Copyright setzen bzw. ersetzen- Eure Meinung 58
04.06.2008
Gern kein Problem, hier ein Beispiel: http://www.copilot-institute.com/
Wer sagt für lau? Das hat doch mit Lau nichts zu tun, sie machen die Fotos, die sie für ihre Datenbank brauchen, selber...
Das kenne ich nur so von den Agenturen, die für meinen Arbeitgeber tätig sind,
ist ganz normal.., sie verlassen sich nicht darauf, was ein Mädel für Fotos anschleppt, die irgend ein selbsternannter Fotograf gemacht hat und fertig ist.
Morgen ;-)
Die Agenturen möchte ich sehen, die selber Fotos machen, und das auch noch für lau.
lg[/quote]
Wer sagt für lau? Das hat doch mit Lau nichts zu tun, sie machen die Fotos, die sie für ihre Datenbank brauchen, selber...
Das kenne ich nur so von den Agenturen, die für meinen Arbeitgeber tätig sind,
ist ganz normal.., sie verlassen sich nicht darauf, was ein Mädel für Fotos anschleppt, die irgend ein selbsternannter Fotograf gemacht hat und fertig ist.
Original von Michael Grasmann
[quote]Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Guten Morgen,
Nur mal so am Rande:
Eine richtige Agentur, ich meine nicht dies Hobbyagenturen oder diese Selbsternannten Agenturen, machen ihre Fotos, die sie von einem Model brauchen, selber.
und nein, die Mädels, die dort aufgenommen wurden mussten auch nichts dafür bezahlen.
Also bei den professionellen Agenturen stellt sich diese Frage gar nicht... :)
fg
Peter
Morgen ;-)
Die Agenturen möchte ich sehen, die selber Fotos machen, und das auch noch für lau.
lg[/quote]
#42Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.06.2008
Original von Michael Grasmann
[quote]Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Danke für eure Meinungen!
Hier schieden sich also die Geister, aber keiner ist wirklich zufrieden mit dem, was manche Agenturen sich raus nehmen...
Ich empfehle im Umgang mit guten Agenturen eine etwas positivere Einstellung ;-)
Sie "nehmen sich nichts heraus", sondern agieren branchenüblich - und wie schon vorher gesagt, bei besonders gutem Bildmaterial braucht man sich als Urheber um eine wirkungsvolle Mund-zu-Mund Propaganda keine Sorgen zu machen.[/quote]
Dem muss ich auch wieder genauso zustimmen, vor allem ist es denke ich nicht wirklich so, dass jemand nicht zufrieden wäre... Ich glaube es ist eher so dass es uns relativ egal ist, weil wir eben wissen, dass wir uns davon auch nichts kaufen können nur weil unser Logo oder Name auf irgendeinem Bild drauf ist oder auch nicht, ganz im Gegenteil sogar, wir wissen was es auch für uns Wert sein kann wenn man mit den Agenturen Hand in Hand arbeitet und eben auch auf deren Wünsche und Bedürfnisse eingeht anstatt sie als "Gegner" zu sehen die sich nur etwas "raus nehmen", mit so einer EInstellung kommt man nicht sehr weit!
#43Report
[gone] www.trash-pixel.de
04.06.2008
Ich denke, dass eine große Zahl der Agenturen wie sie "durch das Netz geistern" nur Plattformen sind, wo man sich anmelden kann und dann dort auf die Chance "wartet" vermittelt zu werden gegen Cash ... auch dass sich dort Fotografen stellenweise anmelden können und die Modelle "buchen" können und dafür auch noch Geld an die Agentur zahlen müssen. Das mag ja legitim sein und auch zum Großteil in geordneten Bahnen verlaufen ich möchte nicht alle über einen Kamm scheeren ... Für mich sind seriöse Agenturen die es mit Modellen ernst meinen, ein Potential darin sehen und auch dem Modell alles an diie Hand geben wie Aufnahmen aus "hauseigener Produktion" ...
