MySpace - Bilderklau 69
06.11.2008
Original von TomRohwer
Das eigentliche Problem ist: MySpace beruht genau wie Filesharing-Server auf einem Geschäftsmodell, das Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt, weil man nur mit mögichst einfacher und unkontrollierter Anmeldung viele User auf die Seite zieht, dank deren großer Anzahl man dann wiederum Geld verdienen kann...
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Nur weil eine Plattform auch für illegale Aktivitäten genutzt werden kann, heißt das noch nicht, daß diese billigend in Kauf genommen oder sogar gefördert werden.
Ansonsten könnten wir das Internet abschaffen, weil ja evt. auch Webhoster in Kauf nehmen, daß urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz hochgeladen wird.
Wie gesagt....es gab erst kürzlich einen ähnlichen Fall:
Tanzendes Baby siegt vor Gericht
Da hat YouTube genau das gemacht, was ihr von MySpace verlangt. Sie haben ein Video entfernt, weil ein Musiklabel seine Rechte verletzt sah (aufgrund eines Musikvideos, welches auf dem Fernseher im Hintergrund lief).
In diesem Fall hat YouTube allerdings vor Gericht verloren....
Kein Wunder also, daß Content-Provider etwas vorsichtiger sind. So ein Schnellschuß (mit dem Entfernen) kann nämlich auch nach hinten losgehen.
#62Report
06.11.2008
Ganz zufällig gerade eben gelesen:
Mit einer ebenso bizarren wie genialen Idee versucht MySpace mit den Urheberrechtsverletzungen seiner User nun auch noch Geld zu verdienen...
Statt wie bisher urheberrechtlich geschützte Videos, die Nutzer ähnlich wie bei Youtube hochladen und in ihre Profile einbinden können, zu löschen, will die Tochterfirma des Medienriesen "News Corporation" in diese nun Werbung einfügen.
Dies wird möglich durch eine Software des kalifornischen Unternehmens Audite. Diese funktioniert ähnlich wie ein Filter, der das von Nutzern hochgeladene Material scannt und mit Referenzdaten aus einer Datenbank abgleicht. Wenn es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, so wird dies von der Software automatisch erkannt und mit transparenter Werbung im unteren Drittel des Videos versehen. Laut Audite wurden etwa 1,2 Milliarden Minuten Film und Fernsehen hierfür ausgewertet und in digitale Signaturen umgewandelt.
Jeff Berman, Präsident für Verkauf und Marketing bei MySpace, ist begeistert: "Wir gehen weg von der Welt des 'Neins' in eine Welt der Jas†™" sagte Berman und hofft, das Rechteinhaber auf diese Weise nicht mehr nur die Löschung der rechtswidrigen Inhalte fordern, sondern diese tolerieren, verdienen sie doch am Ende schließlich selbst mit.
Laut einem Bericht im "Wall Street Journal" sollen die Einnahmen zwischen Rechteinhabern und MySpace aufgeteilt werden.
Bleibt nur das klitzekleine rechtliche Problem, das fremde Werke auf diese Weise nicht ungefragt einer Nutzung zugeführt werden, sondern MySpace für diese Rechtswidrigkeit auch noch eine Provision kassieren möchte...
Die Idee, die Filtersoftware einfach dazu einzusetzen, rechtswidrige Inhalte automatisch sofort wieder zu löschen, scheint für den Ableger auf Rupert Murdochs Medienkonzern dagegen völlig abwegig zu sein.
[IMG]
Es ist wirklich mehr als überfällig, daß die Rechtsprechung mal ein paar Stöpsel zieht und aus manchen "Web 2.0"-Geschäftsideen die Luft rauslässt...
Mit einer ebenso bizarren wie genialen Idee versucht MySpace mit den Urheberrechtsverletzungen seiner User nun auch noch Geld zu verdienen...
Statt wie bisher urheberrechtlich geschützte Videos, die Nutzer ähnlich wie bei Youtube hochladen und in ihre Profile einbinden können, zu löschen, will die Tochterfirma des Medienriesen "News Corporation" in diese nun Werbung einfügen.
Dies wird möglich durch eine Software des kalifornischen Unternehmens Audite. Diese funktioniert ähnlich wie ein Filter, der das von Nutzern hochgeladene Material scannt und mit Referenzdaten aus einer Datenbank abgleicht. Wenn es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, so wird dies von der Software automatisch erkannt und mit transparenter Werbung im unteren Drittel des Videos versehen. Laut Audite wurden etwa 1,2 Milliarden Minuten Film und Fernsehen hierfür ausgewertet und in digitale Signaturen umgewandelt.
