müßte, fragt, was deser komische Foto-Heini überhaupt will, so nach dem Motto: Ich mach ganz bestimmt nix kaputt ud fasse auch nix an, aber eine offizielle Erlaubnis hätte ich schon gern...
Mensch, wer so ankommt, der ist einfach Störenfried und lästig. Da hat keiner Lust, im Zweifelsfall derjenige zu sein, der hinterher eins aufs Dach kriegt, wenn du dann halt doch die Vase runtergeschmissen und zerdeppert hast! Ich kann das gut verstehen, daß man da lieber mal nein sagt. Wenn dir mit aller Gewalt dran gelegen ist, das offiziell zu machen, dann mußt du dem entsprechenden Ansprechpartner auch was handfest Nachvollziehbares bieten, warum du ankommst und eine Erlaubnis willst. Einfach just for fun ist nicht geeignet!
#32Report
05.06.2007
Original von Frederic Lamar
wie sind eure Erfahrungen mit dem erfragen von Erlaubnissen ? Ober shootet ihr nur im Studio ?
Die sind so bunt wie's Leben...
Je nach dem, wo es ist und um was es geht und wie es im einzelnen läuft, fragt man, oder man fragt besser nicht, frei nach dem Motto: "Wer viel fragt, bekommt auch viel Antwort."
Nach spätestens zehn Jahren Pressefotografie hat man ohnehin den Reflex verinnerlicht, auf den Spruch "Sie können hier nicht fotografieren!" mit einem freundlichen "Doch. Kann ich." zu antworten.
(Mein Lieblingskonter von Hartmut Klenke/Argus irgendwann mal im Hamburger Rathaus - "Sie können hier nicht fotografieren!" - "Doch, danke, das geht schon. Aber wenn Sie noch mehr Licht anmachen, wär's nett!")
Mit Model(s) im Schlepptau ist das natürlich immer etwas schwieriger.
Generell muß man taktisch denken:
- Könnten Fotoaufnehmen als "störend" empfunden werden? Dann überlegen, wie man die Störung möglichst ausschließen kann.
- Könnten bestimmte Fotoaufnahmen als "negativ" empfunden werden? Dann die Sache möglichst positiv verkaufen. "Wir beabsichtigen, Damen-Mode zu fotografieren!" kommt viel vertrauenswürdiger als "Wir wollen Fetisch-Outfits fotografieren!"
"Presse" ist häufig ein zugkräftiges Argument, und für die lokale Wirtschaft ist schon das örtliche Anzeigenblatt ein wichtiger Partner. Vor Ort ein paar Lokalredakteure zu kennen, mit denen man einen Deal machen kann "Ich hab da mal ne Idee, wenn's fertig ist, könnt Ihr einfach mal gucken, ob Ihr es gebrauchen könnt!" ist immer hilfreich.
Nicht, weil man da was unterbringt (gibt eh kein/kaum Geld). Sondern weil man dem Einkaufscenter-Manager guten Gewissens sagen kann: "Ich habe mit dem Herrn Schnuckschnuck vom 'Anzeiger' darüber gesprochen, ein paar Fotos für die Sonderseiten im Herbst (Frühling, Sommer, Winter; Hauptsache noch so weit weg, daß alle Beteiligten es bis dahin wieder vergessen haben...) zu produzieren."
Besser noch als "produzieren" kommt übrigens "realisieren". Ernstzunehmende Fotografen fotografieren heute nicht mehr, sie produzieren auch keine Fotos, sie realisieren Fotos. ;-]
#33Report
05.06.2007
Original von Quad1 Solution
wo kein kläger, kein richter!!
ich hätte erst gar nicht bei der filialleitung nachgefragt..... jeder hat das recht auf fotos, und da kann es schon mal vorkommen, das unbeabsichtigt auch geschäfte und andere personen mit auf dem bild sind.
Es ist aber lästig bis peinlich, wenn mitten während des Shootings plötzlich der Manager mit zwei Security-Leuten im Schlepptau angestürmt kommt wie ein beleidigter Ochse und Stress macht.
Es kommt ja auch immer drauf an, was man da macht...
Wenn ich eine schöne , größere, offene Café-Location für Portraitfotos bei vorhandenem Licht nutzen will, weil da so schönes Seitenlicht zum Fenster reinkommt und das Ambiente reizvoll ist...