Eine vielzahl der Agenturen machen doch nur Kohle damit, in dem sich ein Modell anmeldet, sie "Ihre" Bilder hochläd und das Modell eine Honorar bekommt und die Agentur was weiß ich 20% an Provision, aber keinen wert auf "besondere Anforderungen" legt, sondern den Hype um das "Modell werden" ausnutzt, also nur die Plattform stellt und Geld macht. 100 gemeldete Modelle jeglicher Color und Eigenschaften, 3 werden gebucht und schon klingelt die Kasse
Eine vielzahl der Agenturen machen doch nur Kohle damit, in dem sich ein Modell anmeldet, sie "Ihre" Bilder hochläd und das Modell eine Honorar bekommt und die Agentur was weiß ich 20% an Provision, aber keinen wert auf "besondere Anforderungen" legt, sondern den Hype um das "Modell werden" ausnutzt, also nur die Plattform stellt und Geld macht. 100 gemeldete Modelle jeglicher Color und Eigenschaften, 3 werden gebucht und schon klingelt die Kasse
#44Report
[gone] M.G.Berlin
04.06.2008
Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Gern kein Problem, hier ein Beispiel: http://www.copilot-institute.com/
Wer sagt für lau? Das hat doch mit Lau nichts zu tun, sie machen die Fotos, die sie für ihre Datenbank brauchen, selber...
Das kenne ich nur so von den Agenturen, die für meinen Arbeitgeber tätig sind,
ist ganz normal.., sie verlassen sich nicht darauf, was ein Mädel für Fotos anschleppt, die irgend ein selbsternannter Fotograf gemacht hat und fertig ist.
Copilot ist keine Modelagentur, sondern eine Produktionsfirma, die Castings und Anderes im Auftrag von Kunden durchführt.
Wenn Copilot fotografiert, dann ist im Regelfall ein Kunde da, der das bezahlt.
Sicher haben sie mittlerweile auch einen eigenen Bestand, und es mag auch sein, dass sie gelegentlich, wenn sie genug Zeit haben, mal ein paar freie Castings durchführen (da Fotografen in der Firma sind, bzw. soweit ich weiß, zu den Eignern gehören).......aber Models sind nicht ihr eigentliches Geschäft, also hinkt das Beispiel ganz mächtig ;-)
#45Report
04.06.2008
Original von Robert Kirk
Tom, wie so oft du wurfelst allerlei unfug zusammen. Du weisst genau dass § 108b UrhG betrifft den entfernung von Kopierschutz wie zB kopierschutz zu verhindern den kopieren von CDs.
Nein, Robert, da irrst Du. Und der einzige, der hier verwürfelt, bist Du selber... Sorry.
§108b UrhG ist zwar hauptsächlich mal aus diesem Grund eingeführt worden. Es steht aber - Du mögest nachlesen - in dem § kein einziges Wort über CDs...
[IMG]
§108b UrhG kann z.B. auch angewandt werden, wenn jemand IPTC- oder EXIF-Header mit Urheberangaben aus Bilddateien entfernt, die er weitergibt. [IMG]
§108b UrhG befasst sich schlicht und einfach mit: "Unerlaubten Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen".
Und zwar in Zusammenhang mit allen geschützten Werkarten sowie Datenbanken, einfachen Lichtbildern, Software etc.pp. Es gibt keine Rechtsgrundlage, weshalb er nur für CDs gelten sollte. Der Wortlaut des § ist da völlig eindeutig.
Ein in eine Bilddatei eingebetteter Urhebervermerk ist eindeutig eine "technische Maßnahme" zum Schutz der Rechtwahrnehmung - was sollte sie wohl auch sonst sein...
Lese doch § 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bitte genau durch, insbesondere was "Vorsatz oder Fahrlässigkeit" betrifft.
Und was bitte hat das genau mit dem Thema zu tun? Nichts. Das ist die allgemeine UrhG-Vorschrift über Schadensersatzansprüche des Urhebers. Die hat er, ja. Aber im Moment reden wir über die sonstigen Vorschriften gegen die Entfernung von Urheberhinweisen.
Wenn eine Agentur ausdrucklich auf den Urheberrechte und dass der Teilnehmer dafür haftbar ist verweisst. So wie auf den Gefahr hinweisst dass einen elektronisches Script solchen Urhebervermerke eventuell verdecken können, dann kann man kaum von "Vorsatz" oder "fahrlässigkeit" sprechen - zumindest nicht vom Betreiber des Agentur. Eine Unterlassen wäre kein Problem, aber wer von Schadenersatz bzw Strafbewährtes Unterlassung träumt sollte wirklich den Geld für der Anwalt lieber sparen.
Kannst Du das bitte noch mal so schreiben, daß man versteht, was Du sagen möchtest. Ich verstehe den Sinn der Sätze nämlich ehrlich gesagt nicht.
Also nochmal...
Eine Agentur, die den Urhebervermerk des Fotografen aus einem Bild entfernt, handelt immer vorsätzlich - anders kann man das nämlich nicht machen.
