Copyright setzen bzw. ersetzen- Eure Meinung 58
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
03.06.2008
Leider ist dem nicht so! Ganz im Gegenteil sogar!
Die Visagistin vollbringt nach aktueller Rechtssprechung eine eigenständige kreative Leistung und ist damit Urheber dessen was der Fotograf ablichtet, ist also weit mehr als nur Nebendarsteller und hat sogar Mitspracherecht und könnte demnach auch verlangen dass ihr Name auf den Bildern die der Fotograf ausstellt mit drauf ist...! Na, was sagste dazu? ;-)
Die Visagistin vollbringt nach aktueller Rechtssprechung eine eigenständige kreative Leistung und ist damit Urheber dessen was der Fotograf ablichtet, ist also weit mehr als nur Nebendarsteller und hat sogar Mitspracherecht und könnte demnach auch verlangen dass ihr Name auf den Bildern die der Fotograf ausstellt mit drauf ist...! Na, was sagste dazu? ;-)
#22Report
[gone] M.G.Berlin
03.06.2008
Original von trash-pixel.de
Ja schon ... wer es nicht "nötig" hat braucht sich ja auch keinen Kopf machen aber auch Leute die es nicht nötig haben legen halt Wert darauf, dass man seinen Namen sieht .. und die Visa muss nicht aufs Bild, die ist kein Urheber (Schiksal der Nebendarsteller)...
Ich glaube der Threadstarter meint, dass es hier um das Prinzip geht und nicht wens nicht juckt oder so ... Ich kann Ihn da voll verstehen.
Nun, gerade junge FotografInnen, die sich einen Namen machen wollen, haben wesentlich mehr davon, mit guten Agenturen (unter branchenüblichen Spielregeln) zusammen zu arbeiten, als über Namenszüge zu diskutieren.
Zur Visa: ich weiß nicht, ob es in Deutschland auch so ist, in den USA ist eine Visa sehr wohl Miturheberin des Bildes, wenn ihr Makeup abgebildet ist (es sei denn, ein Grafiker oder der Fotograf hat ihr exakt beschrieben, wie jeder Strich zu ziehen ist), ebenso der Beleuchter, wenn er das Licht selbstständig gesetzt hat.
" Alex war schneller ;-) "
Ich würde in der Fotografie immer eher auf Kommunikation als auf Prinzipien setzen (okay, ich habe auch meine Prinzipien, aber um bei solchen Themen darauf zu beharren, müssen sie schon eklatant verletzt werden ).
#23Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
03.06.2008
Original von Michael Grasmann
...
unter branchenüblichen Spielregeln
...
GANZ GENAU DAS IST ES!!!!
die Branche hat nun mal ihre eigenen Spielregeln, man kann zwar natürlich versuchen auf sein Recht zu beharren aber es gibt ja noch sehr viele andere Mitspieler die man sich damit nicht gerade zu Freunden macht, und ohne die steht man gerade in dieser Branche sehr isoliert da und hat auf Dauer natürlich das Nachsehen
#24Report
03.06.2008
Original von Robert Kirk
Gegen solchen Agenturen die so verfahren, eine eigene Kennzeichnung in ein Bild platzieren (in Deutschland gibt es keinen Copyright für Fotos), wird man kaum etwas ausrichtien können.
Aber selbstverständlich kann man das. Und wie kommst Du darauf, daß es in Deutschland "kein Copyright für Fotos" gäbe???
Fotos sind urheberrechtlich geschützt, und ein Unterschied zwischen deutschem Urheberrecht und angelsächsischem "Copyright" ist spätestens seit den WIPO-Konventionen de facto nicht mehr vorhanden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen darf die Urheberbezeichnung (Copyright-Vermerk) nicht entfernt werden.
Das Anbringen einer anderen Urheberbezeichnung (Copyright-Vermerk) ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers ist unter Umständen sogar strafbar.
§ 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
§ 95c UrhG Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werks oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt
sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.
