tfp shooting wie siehts da aus mit veröffentlichung? 36

29.07.2007
Hallo

hatte am 18 märz 2007 ein tfp shooting (hab nichma die unbearbeiteten bilder auf cd bekommen, nur ein paar bearbeitete) gehabt allerdings KEINEN vertrag unterschriebn weil es ein G/G war und das andere odel meinte bei dem fotografen braucht man das nich. dem kann man vertrauen. den eindruck hat er ja auc geacht, fotos sind cool geworden soweit alles gut.

nur wie sieht es mit den rechten aus???
wenn ich nich woll dass sie veröffentlicht werden?
also er hat sich bei einem kommerziellen magazin beworben mit fotos von mir/uns die eventuell dann veröffentlicht werden...darf er das?

wer hat überhaupt welche rechte wenn man keinen vertrag gemacht hat bei einem tfp....

Liebe grüße, ms cunt
29.07.2007
Das Model hat das Recht am eigenen Bild.

Der Fotograf hat das Urheberrecht.

Ohne einen Vertrag, der Nutzungsrechte welcher Art auch immer
einräumt, darf keiner mit den Bildern mehr machen als sie sich
im stillen Kämmerlein anschauen.
29.07.2007
Ich habe es in einem anderen Thread schon mal geschrieben, daher kopiere ich es hier mal rein:

"Also..
Der Urheber (also in unseren Fällen der Fotograf) ist IMMER der der etwas geschaffen hat (in unserem Fall ein Foto) hat, und dieses Urheberrecht ist in Deutschland NICHT übertragbar.

Dieser besitzt somit auch das Recht seine Werke (in diesem Falle Fotos) zu Verbreiten, auszustellen etc. etc.

Es gibt aber die Nutzungsrechte, diese sind im Sinne des Urhebers übertragbar, (das sind die die ihr im Vertrag ggbf. individuell regelt..)

Da gibt es folgende:
- Einfaches Nutzungsrecht
- beide können das Foto nutzen, keiner hat Anspruch auf exklusive Nutzung.

-Ausschließliches Nutzungsrechtt
- man verkauft seine Rechte (zb. bei einem Pay Shooting) und nur einer darf die Fotos nutzen. Also entweder der Fotograf der Dir Geld zahlte oder eben Du.

Die Nutzungsrechte können aber auch vertraglich weiter eingegrenzt werden, was ich jedem empfehle, denn sonst könnte man böse Überraschungen erleben...
Und das ist wohl auch die Beantwortung Deiner Frage:

- Räumliche Begrenzung
- Beschränkung auf Länder, Orte etc.

- Zeitliche Begrenzung
- sagt eigentlich schon der Titel.. :O)
Im Vertrag kann festgehalten werden ob es für ein Jahr gilt oder unbeschränkt (in den meisten Fällen, sonst würde man sich ja in's Knie schiessen , wobei dies auch Vorteile haben kann....)

- Inhaltliche Begrenzung
- Ist eher eine Begrenzung auf die Nutzungsarten.
Sprich die Begrenzung folgt auf bestimmte Medien (in den Verträgen dann "unseriöse Medien" *hust. was auch immer das heisst* oder halt pornografisch angelehnte Seiten) oder Auflagenzahlen.


SPRICH:
Wenn Du mit einem Fotografen ein Pay Shoot machst:
.. ist es in der Regel so das einer von Euch beiden das Exlusive, also das alleinige Nutzungsrecht hat.
Das bist dann entweder Du oder der Fotograf.

Wenn Du mit einem Fotografen ein TFP/TFCD Shoot machst:
Habt ihr in der Regel beide die Nutzungsrecht für eine nichtkommerzielle Nutzung, das heisst kein Verkauf.

(Wenn das aber ein "netter" Vertrag ist, bzw. man sich darauf einigt) dann schließt man das nicht aus.. Ich habe es schon mal gehabt das mich einer Ansprach und ein Foto kaufen wollte... Wieso, wenn einer ankommt, sollte man das unbedingt kategorisch ausschliessen? Man weiss ja nie :o) )

Der Fotograf kann aber, als Urheber, Dir sagen welche Nutzungsrechte er Dir einräumt (siehe oben).

Bei einem TFP Shootings hast Du i.d.R. die Nutzungsrechte für die Werbung auf Deiner SC, HP etc., genau wie der Fotograf."


So...
In Deutschland gilt ein mündlicher Vertrag, so wie ihr ihn in diesem Fall wohl abgeschlossen habt, auch.
Problem: Man muss es beweisen können.

