MySpace - Bilderklau 69

27.05.2008
Futility, wenn du dich verifizierst, dann haben die eine Grundlage zu handeln, wenn nicht, dann wissen die lediglich dass jemand aus den Internet behauptet das jemand anderes ein Bild gekläut hat und die sollen deswegen einen Account sperren. Das wäre fast als ob die Polizei eien Hausdurchsuchung bei jemand machen würde wegen eine annoynme Hinweiss.

Wenn du das Bild schickst bzw ein Link wo die das Bild herunter laden können, dann wissen die a; dass der E-mail Adresse funktioniert (dadurch könne ggfs Verbindungsinformation zurückverfolgt werden) b; die haben eine aktuelles Bild von der angebliche Kläger. Das ist warscheinlich wesentlich mehr positives Identifikation als derjenige der das Account angelegt hat. Wenn du zeigst dass es dich ernst ist, dann handeln die und drehen der Spiess herum so dass die andere beweisen muss wer die ist. Ist es dir die mühe nicht wert, dann kann es die auch egal sein - du musst beweisen das etwas daran nicht stimmt, du bist es der will dass die handeln.

Robert
Was sollen sich solche Leute schon denken? Entweder wird ein grundsätzliches Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ursächlich sein oder aber fehlgeleitete "Kreativität".

Ärgerlich ist es allemal. Ich hoffe, das Problem verschwindet alsbald.
27.05.2008
@mylove: Selbst wenn es ein Making-Of gäbe. Das Bild ist durch
EBV und Painting eben nicht so leicht zu erkennen und dahr hätte
ein Making-Of genausowenig beweiskraft wie ein Passbild - denn
da sieht man ja nicht meinen gepainteten Rücken, sondern das
Gesicht!
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
27.05.2008
Original von Futility
@ Robert:
Das ist auch richtig so, aber wie will ich ausgerechnet bei dem Bild beweisen,
dass es mich abbildet?! Gut gewählt sozusagen...


Durch den Fotografen???

LG und viel Erfolg,

ANGIE
[gone] 44pictures
29.05.2008
sind wir beim thema wie man ein bild generell kenntlich macht? logo? am betsen das original mit exif-daten als beweis senden!


Original von Futility
@mylove: Selbst wenn es ein Making-Of gäbe. Das Bild ist durch
EBV und Painting eben nicht so leicht zu erkennen und dahr hätte
ein Making-Of genausowenig beweiskraft wie ein Passbild - denn
da sieht man ja nicht meinen gepainteten Rücken, sondern das
Gesicht!
[gone] User_1427
29.05.2008
Bei Myspace kannste knicken, dass die det rausnehmen..da hab ich mal vor nem halben Jahr ein Bild von mir gemeldet (Lippenserie, also auch nicht zu erkennen) und bis heute haben sie nichts gemacht! :(
29.05.2008
Ja, so richtig große Hoffnungen mach ich mir auch nicht, aber vielleicht...
Jedenfalls ist der Photograph auch dran! Mal sehen.
[gone] User_1427
29.05.2008
Naja... vielleicht klappts ja... bei mir wars n Selbstportrait :/
[gone] 44pictures
29.05.2008
also eigentlich müste das machbar sein, wenn der footgraf das original mit exif noch hat dann ja!
[gone] User_16755
29.05.2008
Also ich versteh die Aufregung nicht- man erkennt das Model wie erwähnt nicht auf dem Bild, und ein kommerzieller Schaden ist nicht entstanden. Und wer doch weiß, wer auf dem Foto zu sehen ist, wird vermutlich auch das Gesicht des Models kennen und wissen, dass es nicht ihr Myspace-Account ist.
Klar ist das nicht schön, aber so ist das heutzutage. Fake-Profile bzw. fremde Federn gibt es auf Myspace zu etlichen Tausenden, allein von einer Bekannten hab ich bestimmt schon auf einem Dutzend Profilen Fotos von ihr gesehen.

Ich würde das in diesem Fall locker sehen. Auf jeder zweiten Teenie-Sedcard sind irgendwelche Fotos von irgendwelchen Quellen eingebunden, hauptsache es sieht schön aus.