(2) Informationen für die Rechtewahrnehmung im Sinne dieses Gesetzes sind elektronische Informationen, die Werke oder andere Schutzgegenstände, den Urheber oder jeden anderen Rechtsinhaber identifizieren, Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Werke oder Schutzgegenstände sowie die Zahlen und Codes, durch die derartige Informationen ausgedrückt werden.
(3) Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten
oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.
§ 107 UrhG Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
(1) Wer
1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,
2. auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderenVorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108b UrhG Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
(...)
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werks oder Schutzgegenstandes erscheint (...) und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert, wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die haben in der AGB das geregelt und handeln völlig korrekt, da musst du an das Model wenden die deine Bilder das Agentur zur verfügung stellen, sie hat die AGB akzeptiert.
Falsch. Genau andersrum ist es richtig.
Der Fotograf hat, wenn er nicht ausdrücklich zugestimmt hat, rechtliche Ansprüche gegen die Model-Agentur, er kann ihr gerichtlich untersagen lassen, seine Fotos ohne seinen oder mit einem fremden Urhebervermerk zu verwenden.
Wenn das Model entgegen seinem Vertrag mit dem Fotografen die Fotos an die Agentur gibt und der Agentur "erlaubt", den Urhebervermerk zu verändern - dann kann sich die Agentur anschließend den Schaden beim Model zurückholen, wenn sie vom Fotograf abgemahnt worden ist.
Ein Model kann einer Agentur keine Rechte einräumen, die es nicht besitzt.
Wenn der Fotograf sagt: "Mein Urhebervermerk muß am Bild stehen" o.ä. - dann darf das Model der Agentur gegenüber keine anderen Abmachungen treffen.
Bzw.: wenn es sie trotzdem trifft, dann hat das Model die Arschkarte. Es kann sowohl vom Fotografen in Regress genommen werden als auch von der Agentur.
Das das Agentur eine anderes Ziel verfolgt als der Fotograf ist eigentlich selbstverständlich.
Das ist aber vollkommen ohne Bedeutung.
Entscheidend ist: wie sehen die Bedingungen aus, unter denen der Fotograf dem Model ein Nutzungsrecht an den Fotos eingeräumt hat?
Nur das zählt.
#25Report
03.06.2008
Original von Robert KirkDas Problem ist lediglich wer dafür haftbar ist wenn eine Agentur solchen Urheberangabe durch einfügen eine eigenes Kennzeichnung verdeckt wird.
Die Agentur. Wer auch sonst?
Die AGB zwischen Agentur und Model haben für die Ansprüche des Fotografen keinerlei Bedeutung.
Über die AGB der Agentur kann sich die Agentur höchstens den Schaden beim Model wiederholen, nachdem der Fotograf abgemahnt hat.
#26Report
03.06.2008
Original von Alex | Photodesign & Fineart Photography
Leider ist dem nicht so! Ganz im Gegenteil sogar!
Die Visagistin vollbringt nach aktueller Rechtssprechung eine eigenständige kreative Leistung und ist damit Urheber dessen was der Fotograf ablichtet, ist also weit mehr als nur Nebendarsteller und hat sogar Mitspracherecht und könnte demnach auch verlangen dass ihr Name auf den Bildern die der Fotograf ausstellt mit drauf ist...! Na, was sagste dazu? ;-)
Das ist Unfug.
So pauschal ist das nicht richtig. Die Arbeit einer Visagistin kann eine eigenständige künstlerische Leistung sein. Muß aber nicht. Spätestens dann, wenn die Visagistin nach Vorgaben des Fotografen arbeitet, wird man das nicht mehr als eigenständige künstlerische Leistung ansehen können.
Sorry, aber da sollten sich die Visas nicht zu viele Hoffnungen machen...;-)
#27Report
03.06.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Nun meine Frage: Was haltet ihr davon?
Wenn ich irgendwo irgendwohin irgendwem Fotos herausgebe (egal ob einem Model als "Beleg" oder als "TfP-Honorar" oder wie auch immer), dann steht an diesen Fotos, wie das mit dem Urhebervermerk zu handhaben ist.
Punkt.