"Fahrlässig" wäre es wohl möglich, einen IPTC-Header aus einer Bilddatei zu entfernen - dann nämlich, wenn man nicht weiß, daß einer drin ist und man das Bild mit einem Programm bearbeitet (manche EBV-Programme sind so), das IPTC-Header nicht versteht und daher automatisch löscht.
Darum geht es hier aber nicht - es geht in diesem Thread darum, daß sichtbare Urheber-Hinweise aus einer Bilddatei herausretuschiert (oder abgeschnitten) werden. Und das ist natürlich immer vorsätzlich.
Das sieht aber bei das Model völlig anders aus, sie hat mindestens fahrlässig gehandelt indem sie der Verbreitung einleitete obwohl ausdrucklich auf den potenzieller gefahtr hingewiesen würde.
Also dröseln wir es doch mal Punkt für Punkt auf, vielleicht ist es dann leichter zu verstehen... *seufz*
- Das Model, das selber höchstpersönlich den Urhebervermerk entfernt, handelt vorsätzlich. Es begeht eine Urheberrechtsverletzung (§13 UrhG) und kann vom Fotografen zivilrechtlich in Regress genommen werden. Unter Umständen (dieser Zusatz in den vorherigen Postings hat schon seine Bedeutung...) macht sich das Model sogar strafbar, wenn es den Urhebervermerk entfernt und das Bild dann weitergibt.
- Wenn das Model nicht dran denkt, daß es mit dem Fotografen vereinbart hat, daß immer ein Urhebervermerk am Foto stehen muß, und das Bild einer Modelagentur gibt, die diesen Vermerk entfernt, dann hat das Model mit der Entfernung des Urhebervermerks nichts zu tun. Den nimmt ja die Agentur vor.
Das Model begeht dann aber eine Urheberrechtsverletzung, weil es das Foto ohne das erforderliche Nutzungsrecht an die Agentur weitergibt. Das ist logisch - das Model hat vom Fotografen ein Nutzungsrecht erhalten, daß die Pflicht zum Urhebervermerk zur Grundlage hat. Fehlt der Urhebervermerk, geht auch das Nutzungsrecht verloren.
Das Model kann also vom Fotografen belangt werden, weil es das ihm eingeräumte Nutzungsrecht überschritten hat.
- Bei der Modelagentur, die vom Model ein Foto bekommt, wird es noch komplexer.
a) Das Model entfernt selber den Urhebervermerk und verschweigt der Agentur, daß ein Urhebervermerk am Foto stehen muß.
Dann hat der Fotograf hat Regressansprüche gegen die Agentur. Denn die verwendet sein Bild in unzulässiger Weise. Die Agentur wiederum hat Regressansprüche gegen das Model, dann das hat die Agentur falsch informiert.
b) Das Model gibt das Foto an die Agentur und informiert diese nicht, daß der Fotograf auf Urhebernennung besteht. Die Agentur entfernt den Vermerk.
Dann hat der Fotograf Regressansprüche gegen die Agentur. Denn die verwendet sein Bild in unzulässiger Weise. Hat die Agentur Regressansprüche gegen das Model?
Höchstwahrscheinlich nicht. Das Model darf sich m.E. darauf verlassen, daß die Agentur sich an das UrhG hält, und wenn in einem Foto ein sichtbarer Urhebervermerk angebracht ist, dann deutet das stark darauf hin, daß der Urheber den dort haben will. Es gibt keinen vernünftigen Grund für die Agentur, anzunehmen, sie dürfe den Urhebervermerk ungefragt entfernen.
Wenn die Agentur den Urhebervermerk nicht haben will, muß sie eben beim Model nachfragen, ob sie den entfernen darf. Sagt das Model dann vertragswidrig "JA", dann siehe oben. Sagt das Model "Keine Ahnung..." - dann muß die Agentur eben beim Fotografen nachfragen. Jedenfalls darf sie den Urhebervermerk nicht entfernen, solange sie keinen nachvollziehbaren Grund dafür hat, anzunehmen, der Urheber habe dies erlaubt.
c) Das Model ist brav und ordentlich und gibt das Foto an die Agentur mit dem Hinweis "Der Urhebervermerk muß drin bleiben; das habe ich mit dem Fotografen vertraglich vereinbart!"
Dann hat die Agentur genau zwei Möglichkeiten: entweder das Foto so lassen, oder das Foto ablehnen.
Wenn die Agentur den Urhebervermerk dann trotzdem entfernt, dann hat der Fotograf Regressansprüche gegen die Agentur, und diese kann die nicht aufs Model abwälzen, weil das ja klar gesagt hat: "Muß drinbleiben!"
