Bilder von fremder Kamera löschen 66

15.02.2008
früher hat man die Kamera geöffnet und den Film herausgerissen - dann war alles futsch !! OK - waren Anti-Papparazzi-Mehtoden - wenigstens bleiben im digitalen Zeitalter die übrigen Bilder erhalten :-)

Nee - aber ich habe gelernt, auch das Handy nicht irgendwo liegen zu lassen. Eine von diesen sog. Nasen hat mal die Sprache meines Handys auf türkisch umgestellt - und mein türkisch reichte nicht aus, mich durch das türkische Menü zu wuseln um sie wieder zurückzustellen. Irgendwann beim wilden rumprobiern wurde wohl auch die PIN abgefragt - dreimal falsch - gesperrt, PUK gesucht usw.
[gone] Miguel
15.02.2008
Original von VoiceOfTheNight
über das Löschen nicht mehr. Das gibt es einfach nicht, auch dann nicht, wenn das Foto von ihm selbst und unvorteilhaft war und gegen seinen Willen aufgenommen wurde.
Jan


Das Du damit gegen geltendes Recht verstoesst, wenn Du jemanden gegen seinen Willen fotografierst (zumindest wenn er nicht Teil einer Menge ist), weisst Du aber schon? Bei den Events auf denen ich mich in HB privat bewege werden die Leute VORHER gefragt, ob sie fotografiert werden duerfen, und DANACH ob das Bild gefaellt oder geloescht werden soll.
Ich wuerde auch Stress machen, wenn ich ungefragt fotografiert werde, und ggf. waere mir die Rechtssprechung egal... ;)
hände weg von fremden kameras stimmt zwar, allerdings verstehe ich nicht warum du deine kamera herumliegen läßt. ich an deiner stelle wäre dankbar wenn sie mir nur die fotos löschen anstatt mir die kamera zu klauen - oder läßt du dein auto auch mit offener tür stehen, der schlüssel steckt und hängst noch ein schild draußen dran "bitte fahr mich!". *kopfschüttel*

die lösung deines problems lautet:

-kamera nicht unbeobachtet herumliegen lassen
-wenn du der meinung bist du mußt es trotzdem riskieren, dann wenigstens den chip rausnehmen
-wenn trotzdem fotos fehlen, dann auf diesem chip nicht weiterfotografieren und es mit digital image recovery oder ähnlichen programmen probieren - meist kann man sich dann alles wiederholen (klappt sogar bei formatierten karten noch ganz gut)

lg
andreas
15.02.2008
Villeicht noch mal für alle.

Es geht nicht darum, dass ich Bilder gegen den Willen von irgendwem gemacht habe der nicht fotografiert werden wollte.
15.02.2008
@ Miguel

Genauso wie beschrieben mache ich das auch, wenn es ne überschaubare Menge ist. Und ich schmeiße lieber ein Bild mehr in den Papierkorb als eines zu wenig. Wenn nun aber 300 Leutchens da sind, wie machst Du dass dann praktisch? Jeden einzeln fragen? Oder nur Fotos von mehr als 5 Menschen (ist glaube ich die Definition für Gruppe) schießen?
[gone] Miguel
15.02.2008
Original von frankossy
Villeicht noch mal für alle.

Es geht nicht darum, dass ich Bilder gegen den Willen von irgendwem gemacht habe der nicht fotografiert werden wollte.


*notiert* :)
Rechtlich gesehen darf glaub ich keiner loeschen, aber das loeschen/den Film fordern und bei Nichterfuellung die Polizei hinzuholen.
Sorry muss lächeln

Wie kann man seine cam irgendwo liegen lassen so das jeder dran rumspielen kann und dann noch offentlich jammern *kopfschüttel

Grüsse aus Trier
15.02.2008
@Miguel:
Das ist eine interessante Frage, die ich nicht zuletzt deshalb hier gestellt habe...:-)
Wenn ich mich recht an die Rechtsseminare erinnere, ist nicht die Aufnahme, sondern die Verbreitung ein verbotener Akt. Also: Für privat darf man jeden Knipsen, aber natürlich nicht die Bilder veröffentlichen, ins Netz stellen, verkaufen, in Ausstellungen hängen, etc. etc. Meines Wissens gibt es da nur Ausnahmen bei militärischen Objekten. Aber ich bin keineswegs sicher ...