Außer in wenigen Ausnahmefällen bestehe ich darauf, daß irgendwo mein Name als Fotograf genannt wird. Meinetwegen in einem Sammelvermerk, da will ich nicht kleinlich sein. Aber allein schon wegen Auswertungsmöglichkeiten für die VG Bild-Kunst ist es natürlich wichtig, daß ich irgendwo im Zusammenhang mit dem Bild erwähnt bin.
Gut - nun kommt es immer mal vor, daß irgendwo was vergessen wird. Hat einer gepennt, oder beim Umbau einer Zeitungsseite versehentlich die Credit Line am Bild gekillt. Kann vorkommen. Natürlich ruiniert man nicht gute Geschäftsbeziehungen, indem man dann den Verlag verklagt - was man durchaus tun könnte.
Wenn ein Model oder eine Modelagentur von mir Fotos verwenden wollen sollte, ohne daß mein Name dabei steht... sagen wir mal so: das kostet extra. Falls ich mich überhaupt drauf einlasse. Denn ganz ehrlich: welchen nachvollziehbaren Grund gibt es, daß nicht irgendwo wenigstens klein der Fotografen-Name steht?
Die Agentur will nicht für mich Werbung machen? Äh... die Agentur wirbt mit meinen Fotos für sich und das Model. Warum soll ich da nicht auch erwähnt werden?
Und was überhaupt nicht geht: eine Urheberbezeichnung entfernen und die eigene drauf setzen. Das ist dann präzise der Punkt, wo sich mein Anwalt freut, daß er mal wieder Geld verdienen darf. (Na gut - vorher würde ich in einigen Fällen selber auf der Matte stehen, da braucht man in der ersten Runde noch nicht unbedingt einen Anwalt.)
Auch gehen Werbezwecke von Dritten mit meinen Bildern ohne meine Erlaubnis auch zu weit, wenn weder mein Name genannt wird noch irgendwie überhaupt die Bildherkunft gekennzeichnet wird.
Es gehen alle Nutzungen ohne Erlaubnis des Urhebers zu weit. (Es sei denn, sie wären vom Gesetz erlaubt.)
Portale, die das Copyright dem User zurechnen, kann ich sowieso nicht besonders ab.
Sie stellen damit ihre komplette Ahnungslosigkeit in für sie wichtigen rechtlichen Fragen unter Beweis. (Und setzen sich der Gefahr einer teuren Abmahnung aus.) Das ist allein schon ein Grund, sie nicht besonders zu mögen.
#28Report
03.06.2008
Original von Alex | Photodesign & Fineart Photography
die Branche hat nun mal ihre eigenen Spielregeln, man kann zwar natürlich versuchen auf sein Recht zu beharren aber es gibt ja noch sehr viele andere Mitspieler die man sich damit nicht gerade zu Freunden macht, und ohne die steht man gerade in dieser Branche sehr isoliert da und hat auf Dauer natürlich das Nachsehen
Das ist im Prinzip zweifellos richtig - nur ist es ja nun mal so, daß in dem beschriebenen Fall der Fotograf überhaupt nicht Mitspieler der Agentur ist.
Die Agentur hat das Bild vom Model. Wenn sie es vom Fotografen hat, kann der ja direkt und unmittelbar klären, wie er das haben möchte.
#29Report
03.06.2008
Original von TomRohwer
Und wie kommst Du darauf, daß es in Deutschland "kein Copyright für Fotos" gäbe???
Fotos sind urheberrechtlich geschützt, und ein Unterschied zwischen deutschem Urheberrecht und angelsächsischem "Copyright" ist spätestens seit den WIPO-Konventionen de facto nicht mehr vorhanden.
Da muß ich Dich korrigieren.
Das TRIPS-Abkommen setzt lediglich gemeinsame minimale Anforderungen fest,
es gelten aber weiterhin in den einzelnen Ländern die lokalen Gesetze und es wird
vereinbart, daß Bürger anderer Vertragsstaaten wie Inländer behandelt werden.