... dann setzte ich mich mit dem/der zu Portraitierenden in dieses Café, bestelle einige dekorative Getränke (eher mehr und teurer als weniger und knauserig), nehme das lichtstarke 50er oder 85er und fotografiere.
So wie tausende von Touristen oder Stadtbummlern jeden Tag irgendwo Fotos machen.
Wenn ich dagegen eine Blitzanlage aufstellen will, wird es besser sein, vorher zu fragen...
#34Report
05.06.2007
Original von TM-PhotoDesign
einkaufszentren, firmen gelände usw..
und da herrscht normalerweise fotografierverbot.
In welchem Einkaufszentrum herrscht den "Fotografierverbot"???
Auf den Schildern zum Thema Hausordnung steht immer nur, daß man keine Speisen und Getränke außerhalb der Restaurationsbetriebe verzehren darf, den Laden nicht verschmutzen darf und nicht betteln oder musizieren darf. Und keine Waren feilbieten darf. Was alles ja auch irgendwie logisch und nachvollziehbar ist.
Von einem Fotografierverbot habe ich in Einkaufszentren bisher noch nie etwas gelesen. Und ich lese solche Hinweistafeln immer, aus notorischer Neugierde. ;-)
wenn dich jemand erwischt, kann er dich höflich bitten zu gehen.
die bilder darfst theoretisch ohne genehmigung nicht veröffentlichen.
Darüber streiten wir uns dann vor Gericht durch 4 Instanzen...;-)) So einfach ist das auch wieder nicht.
sieht auch blöd vor dem model aus, (das man auch noich mit reinreitet in den mist), wenn das shooting abgebrochen werden muss, weil der fotograf nicht fähig war, sich um die location zu kümmern.
In der Tat...;-)
#35Report
05.06.2007
Original von Tobias Voss
Und vorallem ... mit Betreten des Zoos (kaufen der Eintrittskarte) hast Du die Bedingungen automatisch akzeptiert ... spätestens aber, wenn Du durch den Eingang durchgegengen bist ...
Ich kenne Juristen (mit Staatsexamen), die Dir aus dem Stegreif einen fünfstündigen Vortrag halten, warum welche AGB oder sonstige Vertragsbedingungen null und nichtig sind, auch wenn man sie vermeintlich mit dem Betreten einer Örtlichkeit akzeptiert hat.
Gleiches gilt übrigens auch für Einkaufszentren ...
Siehe weiter oben - ich habe noch nie ein Einkaufszentrum erlebt, wo irgendwas von "Fotografierverbot" stand.
Bahnanlagen und Bahnhöfe sind ein selbiges Thema ... sehr interessant, aber durch die Bedingungen der Bahn AG sind sämtliche (kommerziellen) Shootings per se erst einmal nicht zulässig.
Das stimmt so nicht ganz, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens sagen die (einheitlichen) Hausordnungen der Deutschen Bahn AG, daß "gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen" auf dem Gelände nur mit Genehmigung zulässig sind.
Daraus ergibt sich im Umkehrschluß, daß die Bahn gegen alle nicht gewerblichen Aufnahmen keine Einwände hat...
Zweitens sind Bahnhöfe öffentlicher Verkehrsraum, und das Hausrecht der Bahn ist hier durchaus eingeschränkt. So kann die Bahn z.B. niemandem, der eine gültige Fahrkarte besitzt, den Zugang zum Zug verweigern. (Und sie ist obendrein verpflichtet, jedermann eine Fahrkarte zu verkaufen...) Sie kann es auch nicht ohne besonderen Grund jemandem verweigern, sich bis zur Abfahrt des Zuges im Bahnhof aufzuhalten. Sie kann überhaupt niemandem den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eines Bahnhofs verwehren.
Und das Anfertigen von Erinnerungs- und ähnlichen Fotos durch Reisende gehört schon allemal zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eines Bahnhofes - sofern dadurch der Betrieb nicht behindert oder andere Fahrgäste unzumutbar gestört werden. (Gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen zu machen, gehört wiederum nicht zu diesem "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eines Bahnhofs - und da wird man auch wirklich schwer gegen an argumentieren können.)
Und, die Entscheidung ob etwas kommerziell ist, das trifft die Bahn AG resp. die Bundespolizei ... und selten für den Fotografen ...