Jeff Berman, Präsident für Verkauf und Marketing bei MySpace, ist begeistert: "Wir gehen weg von der Welt des 'Neins' in eine Welt der Jas†™" sagte Berman und hofft, das Rechteinhaber auf diese Weise nicht mehr nur die Löschung der rechtswidrigen Inhalte fordern, sondern diese tolerieren, verdienen sie doch am Ende schließlich selbst mit.
Laut einem Bericht im "Wall Street Journal" sollen die Einnahmen zwischen Rechteinhabern und MySpace aufgeteilt werden.
Bleibt nur das klitzekleine rechtliche Problem, das fremde Werke auf diese Weise nicht ungefragt einer Nutzung zugeführt werden, sondern MySpace für diese Rechtswidrigkeit auch noch eine Provision kassieren möchte...
Die Idee, die Filtersoftware einfach dazu einzusetzen, rechtswidrige Inhalte automatisch sofort wieder zu löschen, scheint für den Ableger auf Rupert Murdochs Medienkonzern dagegen völlig abwegig zu sein.
[IMG]
Es ist wirklich mehr als überfällig, daß die Rechtsprechung mal ein paar Stöpsel zieht und aus manchen "Web 2.0"-Geschäftsideen die Luft rauslässt...
#63Report
06.11.2008
Original von Pixelspalter
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Nur weil eine Plattform auch für illegale Aktivitäten genutzt werden kann, heißt das noch nicht, daß diese billigend in Kauf genommen oder sogar gefördert werden.
Der Verzicht auf jegliche wirksame "Schutzmaßnahmen" gegen Mißbrauch und rechtswidrige Inhalte legt den Verdacht nahe...
Ansonsten könnten wir das Internet abschaffen, weil ja evt. auch Webhoster in Kauf nehmen, daß urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz hochgeladen wird.
Webhoster dürfen das auch nicht in Kauf nehmen. (-->> Rapidshare, OLG Hamburg vom 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07)...) Sie müssen die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, sowas zu verhindern. Dazu gibt es ja nun durchaus inzwischen eine Menge Rechtsprechung. Ebay z.B. muß mittlerweile z.B. sogar aktiv verhindern, daß Markenfälschungen angeboten werden...
Wie gesagt....es gab erst kürzlich einen ähnlichen Fall:
Tanzendes Baby siegt vor Gericht
Da hat YouTube genau das gemacht, was ihr von MySpace verlangt. Sie haben ein Video entfernt, weil ein Musiklabel seine Rechte verletzt sah (aufgrund eines Musikvideos, welches auf dem Fernseher im Hintergrund lief).
In diesem Fall hat YouTube allerdings vor Gericht verloren....
Das gehört zum Lebensrisiko jedes Unternehmens... Nur: das muß es selber tragen, das darf es nicht auf andere Leute abwälzen.
Jeder Zeitungsredakteur weiß bei jedem Leserbrief, den er auf den Tisch bekommt und über dessen Abdruck er nachdenkt, daß unter Umständen sein Blatt, sein Verlag und der verantwortliche Redakteur dafür straf- und zivilrechtlich in Regress genommen werden können.
Ich kenne keinen Journalisten, den das stört - im Gegenteil, es schärft das Bewußtsein für problematische Inhalte ganz enorm.
Kein Wunder also, daß Content-Provider etwas vorsichtiger sind. So ein Schnellschuß (mit dem Entfernen) kann nämlich auch nach hinten losgehen.
MySpace ist kein "Content-Provider".
Wäre es MySpace-Content, dann wäre die Sache ja ganz einfach: dann würde MySpace unbeschränkt dafür haften, und das ganze Problem gäbe es gar nicht.
MySpace sieht sich aber als "Diensteanbieter", was sicherlich sogar zutreffend ist. Nur: MySpace ermöglicht anonyme Veröffentlichungen ohne jede Kontrolle auf Rechtswidrigkeit. Und dafür muß sich das Unternehmen spätestens dann, wenn es davon erfährt, in Haftung nehmen lassen.
Sicher: ein Anbieter wie MySpace sitzt da zwischen Baum und Borke, wie der Belag im Sandwich... Von beiden Seiten kann es Druck geben.
Wo ist das Problem? Hat irgendjemand die Verantwortlichen von MySpace mit vorgehaltener Waffe gezwungen, MySpace so zu machen, wie es gemacht wird?