D.h. ein Amerikaner kann sich bei einer Verletzungshandlung in Deutschland auf
das deutsche Urheberrecht berufen (und nur auf das).
Gerade im Punkt der Kennzeichnung gibt es einen kleinen Unterschied zwischen
dem US-amerikanischen und deutschem Recht.
In Deutschland hat man als Urheber automatisch Schutz ob man einen Vermerk anbringt
oder nicht und ein Eintrag ist auch nicht erforderlich. Dafür hat der Urheber aber
das Recht auf Namensnennung, auf welches er aber verzichten kann (ggf. gegen einen
kleinen Obolus).
In den USA ist der Copyright-Vermerk (c) mit Jahreszahl und die Anmeldung des
Copyrights beim US Copyright Office notwendig, wenn man jemanden wegen einer
Verletzung verklagen will.
#30Report
03.06.2008
Tom, wie so oft du wurfelst allerlei unfug zusammen. Du weisst genau dass § 108b UrhG betrifft den entfernung von Kopierschutz wie zB kopierschutz zu verhindern den kopieren von CDs.
Lese doch § 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bitte genau durch, insbesondere was "Vorsatz oder Fahrlässigkeit" betrifft. Wenn eine Agentur ausdrucklich auf den Urheberrechte und dass der Teilnehmer dafür haftbar ist verweisst. So wie auf den Gefahr hinweisst dass einen elektronisches Script solchen Urhebervermerke eventuell verdecken können, dann kann man kaum von "Vorsatz" oder "fahrlässigkeit" sprechen - zumindest nicht vom Betreiber des Agentur. Eine Unterlassen wäre kein Problem, aber wer von Schadenersatz bzw Strafbewährtes Unterlassung träumt sollte wirklich den Geld für der Anwalt lieber sparen.
Das sieht aber bei das Model völlig anders aus, sie hat mindestens fahrlässig gehandelt indem sie der Verbreitung einleitete obwohl ausdrucklich auf den potenzieller gefahtr hingewiesen würde.
Robert
Lese doch § 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bitte genau durch, insbesondere was "Vorsatz oder Fahrlässigkeit" betrifft. Wenn eine Agentur ausdrucklich auf den Urheberrechte und dass der Teilnehmer dafür haftbar ist verweisst. So wie auf den Gefahr hinweisst dass einen elektronisches Script solchen Urhebervermerke eventuell verdecken können, dann kann man kaum von "Vorsatz" oder "fahrlässigkeit" sprechen - zumindest nicht vom Betreiber des Agentur. Eine Unterlassen wäre kein Problem, aber wer von Schadenersatz bzw Strafbewährtes Unterlassung träumt sollte wirklich den Geld für der Anwalt lieber sparen.
Das sieht aber bei das Model völlig anders aus, sie hat mindestens fahrlässig gehandelt indem sie der Verbreitung einleitete obwohl ausdrucklich auf den potenzieller gefahtr hingewiesen würde.
Robert
#31Report
03.06.2008
Guten Morgen,
Nur mal so am Rande:
Eine richtige Agentur, ich meine nicht dies Hobbyagenturen oder diese Selbsternannten Agenturen, machen ihre Fotos, die sie von einem Model brauchen, selber.
und nein, die Mädels, die dort aufgenommen wurden mussten auch nichts dafür bezahlen.
Also bei den professionellen Agenturen stellt sich diese Frage gar nicht... :)
fg
Peter
Nur mal so am Rande:
Eine richtige Agentur, ich meine nicht dies Hobbyagenturen oder diese Selbsternannten Agenturen, machen ihre Fotos, die sie von einem Model brauchen, selber.
und nein, die Mädels, die dort aufgenommen wurden mussten auch nichts dafür bezahlen.
Also bei den professionellen Agenturen stellt sich diese Frage gar nicht... :)
fg
Peter
#32Report
[gone] www.trash-pixel.de
03.06.2008
Original von Alex | Photodesign & Fineart Photography
und hat sogar Mitspracherecht und könnte demnach auch verlangen dass ihr Name auf den Bildern die der Fotograf ausstellt mit drauf ist...! Na, was sagste dazu? ;-)
noch nie was davon mitbekommen, aber lasse mir gerne noch was beibringen.
