Bilder von fremder Kamera löschen 66

Sascha Fritz (photofritz.de)
15.02.2008
Ne aber die Bilder die du da gemacht hast darfste im Internet veröffentlichen da wirste keine Probleme mit haben. Verkaufen ist so eine Sache weil die (ich weiss es nicht genau ) davon informiert werden müssen bzw gefragt.
#41Report
15.02.2008
Warum meinst Du, ist hier das Einverständnis zur Veröffentlichung im Internet nicht nötig? Besagter Wald- und Wiesenanwalt meinte sogar das Einstellen ins firmeneigene Intranet oder das Herumgeben einer Bildermappe wäre eine Veröffentlichung.
#42Report
15.02.2008
Ja aber es war ne Veranstaltung auf der du fotografieren durftest und die leute müssen damit rechnen im Hintergrund aufs Bild zu kommen.
Es ist was anderes ob die Person zufällig im Hintergund ist oder du bewusst nur die Person fotografiert hast ohne das sie davon weiss. Wenn dir jemand in die Cam dabei guckt weiss er davon logischerweise.
Nun gut bei dir war es eine NICHT öffentliche Veranstaltung da müsste mann sich schlau machen.
Es ist was anderes ob die Person zufällig im Hintergund ist oder du bewusst nur die Person fotografiert hast ohne das sie davon weiss. Wenn dir jemand in die Cam dabei guckt weiss er davon logischerweise.
Nun gut bei dir war es eine NICHT öffentliche Veranstaltung da müsste mann sich schlau machen.
#43Report
15.02.2008
Es gibt doch jetzt sogar dieses Promi-Urteil,wonach sie,wenn privat unterwegs ohne Zustimmung nicht mehr fotografiert werden dürfen.
Meiner Meinung nach ist dann die Messlatte für Privatpersonen juristisch gesehen noch höher.
Meiner Meinung nach ist dann die Messlatte für Privatpersonen juristisch gesehen noch höher.
#44Report
15.02.2008
Also wenn beim Audihändler meines Vertrauens der R8 ausgestellt wird gehe ich ja auch nicht hin, nimm den Schlüssel und dreh ne schnelle Runde. Und nichts anderes ist es doch hier auch. WEM gehört die Cam ? Also Finger weg sonst gibt es eine auf dieselbigen und gut. Was soll das mit engstirnig zu tun haben ??? Geh doch bei jedem der Leute, die das so hinstellen, mal hin und lösch ihre Daten auf dem Laptop oder die Idee mit dem Handy... lösch mal deren SMS Eingang. Ist ja fast das Gleiche.
#45Report
[gone] Miguel
15.02.2008
Original von Sascha Fritz (photofritz.de)
Ja aber es war ne Veranstaltung auf der du fotografieren durftest und die leute müssen damit rechnen im Hintergrund aufs Bild zu kommen.
Es ist was anderes ob die Person zufällig im Hintergund ist oder du bewusst nur die Person fotografiert hast ohne das sie davon weiss. Wenn dir jemand in die Cam dabei guckt weiss er davon logischerweise.
Nun gut bei dir war es eine NICHT öffentliche Veranstaltung da müsste mann sich schlau machen.
Hm..., der Chef hatte zugesagt, nicht jede Einzelperson. Bleibt das Recht am eigenen Bild, egal wieviel Leute wissen, dass er passionierter Hobbyfotograf ist.
#46Report
[gone] Miguel
15.02.2008
Original von frankossy
@ LordKa
... pragmatischer Absatz ... gefällt mir - irgendwie:)
@ Miguel und VoiceOfTheNight
war zwar nicht die Intension the Threads, weil ich einen Arbeitskollegen oder Verwandten nicht unbedingt wegen eines gelöschten Bildes verklagen würde, aber das Thema ist hochinteressant. Das allgemeine Bla mit Recht am Bild und Urheberrecht kenne ich auch. Interessant wird es immer bei einer speziellen Fragestellung und da gehen die Meinungen und Auslegungen oft weit auseinander.