Und da dies meistens zu bösen Überraschungen kommt & dann Aussage gegen Aussage steht macht man das schriftlich, damit man was in der Hand hat, falls es zum Streit kommt.

Das Du, nur weil Deine Freundin dies sagte und der Fotograf ein charmantes Lächeln drauf hatte, nichts schrifliches festgehalten habt, ist pure dummheit, entschuldige wenn ich das so sage.

Solange er aber nichts schriftliches von Dir in der Hand hat kann er mit den Fotos auch nichts machen.

Das würde ich ihm sagen, wenn das für Dich noch okay ist macht im Nachhinein einen Vertrag.
Und für's nächste mal bist Du dann nicht mehr so naiv, ja :)

Wenn Du jetzt aber kommst und sagst das DU nicht willst das er die Veröffentlicht stellt sich mir die Frage warum Du ihn nicht bezahlt hast?!
Dann hast Du die Exklusirechte und kannst damit machen was DU willst.

Ein TFP besteht aber eigentlich aus der Grundlage das man mit diesen Fotos werben kann,
das würde ICH DIR als Fotograf sagen... :)
[gone] Modell Fantine
29.07.2007
Im Zweifelsfall rede mitihm und unterschfreibt den vertrag nachtrglich, wenn ihr was braucht :-)
und genau wegen sowas gilt:

NIEMALS OHNE VERTRAG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
NIE!!!
Nicht!!!
NEIN!!!!

und das schreiben jetzt alle die ohne Vertrag shooten hundertmal auf ein Blatt Papier, damit es villeicht dann mal hängen bleibt!

Egal wie vertrauensvoll und nett und lieb und haste-nicht-gedacht der Fotograf, das Model, der Produzent vom Foto/Video ist das nich veröffentlicht werden soll/ nur für privat ist/ nich zum rumzeigen ist, ohne Vertrag gibt es IMMER Probleme früher oder später.

und alle guten Ratschläge und Infos sind vollkommen Banane in so einem Fall, den wenn es zum Streit kommt entscheidet ein Gericht und dann kommt es nicht darauf an, was wer hier in der MK oder sonstwo im netz gesagt hat, sondern darauf wer mehr Geld für den besseren Anwalt hat und wie dem führenden Richter der Morgenkaffee geschmeckt hat.

Jede zweite Woche kommt so ein Thread, wann bleibt das endlich mal hängen?

Bye
Andreas Doppel
30.07.2007
ich hab gesucht, nix gefunden, vielleicht sollte man so vertragsdinger in so nen dauerthread ganz oben machen?

aber gut, wusste ich dochd ass ich im recht bin...
hähähä
[gone] Tom Wolf
30.07.2007
Manche lernen's nie...

Kein Vertrag, keine Fotos.
Selbst wenn ich für "Freunde" oder Bekannte Fotos mache, gibt's von mir nen Vertrag.
Man weiß nie was in 10 Jahren ist...
Original von GUTTURAL CUNT WILL DIESE WOCHE NOCH SHOOTEN!
ich hab gesucht, nix gefunden, vielleicht sollte man so vertragsdinger in so nen dauerthread ganz oben machen?

aber gut, wusste ich dochd ass ich im recht bin...
hähähä


Wie sagen die Engländer: Ignorance is bliss!
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
30.07.2007
ohne eine (am besten und sichersten schriftliche) einwilligung des models darf der fotograf die fotos nicht veröffentlichen, geschweige denn verkaufen. genaugenommen darf er gar nix ausser zuhause selbst angucken....
im falle eines streits vor gericht wäre sicher zu klären inwiefern er davon ausgehen konnte das die models mit einer (nicht kommerziellen) nutzung einverstanden wären. denn dafür werden solche tfp-shoots ja schliesslich gemacht. verkaufen und geld damit machen ist eine andere sache. die kannst du auf jeden fall untersagen.

ich würde nachträglich einen vertrag machen, alle wichtigen punkte dazu sind ja an dieser stelle schon besprochen worden.

und in zukunft: niemals ohne!
30.07.2007
Hallo zusammen,

nochmals weil hier schon wieder geschrieben wurde ohne Vertrag dürfen Bilder nicht Veröffentlicht werden.

Es dürfen auch bei TFP Bilder veröffentlicht werden wenn dies vorher vereinbart war. Dies kann mündlich aber auch wenn eine E-mail existiert z.B. Suche für Aufnahmen für eine Zeitschrift ein Model hast du Zeit am ..... Das Modle sagt ja. Vertrag, sogar schriftlich und ist wasser fest.