#33Report
[gone] VisualPursuit
03.06.2008
Das sehe ich anders, nach meiner Einschätzung trifft es zuerst die Agentur.
Die können sich dann zwar theoretisch am Modell schadlos halten, aber
in der Realität könnte das an pekuniäre Grenzen stossen.
Abgesehen vom Urheberrecht trifft es die Agentur aber spätestens im
Wettbewerbsrecht als Mitstörer. Egal wie man es dreht und wendet,
wenn jemand Urhebervermerke gegen eigene austauscht, hat er ein
potentiell kostspieliges juristisches Problem, egal wie der Haftungsanspruch
im Innenverhältnis zum Modell geregelt ist.
Die können sich dann zwar theoretisch am Modell schadlos halten, aber
in der Realität könnte das an pekuniäre Grenzen stossen.
Abgesehen vom Urheberrecht trifft es die Agentur aber spätestens im
Wettbewerbsrecht als Mitstörer. Egal wie man es dreht und wendet,
wenn jemand Urhebervermerke gegen eigene austauscht, hat er ein
potentiell kostspieliges juristisches Problem, egal wie der Haftungsanspruch
im Innenverhältnis zum Modell geregelt ist.
#34Report
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
03.06.2008
Na ja, in meinen Verträgen steht, dass ich die Aufnahmen zur Eigenwerbung nutzen darf.
Wenn ich mich also - vorerst nur mit Fotos - bei einer Agentur bewerbe, dann mit den Bilder, welche ich habe.
Später geht es dann ja eh meistens zum Casting und die verwenden ihre eigenen Aufnahmen.
Sollten "meine" bzw. die des Fotografen dort auftauchen und ich KEINE Möglichkeit haben, direkt UNTER die Bilder Fotografen/Visa/eventuell auch Bildbearbeiter anzugeben (ich behandele da alle gleich, die an einer Aufnahme mitgewirkt haben ;-)), gebe ich ALLE Beteiligten unter REFERENZEN an und zwar MIT dem Hinweis, dass die Fotos von der/dem fotografiert - ich geschminkt von ..... - der oder die das Foto bearbeitet hat.
Allerdings ist mir auch schon aufgefallen, dass man bei einigen Agenturen gar nicht diese Möglichkeit hat. Die nehmen dann einfach Aufnahmen und packen IHR Logo da rein. Allerdings ist bei - z. B. Filmagenturen - sowieso klar, dass die Bilder NICHT von denen stammen (meistens) und Referenzen kann man dort ja auch angeben = Namen der Fotografen u. a. mit denen man gearbeitet hat.
Ich habe mich da schon oft geärgert - doch man MUSS ja Fotos zur ERSTBEWERBUNG (und das ist EIGENWERBUNG) einsenden.
Ich hoffe, das ist ok wenn man dann in den REFERENZEN auf die Beteiligten der Fotos hinweist ;-))).
LG
ANGIE
Wenn ich mich also - vorerst nur mit Fotos - bei einer Agentur bewerbe, dann mit den Bilder, welche ich habe.
Später geht es dann ja eh meistens zum Casting und die verwenden ihre eigenen Aufnahmen.
Sollten "meine" bzw. die des Fotografen dort auftauchen und ich KEINE Möglichkeit haben, direkt UNTER die Bilder Fotografen/Visa/eventuell auch Bildbearbeiter anzugeben (ich behandele da alle gleich, die an einer Aufnahme mitgewirkt haben ;-)), gebe ich ALLE Beteiligten unter REFERENZEN an und zwar MIT dem Hinweis, dass die Fotos von der/dem fotografiert - ich geschminkt von ..... - der oder die das Foto bearbeitet hat.