Jan
15.02.2008
du kannst durch polizisten fotos löschen lassen auf denen du direkt abgebildet bist oder die anderen personen auf dem fotos das genauso sehen.

ein etwas unausgelasteter rentner hat uns mal fotografisch mitm handy festgehalten weil er dachte wir würden wie die restlichen skaterkids abhauen bevor die angeforderte polizeistreife ankommt. nachdem er mir gegenüber etwas ausfällig wurde, da sein plan bezüglich "erziehung der jugend" nicht aufging musst ich halt dafür sorgen dass er sich sorgfältig überlegt, wann er das nächste mal die polizei holt.

schon fies wenn man meint, man wäre absolut im recht, und plötzlich muss man seine eigenen daten angeben und das handy kontrollieren lassen :D



das ganze liegt jedoch im rechtlichen graubereich - eigentlich darf er das ja nur nicht veröffentlichen, aber heutzutage ist ja alles irgendwie so leicht einsehbar durchs internet und mms, dass du da ganz einfach sowas polizeilich durchsetzen kannst, vor allem wenn dein gegenüber "uneinsichtig" erscheint :)
15.02.2008
Original von frankossy
Nun gibt es Nasen (meistens diejenigen, die die Hände beim Fotografieren vorm Gesicht haben und überhaupt nicht fotografiert werden wollen) die nehmen die Kamera, stellen auf Wiedergabe (das schafft heutzutage jeder) und schauen sich erstmal alle Bilder an. Die Krönung war, dass auch noch Bilder gelöscht wurden.

Ich vergleiche das mit dem Lesen eines fremden Tagebuchs und dem Herausreisen von Seiten, die einem nicht so zusagen.

Was haltet Ihr denn davon? Seh' ich das zu eng?

Ich frage mich gerade, wie man das wohl juristisch zu packen bekommt... Vermutlich über die strafbare Manipulation von fremden IT-Daten, oder so...

a) ist es indiskutabel,
b) bekommt jeder was auf die Glocke, der ohne zu fragen an meinem Kameraequipment rumfummelt und
c) lasse ich keine Kameras unbeaufsichtigt irgendwo rumliegen.
15.02.2008
Original von Hendrik Siemens
Wenn du mir ins Gesicht fotografieren würdest und ich dir deutlich zu verstehen gebe "NEIN, ich will nicht fotografiert werden", dann würde ich die Bilder auch löschen. Oder die Bilder vor meinen Augen löschen lassen.
Solltest du das ablehnen, unterhalten wir uns draußen weiter. ;)

Du landest auch noch mal wegen Nötigung im Knast, Hendrik... ;-)

Im Ernst: es besteht durchaus nicht so einfach ein Anspruch auf "Löschung", auch nicht, wenn es um eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild" ginge - das bezieht sich nämlich nur auf das "Zurschaustellen" von Bildnissen, nicht aber auf das Anfertigen derselben.

Irgendwelche "Löschung" oder sonstige "Vernichtung" von Bildern lässt man tunlichst einen Anwalt auf dem Weg über die ordentliche Gerichtsbarkeit erwirken - jeder andere Weg könnte nämlich böse, böse teuer werden. In jeder Hinsicht...

Ansonsten ist es ziemlich unverschämt da einfach Bilder zu löschen.

Nun ja, von Speicherkarten gelöschte Bilddateien kann man mit diversen Freeware-Tools wiederherstellen... Insofern stellt sich eh noch die Frage, ob das mit dem Löschen so einfach ist.

Was mir aber gerade so dabei auffällt: erstaunlich, daß noch keiner auf die Idee gekommen ist, Digitalkameras genau wie Handys mittels PIN-Code gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
15.02.2008
Dass ich kein Foto veröffentlichen darf, dessen Erstellung der Abgebildete nicht zugestimmt hat, lerne ich in jedem Presserechtsseminar.

Hoffentlich nicht... [IMG]



Es gibt eine Menge Situationen, in denen der Abgebildete nicht zustimmen muß, daß ein Bild von ihm veröffentlich wird...

Aber darf jemand auch eigenmächtig ein Bild löschen, dass ich gegen seinen ausdrücklichen Willen von ihm gemacht habe? Quasi aus "Notwehr"?

Nein. Darf er nicht.
15.02.2008
also mal ganz abgesehen vom Aufnäher auf der Fototasche:
My Car ? Yes
My Wife ? Maybe
My Cam ? Never


sprich wenn irgendwer auf die Idee kommt mein Baby anzutatschen sind die Finger kaputt...
ich bin echt ein ruhiger, friedlebender Mensch, aber wenn irgendwer seine Griffel
von sich aus auf die Kamera legt werde ich zum Tier
[IMG]


aber wie zum Teufel kann man auf die Idee kommen sein Baby einfach so allein zu lassen ???
[IMG]



ciao Stefan
15.02.2008
@Tom:


Dass ich kein Foto veröffentlichen darf, dessen Erstellung der Abgebildete nicht zugestimmt hat, lerne ich in jedem Presserechtsseminar.
Tom: Hoffentlich nicht ...


Okay, verzeih' meine undifferenzierte Ausdrucksweise:
1. Es gibt natürlich konkludentes Einverständnis.
2. Wenn er Teil einer Szene oder größeren Gruppe ist.
3. Solange er keine relative oder absolute Person der Zeitgeschichte darstellt.
4. Je nachdem, ob er sich im öffentlichen, privaten oder intimen Raum bewegt
usw. usf.