Was mich wundert- hat jemand eigentlich mal die Person selbst angeschrieben, welche das Foto eingestellt hat? Das ist meist der Schnellste und unkomplizierteste Weg...
[gone] User_1427
29.05.2008
Original von Martin Wickler


Was mich wundert- hat jemand eigentlich mal die Person selbst angeschrieben, welche das Foto eingestellt hat? Das ist meist der Schnellste und unkomplizierteste Weg...


Mich hat die Person ignoriert ;) soviel zu unkompliziert...
29.05.2008
Also ich versteh die Aufregung nicht- man erkennt das Model
wie erwähnt nicht auf dem Bild, und ein kommerzieller Schaden ist nicht
entstanden.

Also ich finde es schon sehr ärgerlich, wenn 3 Leute eine Idee haben und
die mit Liebe zum Detail und Orga-Aufwand umgesetzt haben und dann
kommt einfach irgendeine Schnalle und reißt sich das unter den Nagel um
es als ihr eigenes Bildwerk auszugeben. Es ist schließlich ihr Profilphoto!



Was mich wundert- hat jemand eigentlich mal die Person selbst
angeschrieben, welche das Foto eingestellt hat? Das ist meist der
Schnellste und unkomplizierteste Weg...

Das geht nur, wenn man sich dort anmeldet und außerdem war sie seit
Januar nicht mehr online.
[gone] User_16755
29.05.2008
Na, dann würde ich einfach den von Myspace beschriebenen Weg folgen. Wenn sich niemand meldet und die Einsicht fehlt, dann auf zum nächsten Schritt.

(Bzgl. dazu, die machen das ja nicht aus Bosheit- es könnte ja sonst auch jeder hingehen und sagen "hey, das ist mein Bild, löscht den Account". Der Fall könnte ja auch mal genau anders herum liegen ;)

Wenn sie (oder es) das letzte Mal Januar online war, muss man zumindest nicht befürchten, dass das Profil noch große Wellen schlagen bzw. Besuchermassen anziehen wird.
29.05.2008
1. Alles dokumentieren. Screenshots, usw. (Aufnahmedatum der Screeenshots von Zeugen bestätigen lassen; am besten mit Protokoll.)

2. MySpace auf die Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte hinweisen. Frist setzen, binnen derer das abgestellt werden muß. (7 Werktage dürften völlig reichen.)

3. Wenn nicht innerhalb dieser Frist die Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte abgestellt ist (also das Profil gelöscht), die ganze Sache einem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt geben; der erwirkt a) eine einstweilige Verfügung gegen MySpace, b) eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung und c) handelt er mit MySpace ein angemessenes Schmerzensgeld für Dich aus.

Die Kosten trägt MySpace, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen - und da bei denen genügend Geld zu holen ist, wirst Du auch nicht auf Deinen Kosten sitzen bleiben.


Du bist in keiner Weise verpflichtet, MySpace gegenüber irgendwelche "Beweise" zu liefern. Es reicht, daß Du sie auf die Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte hinweist - es ist dann Sache von MySpace, sicherzustellen, daß dies sofort abgestellt wird.

(Analog dazu: wenn Du eine Urheberrechtsverletzung beanstandest, brauchst Du keine Beweise zu liefern, daß Du der Urheber bist. Dies musst Du erst vor Gericht tun. Dem Urheberrechtsverletzer gegenüber reicht es, daß Du erklärst, der Urheber zu sein.

Ach ja, by the way: Du solltest die betroffenen Fotografen informieren; die könnten sich Deinem Vorgehen eventuell anschließen.)

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Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
29.05.2008
Original von Lie
Sowas ist totaler Mist..

Sie meinen damit du musst beweisen das dein Bild deins ist..

Und genau das muß sie erst vor Gericht.

Es ist allein Sache von MySpace, nach einer Beanstandung zu überprüfen, ob derjenige, der das Profil eröffnet hat, auch tatsächlich der ist, der er zu sein behauptet - und ob er die Fotos überhaupt nutzen darf.

Als Geschädigter kann man sich da faul zurücklehnen...
29.05.2008
Ach ja, by the way: Du solltest die betroffenen Fotografen
informieren; die könnten sich Deinem Vorgehen eventuell anschließen.)

Hab ich schon.