Ich habe z.B. bei einem öffentlichen Tanzwettbewerb u.a. Einzelbilder der Akteure gemacht. Dürfte ich die z.B. hier auf meiner Sedcard verwenden oder an eine Zeitung verkaufen? Klar ist das Beste immer sich die Genehmigung zu holen, aber viele schreckt der Vertrag bzw. die Entscheidung fällt oft erst Tage später und dann sind die Abgebildeten nicht mehr auffindbar.
Oeffentliche Veranstaltung = Person des oeffentlichen Interresses.
#47Report
16.02.2008
Hallo,
ist das wirklich so wie Miguel es schreibt? Ich hab das bisher immer anders ausgelegt (bin aber auch kein Rechtsverdreher) insbesondere wenn es um Einzelpersonen geht. Wäre ja toll wenn ich die wirlich ohne Fragen verwenden dürfte.
frankossy
ist das wirklich so wie Miguel es schreibt? Ich hab das bisher immer anders ausgelegt (bin aber auch kein Rechtsverdreher) insbesondere wenn es um Einzelpersonen geht. Wäre ja toll wenn ich die wirlich ohne Fragen verwenden dürfte.
frankossy
#48Report
16.02.2008
Wie heißt es in einem alten Klamauch aus Nonstop Nonsens von Dieter hallervorden
Hände weg von meinen Möbeln
.......
Lass dein Zeug nicht rumliegen und dann passiert dir so was auch n icht
Und Leute die nicht geknipst werden wollen lass ich auch irgendwann in Ruhe wenn ich das merke
macht doch eh keinen Sinnn weil es womöglich eh nur Stunk gibt irgendwann.........
Hände weg von meinen Möbeln
.......
Lass dein Zeug nicht rumliegen und dann passiert dir so was auch n icht
Und Leute die nicht geknipst werden wollen lass ich auch irgendwann in Ruhe wenn ich das merke
macht doch eh keinen Sinnn weil es womöglich eh nur Stunk gibt irgendwann.........
#49Report
16.02.2008
Original von Miguel
[quote]Original von VoiceOfTheNight
über das Löschen nicht mehr. Das gibt es einfach nicht, auch dann nicht, wenn das Foto von ihm selbst und unvorteilhaft war und gegen seinen Willen aufgenommen wurde.
Jan
Das Du damit gegen geltendes Recht verstoesst, wenn Du jemanden gegen seinen Willen fotografierst (zumindest wenn er nicht Teil einer Menge ist), weisst Du aber schon? [/quote]
Welches Gesetz verbietet es generell, Menschen gegen ihren Willen zu fotografieren?
Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich zunächst mal ausschließlich auf das "Zurschaustellen" von Personenbildnissen, nicht aber auf die Anfertigung derselben.
Ein sehr aufdringliches Fotografieren kann die Tatbestände der Beleidigung oder der (versuchten) Nötigung erfüllen - aber bei weitem nicht jedes Fotografieren tut dies.
Fotografieren im "höchstpersönlichen Lebensbereich" ist strafbar - dazu gehören "Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum", aber keine öffentlichen oder halböffentlichen Veranstaltungen, und private (wie Hochzeitsfeiern) eher auch nicht.
Bei den Events auf denen ich mich in HB privat bewege werden die Leute VORHER gefragt, ob sie fotografiert werden duerfen
Ob man das tun muß, hängt stark vom "Event" ab - ich behaupte mal, daß etwas, das als "Event" bezeichnet wird, kaum jemals "gegen Einblick besonders geschützter Raum" sein wird, aber nicht selten "öffentliche Versammlung". Und bei der haben die Teilnehmer kein "Recht am eigenen Bild".
Ich wuerde auch Stress machen, wenn ich ungefragt fotografiert werde, und ggf. waere mir die Rechtssprechung egal... ;)
Mit der Einstellung könntest Du Dich schneller vor dem Strafgericht wiederfinden als derjenige, der Dich ungefragt fotografiert hat...