Allerdings ist mir auch schon aufgefallen, dass man bei einigen Agenturen gar nicht diese Möglichkeit hat. Die nehmen dann einfach Aufnahmen und packen IHR Logo da rein. Allerdings ist bei - z. B. Filmagenturen - sowieso klar, dass die Bilder NICHT von denen stammen (meistens) und Referenzen kann man dort ja auch angeben = Namen der Fotografen u. a. mit denen man gearbeitet hat.
Ich habe mich da schon oft geärgert - doch man MUSS ja Fotos zur ERSTBEWERBUNG (und das ist EIGENWERBUNG) einsenden.
Ich hoffe, das ist ok wenn man dann in den REFERENZEN auf die Beteiligten der Fotos hinweist ;-))).
LG
ANGIE
#35Report
[gone] M.G.Berlin
03.06.2008
Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Guten Morgen,
Nur mal so am Rande:
Eine richtige Agentur, ich meine nicht dies Hobbyagenturen oder diese Selbsternannten Agenturen, machen ihre Fotos, die sie von einem Model brauchen, selber.
und nein, die Mädels, die dort aufgenommen wurden mussten auch nichts dafür bezahlen.
Also bei den professionellen Agenturen stellt sich diese Frage gar nicht... :)
fg
Peter
Morgen ;-)
Die Agenturen möchte ich sehen, die selber Fotos machen, und das auch noch für lau.
lg
#36Report
[gone] _rd_
04.06.2008
Original von Michael Grasmann
[quote]Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Guten Morgen,
Nur mal so am Rande:
Eine richtige Agentur, ich meine nicht dies Hobbyagenturen oder diese Selbsternannten Agenturen, machen ihre Fotos, die sie von einem Model brauchen, selber.
und nein, die Mädels, die dort aufgenommen wurden mussten auch nichts dafür bezahlen.
Also bei den professionellen Agenturen stellt sich diese Frage gar nicht... :)
fg
Peter
Morgen ;-)
Die Agenturen möchte ich sehen, die selber Fotos machen, und das auch noch für lau.
lg[/quote]
Ruf mich an, ich komme mit! :-))
KEINE Agentur macht ihre Fotos selbst! Je nach "Aufbauphase" (Alter und "Return of Investment"-Berechnungen) kümmern sich die Agenturen mehr oder weniger um Tests für ihre Mädchen. Einige vermitteln Tests oder bieten ihre 'New-Faces' verstärkt an, andere überlassen es den Mädchen, sich zu kümmern.
Im Regelfall plant der Fotograf ein Shooting, legt Style, Location, Bildstimmung etc fest. Nun sucht er das passende Mädchen und fragt bei den Agenturen nach den "Testwilligen" nach :) Findet er ein passendes Mädchen kanns los gehen.
Und nun zum Kern:
Oftmals sendet der Fotograf die fertigen Arbeiten DIREKT an die Agentur, um keine "Zwischenhändler" zu haben. Nun setz mal (D)ein Logo in's Bild ... die Minuten kannst Du zählen, bis Du eine Reaktion ("... das muss weg...") bekommst :))
Und man kann immer reden! Die Web-Bilder bleiben "logofrei", die A4-Prints (für das Book des Mädels und das Book der Agentur) kann man durchaus mit einem KLEINEN dezenten Logo versehen. Das ist meist kein Problem...
ERGO: First talking, then doing ... :))
LG, René
#37Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.06.2008
Dem muss ich zustimmen, die Mädels werden von den Agenturen entweder über Tests zu ihren Bildern gebracht oder aber es werden Aufträge an Fotografen gegeben (das sind natürlich KEINE Leute die es sich mit den Agenturen verscherzt haben!) die mit den Models über ihre ersten Jobs gegengerechnet werden, zumeist aber sind es natürlich die Tests, wer den Fotografen nicht für Tests vermittelt werden kann wird wohl später auch nicht unbedingt an Aufträge kommen...