Aber sie verlangen ganz eindeutig, dass ich mich ausweise und noch einen
riesigen Wust mehr:

wenn du glaubst, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das dir gehört,
kopiert und bei MySpace.com auf eine Weise veröffentlicht wurde, die eine
Verletzung des Urheberrechts darstellt, dann sende unserem Urheberrechts-
vertreter die folgenden Angaben:
(i) eine elektronische oder physische Unterschrift der Person, die befugt ist, im
Namen des Eigentümers der Urheberrechtsinteressen zu handeln;
(ii) eine Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werks, dessen Urheberrecht
deiner Meinung nach verletzt wurde;
(iii) eine Beschreibung der Stelle auf der Website, wo sich das urheberrechtlich
geschützte Werk befindet, dessen Urheberrecht deiner Meinung nach verletzt wurde;
(iv) deine Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(v) eine schriftliche Erklärung von dir, die besagt, dass du in gutem Glauben davon
ausgehst, dass die umstrittene Nutzung nicht vom Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter genehmigt wurde oder gesetzlich nicht zulässig ist;
(vi) eine Erklärung von dir, die besagt, dass die oben in deiner Mitteilung aufgeführten Angaben richtig sind, und, unter Strafandrohung wegen Meineids, dass du der Urheberrechtsinhaber bist oder befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln.


Bin ich hier der Dieb oder was?!
29.05.2008
Original von Oign (München)
du kannst da garnichts machen,

Da kann sie sehr viel machen.

du bist auf dem bild nicht zu erkennen.

Natürlich ist sie zu erkennen.

Für jeden, der sie ausreichend gut kennt, und für jeden, der weiß, daß ein Fotograf dieses Bild von ihr gemacht hat.

Das reicht vollkommen aus, um eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild" zu begründen. Hinzu kommt dann noch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn jemand das nicht nur einfach veröffentlicht, sondern für einen MySpace-Account verwendet und ergo auch noch den Eindruck zu erwecken versucht, er sei die abgebildete Person.

nur der fotograf kann da was machen.

Der auch. Aber nicht nur der.
29.05.2008
Original von Futility
@ Robert:
Das ist auch richtig so, aber wie will ich ausgerechnet bei dem Bild beweisen,
dass es mich abbildet?! Gut gewählt sozusagen...

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, auch nicht von MK-Usern...

Es reicht völlig, wenn Du ggf. vor Gericht belegen kannst, daß Du auf diesem Bild abgebildet bist.

Frage:

- Hast Du selber Belegexemplare von dem Bild?
- Hast Du einen Model-Vertrag für das Bild?
- Ist der Fotograf auffindbar und kann ggf. bezeugen, daß er das Bild von Dir gemacht hat?

Kannst Du alle drei Fragen mit JA beantworten - dann reicht das völlig aus.

Und nochmal: MySpace brauchst Du gar nix beweisen.

Beweisen musst Du frühestens vor Gericht.

MySpace gegenüber sagst Du: 1) bin ich das und 2) nehmt Ihr das unverzüglich da raus, sonst gibbet 3) ganz fürchterlichen und teuren Ärger.
29.05.2008
Original von mylove
das ist doch ganz klar, natürlich müssen die erst prüfen...da kann ja jeder kommen und sagen "lösch das"

Da haben sie ein Problem, bei MySpace.

In der Tat könnte da jeder kommen. Nur - wenn der richtige kommt, dann haben sie die Arschkarte. Du hast als Verletzter keine Pflicht, an der Abstellung einer Persönlichkeitsverletzung mitzuarbeiten. Du darfst einfach verlangem, daß abgestellt wird.

Wenn MySpace das nicht einfach glauben will, dann müssen die sich an den Profil-Inhaber wenden und von dem Beweise verlangen, daß er echt ist, und daß es seine Bilder sind.

Und dann kann MySpace überlegen, ob es dem glaubt, und ob man das für tragfähig genug hält, damit vor Gericht zu gehen.

Oder ob man nicht doch lieber einfach den Account ganz schnell löscht.
29.05.2008
Original von MISS VON XTRAVAGANZ
Bei Myspace kannste knicken, dass die det rausnehmen..da hab ich mal vor nem halben Jahr ein Bild von mir gemeldet (Lippenserie, also auch nicht zu erkennen) und bis heute haben sie nichts gemacht! :(


Dann müsst Ihr mal, anstatt rumzujammern, den Arsch hochkriegen, und einen Anwalt losschicken...

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