#50Report
16.02.2008
Original von Fotodude
du kannst durch polizisten fotos löschen lassen auf denen du direkt abgebildet bist oder die anderen personen auf dem fotos das genauso sehen.
Kein Polizist wird auf Aufforderung irgendwelcher Leute Bilder löschen lassen - er wird höchsten eine Kamera oder eine Speicherkarte beschlagnahmen, und den Rest dann der Justiz überlassen.
ein etwas unausgelasteter rentner hat uns mal fotografisch mitm handy festgehalten weil er dachte wir würden wie die restlichen skaterkids abhauen bevor die angeforderte polizeistreife ankommt.
Sein gutes Recht...
nachdem er mir gegenüber etwas ausfällig wurde, da sein plan bezüglich "erziehung der jugend" nicht aufging musst ich halt dafür sorgen dass er sich sorgfältig überlegt, wann er das nächste mal die polizei holt.
schon fies wenn man meint, man wäre absolut im recht, und plötzlich muss man seine eigenen daten angeben und das handy kontrollieren lassen :D
Da hast Du 'ne schöne Story erfunden, die sich in der Realität niemals so abspielen wird. *LOL*
das ganze liegt jedoch im rechtlichen graubereich - eigentlich darf er das ja nur nicht veröffentlichen, aber heutzutage ist ja alles irgendwie so leicht einsehbar durchs internet und mms, dass du da ganz einfach sowas polizeilich durchsetzen kannst, vor allem wenn dein gegenüber "uneinsichtig" erscheint :)
Du schreibst einen ausgesprochen gequirlten Unfug zusammen... *LOL*
#51Report
16.02.2008
Original von Miguel
Meine letze Gesetzes CD ist leider ueber 10 Jahre alt, so dass ich sie erst gar nicht zu Rate ziehe, aber ich entsinne mich auf: "Das Recht am eigenen Bild." Und zwar, solange Du nicht "Statist" vor einem Hintergrund oder Teil einer Menge bist, darfst Du wirklich verlangen, dass es geloescht wird, durchsetzen darfst Du es nicht, weil die koerperliche Unversertheit vorgeht, daher: Polizei rufen. Meine zuletzt darueber in der ct gelesen zu haben.
Das ist so absolut nicht richtig, warum nicht, wurde in verschiedenen Beiträgen zu diesem Thread bereits erklärt.
#52Report
16.02.2008
Original von Sascha Fritz (photofritz.de)
Ja aber es war ne Veranstaltung auf der du fotografieren durftest und die leute müssen damit rechnen im Hintergrund aufs Bild zu kommen.
Es ist was anderes ob die Person zufällig im Hintergund ist oder du bewusst nur die Person fotografiert hast ohne das sie davon weiss. Wenn dir jemand in die Cam dabei guckt weiss er davon logischerweise.
Nun gut bei dir war es eine NICHT öffentliche Veranstaltung da müsste mann sich schlau machen.
Oh man, oh man... [IMG]
Also, noch mal, zum Mitschreiben:
1. Das "Recht am eigenen Bild" wird durch das KUG geregelt, §22 und 23 insbesondere.
- Ohne Zustimmung des Abgebildeten ist das "Zurschaustellen" eines Personenbildnisses (Foto, Zeichnung, ...) nur dann zulässig, wenn es sich dabei handelt um
-- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ("Ereignis der Zeitgeschichte", "Person der Zeitgeschichte" - hier "absolute" und "relative")
-- "Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme"
-- Teilnehmer von öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufmärschen und ähnlichen Veranstaltungen
-- Zum Zweck der Strafverfolgung, Beweissicherung und Rechtspflege usw. (durch die Polizei, aber natürlich ggf. auch durch Privatleute)
2. Das KUG regelt lediglich das "Zurschaustellen" von Bildnissen, nicht ihre Anfertigung. Also auch nicht das Fotografieren an sich.
