Rahmen dem Urherberecht unterlegen??? 94
01.09.2008
Was ich ja noch sehr komisch finde ist, dass der Fotograf besagtes Bild erst seit dem 30.08.2008 hochgeladen hat.
#22Report
[gone] Guest1234
01.09.2008
Wieso mich belangen? Ich hab das Werk nicht gemacht, war nur das Model.
Wenn, dann müsste man den Fotografen belangen, nicht mich als Model.
Ich habe die Nutzungsrechte von meinem Fotografen so eingeräumt bekommen.
Und habe auch nur die Bilder so bekommen (keine Rohdaten).
Der Rahmen ist nicht schützenswert, weil ich den mit z. B. einem Tool von Photoshop erstellen könnte.
Tja, einen Rahmen eines Analogfotos um ein digitales Werk...
Sehr einfallsreich. Darauf kamen schon hunderte Leute vor ihm auch.
Wenn, dann müsste man den Fotografen belangen, nicht mich als Model.
Ich habe die Nutzungsrechte von meinem Fotografen so eingeräumt bekommen.
Und habe auch nur die Bilder so bekommen (keine Rohdaten).
Der Rahmen ist nicht schützenswert, weil ich den mit z. B. einem Tool von Photoshop erstellen könnte.
Tja, einen Rahmen eines Analogfotos um ein digitales Werk...
Sehr einfallsreich. Darauf kamen schon hunderte Leute vor ihm auch.
#23Report
01.09.2008
Bei Extensis gab (gibt?) es übrigens eine ganze Rahmen-Kollektion, die man für teures Geld erwerben kann...
#24Report
01.09.2008
... ja, so scans habe ich auch noch irgendwo auf meiner festplatte schlummern.
die sollte ich wohl schnell mal löschen .... *urgh!*
die sollte ich wohl schnell mal löschen .... *urgh!*
#25Report
[gone] Guest1234
01.09.2008
Soll er mich verklagen. Der Richter wird grinsen, genauso wie ich und mein Rechtsverdreher auch.
Oder Klage wird gleich abgewiesen, weil ich ja nicht der Urheber bin.
Oder Klage wird gleich abgewiesen, weil ich ja nicht der Urheber bin.
#26Report
01.09.2008
Machen wirs doch mal ganz einfach...
das Program Dream Suite von Auto FX kaufen, auf Foto Frame Klicken
und beliebigen Herstellerrahmen erzeugen......
na dann werden wohl mal Millionenklagen gegen den Softwarehersteller anrollen.....
ad absurdum dieser thread,,,, wer nix besseres zu tun hat soll sich ne blöd Zeitung kaufen gehen.
das Program Dream Suite von Auto FX kaufen, auf Foto Frame Klicken
und beliebigen Herstellerrahmen erzeugen......
na dann werden wohl mal Millionenklagen gegen den Softwarehersteller anrollen.....
ad absurdum dieser thread,,,, wer nix besseres zu tun hat soll sich ne blöd Zeitung kaufen gehen.
#27Report
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Wieso mich belangen? Ich hab das Werk nicht gemacht, war nur das Model.
Wenn, dann müsste man den Fotografen belangen, nicht mich als Model.
Ich habe die Nutzungsrechte von meinem Fotografen so eingeräumt bekommen.
Und habe auch nur die Bilder so bekommen (keine Rohdaten).
Und genau hier liegst Du falsch.
Belangt wird erst mal immer der, der die Urheberrechtsverletzung ausübt. In dem Fall Du, weil Du ein Werk zeigst, wofür Du nicht die Erlaubnis bekommen hast.
Es wäre dann wieder an Dir, Schadensersatzansprüche an Deinen Fotografen zu stellen, wenn Dir dieser Rechte eingeräumt hat, die er gar nicht besitzt.
Stell Dir mal vor, wie einfach das Urheberrecht auszuhebeln wäre, würde es genau so funktionieren, wie Du sagst.
Dann könntest Du Dich auf jemand anderen beziehen, der sich wieder auf jemanden usw.