Wer sich so ein Geschäftsmodell ausdenkt, muß damit leben, daß er sich damit gewisse rechtliche Probleme ans Knie nagelt...
#64Report
06.11.2008
OK, Content-Provider war das falsche Wort. Sollte eher Service-Provider heißen.
Die Versuche, gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen kommen mir immer so vor, als würde man mit 10 Fingern versuchen 11 Löcher zu stopfen.
Ich denke, wir sind uns einig, daß die momentane Rechtslage nicht funktioniert.....für keine Seite.
Die einen wollen die absolute Kontrolle über jegliche Inhalte (am Besten noch bis ins eigene Heim rein) und die anderen wollen alles frei und ohne Aufwand benutzen können.
Und statt irgendwie mal eine Lösung in der Mitte zu suchen, pocht jede Seite auf ihren Standpunkt.
Schon alleine die Benutzung des Wortes Diebstahl (bzw RAUBkopie) in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen zeigt, wie hier versucht wird, uralte Rechtsbegriffe in einem modernen Raum einzuführen, mit dem sie eigentlich nichts zu tun haben.
Ich kann keine Daten klauen weil das Original dort bleibt wo es auch vorher schon war...aber ich kann sie kopieren. Ich nehme also keinem ein Musikstück weg, wenn ich mir eine Kopie davon anfertige.
Klar ärgert man sich darüber, wenn die eigenen Werke irgendwo verwendet werden und man dies nicht erlaubt hat (mir wurde auch schon mal ein Bild geklaut und auf einer Disco-Webseite verwendet und zusätzlich in einem Ammer-Newsletter versendet).
Andererseits dürften sich ebenso 99% aller Benutzer hier ebenso darüber freuen, daß man mal schnell auf YouTube einen Song suchen kann um den Link einem Kumpel zu schicken, um ihm vorzuspielen was für neues, geiles Lied man gehört hat.
Oder mal kurz über einen Ausschnitt einer alten Batman-Folge lachen, die ihren Weg dorthin gefunden hat.
Ich will hier nicht den Eindruck erwecken, daß ich eine Lösung für das ganze Dilemma kennen würde....vielleicht gibt es noch nicht mal eine.
Aber ich bin mir zumindest sicher, daß die momentane Rechtsprechung in Sachen Urheberrecht total überholungsbedürftig ist.
Ich seh das ziemlich nüchtern. Der Erfolg von Seiten wie YouTube oder MySpace zeigt nun mal, daß die Mehrheit der Bevölkerung gut findet, was dort geboten wird.
Die Versuche, gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen kommen mir immer so vor, als würde man mit 10 Fingern versuchen 11 Löcher zu stopfen.
Ich denke, wir sind uns einig, daß die momentane Rechtslage nicht funktioniert.....für keine Seite.
Die einen wollen die absolute Kontrolle über jegliche Inhalte (am Besten noch bis ins eigene Heim rein) und die anderen wollen alles frei und ohne Aufwand benutzen können.
Und statt irgendwie mal eine Lösung in der Mitte zu suchen, pocht jede Seite auf ihren Standpunkt.
Schon alleine die Benutzung des Wortes Diebstahl (bzw RAUBkopie) in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen zeigt, wie hier versucht wird, uralte Rechtsbegriffe in einem modernen Raum einzuführen, mit dem sie eigentlich nichts zu tun haben.
Ich kann keine Daten klauen weil das Original dort bleibt wo es auch vorher schon war...aber ich kann sie kopieren. Ich nehme also keinem ein Musikstück weg, wenn ich mir eine Kopie davon anfertige.
Klar ärgert man sich darüber, wenn die eigenen Werke irgendwo verwendet werden und man dies nicht erlaubt hat (mir wurde auch schon mal ein Bild geklaut und auf einer Disco-Webseite verwendet und zusätzlich in einem Ammer-Newsletter versendet).
Andererseits dürften sich ebenso 99% aller Benutzer hier ebenso darüber freuen, daß man mal schnell auf YouTube einen Song suchen kann um den Link einem Kumpel zu schicken, um ihm vorzuspielen was für neues, geiles Lied man gehört hat.
Oder mal kurz über einen Ausschnitt einer alten Batman-Folge lachen, die ihren Weg dorthin gefunden hat.
Ich will hier nicht den Eindruck erwecken, daß ich eine Lösung für das ganze Dilemma kennen würde....vielleicht gibt es noch nicht mal eine.