Und wenn die Agentur trotz des gegenteiligen Hinweises des Models den Urhebervermerk entfernt (vorsätzlich, wie sonst), dann stellt sich unter Umständen auch wieder die Frage nach der Strafbarkeit (auf Seiten der Agentur bzw. ihres Mitarbeiters, denn Firmen können sich nicht strafbar machen).
Soweit alles klar?
Der Fotograf wird sich rechtlich zunächst immer an die Agentur halten, wel die das Bild veröffentlicht (oder sonst nutzt). Auch wenn die Agentur "unschuldig" ist, weil sie vom Model falsch informiert wurde, ändert das übrigens nichts an den Ansprüchen des Fotografen gegen die Agentur. Die hat immer die "Arschkarte".
(Wenn Herr Meier ein Foto von mir klaut und an die BILD verkauft, dann habe ich Ansprüche gegen die BILD. Wenn die von Herrn Meier geleimt wurde, muß sie sich mit ihm auseinandersetzen - das ist ihr Problem, nicht meines. Gegen Herrn Meier habe ich unabhängig davon natürlich auch Ansprüche.)
Hat das Model da etws "verbockt", kann der Fotograf natürlich auch gegen das Model vorgehen. Wenn er aber z.B. erreichen will, daß die Agentur das Foto nicht mehr ohne Urhebervermerk veröffentlicht, dann hilft ihm das Model nicht weiter - dann muß (und kann) er gegen die Agentur vorgehen.
Robert[/quote]
#46Report
04.06.2008
Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Das kenne ich nur so von den Agenturen, die für meinen Arbeitgeber tätig sind,
ist ganz normal.., sie verlassen sich nicht darauf, was ein Mädel für Fotos anschleppt, die irgend ein selbsternannter Fotograf gemacht hat und fertig ist.
Ich wäre auch eher vorsichtig mit Bildern, die ein Model anschleppt, gerade im professionellen Bereich. Wenn es Sedcard-geeignete Fotos vom Model schon gibt, dann wird sich eine vernünftige Agentur direkt vom Fotografen die nötigen Rechte besorgen und alles weitere mit dem Fotografen direkt klären.
#47Report
04.06.2008
Original von Rene Deutscher
Oftmals sendet der Fotograf die fertigen Arbeiten DIREKT an die Agentur, um keine "Zwischenhändler" zu haben. Nun setz mal (D)ein Logo in's Bild ... die Minuten kannst Du zählen, bis Du eine Reaktion ("... das muss weg...") bekommst :))
Vermutlich.
Nur: das ist ja eine ganz andere Situation. Hier verhandelt die Agentur mit dem Fotografen direkt und sagt: "Wir nehmen nur Bilder ohne..."
Dann kann der Fotograf sagen "Na gut, denn eben ohne", oder er sagt "Nö, dann eben nicht."
Saubere Sache, saubere Lösung.
Aber ich glaube nicht, daß irgendeine professionelle Modelagentur einfach ohne den Fotografen zu fragen einen Urhebervermerk aus einem Foto, das das Model anschleppt, herausretuschieren lässt und das dann so veröffentlicht...
Wirklich nicht. So doof ist nun echt keiner.
Das ist eher ein Zeichen für... "Möchtegerns"...
Und man kann immer reden! Die Web-Bilder bleiben "logofrei", die A4-Prints (für das Book des Mädels und das Book der Agentur) kann man durchaus mit einem KLEINEN dezenten Logo versehen. Das ist meist kein Problem...
ERGO: First talking, then doing ... :))
ERGO: First talking, then doing ... :))
Wenn sich daran alle halten würden, gäb's viel weniger Probleme!
#48Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.06.2008
Original von TomRohwer
...
Ich wäre auch eher vorsichtig mit Bildern, die ein Model anschleppt, gerade im professionellen Bereich. Wenn es Sedcard-geeignete Fotos vom Model schon gibt, dann wird sich eine vernünftige Agentur direkt vom Fotografen die nötigen Rechte besorgen und alles weitere mit dem Fotografen direkt klären.
keine auch noch so "vernünftige" Agentur wird da wegen jedem Foto das ein Model anschleppt den jeweiligen Fotografen hinterherlaufen, die haben weit besseres zu tun...!