Schickt Dir jemand ein Lied für Deine Homepage und sagt, es ist lizenzfrei, Du lädst es hoch und dann kriegst Du eine Abmahnung vom Urheber, weil es eben doch nicht lizenzfrei ist....dann bist erst mal immer Du drann.
#28Report
[gone] Guest1234
01.09.2008
Dann mach mal zu.
Finde es nur erstaunlich, auf was manche Leute für Ideen kommen.
Und dass die breite Masse sagt, dass es offensichtlich sehr belustigend ist,
was man mir hier anhängen wollte... Klare Antwort.
Finde es nur erstaunlich, auf was manche Leute für Ideen kommen.
Und dass die breite Masse sagt, dass es offensichtlich sehr belustigend ist,
was man mir hier anhängen wollte... Klare Antwort.
#29Report
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Der Rahmen ist nicht schützenswert, weil ich den mit z. B. einem Tool von Photoshop erstellen könnte.
Das wiederum ist natürlich so pauschal nicht richtig.
Die meisten Grafiken werden heute von Grafikern nicht mehr mit dem Stift oder Pinsel auf Papier erstellt, sondern mit dem Grafiktablet in Illustrator oder Freehand. Und sind natürlich trotzdem dann geschützte Werke im Sinne des UrhG. Wenn sie ausreichend Schöpfungshöhe haben. Was für "einfache Webgrafiken" übrigens das OLG Hamm (Az. 5 U 51/04) verneint hat. (Was "einfache Webgrafiken" sind, muß wiederum in jedem Einzelfall geklärt werden, notfalls mit Hilfe von Gutachtern.)
#30Report
[gone] M.G.Berlin
01.09.2008
Hat schon jemand den "Erfinder des analogen Negativrandes" angeschrieben :-))))
Mich würde echt interessieren, wie er dieses schmale Brett gefunden hat.
Mich würde echt interessieren, wie er dieses schmale Brett gefunden hat.
#31Report
[gone] Lingen-Fotograf
01.09.2008
Na ja... Ich glaube eher das höchstens Sich AGFA beschweren könne....
Ob er selbst ein Recht hat den Rahmen online zu stellen ???
Man sollte nicht mit Steinen schmeißen wenn man im Glashaus sitzt...
LG Norbert
Ob er selbst ein Recht hat den Rahmen online zu stellen ???
Man sollte nicht mit Steinen schmeißen wenn man im Glashaus sitzt...
LG Norbert
#32Report
01.09.2008
ich verweise jetzt mal drauf, dass alle rahmen mit 100% schwarz bzw. rgb 255/255/255 und einer breite von 3 pxl durch mein geistiges genie erschaffen und hiermit urherrechtlich geschützt sind.
mein gott, haben manche probleme - es verdiene die zunft der anwälte (und der psychiater).
mein gott, haben manche probleme - es verdiene die zunft der anwälte (und der psychiater).
#33Report
01.09.2008
Ab heute ist 1.9.2008 hat sich ja das Urhebrecht eh in manchen Teilen geändert.
News
Abmahngebühr bei "kleinen Fischen" ist jetzt auf 100,- €begrenzt. Nun kann sich jeder kleine Fisch ja ausrechnen ob er einen Fotografen beauftragt oder lieber das Bild halt klaut....
Zudem muss die Urheberrechtsverletzung gewerbliche Ausmaße erreicht haben, und das ist ja hier wohl nicht der Fall.
Da mit diesem Gesetz, nach meiner Meinung, Fotografen so gut wie keine Handhabe mehr haben sollte so ein lächerlicher Rahmen wohl nicht ernsthaft vor einem Gericht landen.
Noch eine schöne Woche
Dirk
News
Abmahngebühr bei "kleinen Fischen" ist jetzt auf 100,- €begrenzt. Nun kann sich jeder kleine Fisch ja ausrechnen ob er einen Fotografen beauftragt oder lieber das Bild halt klaut....