Aber ich bin mir zumindest sicher, daß die momentane Rechtsprechung in Sachen Urheberrecht total überholungsbedürftig ist.
Ich seh das ziemlich nüchtern. Der Erfolg von Seiten wie YouTube oder MySpace zeigt nun mal, daß die Mehrheit der Bevölkerung gut findet, was dort geboten wird.
#65Report
06.11.2008
Es ist hier so viel von "Urheberrechtsverletzungen" zu lesen. Habe mal nachgeschaut worum es da überhaupt geht, um das ein wenig besser zu verstehen. Habs nun endlich gefunden, gelesen, kopiert und einfach hier eingefügt.... (mach ich mich jetzt strafbar?)
Urheberrecht
Das Uhrheberrecht ist ein veralteter Rechtsbrauch, nach dem jemand, der eine verwaiste Uhr auf der Straße findet, einen Anspruch darauf hat, diese auch aufzuheben. Intensiv studiert und beschrieben wurde das Uhrheberrecht durch den Verfassungsjuristen Friedrich Gottlob Nagelmann. Andere Forscher vertreten die Ansicht, dass das Urheberrecht das Recht eines Uhrzeigers beschreibt anderen auf den Wecker zu gehen.
Das Uhrheberrecht ist eingeteilt in 3 Klassen:
1. Gold-Uhrheberrecht - nur für Angehörige der Aristokratie, deren Ahnen sowie Verwaltungsbeamte
2. Taschenuhrheberrecht - für Bahnwärter, Polizeiangestellte im gehobenen Dienst und alle, deren Dienstordnung das Tragen von Taschenuhren (mit Kettenlängen unter 2 Fuß) vorsieht
3. niederes Uhrheberrecht - für den allgemeinen Pöbel, gilt für Uhren, die mehr als 2 Stunden nachgehen
Geschichte
War früher das staatlich anerkannte Recht von Uhrhebern Uhren zu heben. Da diese Uhren aber im Laufe von ihrem Uhrgewicht her abwichen und schwerer wurden, kam es Anfang des 20. Jahrhunderts zur sogenannten Uraufführung. Aufgrund der nun nicht mehr sichtbaren Uhrzeit wurde von Urmel aus dem Eis eine undurchsichtige Reihe von Gesetzen zusammengefasst - bekannt unter dem Namen Ursuppe. Da dies alles so schnell ging vergaß man sogar den Buchstaben "h", was unter den Grammatikern fasst einen Urknall auslöste.
Heutige Definition
Heute zählt das Urheberrecht zu den Menschenrechten, da seit der Entwicklung von Armbanduhren jeder Mensch zum Uhrheber wurde, d.h. es ist jemanden nur erlaubt seine eigene käuflich erworbene Uhr zu heben, auf keinen Fall darf er die Uhr eines anderen heben, sonst wäre dies eine Urheberrechtsverletzung und würde mit der Urform der schwedischen Gardine bestraft.
gefunden bei: http://www.stupidedia.org :)
Urheberrecht
Das Uhrheberrecht ist ein veralteter Rechtsbrauch, nach dem jemand, der eine verwaiste Uhr auf der Straße findet, einen Anspruch darauf hat, diese auch aufzuheben. Intensiv studiert und beschrieben wurde das Uhrheberrecht durch den Verfassungsjuristen Friedrich Gottlob Nagelmann. Andere Forscher vertreten die Ansicht, dass das Urheberrecht das Recht eines Uhrzeigers beschreibt anderen auf den Wecker zu gehen.
Das Uhrheberrecht ist eingeteilt in 3 Klassen:
1. Gold-Uhrheberrecht - nur für Angehörige der Aristokratie, deren Ahnen sowie Verwaltungsbeamte
2. Taschenuhrheberrecht - für Bahnwärter, Polizeiangestellte im gehobenen Dienst und alle, deren Dienstordnung das Tragen von Taschenuhren (mit Kettenlängen unter 2 Fuß) vorsieht
3. niederes Uhrheberrecht - für den allgemeinen Pöbel, gilt für Uhren, die mehr als 2 Stunden nachgehen
Geschichte
War früher das staatlich anerkannte Recht von Uhrhebern Uhren zu heben. Da diese Uhren aber im Laufe von ihrem Uhrgewicht her abwichen und schwerer wurden, kam es Anfang des 20. Jahrhunderts zur sogenannten Uraufführung. Aufgrund der nun nicht mehr sichtbaren Uhrzeit wurde von Urmel aus dem Eis eine undurchsichtige Reihe von Gesetzen zusammengefasst - bekannt unter dem Namen Ursuppe. Da dies alles so schnell ging vergaß man sogar den Buchstaben "h", was unter den Grammatikern fasst einen Urknall auslöste.