Allerdings um solche Dinge wie gerade geschildert auszuschließen. Loona hat dies perfekt beschrieben, würde ich keine Aufnahmen ohne Vertrag machen. Auch wenn es nur für Eigenwerbung ist, dann schreibe ich dies rein. Es ist eine Absicherung für beide Seiten. Fotograf und Model

Gruß
Ralf
30.07.2007
Original von Ralf-Udo Thiele
nochmals weil hier schon wieder geschrieben wurde ohne Vertrag dürfen Bilder nicht Veröffentlicht werden.

Es dürfen auch bei TFP Bilder veröffentlicht werden wenn dies vorher vereinbart war. Dies kann mündlich ...


Hm, Du willst offensichtlich etwas klarstellen, bringst aber selbst einiges
durcheinander, da Du Vertrag in zwei Bedeutungen benutzt - nämlich
als Vereinbarung zwischen zwei Parteien und auf das Schriftstück bezogen.


  1. Ohne Vertrag können Nutzungsrechte nicht übertragen werden

  2. Ein Vertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden

  3. Ein schriftlicher Vertrag empfiehlt sich des Nachweises wegen

30.07.2007
"TfP" ist ein farbloser Begriff. Wenn man das nicht durch einen nachweisbaren Vertrag konkretisiert wird es schwierig zu ermitteln, was denn nun gemein war. In der Regel steht ja TfP erst mal für "Time for Pictures". Einer arbeitet also umsonst und bekommt dafür vom anderen die Bilder.

Da stellen sich zwei Fragen:

1. WER arbeitet da umsonst? In der Regel ist das Modell gemeint, die dann eben auch die Bilder bekommt. Aber klar ist das gar nicht.

2. WAS kann das Modell (oder eben auch der Fotograf, s.o.) mit den Bildern anfangen? TfP macht eigentlich nur Sinn, wenn dann mit "Pictures" nicht nur die reinen Daten gemeint sind, sondern eben auch die Rechte. Aber das ist eben schon eine Auslegung.

Ergo: vorher drüber reden und kurz (Bierdeckel, Serviette, ggf. auch einfach ein weißes Blatt Paper) festhalten. Für den konkreten Fall: hinterher einigen. Wenn der Fotograf die Rechte haben will, soll er halt dafür bezahlen.
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
30.07.2007
Wieder mal hochinteressant... Jede Menge Antworten obwohl keiner weiss, was im Konkreten Fall eigentlich Sache ist!

Aaaaalso:
Wenn du schon sagst, dass es ein Fotograf ist, den das andere Model kennt und als seriös beschreibt und er dann auch scheinbar professionell genug ist, dass er seine Bilder an eine Zeitschrift verkaufen kann dann weiss er wohl schon mal, was er tut! (im Gegensatz zu den viele vielen Hobby-Fotografen in der MK)
Sowohl er als auch die Zeitschrift werden genau wissen, dass eine Veröffentlichung ohne Model-Release nicht ratsam ist und sie werden das höchstwarscheinlich auch nicht tun. Es wird wohl eher so sein, dass der Fotograf entweder die Bilder mit dir gemacht hat, um sich konkret bei dieser Zeitschrift vorzustellen und um im Folgenden Aufträge von dieser Zeitschrift zu bekommen, dann werden deine Bilder warscheinlich nicht kommerziell genutzt sondern dienen lediglich dafür, dass der Fotograf sich selbst präsentiert,
oder: Der Fotograf hat diese Bilder mit dir als Testshooting gemacht um die Bilder dann wirklich einer Zeitschrift zum Kauf anzubieten. Das ist gängige Praxis! Der Fotograf trägt natürlich bei einer solchen Produktion das Risiko, dass er im Gegensatz zu einer Auftragsproduktion die Kosten für die Entstehung der Bilder nicht wieder zurückbekommt, wenn er die Bilder nicht verkaufen kann, deshalb werden solche Produktionen als Test durchgeführt, wobei eine Bezahlung nur dann erfolgt, wenn die Bilder auch tatsächlich verkauft werden. Der Fotograf würde dann wohl auf dich zukommen und erst dann ein Model-Release mit dir ausmachen, wenn er die Bilder auch tatsächlich an den Mann (bzw. den Verlag) bekommt.

Einen Vertrag brauchst du hier also nicht, denn das Recht an deinem Bild liegt noch immer bei dir! Lediglich wenn du die Bilder veröffentlichen willst bräuchtest du einen Vertrag des Fotografen, der dir das erlaubt wenn du ihm nicht vertrauen würdest.
Der Fotograf ist es also, der eigentlich einen Vertrag hätte machen sollen, nicht du!