Zudem muss die Urheberrechtsverletzung gewerbliche Ausmaße erreicht haben, und das ist ja hier wohl nicht der Fall.
Da mit diesem Gesetz, nach meiner Meinung, Fotografen so gut wie keine Handhabe mehr haben sollte so ein lächerlicher Rahmen wohl nicht ernsthaft vor einem Gericht landen.
Noch eine schöne Woche
Dirk
#34Report
01.09.2008
Eine Abmahnung hat aber eigentlich fast nichts mit einer Urheberrechtsverletzung zu tun. Du kannst auch weiterhin Bildklauer gut vor den Kadi ziehen und da gibt es keine Begrenzung..
#35Report
01.09.2008
Genau....man sollte Abmahnungen nicht als Teil des Urheberrechts sehen.
Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Vertragsvorschlag, der direkt zwischen einem Anwalt (meist in Vertretung seines Klienten) und dem Abgemahnten zustandekommt. Darin ist einerseits oft eine strafbewehrte Erklärung zu finden, das Werk in Zukunft nicht mehr zu veröffnentlichen und gleichzeitig eine Rechnung über die Anwaltsgebühren.
Das Ding ist genau so gut wie jeder Vertrag, der euch unaufgefordert ins Haus flattert....kein Mensch ist gezwungen, diesen zu unterzeichnen.
Es ist nur ein Versuch, ein Gerichtsverfahren abzuwenden und kann (aber muß nicht) von der beschuldigten Seite unterzeichnet werden
Was das Urheberrecht selbst angeht, kann nur ein Gericht ein Urteil sprechen. Mit der neuen Regelung wird nur versucht, dem Treiben mancher Anwälte einhalt zu gebieten, die versucht haben, über diesen Weg Geld zu verdienen.
Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Vertragsvorschlag, der direkt zwischen einem Anwalt (meist in Vertretung seines Klienten) und dem Abgemahnten zustandekommt. Darin ist einerseits oft eine strafbewehrte Erklärung zu finden, das Werk in Zukunft nicht mehr zu veröffnentlichen und gleichzeitig eine Rechnung über die Anwaltsgebühren.
Das Ding ist genau so gut wie jeder Vertrag, der euch unaufgefordert ins Haus flattert....kein Mensch ist gezwungen, diesen zu unterzeichnen.
Es ist nur ein Versuch, ein Gerichtsverfahren abzuwenden und kann (aber muß nicht) von der beschuldigten Seite unterzeichnet werden
Was das Urheberrecht selbst angeht, kann nur ein Gericht ein Urteil sprechen. Mit der neuen Regelung wird nur versucht, dem Treiben mancher Anwälte einhalt zu gebieten, die versucht haben, über diesen Weg Geld zu verdienen.
#36Report
[gone] Guest1234
01.09.2008
Bitte nicht außer Acht lassen, dass ich nicht der Urheber bin, den man verklagen will.
Ich bin lediglich das Model, welches Nutzungsrechte zur Eigenwerbung für ein Bild von Fotograf A hat. Das Foto von A hat einen Rahmen drumherum, wo Fotograf B (weder Urheber noch am Shooting beteiligt) mir verbieten will, das Foto zu nutzen, wie es ist, weil er ja den Rahmen "quasi" erfunden hat und meint, der Rahmen sei durch Ihn urheberrechtlich geschützt.
Wobei die Rahmen mittels Photoshop erstellt werden können ohne Probleme.
Und die Datenherausgabe des Fotografen, der ein Bild von mir gemacht hat mit Rahmen drumherum, wollte er auch via PN haben.
Nur sehe ich das als lächerlich an... Daten- gibt's nicht. Mich verklagen lassen? Bittesehr, ich bin nicht der Urheber. Also Klage abgewiesen.
Anwalt? Hab ich nen sehr guten. :-D
Ich bin lediglich das Model, welches Nutzungsrechte zur Eigenwerbung für ein Bild von Fotograf A hat. Das Foto von A hat einen Rahmen drumherum, wo Fotograf B (weder Urheber noch am Shooting beteiligt) mir verbieten will, das Foto zu nutzen, wie es ist, weil er ja den Rahmen "quasi" erfunden hat und meint, der Rahmen sei durch Ihn urheberrechtlich geschützt.