Da wird sie sehr vorsichtig sein müssen - sonst entscheidet das ein Gericht...;-)
#36Report
05.06.2007
Original von Gianfranco La Garda (www.la-garda.de)[/quote]
Du hast aber sehr schnell ein Problem, wenn du diese Fotos veröffentlichen willst, weil deine Auftraggeber meistens eine entsprechende Erlaubnis verlangen, bzw. du im Nachhinein von den Rechtewahrern entsprechende Post bekommen könntest.
[quote]Original von Quad1 Solution
man kann das ganze auch sehr dramatisieren.... ich hatte bis jetzt noch nie probleme vor öffentlichen gebäuden oder hotels oder oder oder. ganz im gegenteil sogar.
Mit der Abbildung von Gebäuden gibt es dann keine Probleme, wenn diese von "öffentlichen Wegen und Plätzen" aus fotografiert wurden.
Wenn Du also Dein Model vor den Bahnhof oder vor das Hotel stellst, kannst Du das Bild nach Belieben veröffentlichen. Im Gebäude drin kann das wieder anders aussehen.
#37Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.06.2007
man sollte nicht den fehler machen und immer mit gericht und anwälten drohen,
als besucher und fotograf verärgert man schnell und hat zu 90% die schlechteren karten.
abgesehen davon, dass nicht jeder das geld, die nerven hat wegen so nen mist vor gericht zu gehen. ;)
und einmal nen schlechten namen in der gewerbewelt einer stadt, kann viele Türen vorschnell schliessen.
konfrontation ist selten der bessere Weg.
offenes ehrliches auftreten, gute referenzen, persönliches gespräch hilft um erlaubnisse zu bekommen.
als besucher und fotograf verärgert man schnell und hat zu 90% die schlechteren karten.
abgesehen davon, dass nicht jeder das geld, die nerven hat wegen so nen mist vor gericht zu gehen. ;)
und einmal nen schlechten namen in der gewerbewelt einer stadt, kann viele Türen vorschnell schliessen.
konfrontation ist selten der bessere Weg.
offenes ehrliches auftreten, gute referenzen, persönliches gespräch hilft um erlaubnisse zu bekommen.
#38Report
05.06.2007
Original von BONNEY
Rechtlich gesehen gibt es so etwas wie "Hausrecht" nicht, fragt mal beim Anwalt nach, dieser Begriff ist ein Mythos! Oder hat jemand von Euch schonmal im BGB, dem StGB, der StPO oder dem OWiG einen Paragraphen dazu entdeckt?
"Hausrecht" ist ein Begriff aus der Rechtsprechung.
§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
In Zusammenwirken übrigens mit Artikel 13, Grundgesetz, "Unverletzlichkeit der Wohnung".
Das "Hausrecht" ist schlicht und einfach die Wahrnehmung des sich aus Art.13 GG und §123 StGB ergebenden Rechtes, zu bestimmen, welcher Fremde sich wann und unter welchen Bedingungen in meinem Haus oder befriedeten Besitztum aufhalten darf oder eben nicht.
Und dieses Aufenthaltsrecht kann ich an bestimmte Bedingungen knüpfen - ich kann z.B. sagen: "Du, lieber Gast, betrittst mein Haus nur, wenn Du darauf verzichtest, hier Openarien zu singen!" Singt der Gast dann trotzdem, kann das rechtlich durchaus als "Hausfriedensbruch" gewertet werden, weil nämlich die Erlaubnis des Betretens an eine bestimmte Bedingung geknüpft wurde, und wenn die nicht erfüllt wird, dann fehlt die Einwilligung zum Betreten...
(Zum "Hausrecht" hat sich der BGH in einem aktuellen Urteil - V ZR 134/05 - ausführlich geäußert. Und dabei auch durchgehend den Begriff "Hausrecht" verwendet...)
Aber es gibt das Recht auf Eigentum (...)
Ja. Aber das wird frühestens bei der Verwertung von Fotos interessant, das Fotografieren an sich beschädigt das Eigentum des Hauseigentümers nämlich nicht... Wie auch...
#39Report
#40
Topic has been closed






abgesehen davon sollte man natürlich eine erlaubnis haben, in so fern die aufnahmen kommerziell genutzt werden sollen. wobei auch hier wieder die unwissenheit auf beiden seiten herrscht siehe oben ...