3. Wenn Bildnisse widerrechtlich zur Schau gestellt werden, dann kann ein Gericht die Einziehung dieser Bildnisse anordnen. Achtung: ein Gericht!!! Nicht ein Polizeibeamter, und schon gar nicht Herr Meier. Der Polizeibeamte kann höchstens erstmal Gegenstände zur "Beweissicherung" beschlagnahmen, die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme unterliegt der nachfolgenden Entscheidung des Staatsanwaltes und kann vor Gericht angefochten werden.
4. Wenn - z.B. durch entsprechende Erklärung des Fotografen - sichergestellt ist, daß Fotos nicht widerrechtlich "zur Schau gestellt" werden würden, dann ist eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung regelmäßig nicht zulässig. Der Abgebildete kann ggf. natürlich vom Fotografen eine "strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung" verlangen, um sicherzustellen, daß der sich auch wirklich dran hält.
5. Aufdringliches Fotografieren (z.B. den Weg dabei versperren, ununterbrochen anblitzen, und diverses mehr) kann unter Umständen den Tatbestand der "Beleidigung", der (versuchten) "Nötigung" etc. erfüllen.
6. §201 a StGB sagt: "Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. -- Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. -- Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Noch Fragen?
________________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
#53Report
16.02.2008
Original von frankossy
Ich habe z.B. bei einem öffentlichen Tanzwettbewerb u.a. Einzelbilder der Akteure gemacht. Dürfte ich die z.B. hier auf meiner Sedcard verwenden oder an eine Zeitung verkaufen?
Selbstverständlich.
Ein öffentlicher Tanzwettbewerb ist ein "Ereignis der Zeitgeschichte". Und die Teilnehmer daran sind "relative Personen der Zeitgeschichte" (sofern sie keine "Promis" sind, dann sind sie sogar "absolute Personen der Zeitgeschichte").
Die dürfen im Zusammenhang mit dem Ereignis veröffentlicht werden. Je größer der Zusammenhang sind, desto mehr dürfen sie.
Also z.B.: in der aktuellen Berichterstattung - völlig problemlos. Fünf Jahre später in einem allgemeinen Bericht über Tanzsport: vielleicht. Wenn eine Zeitung berichtet: "Damals waren XY die Sieger, morgen treten sie zum letzten Mal an" - höchstwahrscheinlich. Wenn der Zusammenhang einfach nur Tanzsport ist: vielleicht auch nicht mehr.
Das käme dann u.U. auch noch auf die Art der Bilder an - wenn der Sieger eines öffentlichen Tanzturniers ausrutscht und verdattert auf seiner Partnerin liegt, wird man das im aktuellen Bericht über das aktuelle Ereignis zweifellos zeigen dürfen. Nach dem Motto: "Der Favorit verstolperte sich im letzten Moment, das konnte ihm aber den Sieg nicht mehr nehmen."
Wenn dieses peinliche Foto 5 Jahre später zur Illustration eines Artikels "Tanzlehrer meint: die Tänzer werden von Jahr zu Jahr ungeschickter und stellen sich nur noch dämlich an!" verwendet wird, könnte es problematisch werden.
Das "Recht am eigenen Bild" kennt drei Bereiche:
1. den weißen Bereich - da geht die Veröffentlichung mit Sicherheit.
2. den schwarzen Bereich - da geht die Veröffentlichung mit Sicherheit nicht.
und
3. den grauen Bereich - da ist man im Zweifelsfall erst wirklich schlau, wenn man das Urteil vom BGH in der Hand hält.
Klar ist das Beste immer sich die Genehmigung zu holen, aber viele schreckt der Vertrag bzw. die Entscheidung fällt oft erst Tage später und dann sind die Abgebildeten nicht mehr auffindbar.
Bei einem öffentlichen Ereignis bzw. eine öffentlichen Veranstaltung nicht machbar und auch nicht nötig.
#54Report
[gone] Miguel
16.02.2008
Original von TomRohwer
Welches Gesetz verbietet es generell, Menschen gegen ihren Willen zu fotografieren?
Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich zunächst mal ausschließlich auf das "Zurschaustellen" von Personenbildnissen, nicht aber auf die Anfertigung derselben.
[quote]Ich wuerde auch Stress machen, wenn ich ungefragt fotografiert werde, und ggf. waere mir die Rechtssprechung egal... ;)
Mit der Einstellung könntest Du Dich schneller vor dem Strafgericht wiederfinden als derjenige, der Dich ungefragt fotografiert hat...[/quote]
Ich muesste "wuehlen", hatte aber vor gut einem Jahr das Thema privat und hatte es gefunden, solange es privat ist, darfst du nicht gegen Deinen Willen fotografiert werden.
Klar kann mich wer ggf. verklagen, wuerde auch erst den "rechtlichen" Weg gehen, heisst Film/Karte verlangen (loeschen reicht nicht, da wiederherstellbar), ggf. Polizei rufen, aber wenn das nicht hilft oder die fotografierende Person meint, nen langen Schuh machen zu muessen...
#55Report
[gone] Miguel
16.02.2008
@ Tom:
Jetzt mal ganz dreist von mir in den Raum geworfen: MEIN Recht am eigenen Bild werd ich mir nehmen, und kein Fotograf wird es ein 2. Mal machen, hat nix mit Selbstjustiz oder Gewalt zu tun, denke auch, dass ich das fast immer verbal geklaert kriege, hat einfach mit Anstand zu tun, wenn ich nein sage/deutlich mache, erwarte ich, dass es akzeptiert wird, genau wie ich es andersherum tue.
Jetzt mal ganz dreist von mir in den Raum geworfen: MEIN Recht am eigenen Bild werd ich mir nehmen, und kein Fotograf wird es ein 2. Mal machen, hat nix mit Selbstjustiz oder Gewalt zu tun, denke auch, dass ich das fast immer verbal geklaert kriege, hat einfach mit Anstand zu tun, wenn ich nein sage/deutlich mache, erwarte ich, dass es akzeptiert wird, genau wie ich es andersherum tue.
#56Report
16.02.2008
Original von Miguel
[quote]Original von TomRohwer
Welches Gesetz verbietet es generell, Menschen gegen ihren Willen zu fotografieren?
Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich zunächst mal ausschließlich auf das "Zurschaustellen" von Personenbildnissen, nicht aber auf die Anfertigung derselben.
[quote]Ich wuerde auch Stress machen, wenn ich ungefragt fotografiert werde, und ggf. waere mir die Rechtssprechung egal... ;)
Mit der Einstellung könntest Du Dich schneller vor dem Strafgericht wiederfinden als derjenige, der Dich ungefragt fotografiert hat...[/quote]
Ich muesste "wuehlen", hatte aber vor gut einem Jahr das Thema privat und hatte es gefunden, solange es privat ist, darfst du nicht gegen Deinen Willen fotografiert werden.[/quote]
Das einzige, das es in der Hinsicht gibt, ist §201a StGB - und der betrifft nicht "privat", sondern den "höchstpersönlichen Lebensbereich" (Wohnung, gegen Einblick geschützter Raum, also z.b. eine Umkleidekabine...).
Klar kann mich wer ggf. verklagen, wuerde auch erst den "rechtlichen" Weg gehen, heisst Film/Karte verlangen (loeschen reicht nicht, da wiederherstellbar), ggf. Polizei rufen, aber wenn das nicht hilft oder die fotografierende Person meint, nen langen Schuh machen zu muessen...
Vergiss es - Du bekommst weder den Film, noch die Löschung.
Und Du sowieso nicht, allerhöchstens stellt die Polizei erstmal sicher, damit man sich dann in Ruhe auf dem Rechtsweg drüber streiten kann.