#49Report
04.06.2008
Original von trash-pixel.de
Ich denke, dass eine große Zahl der Agenturen wie sie "durch das Netz geistern" nur Plattformen sind, wo man sich anmelden kann und dann dort auf die Chance "wartet" vermittelt zu werden gegen Cash ... auch dass sich dort Fotografen stellenweise anmelden können und die Modelle "buchen" können und dafür auch noch Geld an die Agentur zahlen müssen. Das mag ja legitim sein und auch zum Großteil in geordneten Bahnen verlaufen ich möchte nicht alle über einen Kamm scheeren ... Für mich sind seriöse Agenturen die es mit Modellen ernst meinen, ein Potential darin sehen und auch dem Modell alles an diie Hand geben wie Aufnahmen aus "hauseigener Produktion" ...
So ist es.
Eine vielzahl der Agenturen machen doch nur Kohle damit, in dem sich ein Modell anmeldet, sie "Ihre" Bilder hochläd und das Modell eine Honorar bekommt und die Agentur was weiß ich 20% an Provision, aber keinen wert auf "besondere Anforderungen" legt, sondern den Hype um das "Modell werden" ausnutzt, also nur die Plattform stellt und Geld macht. 100 gemeldete Modelle jeglicher Color und Eigenschaften, 3 werden gebucht und schon klingelt die Kasse
Die Vermittlungsprovision darf in Deutschland übrigens maximal 18 Prozent betragen... Mehr ist unzulässig.
(§2 VermittVergV)
#50Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.06.2008
Original von TomRohwer
Die Vermittlungsprovision darf in Deutschland übrigens maximal 18 Prozent betragen... Mehr ist unzulässig.
(§2 VermittVergV)
http://www.velma-online.de/agb.html
#51Report
04.06.2008
Hallo Tom,
----Aber ich glaube nicht, daß irgendeine professionelle Modelagentur einfach ohne den Fotografen zu fragen einen Urhebervermerk aus einem Foto, das das Model anschleppt, herausretuschieren lässt und das dann so veröffentlicht...
Das machen sogar die (sogen.) Bildbearbeiter hier in der MK und werden dann wenn Schadensersatzansprüche gestellt werden noch ziemlich frech !
----Aber ich glaube nicht, daß irgendeine professionelle Modelagentur einfach ohne den Fotografen zu fragen einen Urhebervermerk aus einem Foto, das das Model anschleppt, herausretuschieren lässt und das dann so veröffentlicht...
Das machen sogar die (sogen.) Bildbearbeiter hier in der MK und werden dann wenn Schadensersatzansprüche gestellt werden noch ziemlich frech !
#52Report
04.06.2008
Tom lese doch § 95a UhrG - Schutz technischer Maßnahmen, so wie § 95d UhrG - Kennzeichnungspflichten durch, Technischer Massnahmen so wie deren Kennzeichnungspflichten sind deutlich definiert.
Bei eine Bildbestandteil (nicht etwa Exif Datei) greift doch § 14 UhrG - Entstellung des Werkes.
Lese doch Fälle aus der Rechtssprechung nach BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99 - Unikatrahmen dann siehst du dass § 97 UhrG nicht aus der Luft gegriffen ist.
Dieses ständige zusammenwürfelung von allerlei Paragrafen sind der Grund warum sehr viele Leute in sehr viele teueren Rechtstreite auf ihren kosten sitzen bleiben. Wer davon traümt sich gesund zu stoßen durch solchen Rechststreite der soll dringend eine kompetenter Medienrechtler der weisst wie die Gerichte solchen Paragrafen interpretieren zuerst aufsuchen.
Robert
Bei eine Bildbestandteil (nicht etwa Exif Datei) greift doch § 14 UhrG - Entstellung des Werkes.
Lese doch Fälle aus der Rechtssprechung nach BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99 - Unikatrahmen dann siehst du dass § 97 UhrG nicht aus der Luft gegriffen ist.
Dieses ständige zusammenwürfelung von allerlei Paragrafen sind der Grund warum sehr viele Leute in sehr viele teueren Rechtstreite auf ihren kosten sitzen bleiben. Wer davon traümt sich gesund zu stoßen durch solchen Rechststreite der soll dringend eine kompetenter Medienrechtler der weisst wie die Gerichte solchen Paragrafen interpretieren zuerst aufsuchen.