Heutige Definition
Heute zählt das Urheberrecht zu den Menschenrechten, da seit der Entwicklung von Armbanduhren jeder Mensch zum Uhrheber wurde, d.h. es ist jemanden nur erlaubt seine eigene käuflich erworbene Uhr zu heben, auf keinen Fall darf er die Uhr eines anderen heben, sonst wäre dies eine Urheberrechtsverletzung und würde mit der Urform der schwedischen Gardine bestraft.
gefunden bei: http://www.stupidedia.org :)
#66Report
[gone] Silvana Denker Fotografie
06.11.2008
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht wurde es auch schon erwähnt, aber man muss auf einem Foto nicht zwangsläufig das Gesicht des Abgebildeten sehen, wenn es um Verletzung des Persönlichkeitsrechts geht.
Es gibt Fälle, bei denen es bereits ausgereicht hat, dass eine Andeutung, eine vorhergehende Veröffentlichung des Fotos, etc ausgereicht haben. Sprich, auch wenn dein Gesicht nicht zu erkennen ist, darf das nicht einfach jemand ohne Erlaubnis veröffentlichen, wenn du die Befürchtungen hast, dich könnte jemand wiedererkennen.
Es gibt Fälle, bei denen es bereits ausgereicht hat, dass eine Andeutung, eine vorhergehende Veröffentlichung des Fotos, etc ausgereicht haben. Sprich, auch wenn dein Gesicht nicht zu erkennen ist, darf das nicht einfach jemand ohne Erlaubnis veröffentlichen, wenn du die Befürchtungen hast, dich könnte jemand wiedererkennen.
#67Report
06.11.2008
das heisst das die ganzem fernsehsender und zeitungen die gesichter pixeln im unrecht sind.
ich finde es bemerkenswert wieviele menschen hier studierte anwälte sind die sich auf urheberrecht spezialisiert haben.
ihr schaut einfach zu viele amerikanische serien.
ich finde es bemerkenswert wieviele menschen hier studierte anwälte sind die sich auf urheberrecht spezialisiert haben.
ihr schaut einfach zu viele amerikanische serien.
#68Report
[gone] Silvana Denker Fotografie
06.11.2008
Herr Oign, ich mache das gerade durch. Wenn die Möglichkeit besteht, dass du wiedererkannt wirst, hast du gute Chancen!
Ich habe nix von Gesichter pixeln gesagt, sondern dass zB eine Besonderheit auf dem Rücken, ein Trikot oder eine vorherige Veröffentlichung des Bildes ausreichen KANN!
„Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann. Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht
am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis.“
Ich habe nix von Gesichter pixeln gesagt, sondern dass zB eine Besonderheit auf dem Rücken, ein Trikot oder eine vorherige Veröffentlichung des Bildes ausreichen KANN!
„Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann. Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht
am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis.“
#69Report
Topic has been closed
Genau umgekehrt wird eher ein Schuh draus...
MySpace muß sich so organisieren, daß man bei jedem Upload ausreichend sicher sein kann, daß der User sich rechtlich korrekt verhält. Also: Namen und Anschrift registrieren und überprüfen. Und sich vom User einer schriftliche Zusicherung geben lassen, daß dieser sich rechtlich korrekt verhält (nicht nur "Häkchen unter Online-AGB" setzen). Man bekommt kein Prepaid-Handy ohne Personalausweis und ID-Check - wieso eine MySpace-Seite? Oder man könnte von den Usern die Hinterlegung einer Kaution verlangen, die sicherstellt, daß bei vom User begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen genügend Geld da ist, um den Schaden zu regulieren. Möglichkeiten gibt es viele.
Und wenn MySpace von einem Geschädigten Nachweise verlangt, muß es zumindest dem Geschädigten die Kosten dafür ersetzen. Anderenfalls darf man sich bei MySpace nicht wundern, wenn Geschädigte gleich einen Anwalt losschicken - dann ist nämlich der Kostenersatz gesichert.
Das eigentliche Problem ist: MySpace beruht genau wie Filesharing-Server auf einem Geschäftsmodell, das Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt, weil man nur mit mögichst einfacher und unkontrollierter Anmeldung viele User auf die Seite zieht, dank deren großer Anzahl man dann wiederum Geld verdienen kann...