Und die Sache mit dem "eigenmächtigen Einschreiten" geht regelmäßig in die Hose, da bekommst Du anschließend erheblich mehr Ärger als der Fotograf...;-)
#57Report
16.02.2008
Original von Miguel
@ Tom:
Jetzt mal ganz dreist von mir in den Raum geworfen: MEIN Recht am eigenen Bild werd ich mir nehmen, und kein Fotograf wird es ein 2. Mal machen, hat nix mit Selbstjustiz oder Gewalt zu tun
Doch, genau das ist es, was Du da machst. Auch wenn Du das vielleicht nicht erkennst.
Und da machst Du Dich strafbar - und eine Nötigung, oder gar räuberische Erpressung (und das kann das "Film/Speicherkarte wegnehmen" ganz schnell sein) wird erheblich schwerer bestraft als eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild", die strafrechtlich in 99,999 Prozent aller Fälle überhaupt nicht belangt wird, weil man sie zivilrechtlich regeln muß.
denke auch, dass ich das fast immer verbal geklaert kriege, hat einfach mit Anstand zu tun, wenn ich nein sage/deutlich mache, erwarte ich, dass es akzeptiert wird, genau wie ich es andersherum tue.
Naja... das kommt wohl immer auf den Einzelfall an - ich reagiere auf Forderungen "Hier wird nicht fotografiert!" regelmäßig mit freundlichem Ignorieren, und bei handgreiflichen Attacken habe ich den Vorteil, daß ich größer, breiter und stärker bin als die meisten Leute, die meinen, sich mit mir streiten zu müssen.
Eine solide Nikon mit gezieltem Schwung auf die Nase zu bekommen, haut übrigens einen zum Krawall entschlossenen "Autonomen" locker von den Füßen und führt zu längerer Kampfunfähigkeit - das habe ich vor vielen Jahren in Kreuzberg mal beobachten können.
Und im Gegensatz zum Versuch, einem Fotografen gewaltsam Film oder Speicherkarte abzunehmen (was strafbar ist), fällt das dann sogar noch ganz klar unter Notwehr.
Was Du machen darfst, wenn Du gegen Deinen Willen fotografiert wirst und meinst, dagegen vorgehen zu wollen, weil Du meinst, daß das Deine Rechte verletzt: die Polizei rufen.
Sonst nix. Alles andere überschreitet bereits die Grenzen des zulässigen. So einfach ist das.
#58Report
16.02.2008
na tom, mein profilneurotischer freund :)
deine arrogante überhebliche scheisse geht mir dermaßen auf die eier, dass ich schon wieder kotzen möchte.
mir egal wieviel ahnung du von was hast, aber du solltest ganz vorsichtig sein, wenn du sachen als "unfug" oder "erfunden" bezeichnest, von denen du nichtmal den hauch einer ahnung hast.
hätte es einen aktenvermerk oder sonstiges gegeben, würd ich dir liebend gerne das genaue datum übermitteln dass du dich darüber informieren kannst. in deiner position als superintelligenter alleswisser dürft es für dich nämlich kein problem sein an xbeliebige vertrauliche sachen ranzukommen.
ausserdem bist du doch so fit im recht - ich wüsste nicht seit wann man ein gutes recht hat, jemanden zu fotografieren, wenn dieser es nicht will. oder hast du in deiner oh übermäßigen allwissenheit übersehen, dass wir uns weder einer straftat noch sonst irgendeiner gefährdung irgendeiner person oder gegenstandes strafbar gemacht haben?
mysteriös ... am besten nochmal recherchieren, magst ja sicher nicht als person in erinnerung bleiben, die den anschein macht, keine ahnung von dingen zu haben.
ah und DOCH! ich hab die polizisten das foto löschen lassen. ich hab doch selbst gesagt auf welchen fotos wir drauf sind, waren 3 stück, leider kann ich mich nichtmehr erinnern, in welcher kombination. seltsam dass du das nicht weisst.
und zu guter letzt möchte ich dir noch den virtuellen spiegel vorhalten:
PS: TomRohwer wird nun ignoriert.