Robert
#53Report
04.06.2008
Dieses staändige zusammenwürfelung von allerlei Paragrafen sind der Grund warum sehr viele Leute in sehr viele teueren Rechtstreite auf ihren kosten sitzen bleiben. Wer davon traümt sich gesund zu stoßen durch solchen Rechststreite der soll dringend eine kompetenter Medienrechtler der weisst wie die Gerichte solchen Paragrafen interpretieren zuerst aufsuchen.
kann ich dir nur recht geben
LG Nico
#54Report
[gone] www.trash-pixel.de
04.06.2008
Original von TomRohwer
Die Vermittlungsprovision darf in Deutschland übrigens maximal 18 Prozent betragen... Mehr ist unzulässig.
(§2 VermittVergV)
Da kann ich Dir auf anhieb 7 nennen die sogar über 20% verlangen ... stellenweise sogar 30% (vom vereinbarten Honorar)
#55Report
04.06.2008
Original von TomRohwer
Ich sprach von den WIPO-Konventionen... Davon ist das TRIPS-Abkommen nur ein Teil.
TRIPs ist nicht WIPO sondern GATT.
RBÜ und WCT werden von der WIPO verwaltet.
Generell wird aber in der Regel auf die nationale Rechtsprechung verwiesen
und die Inländerbehandlung vereinbart.
Original von TomRohwer
Auch in den USA ist die "Copyright-Kennzeichnung" nicht mehr zwingend erforderlich, um Urheberrechte geltend zu machen. Genauer gesagt: seit 1989 nicht mehr, als die USA dem "Berner Abkommen" (Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst von 1896...) beigetreten sind.
Das US Copyright office sieht das anders:
Zitat US Copyright office
Do I have to register with your office to be protected?
No. In general, registration is voluntary. Copyright exists from the moment the work is created. You will have to register, however, if you wish to bring a lawsuit for infringement of a U.S. work.
Also nicht rechtsbegründend aber notwendig zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
#56Report
04.06.2008
Original von trash-pixel.de
[quote]Original von TomRohwer
Die Vermittlungsprovision darf in Deutschland übrigens maximal 18 Prozent betragen... Mehr ist unzulässig.
(§2 VermittVergV)
Da kann ich Dir auf anhieb 7 nennen die sogar über 20% verlangen ... stellenweise sogar 30% (vom vereinbarten Honorar)[/quote]
Meines Wissens bezieht sich die Begrenzung auf 18% auf Vermittlungsprovisionen,
die vom Arbeitnehmer (->Fotomodell) verlangt werden. Vom Kunden der Agentur
(-> Auftraggeber) kann man durchaus mehr verlangen.
#57Report
[gone] www.trash-pixel.de
04.06.2008
Original von Fotofuxx
Meines Wissens bezieht sich die Begrenzung auf 18% auf Vermittlungsprovisionen,
die vom Arbeitnehmer (->Fotomodell) verlangt werden. Vom Kunden der Agentur
(-> Auftraggeber) kann man durchaus mehr verlangen.
ich glaube Tom weiß wie es gemeint war ... dass man mit dem Auftraggeber nach lust und Laune verhandeln kann ist ja logisch ... das bezog sich nur auf die Vermittlungsprovision und die werden nicht vom Fotomodell verlangt ... wie heißt es so schön in den AGB? "Der Auftraggeber (evtl. buchender Fotograf) schuldet der Agentur ....."
#58Report
Topic has been closed
Da muß ich Dich korrigieren.
Das TRIPS-Abkommen setzt lediglich gemeinsame minimale Anforderungen fest,
es gelten aber weiterhin in den einzelnen Ländern die lokalen Gesetze und es wird
vereinbart, daß Bürger anderer Vertragsstaaten wie Inländer behandelt werden.[/quote]
Ich sprach von den WIPO-Konventionen... Davon ist das TRIPS-Abkommen nur ein Teil.
Und nicht zuletzt die WIPO-Konventionen haben dazu geführt, daß das US-Urheberrecht sich in seinen Grundsätzen stark dem "kontinental-europäischen" Urheberrecht angepasst hat.
Teilweise unterschiedlich sind z.B. - das aber auch innerhalb Europas - die Schutzfristen, unterschiedlich sind auch die "Schrankenrechte". Aber in den Grundzügen des Urheberrechts hat
Nein. Schon lange nicht mehr. Auch in den USA ist die "Copyright-Kennzeichnung" nicht mehr zwingend erforderlich, um Urheberrechte geltend zu machen. Genauer gesagt: seit 1989 nicht mehr, als die USA dem "Berner Abkommen" (Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst von 1896...) beigetreten sind.
Bedeutendere systematische Unterschiede zwischen dem US-Copyright und dem europäischen Urheberrechtsverständnis gibt es eigentlich nur noch in der Möglichkeit der Übertragung von Urheberrechten.