Aber darf jemand auch eigenmächtig ein Bild löschen, dass ich gegen seinen ausdrücklichen Willen von ihm gemacht habe? Quasi aus "Notwehr"?
Tom: Nein. Darf er nicht.

Also war ich da doch richtig informiert. Danke.

Jan
15.02.2008
kamera mal rumliegen lassen...
schaden entstanden...
selber schuld...
die welt ist schlecht...
mfg
Knut
[gone] Miguel
15.02.2008
Original von VoiceOfTheNight
@Miguel:
Das ist eine interessante Frage, die ich nicht zuletzt deshalb hier gestellt habe...:-)
Wenn ich mich recht an die Rechtsseminare erinnere, ist nicht die Aufnahme, sondern die Verbreitung ein verbotener Akt. Also: Für privat darf man jeden Knipsen, aber natürlich nicht die Bilder veröffentlichen, ins Netz stellen, verkaufen, in Ausstellungen hängen, etc. etc. Meines Wissens gibt es da nur Ausnahmen bei militärischen Objekten. Aber ich bin keineswegs sicher ...

Jan


Meine letze Gesetzes CD ist leider ueber 10 Jahre alt, so dass ich sie erst gar nicht zu Rate ziehe, aber ich entsinne mich auf: "Das Recht am eigenen Bild." Und zwar, solange Du nicht "Statist" vor einem Hintergrund oder Teil einer Menge bist, darfst Du wirklich verlangen, dass es geloescht wird, durchsetzen darfst Du es nicht, weil die koerperliche Unversertheit vorgeht, daher: Polizei rufen. Meine zuletzt darueber in der ct gelesen zu haben.
15.02.2008
@ LordKa
... pragmatischer Absatz ... gefällt mir - irgendwie:)

@ Miguel und VoiceOfTheNight
war zwar nicht die Intension the Threads, weil ich einen Arbeitskollegen oder Verwandten nicht unbedingt wegen eines gelöschten Bildes verklagen würde, aber das Thema ist hochinteressant. Das allgemeine Bla mit Recht am Bild und Urheberrecht kenne ich auch. Interessant wird es immer bei einer speziellen Fragestellung und da gehen die Meinungen und Auslegungen oft weit auseinander.

Ich habe z.B. bei einem öffentlichen Tanzwettbewerb u.a. Einzelbilder der Akteure gemacht. Dürfte ich die z.B. hier auf meiner Sedcard verwenden oder an eine Zeitung verkaufen? Klar ist das Beste immer sich die Genehmigung zu holen, aber viele schreckt der Vertrag bzw. die Entscheidung fällt oft erst Tage später und dann sind die Abgebildeten nicht mehr auffindbar.
15.02.2008
@frankossy:
Für diesen Fall gibt es meines Wissens das konkludente Einverständnis: Wenn Du sichtbar fotografierst und niemand wiederspricht, darfst Du es verwenden. Zumal auf öffentlichen Großveranstaltungen wie Tanz- oder Sportevents die Akteure ohnehin wissen und damit rechnen müssen, abgebildet zu werden. Ich glaube nicht, dass ein Teilnehmer an einem Tanzwettbewerb die Veröffentlichung seines Bildes verhindern kann. Zumindest habe ich noch von einem solchen Fall gehört. Vermutlich wird er im Moment des öffentlichen Auftritts eine relative Person der Zeitgeschichte und darf sich für die Dauer des Auftritts und diesen Rahmen nicht auf sein Recht am eigenen Bild berufen. Aber Du hast Recht: Presserecht ist eine komplizierte Materie, die vor allem durch richterliche Entscheidungen geprägt wird. Daher gleicht es immer einem Glücksspiel, wenn es zum Prozess kommt. Auf jeden Fall sind hier mit diesen Fragen vertraute Anwälte unbedingt nötig - der Wald- und Wiesenanwalt verk*ckt erfahrungsgemäß bei solchen Prozessen.

Jan
War es ne öffentliche Varanstaltung bzw. warst du angemeldet um dort Bilder zu machen ?

Also wenn ich meine Cam irgendwo liegen lasse und wiederkomme und Bilder gelöscht wurden , würd ich zur Person hingehen und Danke sagen das er nicht meine Cam gleich mitgenommen hat. :-)
15.02.2008
@ Jan
hmm, bestätigt meinen Eindruck dass unser hauseigener Wald-und Wiesenanwalt mich nicht wirklich weiterbringen konnte

@ Sascha
Nehmen wir einen konkreten Fall. Unsere eigene Firmenweihnachtsfeier mit 300 Leuten. Chaf hat zugestimmt, dass ich fotografieren darf und mindesten 200 der 300 Anwesenden wussten, dass ich fanatischer Fotograf bin. Also nichtöffentlich, nicht unbedingt die Gefahr das jemand die Kamera mitgehen lässt, keine Veröffentlich geplant (nichtmal im Intranet).
Ändert das was?

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