Wie gesagt, wenn er die Bilder veröffentlicht, dann wärst du in der besseren Position, da der Fotograf eben sein Model-Release, das er bräuchte nicht hat.
Und wenn er soooo hinterhältig sein sollte, dass er das Bild trotzdem verkauft (was ich aber nicht glaube), dann wäre es auch nciht anders, wenn du einen Vertrag hättest, dann würde er sich auch nicht drum scheren...
Für dich macht es in dieser Situation absolut keinen Unterschied ob ihr einen Vertrag habt oder nicht! Wie eigentlich immer sind diese "Nie ohne Vertrag" Ratschläge mal wieder nichts anderes als Wichtigtuerei und öffentliches Kundtun der eigenen Unwissenheit von einigen Amateuren.
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
30.07.2007
@amun

das mit der wichtigkeit von modelverträgen ist keine "wichtigtuerei" sondern wirklich wichtig. für den fotograf sowiese wie du schon richtig erkannst hast. aber auch für die models ist es gut etwas schriftliches "in der hand" zu haben! dann weiss jeder was er darf und was nicht.

aber man kann das natürlich auch hinterher alles vor gericht besprechen was hätte sein sollen und was besser nicht....
30.07.2007
Für dich macht es in dieser Situation absolut keinen Unterschied ob ihr einen Vertrag habt oder nicht! Wie eigentlich immer sind diese "Nie ohne Vertrag" Ratschläge mal wieder nichts anderes als Wichtigtuerei und öffentliches Kundtun der eigenen Unwissenheit von einigen Amateuren.


Quark, natürlich macht es einen Unterschied. Die Frage ist ja nicht nur, ob der Fotograf das Bild veröffentlichen darf oder nicht, sondern auch, ob es das Modell darf oder nicht. Inwieweit hilft ihr also die Rechtsunsicherheit auf der Seite des Fotografen weiter?

Abgesehen davon wäre auch die Weitergabe der Bilder durch den Fotografen nur im Rahmen einer Bewerbung u.Ä. problematisch: auch dazu muss er die Bilder ja erst einmal vervielfältigen. Was darf er denn nun?

Es ist auch schlicht nicht richtig, dass Zeitschrifen etc. Bilder nur mit MR abrucken würden. In der Redaktion geht der Blick auf die Grenzen der zulässigen Bildberichterstattung aufgrund von Luschigkeit / Routine / Unachtsamkeit / Unwissenheit gern einmal verloren, das zeigt die Praxis, mancher lebt davon (ich zum Beispiel).

Zuletzt ist die Annahme, professionelle Fotografen hätten auch Ahnung vom Fotorecht höchst abenteuerlich. Ich betreue ein paar und darf versichern: dem ist nicht notwendigerweise so.
30.07.2007
Original von Amun
Wieder mal hochinteressant... Jede Menge Antworten obwohl keiner weiss, was im Konkreten Fall eigentlich Sache ist!


Darum fügst Du noch eine hinzu.


[...] auch scheinbar professionell [...] weiss er wohl [...] werden genau wissen
[...] sie werden das höchstwarscheinlich auch nicht tun [...] Es wird wohl eher so sein [...] warscheinlich [...]


Zugegebenermassen ein wenig entstellt, aber es zeigt doch, wie wichtig es
ist, wenn man konkret weiß was Sache ist.


Für dich macht es in dieser Situation absolut keinen Unterschied ob ihr einen Vertrag habt oder nicht! Wie eigentlich immer sind diese "Nie ohne Vertrag" Ratschläge mal wieder nichts anderes als Wichtigtuerei und öffentliches Kundtun der eigenen Unwissenheit von einigen Amateuren.


Nun, ein Unterschied wäre gewesen, daß das Model die Rechte hätte
nachlesen können und dieser Thread überflüssig gewesen wäre.

Gruß
ein Amateur

Ob ich Foto- oder Rechtsamateur bin könnt ihr euch aussuchen ...
* gähn *
...allerdings KEINEN vertrag unterschriebn weil es ein G/G war...


seit "kannst du ruhig anfassen, ist kein strom drin" habe ich kaum
eine dämlichere kausalkette gelesen.

ich sag nur, selber schuld.
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
30.07.2007
Oh, sooooooo viel Halb- und Pseudowissen auf einem Haufen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
30.07.2007
Original von Horst G. Profiknipser aus Kölschcity !!!!!!!!!
Oh, sooooooo viel Halb- und Pseudowissen auf einem Haufen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


*Lach*
Dann klär uns doch auf wenn Du das besser weisst, statt einfach nur einen unsinnigen Beitrag einzuwerfen?!

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