Aber wie auch schon mal gesagt: im Zweifel gilt lieber "Leben und Leben lassen" egal wieviele Paragraphen es nun gibt die einem vielleicht zwar irgendwo irgendwelche Rechte einräumen, aber wenn immer nur jeder auf seine Rechte pocht dann kann man mit solchen Leuten nicht dauerhaft in "Frieden" arbeiten, auch wenn man nicht mit Agenturen zusammenarbeitet, so arbeitet man doch zumindest mit Models, auch da sind Freundschaften sehr wichtig oder man arbeitet mit anderen Fotografen oder mit Bildbearbeitern und und und... Gerade solche Sachen wie irgendwelche Logos oder Ähnliches die zumindest in professionelleren Kreisen nicht nur eher unüblich sind sondern sogar eher einen Touch von Unprofessionalität ins Spiel bringen, sind es absolut nicht wert sich darüber groß aufzuregen, auch wenn man theoretisch Recht hätte, und letzlich ist es doch auch so: entweder du arbeitest in einem professionelleren Umfeld, dann wirst DU dich diesem anpassen müssen, oder du bist im Hobby/Amateur-Bereich und hast auch nicht vor das zu ändern, dann ist es doch so dass diejenigen die die Fotos deiner Models sehen dich zumeist wohl gar nicht kennen werden und es wird sie auch nicht interessieren wer du bist und allein dadurch macht das Logo ausser für dein Ego weil du es unbedingt drin haben WILLST keinerlei echten Sinn, ganz im Gegenteil, durch sowas verschandelst du warscheinlich sogar eher das Bild
Aber wie auch schon mal gesagt: im Zweifel gilt lieber "Leben und Leben lassen" egal wieviele Paragraphen es nun gibt die einem vielleicht zwar irgendwo irgendwelche Rechte einräumen, aber wenn immer nur jeder auf seine Rechte pocht dann kann man mit solchen Leuten nicht dauerhaft in "Frieden" arbeiten, auch wenn man nicht mit Agenturen zusammenarbeitet, so arbeitet man doch zumindest mit Models, auch da sind Freundschaften sehr wichtig oder man arbeitet mit anderen Fotografen oder mit Bildbearbeitern und und und... Gerade solche Sachen wie irgendwelche Logos oder Ähnliches die zumindest in professionelleren Kreisen nicht nur eher unüblich sind sondern sogar eher einen Touch von Unprofessionalität ins Spiel bringen, sind es absolut nicht wert sich darüber groß aufzuregen, auch wenn man theoretisch Recht hätte, und letzlich ist es doch auch so: entweder du arbeitest in einem professionelleren Umfeld, dann wirst DU dich diesem anpassen müssen, oder du bist im Hobby/Amateur-Bereich und hast auch nicht vor das zu ändern, dann ist es doch so dass diejenigen die die Fotos deiner Models sehen dich zumeist wohl gar nicht kennen werden und es wird sie auch nicht interessieren wer du bist und allein dadurch macht das Logo ausser für dein Ego weil du es unbedingt drin haben WILLST keinerlei echten Sinn, ganz im Gegenteil, durch sowas verschandelst du warscheinlich sogar eher das Bild
#38Report
[gone] Guest1234
04.06.2008
Danke für eure Meinungen!
Hier schieden sich also die Geister, aber keiner ist wirklich zufrieden mit dem, was manche Agenturen sich raus nehmen...
Hier schieden sich also die Geister, aber keiner ist wirklich zufrieden mit dem, was manche Agenturen sich raus nehmen...
#39Report
[gone] M.G.Berlin
04.06.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Danke für eure Meinungen!
Hier schieden sich also die Geister, aber keiner ist wirklich zufrieden mit dem, was manche Agenturen sich raus nehmen...
Ich empfehle im Umgang mit guten Agenturen eine etwas positivere Einstellung ;-)
Sie "nehmen sich nichts heraus", sondern agieren branchenüblich - und wie schon vorher gesagt, bei besonders gutem Bildmaterial braucht man sich als Urheber um eine wirkungsvolle Mund-zu-Mund Propaganda keine Sorgen zu machen.
#40Report
Topic has been closed
Ich glaube der Threadstarter meint, dass es hier um das Prinzip geht und nicht wens nicht juckt oder so ... Ich kann Ihn da voll verstehen.