Wobei die Rahmen mittels Photoshop erstellt werden können ohne Probleme.
Und die Datenherausgabe des Fotografen, der ein Bild von mir gemacht hat mit Rahmen drumherum, wollte er auch via PN haben.
Nur sehe ich das als lächerlich an... Daten- gibt's nicht. Mich verklagen lassen? Bittesehr, ich bin nicht der Urheber. Also Klage abgewiesen.
Anwalt? Hab ich nen sehr guten. :-D
#37Report
Guest
01.09.2008
Ach, der is angepisst, weil er scheiß Fotos macht und jetzt auch noch gesehn hat, dass jemand die gleich Idee schon mehr als ein Jahr vor ihm hatte - und die auch noch viel besser umgesetzt hat... Lächerlich! :o)
*schmunzel*
*schmunzel*
#38Report
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Nur sehe ich das als lächerlich an... Daten- gibt's nicht. Mich verklagen lassen? Bittesehr, ich bin nicht der Urheber. Also Klage abgewiesen.
Anwalt? Hab ich nen sehr guten. :-D
Sag mal, hast Du eigentlich ein Wort von dem gelesen, was da oben geschrieben wurde??
JA, der KÖNNTE Dich auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen, wenn es bei seinem Rahmen um ein wirkliches "Werk" gehen würde.
Das Urheberrecht verletzt immer der, der ein Werk in nicht erlaubter Art und Weise verwendet (z.B. ausstellt), egal, wer ihm das erlaubt hat oder nicht. Da hilft Dir auch Dein guter Anwalt nicht viel......höchstens beim Durchsetzen Deines entstandenen Schadens bzgl. der Urheberrechtsklage beim Fotografen
#39Report
[gone] www.trash-pixel.de
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Ich bin lediglich das Model, welches Nutzungsrechte zur Eigenwerbung für...
Es wurde ja schon geschrieben ... auch wenn Du nur das Modell bist und nicht der Urheber, schützt Dich dies nicht vor einer Belangung wegen (mutmaßlich) fehlendem Nutzungsrecht ... da ist der Ast auf dem Du sitzt genauso dünn, wie der des angeblichen Eigentümer des geistigen Ergusses, dem sein "Werk" genauso schutzbedürftig ist wie das ARD-Logo, dass auch keinen Schutz genießt (lt. Wikipedia aus dem Link in einem Post hier), weil es dazu einfach zu schlicht ist um eine Schöpfungshöhe zu erreichen. Das wie und mit welchem Aufwand das erstellt wurde spielt in dem Fall keine Rolle. Es ist etwas, was ein Sonderschüler oder meine 5 Jährige Nichte nicht auch "schaffen" könnte ... lass den Honk einfach machen ... ist seine Kohle die er da verbrennt ...
#40Report
Topic has been closed
1. Ich bezweifle, daß dieser Rahmen die ausreichende "Schöpfungshöhe" hat, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu. Auf den Prozess würde ich es grinsend ankommen lassen.
2. Der Rahmen ist nichts weiter als die Kante eines Mittelformat-Negativs - das mit zu vergrößern (die Film/Bild-Kanten) ist eine uralte Idee, die zigtausende Fotografen in den letzten ca. 35 Jahren schon gemacht haben. (Ist ungefähr Anfang der 70er aufgekommen, vorher hätte das als "Labor-Pfusch" gegolten, danach wurde es "hipp".)
3. Aus o.a. Gründen wird man auch für die Gestaltungsidee, ein Bild mit dem "Negativ-Rahmen" zu versehen, keinen Schutz beanspruchen können. Davon abgesehen: die Schöpfungshöhe wird nicht ausreichen.
Fazit: da wollte man einer klug rumblubbern.
Tip: gelesen, gelacht, gelöscht.