Setz dein Postingengagement mal in der Fotografie um, dann wird dich vielleicht eines Tages mal jemand ernst nehmen. Knallwurst :)
deine arrogante überhebliche scheisse geht mir dermaßen auf die eier, dass ich schon wieder kotzen möchte.
mir egal wieviel ahnung du von was hast, aber du solltest ganz vorsichtig sein, wenn du sachen als "unfug" oder "erfunden" bezeichnest, von denen du nichtmal den hauch einer ahnung hast.
hätte es einen aktenvermerk oder sonstiges gegeben, würd ich dir liebend gerne das genaue datum übermitteln dass du dich darüber informieren kannst. in deiner position als superintelligenter alleswisser dürft es für dich nämlich kein problem sein an xbeliebige vertrauliche sachen ranzukommen.
ausserdem bist du doch so fit im recht - ich wüsste nicht seit wann man ein gutes recht hat, jemanden zu fotografieren, wenn dieser es nicht will. oder hast du in deiner oh übermäßigen allwissenheit übersehen, dass wir uns weder einer straftat noch sonst irgendeiner gefährdung irgendeiner person oder gegenstandes strafbar gemacht haben?
mysteriös ... am besten nochmal recherchieren, magst ja sicher nicht als person in erinnerung bleiben, die den anschein macht, keine ahnung von dingen zu haben.
ah und DOCH! ich hab die polizisten das foto löschen lassen. ich hab doch selbst gesagt auf welchen fotos wir drauf sind, waren 3 stück, leider kann ich mich nichtmehr erinnern, in welcher kombination. seltsam dass du das nicht weisst.
und zu guter letzt möchte ich dir noch den virtuellen spiegel vorhalten:
Original von TomRohwer
Du schreibst einen ausgesprochen gequirlten Unfug zusammen... *LOL*
PS: TomRohwer wird nun ignoriert.
Setz dein Postingengagement mal in der Fotografie um, dann wird dich vielleicht eines Tages mal jemand ernst nehmen. Knallwurst :)
#59Report
16.02.2008
hallo,
ich gebe oft bei verschienenden events eine menge geld aus,
glückspiel, hundekämpfe, essen gehen, urlaub machen, und da passiert es auch mal,
daß ich einfach meine brieftasche da liegenlasse.
nun gibt es nasen, (meistens diejenigen, die mich eigentlich gar nicht
beklauen wollten), und die wollen gar nicht mitfeiern,
stecken aber einfach meine brieftasche ein! und weg ist die knete!
ich stelle das mit unendlicher blödheit meinerseits gleich und
sehe als folge das herausreißen großer scheine aus meinem geldbeutel
als verdammungswürdig an!
oder seh ich das zu eng?
;)
ich gebe oft bei verschienenden events eine menge geld aus,
glückspiel, hundekämpfe, essen gehen, urlaub machen, und da passiert es auch mal,
daß ich einfach meine brieftasche da liegenlasse.
nun gibt es nasen, (meistens diejenigen, die mich eigentlich gar nicht
beklauen wollten), und die wollen gar nicht mitfeiern,
stecken aber einfach meine brieftasche ein! und weg ist die knete!
ich stelle das mit unendlicher blödheit meinerseits gleich und
sehe als folge das herausreißen großer scheine aus meinem geldbeutel
als verdammungswürdig an!
oder seh ich das zu eng?
;)
Original von frankossy
Hallo,
ich fotografiere recht oft bei verschiedenen Events und da passiert es auch mal, dass die Kamera einige Zeit auf dem Tisch liegen bleibt. Nun gibt es Nasen (meistens diejenigen, die die Hände beim Fotografieren vorm Gesicht haben und überhaupt nicht fotografiert werden wollen) die nehmen die Kamera, stellen auf Wiedergabe (das schafft heutzutage jeder) und schauen sich erstmal alle Bilder an. Die Krönung war, dass auch noch Bilder gelöscht wurden.
Ich vergleiche das mit dem Lesen eines fremden Tagebuchs und dem Herausreisen von Seiten, die einem nicht so zusagen.
Was haltet Ihr denn davon? Seh' ich das zu eng?
lg frankossy
#60Report
Topic has been closed